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IGNORED

Bedürfnissprüfung


Schnuffi

Empfohlene Beiträge

Es reicht wenn der Verein bestätigt, daß der/die Betroffene noch Mitglied ist.

Der Verein ist Mitglied im Landesverband, weil er muß. Ergo ist eine zusätzliche Verbandsbescheinigung Humbug.

Damit ist das fortdauernde Bedürfnis erfüllt.

Richtig !

Bei uns verlangte das LRA nach 3 Jahren die Kopie vom Schützenvereins-Mitgliedsausweis. Ein aktueller und gültiger Ausweis reichte da aus.

So einfach geht das. Aber vom Verband eine Bedürfnisbescheinigung ist Schikane.

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Eben. Ich weiß gar nicht, was hier dauernd über den Verein oder den Schießsportverband, der irgendetwas zu bestätigen habe, diskutiert wird.

Die müssen (zum angegebenen Zweck) gar nichts gesondert bestätigen.

Wie mehrfach gesagt, mittels Schießbuch, wenn vorhanden auch Wettkampfurkunden u.ä., wird die fortdauernde (Modewort: "nachhaltige") schießsportliche Betätigung

und somit das Weiterbestehen des Beddürfnisses nachgewiesen. Alles darüber hinausgehende hätte der SB ggf. einzeln zu benennen und rechtlich zu begründen.

Gruß,

karlyman

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Wieso soll der das extra bestätigen müssen? Nach § 15 (5) WaffG ist der schießsportliche Verein verpflichtet, "der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen". D.h. die Bestätigung liegt mit dem bisherigen Ausbleiben der Austrittsmeldung fortlaufend quasi in Echtzeit vor.

Das ist zwar nicht falsch aber für die Behörde ist es verwaltungstechnisch einfacher, wenn jeder Registrierte seine zwingende Mitgliedschaft im Verein nachweist und einzeln angeschrieben wird. Die Sortierung der Kartei und die Zuordnung zu Vereinen macht da mehr Aufwand. Bei Vereinsaustritt soll zwar die Behörde vom Vereinsschef informiert werden aber 100% darauf verlassen ?

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Die bloße Mitgliedschaft im Verein reicht auch als Bedürfnisbestätigung nicht aus. Die Schießtermine sind nachzuweisen. Entweder macht man dies über das eigene Schießbuch oder lässt sich das vom Verein bestätigen.

greetz

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Das ist zwar nicht falsch

Das beruhigt zu lesen.

aber für die Behörde ist es verwaltungstechnisch einfacher,

Werden wir dafür bezahlt, die Arbeit der Behörde zu erledigen?

Nur damit sich irgendein präpotenter SB als Generalfeldmarschall gerieren kann?

Doch wohl nicht.

Die Behörde fragt schließlich Schnuffi auch nicht, ob es so kommodiert - sondern stellt den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis in Aussicht.

Wenn einem jemand so lieb ins Gesicht tritt und man dann noch der Behörde arbeitserleichternd unter die Arme greift, ist man entweder total bescheuert, Masochist, Sportschütze - oder alles zusammen.

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Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen.

Damit wäre für mich sowieso eine "Gesprächsbasis" entzogen. Sofern eindeutige Nachweise der schießsportlichen Aktivität (wie oben genannt) hier "nach Gusto" des SB nicht genügen sollten,

wird das (leider) sowieso ein Fall fürs Verwaltungsgericht. Anwalt ist ja bereits eingeschaltet.

Die kompromisslos kurze Fristsetzung (auch in der ba.-wü. Sommerferienzeit) ist m.E. schikanös. Schon damit - sprich, wenn sein ominöser "Bedüfnisnachweis"

eben nach viereinhalb statt nach drei Wochen erbracht würde - würde die Behörde vor dem Verwaltungsgericht wohl Schiffbruch erleiden.

Dass solche Bürger-Schikaniererei im 21. Jahrhundert noch möglich ist, ist unglaublich - und es wundert mich nicht, dass sie auf waffenrechtlichem Gebiet erfolgt.

Man gewinnt den Eindruck, das sei Teil einer gezielten LWB-Vergrämungsstrategie.

Gruß,

karlyman

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Gast solideogloria
Werden wir dafür bezahlt, die Arbeit der Behörde zu erledigen?

Nur damit sich irgendein präpotenter SB als Generalfeldmarschall gerieren kann?

Wenn einem jemand so lieb ins Gesicht tritt und man dann noch der Behörde arbeitserleichternd unter die Arme greift, ist man entweder total bescheuert, Masochist, Sportschütze - oder alles zusammen.

Genauso und nicht mehr anders.

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Gast solideogloria
Aber Zeit für ein anwaltliches Schreiben haste gehabt. Inklusive Antwort - Irgendwie ist die Story nicht ganz glaubwürdig.

Mit Verlaub, ich glaub dir brennt die Mütze!

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Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, ...

Sind die Bescheinigungen nicht bis zum 01. Sept. eingegangen, wird die WBK entzogen.

