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IGNORED

Bedürfnissprüfung


Schnuffi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, dass die Sportschützen bis zum 01. Sept. eine Bedürfnissbescheinigung für ihre Waffen vorzulegen haben.

Verlangt wird eine Verbandsbescheinigung und das mit einer Frist von ca. 3Wo.

Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen. Auch einem Anwaltlichem Schreiben mit dem Hinweis, dass 3Wo. in der Urlaubszeit und unter Berücksichtigung der beteiligten Stellen zu kurz sei, wurde einer Fristverlängerung nicht stattgegeben.

Dieser SB meint, er könne sich wie der Feldmarschall aufführen.

Hat Jemand hier die gleiche Aufforderung in den letzten Tagen mit Fristsetzung 01. Sept. bekommen?

Schnuffi

Geschrieben

Hast du nicht bereits für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen? Hat er die Grundlage für seine Forderung angegeben? Sind seine vorgesetzten Stellen bereits beteiligt worden?

Insgesamt eine sehr unangenehme Situation., die wohl mit Ärger verbunden sein wird. Ich würde die nächsten vorgesetzten Stellen miteinschalten, um eine Erklärung der Massnahme zu erhalten. Manchmal können hier auch die Verbände direkt etwas bewirken.

greetz

Geschrieben
Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, dass die Sportschützen bis zum 01. Sept. eine Bedürfnissbescheinigung für ihre Waffen vorzulegen haben.

Schnuffi

01.09.19.. da war doch mal was, Geschichtsträchtiges Datum....

btw. Eine Bedürfnissbescheinigung durch die Verbände liegt bei den Anträgen schon in der Vergangenheit vor, so langsam glaube ich die Baden-Würtemberger

haben einen an der Kl..... oder sind zu faul zum suchen oder HABEN IN DER VERGANGEN HEIT IHRE AUFGABEN NICHT GEMACHT!!!

Geschrieben
Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, dass die Sportschützen bis zum 01. Sept. eine Bedürfnissbescheinigung für ihre Waffen vorzulegen haben.

Verlangt wird eine Verbandsbescheinigung und das mit einer Frist von ca. 3Wo.

Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen. Auch einem Anwaltlichem Schreiben mit dem Hinweis, dass 3Wo. in der Urlaubszeit und unter Berücksichtigung der beteiligten Stellen zu kurz sei, wurde einer Fristverlängerung nicht stattgegeben.

Dieser SB meint, er könne sich wie der Feldmarschall aufführen.

Hat Jemand hier die gleiche Aufforderung in den letzten Tagen mit Fristsetzung 01. Sept. bekommen?

Schnuffi

Falls noch nicht passiert, nimm schnellstens Kontakt mit Helmut Glaser/ GSVBW auf!

Geschrieben
Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, dass die Sportschützen bis zum 01. Sept. eine Bedürfnissbescheinigung für ihre Waffen vorzulegen haben.

Verlangt wird eine Verbandsbescheinigung und das mit einer Frist von ca. 3Wo.

Schnuffi

Wenn man sowieso den Landesverband belästigen muss, warum bei der Gelegenheit nicht gleich eine weitere Kurze beantragen?

Geschrieben
... Eine Bedürfnissbescheinigung durch die Verbände liegt bei den Anträgen schon in der Vergangenheit vor,

...

Ich denke, hier geht es um die fortwährende Bedürfnisprüfung, die als Möglichkeit(!) seit 2009 im Gesetz steht.

Der gleiche Mist wie in Heidenheim!! :angry2:

KLICK!

KLICK2!

KLICK3!

Gruß

Sigges

Geschrieben

Hoffentlicz begreifen auch die letzten jetzt langsam wo der Hammer hängt und organisieren sich ebenfalls.

Das ist noch nicht der letzte Versuch für dieses JAhr uns das Leben möglichst schwer zu machen.

Geschrieben
Hoffentlicz begreifen auch die letzten jetzt langsam wo der Hammer hängt und organisieren sich ebenfalls.

Das ist noch nicht der letzte Versuch für dieses JAhr uns das Leben möglichst schwer zu machen.

Wird schon nicht so schlimm werden...

Geschrieben
Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, dass die Sportschützen bis zum 01. Sept. eine Bedürfnissbescheinigung für ihre Waffen vorzulegen haben.

Verlangt wird eine Verbandsbescheinigung und das mit einer Frist von ca. 3Wo.

Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen. Auch einem Anwaltlichem Schreiben mit dem Hinweis, dass 3Wo. in der Urlaubszeit und unter Berücksichtigung der beteiligten Stellen zu kurz sei, wurde einer Fristverlängerung nicht stattgegeben.

Dieser SB meint, er könne sich wie der Feldmarschall aufführen.

Hat Jemand hier die gleiche Aufforderung in den letzten Tagen mit Fristsetzung 01. Sept. bekommen?

Schnuffi

Habe ich heute auch gehört, ist nicht zufällig LRA HN ???

Mad Max

Geschrieben

Meiner Meinung nach ist diese Art einer nachträglichen Bedürfnisbescheinigung rechtswidrig bzw. Behördenwillkür.

Das 1. Bedürfnis wird immer mit dem Ausstellen einer WBK (oder Folge-WBK) fällig und wird vom Dachverband ausgestellt.

Weitere Extra-Bedürfnisse werden gebraucht bei Kurzwaffen und Selbstladern (die kommen auf die grüne WBK), was Voraussetzung für den Eintrag überhaupt ist. Einzel- und Mehrlader brauchen kein extra Bedürfnis, wenn noch Platz auf der WBK ist.

Falls ein Behördenbeamter prüfen will, ob der Sportschütze seinem Bedürfnis nachkommt, so fällt das eigentlich in den Bereich des Schützenvereins bzw. zur Bestätigung kann das Schießbuch vorgelegt werden. Wer regelmäßig Schießen geht, der kommt seinem Bedürfnis nach. Deswegen sollte auch immer ein Schießnachweisbuch geführt werden.

Die geschilderte Methode einer nachträglichen Bedürfnisbescheinigung stellt ein Armutszeugnis der Behörde dar, denn das Bedürfnis für einen Eintrag in die WBK muß die Behörde vor dem Eintragen prüfen. Danach so etwas abzuverlangen ist totaler Blödsinn. Mit eine Klage vor Gericht dürfte man keine Probleme haben, denn falls der Behördenmitarbeiter seine Pflicht der vorherigen Prüfung (vor dem Eintragen) verletzt hat, so kann das nicht die Schuld des Schützen sein.

Also wehrt euch !!!

Geschrieben
Meiner Meinung nach ist diese Art einer nachträglichen Bedürfnisbescheinigung rechtswidrig bzw. Behördenwillkür.

Wieso ?

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Geschrieben
na, weiß da wieder einer mehr...oder Glaskugel aus der Reparatur zurück...

...die Kugel... - normalen Menschenverstand und aufpassen was wo von wem gesagt und gemacht wird bringt ja heute nix mehr.

Glaubt sowieso keiner.

Wird schon nicht so schlimm werden. Die Verbände machen das schon.

Geschrieben
Verlangt wird eine Verbandsbescheinigung und das mit einer Frist von ca. 3Wo.

Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen.

Schnuffi

Das ganze ist doch ein alter Hut. Es wird eine Verbandsbescheinigung verlangt, daß der Schütze nach wie vor trainiert. Das ist doch wirklich keine Hürde. :gutidee:

Oder will jemand in den drei Wochen 18 Trainingseinheiten nachholen? :heuldoch:

Geschrieben

Das wird doch durch Vorlage des Schießbuchs oder einer Bescheingung des Vereins nachgewiesen: Ja, er schießt noch.

greetz

Geschrieben
Das ganze ist doch ein alter Hut. Es wird eine Verbandsbescheinigung verlangt, daß der Schütze nach wie vor trainiert. Das ist doch wirklich keine Hürde.

Ja klar willi53, aber leider bin ich nicht der Herr BDS / DSB persönlich und kann mein Bedürfniss nicht gleich im LRA abstempeln.

Ich bin auf die schnelle Bearbeitung des Vorstand, Verband und den Postweg angewiesen.

Und wenn der Vorstand noch 2Wo auf Malle seine Hufe in die Sonne streckt, dann wird es nix bis zum 01.Sept.

Schnuffi

Geschrieben

Hallöchen,

also im Prinzip gebe ich euch Recht.

In einem erlaube ich mir zu widersprechen: Die These die Verbände werden es schon machen! Was ist falsch daran? Der FvLW ist auch "nur" ein Verband und wird es richten, oder?

