Zum Inhalt springen
IGNORED

Anschütz kollaboriert mit A.?


Gun_Buff

Empfohlene Beiträge

Lichtgewehr - Biathlon........

ich stelle mir gerade vor, die Biathleten liegen lichtschleuderberit im Anschlag und es setzt Schneetreiben ein........der Lichtstrahl wird von den Schneeflocken reflektiert, abgelenkt, landet - wenn überhaupt - da wo er nicht hinsollte....Nachbarscheibe...oder wird so aufgeteilt, dass ein "Schuss" viele "Auslöser" aktiviert......

Ich stelle mir das technisch schwierig vor......

Gruß Habakuk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich stelle mir das technisch schwierig vor......

Null Problemo. Einfach in Hallen schießen. Bisschen Kunstschnee überall dekorieren.... fast wie in echt...

Aber bitte helles Licht in den Hallen. :pro:

Wenn es auch noch schummrig - dunkel ist, stört möglicherweise das einsetzende Schnarchen der mangels halbwegs echten Schießerlebnisses und wegen der Dunkelheit einschlafenden Zuschauer die "Schützen".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Biathlon ist ausdrücklich kein Schießsport. Falsch!

Da gelten andere -mir nicht bekannte- Regeln. siehe unten!

Die IBU hat z.B. deswegen keine anerkannte Sportordnung nötig. Doch, sind meine ich, dem DSB angegliedert.

WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) ...

(2) ...

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.

...

2.

...

3.

eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

4.

...

5.

...

(4) ...

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

Gruß Jägermeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diskussionswürdig. Ist es nicht, der Passus im Gesetz zielt explizit auf den Biathlon.

Der Deutsche Skiverband ist weder ein Schießsportverband (kann sein) noch gibt es eine genehmigte Schießsportordnung "Biathlon". Muss es nicht, siehe oben.

Dem DSB ist die IBU nicht angeschlossen. Möglich. Aber vielleicht die Sparte Biathlon.

Gruß Jägermeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

O.K., Danke!

Fehler meinerseits, suchte nach Skiverband direkt.

Über den DSB hatte ich es nicht versucht.

Bitte alle um Entschuldigung, die von mir fehlgeleitet wurden.

Dann gilt:

Biathlon ist Schießsport mit genehmigter Sportordnung.

Wobei: Ich stelle fest, wir sind sehr weit vom ursprünglichen thread entfernt.

Abtrennen?

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wobei: Ich stelle fest, wir sind sehr weit vom ursprünglichen thread entfernt.

Abtrennen?

...

Ich denke: Ausreichend erläutert.

Gruß Jägermeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Noch eine Anmerkung. Ich lese hier immer von sogenannten Lasergewehren. Auch eine Firma wirbt damit. Aber Laser geht aber doch nach meinem Kenntnissstand nach unserem Waffengesetz gar nicht. Vorrichtungen, die ein Ziel anleuchten, ob sichtbar oder unsichtbar, sind doch an einer Schusswaffe nach WaffG nicht gestattet. Daher arbeiten die mir bekannten Systeme zur Zielwegdarstellung wie SCATT auch passiv, nicht aktiv. Am Ziel (Scheibe) angebrachte Lichtquellen (IR-Dioden) werden von der Elektronik an der Waffe detektiert, nicht umgekehrt. Wenn ich unter ein LG einen Laserpointer hänge, habe ich eine verbotene Waffe.

Auch wenn die Systeme keine Schusswaffen im Sinne des WaffG sind, kann es aber trotzdem Probleme mit dem Anscheinsparagraphen geben. Dann dürfte doch auch wieder Ziel anleuchten = böse gelten, oder?

Mann, wir haben schon Probleme, die kein normaler Mensch wirklich braucht.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Textvorschläge nehme ich gern an ;)

Vielleicht könnte man "in Sportwaffen" durch "in legalen Waffen" o.Ä. ersetzen, möchte ich der ich keine Sportwaffen habe in meinen Jagdwaffen nämlich auch nicht haben, genausowenig wie wahrscheinlich Waffenscheininhaber in ihren Kniften, Polizisten und Soldaten in ihren Dienstwaffen u.s.w....

Ansonsten :icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die wirbel, bzw. der fingerabdruck könnte tatsächlich etwas dezenter werden. ganz weg tut nicht not, thematisch ist er schon sehr passend.

zudem würde ich die wirbel nicht so gross aufziehen, lieber etwas schrumpfen lassen um sofort auf dem ersten blick einen fingerabdruck erkennen zu lassen.

zur zeit fehl die typische ovale form eines fingerabdruckes und man muss genauer hinschauen um die wirbel als fingerabdruck zu erkennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Noch eine Anmerkung. Ich lese hier immer von sogenannten Lasergewehren. Auch eine Firma wirbt damit. Aber Laser geht aber doch nach meinem Kenntnissstand nach unserem Waffengesetz gar nicht. Vorrichtungen, die ein Ziel anleuchten, ob sichtbar oder unsichtbar, sind doch an einer Schusswaffe nach WaffG nicht gestattet.

Stimmt alles.

Nur Deine Schlußfolgerung ist falsch, weil Du von einer irrigen Annahme ausgehst:

Laser-Gewehre heißen zwar "Gewehr", sind aber keine Waffe! Es wird damit nicht geschossen!

Technisch sind es Laser-Stroboskop-Taschenlampen in unhandlichem Format. Aber keine Waffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt alles.

Nur Deine Schlußfolgerung ist falsch, weil Du von einer irrigen Annahme ausgehst:

Laser-Gewehre heißen zwar "Gewehr", sind aber keine Waffe! Es wird damit nicht geschossen!

Technisch sind es Laser-Stroboskop-Taschenlampen in unhandlichem Format. Aber keine Waffen.

dann ist das aber auch kein schießsport mehr und benötigt keine fördergelder von seiten unseres staates!!!!!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit denken die Verbandsfürsten aber nicht die diese Taschenlampen unterstützen. :peinlich:

Die denken in diesem zusammenhang nur an die Heranführung von jugendlichen an den (wie schon erwähnt) Leuchtsport.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dann ist das aber auch kein schießsport mehr und benötigt keine fördergelder von seiten unseres staates!!!!!!!!

Korrekt. "Schießen" ist im Waffengesetz genau definiert. Wer nicht schießt, kann auch nicht sportliche schießen. Ohne sportliches Schießen keine Schießsportunterstützung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.