So, und jetzt scan mal das Schreiben und stell es hier ein. Wenn es sich wirklich so verhält, sehe ich das Ganze schon im Bereich Nötigung.

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Muss man die Trainingseinheiten in seinem eigenen Verein absolvieren (zumindest teilweise)?!

Oder kann man diese auch alle an einem beliebigen Schießstand runterreißen?

Genau deswegen führe ich ein "Schießbuch",..und bin aller Sorgen ledig. :eclipsee_gold_cup:

Sogar als es um die Erhöhung der "Pulvermengen" ging. Solche "Anwesenheitsprüfungen" dürfte eigentlich jeder aus dem beruflichen Leben kennen. Die Meinung "Überwachung" ist da kontraproduktiv,...meine Vorgehensweise eher "Wasserdicht und Atombombenfest" :00000733:

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Au Mann, da geht wieder so ein Amok SB steil und Ihr diskutiert, wie Ihr ihm am besten die Eier lecken könnt.

Solche Leute gehören von derartigen Posten entfernt.

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Aber Zeit für ein anwaltliches Schreiben haste gehabt. Inklusive Antwort - Irgendwie ist die Story nicht ganz glaubwürdig.

Meine Meinung.

Es ging beides zeitgleich raus, Verbandsbescheinigung über den Vorstand und vorsorglich Anwaltschreiben um Fristverlängerung.

nachdem eine mündliche Anfrage um Fristverlängerung verneint wurde.

Als die Antwort vom SB kam war der Antrag schon beim Verband. O.Ton des SB: wenn sie das nicht bis zum 01. beibringen,

ist es ihr Problem.

Schnuffi

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O.Ton des SB: wenn sie das nicht bis zum 01. beibringen,

ist es ihr Problem.

Schnuffi

Wer ist denn der Vorgesetzte von diesem kleinen Napoleon ?? Setz schon mal die Beschwerde auf !! :gutidee:

Einfach nur unglaublich, was sich manche bei der Behörde meinen raus nehmen zu können. :peinlich:

Kopfschüttelnde Grüße

Sinu

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Ich würde den SB fragen ob ich das schriftlich haben kann und auch selber würde ich ein schreiben aufsetzten mit fristverlängerung und dann muss er schriftlich Antworten. Aus meiner Erfahrung (nicht in Bezug auf SBler) kommt auch meiste eine schriftliche Antwort, ob da nun die Frist schriflich Bestätigt wird und eine Frostverlängerung abgelehnt wird, wer weiß. Aber schriftlich haben oder Mündlich gesagt sind eben zweierlei.

gruß Wolfgang

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Schon mal drüber nachgedacht, das die Autofahrerei wohl die einzige "Sportart ist, die "Bedürfnisfrei" durchgeführt werden kann ?

Ich persöhnlich hatte mich früher mal mit Dingen beschäftigt, die eine "regelmäßiges Üben"unbedint erforderlich machten.

Auch war ein, alle zwei Jahre wiederkehrender Artzbesuch" auf eigene Kosten unumgänglich. Auch in Hinsicht der "eigenen Sicherheit"

Ohne "Nachweis", war da nix mit "Scheinverlängerung".

Jeden Saisonbeginn ,wurden "Alle" durch die Vereinsverantwortlichen überprüft;...na hat er,s noch drauf ? ?

Übrigens. vor wenigen Wochen habe ich mir nach 8 jähriger Abstinenz mit Hilfe eines ?...Lehres nachgewiesen.....es geht noch :eclipsee_gold_cup:

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So, und jetzt scan mal das Schreiben und stell es hier ein. Wenn es sich wirklich so verhält, sehe ich das Ganze schon im Bereich Nötigung.

Am Di. habe ich erfahren dass zwei weitere Schützen am Fr. den gleichen Schrieb erhalten haben.

Deshalb auch meine Frage, ob es im Forum auch einer bekommen hat. Grrne auch per PN.

Schnuffi

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Also wenn der SB damit irgendwie durchkommt solche Unverschämtheiten zu fordern (Fristen und Androhung auf Entzug der WBK) dann Prost Mahlzeit. Der geht damit bei anderen hausieren und das wird dann wahrscheinlich von anderen "kopiert".

Kopierte abgestempelte Schießbuch-Auszüge zuschicken und Begleitschreiben.

Alles immer schriftlich. NIE telefonisch! Das kannst du dann später nicht verwenden.

Ich würde mich mit so vielen wie möglich absprechen. Eventuell wie angesprochen den Vorgesetzten des SB einschalten und Beschwerde einlegen.

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Unser LRA versendet zur Zeit Aufforderungen, ...

Leider kenne ich das nepalesische Verwaltungsrecht nicht, sonst könnte man das mal durchleuchten.

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Hallo,

bisher gibts keine Pflicht ein Schießbuch zu führen, zumindest weiß ich davon nichts. Insgesamt würde ich aber trotzdem da keine Auskunft geben sondern verlangen das er mir die rechtliche Grundlage für sein Ansinnen mitteilt und die gibt es meines Erachtens nicht. Abgesehen davon ist die Fristsetzung viel zu kurz.

