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IGNORED

Behörden - Neugierde


Jager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe Heute ein Schreiben meiner Waffenbehörde bekommen, mt der Bitte, meine Aufbewahrung zu erleutern. So weit, so gut.

Aber warum wollen die neben der Anzahl der Erlaubnisspflichtigen Waffen (getrennt nach Kurz- und Lang-) auch die Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen" haben? :confused::confused:

Geschrieben
Ich habe Heute ein Schreiben meiner Waffenbehörde bekommen, mt der Bitte, meine Aufbewahrung zu erleutern. So weit, so gut.

Aber warum wollen die neben der Anzahl der Erlaubnisspflichtigen Waffen (getrennt nach Kurz- und Lang-) auch die Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen" haben? :confused::confused:

was die wollen und was man denen sagt sind zweierlei paar Schuhe. Ich wüsste nicht was die das angeht ob ich freie Waffen habe :gaga:

Geschrieben
Aber warum wollen die neben der Anzahl der Erlaubnisspflichtigen Waffen (getrennt nach Kurz- und Lang-) auch die Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen" haben? :confused::confused:

Das ist ganz einfach, weil sie für den Fall, dass Du Dich in der Zukunft als unzuverlässig erweisen solltest, wissen was sie notfalls alles beschlagnahmen müssen.

Geschrieben
...die Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen"...

Was du da reinschreibst, ist - rein von der praktischen Seite her - völlig unerheblich.

Der Erwerb dieser Gegenstände unterliegt genau wie die Veräußerung keinen Restriktionen und auch keiner Registrierungs- und Eintragungspflicht;

du könntest folglich heute (z.Zt. der Auskunft) nichts haben und morgen 100 Stück, oder anders herum.

Geschrieben

Fragen dürfen sie Sich alles.

Die viel wichtigere Frage ist, ob Du wahrheitsgemäß antworten mußt. Bei freien Waffen sehe ich das nicht so, im Gegenteil, die Waffen sind ausdrücklich erlaubnis- und registrierungsfrei erhältlich! Daher sind das Informationen, die das Amt nicht nur nichts angehen, es darf sie vielmehr gar nicht speichern! Auch die Waffenbehörde kann nur auf Grundlage des Waffengesetzes registrieren und speichern...

Geschrieben

Garnicht nachfragen. Pflichtige angeben, sonst nichts.

Könnten dir unterstellen, diese erlaubnispflichtigen hätten ein zu kleines Behältniss.

Geschrieben

Solange "die" es sich nicht verkneifen tue ich es auch nicht.

Ich würde auch nach einer Rechtsgrundlage diesebezüglich fragen und mich am rumgeeiere erfreuen.

BTW: "Die" müssten eigentlich wissen wieviele Waffen ich besitze.

Gast Einzellader
Geschrieben
...

Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen" haben?

...

In der Selbstauskunft, die ich ausfüllen musste, war auch ein Feld mit Angaben zu erlaubnisfreien Waffen vorhanden.

Das habe ich einfach nicht ausgefüllt, da es dafür m.E. keine Rechtsgrundlage gibt. Eine Auskunftspflicht gegenüber der Behörde besteht nur für erlaubnispflichtige Waffen. Warum soll ich außerdem schlechter gestellt werden als all diejeinigen, die nur erlaubnisfreie Waffen besitzen und die Selbstauskunft somit nicht zugeschickt bekommen und ausfüllen müssen?

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo Jager, kannst die Behörde mal näher eingrenzen, gerne auch per PN.

Geschrieben

...erlaubnisfreie muß man auch gegen unbefugte Wegnahme sichern...

Fangfrage...einfach übergehen, denke ich...

Sonst fragen sie noch, wie Du 5 KW (auf WBK) und 23 VL-KW

in den 5er-B-Schrank bekommst..:-)

Geschrieben

Mal blöde gefragt:

Die Behörde sollte doch SELBST wissen, wieviele erlaubnispflichtige (also auf meinen WBKs eingetragene) Puffn ich habe.

Sonst wäre deren Buchführung ja etwas "suboptimal".

Wäre es denn rechtens, denen lapidar mit Fotokopien der WBKs zu antworten ???

("Liebe Behörde, meine erlaubnispflichtigen Eisen ersehen Sie aus den beigefügten Kopien. Beste Grüsse, xxx")

Geschrieben

Ich habe vor einem guten Jahr als ich gerade zufällig nen neuen Antrag auf Voreintrag beim Amt abgegeben habe, auch über meine Aufbewahrung per Formular Auskunft gegeben. Die Rechnungskopie sowie Bilder vom Schrank und Typenschild lagen schon bei mir rum, seit ich mir als erste Anschaffung den B-Schrank geleistet hatte. Nur beim ersten WBK-Antrag hat es das Amt nicht interessiert, ob ich diese Unterlagen habe...

War ich froh, die endlich loszuwerden. ;)

Edit:

Ach ja, die Anzahl meiner Waffen wollten sie damals nicht wissen. Wofür haben sie auch ihre PCs?