Geschrieben
Oder will jemand in den drei Wochen 18 Trainingseinheiten nachholen? :heuldoch:

Muss man die Trainingseinheiten in seinem eigenen Verein absolvieren (zumindest teilweise)?!

Oder kann man diese auch alle an einem beliebigen Schießstand runterreißen?

Geschrieben

Nöm muss man nicht.

Man hat ein Schießbuch, in dem die Traingseinheiten vom Schießstand bestätugt werden.

Wo man letztlich schießen geht ist eigentlich unerheblich, wichtig ist die Teilnahme am Schießbetrieb.

Als Nachweis sollte eigentlich der Behörde die Vorlage des Schießbuches ausreichen, oder wenn man in einem festen überwiegend nur in einem Verein trainiert, kann der SB sich die Schießkladde des Vereins anfordern. Da kann er auf einen schlag alle Mitglieder überprüfen und ein Jahr damit beschäftigt sein.

Bei einigen LV`s wird es wohl schiwerig werden binnen der gesetzten Frist eine Bedürfnisbescheinigung zu bekommen. Habe schin gehört, dass es das ein oder andere mal ein wenig läger gedauert hat (auch in meinem Schützenkreis).

Geschrieben

Schießbuch (Auszüge über mindestens den letzten Jahreszeitraum) kopieren, Kopien übersenden - damit müsste der Nachweis der fortwährenden schießsportlichen Aktivität erbracht sein.

Den SB würde ich freundlich bitten, wenn er weitergehende "Bedürfnisbescheinigungen" wolle (also über das hinausgehend, was vor Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse jeweils bereits erbracht wurde!)

1. diese zu präzisieren

2. diese aus dem Gesetz heraus zu begründen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Starkes Stück, dieses Schreiben des LRA. Aber imPrinzip sollte man das sportlich sehen,mMn. Das Verlangen des SB eine Bedürfnisbescheinigung beizubringen lässt sich natürlich nicht erfüllen. Denn solch ein Tierchen gibt es nicht.

Wie bereits aus dem WaffG zitiert, muss lediglich nachgewiesen werden, daß nach wie Vor ein Bedürfnis für den Besitz der Waffen besteht. Eine beliebige Urkunde aus einem Wettkampf müsste reichen, ein wohlgefülltes Schießbuch ebenso. Da die Vereine ja ebenso dokumentieren, wer wann schießt, kann man auch eine Bestätigung des Vereins vorlegen (oder ?).

Das Bedürfnis ist gegeben,wenn regelmäßig der Schießsport ausgeübt wird. Irgendein Nachweis darüber sollte dem Beamten auf dem Tisch liegen, bevor die Frist rum ist. Das muss keine Verbandsbescheinigung sein.

Dann liegt nämlich der Ball beim SB. Der hätte dann zu begründen,warum der gelieferte Nachweis ihm nicht reicht. Da das Gesetz keine Formatvorgabe macht, was das "fortdauernde Bedürfnis" angeht (Nur für Erwerb:Verbandsbescheinigung),sehe ich die Pflicht als WBK-Besitzer erfüllt.

Dies ist kein Grund zum Entzug der WBK, solange man sich halt nur rührt. Wer gar nichts tut, hat aber schlechte Karten. Also: Schreiben und dokumentieren.

Geschrieben
Ich bin auf die schnelle Bearbeitung des Vorstand, Verband und den Postweg angewiesen.

Und wenn der Vorstand noch 2Wo auf Malle seine Hufe in die Sonne streckt, dann wird es nix bis zum 01.Sept.

Schnuffi

Aber Zeit für ein anwaltliches Schreiben haste gehabt. Inklusive Antwort - Irgendwie ist die Story nicht ganz glaubwürdig.

Meine Meinung.

Geschrieben

Es reicht wenn der Verein bestätigt, daß der/die Betroffene noch Mitglied ist.

Der Verein ist Mitglied im Landesverband, weil er muß. Ergo ist eine zusätzliche Verbandsbescheinigung Humbug.

Damit ist das fortdauernde Bedürfnis erfüllt.

Geschrieben
Es reicht wenn der Verein bestätigt, daß der/die Betroffene noch Mitglied ist.

Wieso soll der das extra bestätigen müssen? Nach § 15 (5) WaffG ist der schießsportliche Verein verpflichtet, "der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen". D.h. die Bestätigung liegt mit dem bisherigen Ausbleiben der Austrittsmeldung fortlaufend quasi in Echtzeit vor.

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