Im allerbesten Fall würde ich ihm mitteilen das in welchem Verein/Vereinen ich Mitglied bin, mein Bedürfnis wurde bereits nachgewiesen und damit hat sichs.

Sobald ich den rechtsfähigen Bescheid von ihm in Händen halten würde, nochmal ein vernünftiges Gespräch mit ihm suchen, ihm darlegen das du keine Rechtsgrundlage dafür siehst und das Thema sonst einem Anwalt übergibst.

Evtl. macht es Sinn das sich die Betroffenen zusammen einen Anwalt nehmen und gesammelt klagen, senkt die Kosten und macht richtig Druck. Abgesehen davon sind die SB´s meist angehalten Klagen die keine Aussicht auf 100% Erfolg, und das dürfte diese nicht haben, zu vermeiden um Kosten zu sparen.

Gruß

Carsten

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@ Bärliner Fuchs:

Musst du nicht. Vielleicht tut es § 9 Abs. 2 WaffG auch.............nur mal so zum Nachdenken..

Kommt immer darauf an, wie man estimmte Dunge verkauft. Stellt er sich beim Verkauf blöd an - gut!

Stellt er sich clever an......kann das viel Zeit ,Nerven und Geld kosten..

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Vielleicht tut es § 9 Abs. 2 WaffG auch...

Die Beschränkungen, die da drin stehen, sind aber im Einzelfall zu begründen.

Auf die (gerichtsfeste) Begründung, einem Waffenbesitzer, der sich stets rechtskonform verhalten hat, im Nachhinein die WBK zu beschränken/befristen,

wäre ich mal gespannt.

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Hallo,

bisher gibts keine Pflicht ein Schießbuch zu führen, zumindest weiß ich davon nichts. Insgesamt würde ich aber trotzdem da keine Auskunft geben sondern verlangen das er mir die rechtliche Grundlage für sein Ansinnen mitteilt und die gibt es meines Erachtens nicht. Abgesehen davon ist die Fristsetzung viel zu kurz.

Im allerbesten Fall würde ich ihm mitteilen das in welchem Verein/Vereinen ich Mitglied bin, mein Bedürfnis wurde bereits nachgewiesen und damit hat sichs.

Sobald ich den rechtsfähigen Bescheid von ihm in Händen halten würde, nochmal ein vernünftiges Gespräch mit ihm suchen, ihm darlegen das du keine Rechtsgrundlage dafür siehst und das Thema sonst einem Anwalt übergibst.

Evtl. macht es Sinn das sich die Betroffenen zusammen einen Anwalt nehmen und gesammelt klagen, senkt die Kosten und macht richtig Druck. Abgesehen davon sind die SB´s meist angehalten Klagen die keine Aussicht auf 100% Erfolg, und das dürfte diese nicht haben, zu vermeiden um Kosten zu sparen.

Gruß

Carsten

Das Bedürfnis kann wiederholt verlangt werden nachzuweisen (ist so im Gesetz - Sinn oder Unsinn wird hier nicht diskutiert). Schießbuch hilft da aber ungemein, wenn auch nicht vorgeschrieben.

Die Art und Weise wie das nun in diesem Fall verlangt wird - auch mit einer Drohung - ist gelinde gesagt "unfein" und sollten so auch nicht geduldet werden. Wir sind ja hier nicht mehr im Kindergarten und der SB die Domina-Kindergärtnerin.

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Das Bedürfnis kann wiederholt verlangt werden nachzuweisen (ist so im Gesetz...

So steht es eben NICHT im Gesetz. Im Gesetz steht:

Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Die sollen mal schön selbst prüfen. Von irgendeiner Bringschuld für spezielle Nachweise ist dort NICHT die Rede. Mehr als eine Erklärung abgeben, dass ich hier und dort Mitglied in diesem und jenem Verein (und damit indirekt den betreffenden Verbänden angehöre) bin und einen Auszug (Kopien) aus dem Schießbuch vorlegen würde ich nie und nimmer.

Damit ist der Mitwirkungspflicht gebührend Genüge getan. Warum um alles in der Welt schickt sich hier der Rest der Republik immer wieder an, die Arbeit des SB zu erledigen?

Damit der bequemer in den Sessel pupen kann?

Den Feldmarschall würde ich vors VG zerren. Dann werden ihm die Flausen schon endgültig vergehen.

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Die sollen mal schön selbst prüfen. Von irgendeiner Bringschuld für spezielle Nachweise ist dort NICHT die Rede. Mehr als eine Erklärung abgeben, dass ich hier und dort Mitglied in diesem und jenem Verein (und damit indirekt den betreffenden Verbänden angehöre) bin und einen Auszug (Kopien) aus dem Schießbuch vorlegen würde ich nie und nimmer.

Genau das reicht ja denen wohl schon aus: Schießbuch=Bedürfnis.

Und wenn eine Behörde prüft dann kann sie zumindest einen Nachweis von jemanden verlangen. Wie soll es denn sonst laufen?

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