Geschrieben
("Liebe Behörde, meine erlaubnispflichtigen Eisen ersehen Sie aus den beigefügten Kopien. Beste Grüsse, xxx")

So würde ich das machen, wenn das nicht gilt--zu was sollte die WBK denn dann nutze sein?

Die Frage nach den anderen evtl. vorhandenen einfach übergehen.

mfg

Geschrieben

Ich finde die Frage des Amtes albern.

Weil:

Heute antworte ich denen wahrheitsgemäß, gehe dann (theoretisch) in den Laden um mir 2 Waffen auf ne gelbe wbk zu holen.

Da morgen die 6 Monatsfrist um ist gehe ich morgen wieder in nen Laden um mir erneut 2 Waffen auf "gelb" zu holen.

Ergo hat sich mein Bestand innerhalb von 2 Tagen um 4 erhöht und das Amt hat falsche Daten.

~~~~~~~~~~~~~~~

Wie ich schon schrieb: Das Amt muss wissen wieviele Waffen ich "besitze"- Deswegen würde ich einfach auf meine WBK verweisen (welche denen ja vorliegt[ wenn auch nur im PC/Akte oä]

Geschrieben
Ich finde die Frage des Amtes albern.

Weil:

Heute antworte ich denen wahrheitsgemäß, gehe dann (theoretisch) in den Laden um mir 2 Waffen auf ne gelbe wbk zu holen.

Da morgen die 6 Monatsfrist um ist gehe ich morgen wieder in nen Laden um mir erneut 2 Waffen auf "gelb" zu holen.

Ergo hat sich mein Bestand innerhalb von 2 Tagen um 4 erhöht und das Amt hat falsche Daten.

Und, noch viel "krasser", übertragen auf die nicht erlaubnispflichtigen Waffen heißt das:

Heute gebe ich auf dem behördlichen Fragebogen "0" an.

Morgen überkommt mich der Kaufrausch und ich kaufe mir 4 einschüssige Perkussionspistolen, 6 Luftgewehre Cal. .177 und noch 10 schön gemachte Softairpistolen...

Flugs habe ich 20 solcher "Waffen" im Schränklein oder sonstwo...

Oder eben auch umgekehrt - ich verkaufe mit einem Schlag alles oder schenke es her.

Somit ist die Frage nach den "Freien" in der Tat albern.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

mein Monty Phyton geprägter Humor kommt grad durch.

Da ja fast jeder Gegenstand als Waffe taugt, wie wäre es damit

eine Auflistung aller Brot-, sonstiger Messer, Regenschirme, Besenstiele etc. beizufügen?

(Büroklammern natürlich nicht vergessen! Hab mal nen Horrorfilm gesehen in dem eine Büroklammer

das primäre Tatwerkzeug war. Ich bin immer noch traumatisiert. :rolleyes: )

Jeder Gegenstand ist natürlich natürlich separat zu nennen.

Natürlich nur wenn man sonst nichts anderes zu tun hat.

Aber die Auflistung sollte schon so ca. 5 Seiten lang sein. Natürlich mit einer "medizinisch" geprägten Handschrift. :bud:

LG

Blackhawk. 44

Geschrieben
Ich habe Heute ein Schreiben meiner Waffenbehörde bekommen, mt der Bitte, meine Aufbewahrung zu erleutern. So weit, so gut.

Also hattest Du bisher nicht nachgewiesen.

Zwischenzeitlich ist das aber eine Bringschuld !

Wer diese nicht unaufgefordert erfüllt, muß mit Fragen rechnen.

Auch mit Fragen, die er nicht beantworten muß :

Aber warum wollen die neben der Anzahl der Erlaubnisspflichtigen Waffen (getrennt nach Kurz- und Lang-) auch die Anzahl der Erlaubnissfreien (wörtlich) "z.B. Druckluft, CO²- Waffen, einläufigen Schwarzpulverwaffen" haben? :confused::confused:
Gast Einzellader
Geschrieben
Also hattest Du bisher nicht nachgewiesen.

Muss nicht unbedingt sein. Ich hatte bereits alles nachgewiesen, wurde aber trotzdem angeschrieben. Nach Aussage des SB wäre es zu aufwendig gewesen, diejenigen herauszusortieren, die die Nachweise bereits erbracht hatten. Der Einfachheit halber hat man also alle angeschrieben. Zur Krönung des Ganzen sollen nun auch noch alle vor Ort kontrolliert werden, egal ob sie ihre Nachweise ordnungsgemäß erbracht haben oder nicht. Natürlich darf dann noch jeder für diese nette Dienstleistung zahlen, auch wenn alles in Ordnung ist.

Geschrieben

Hallo,

also ich würde dort einfach mal eine Aufzählung meiner Küchenmesser eintragen und schauen was der Sachbearbeiter dazu sagt. *gg* Und mir dann vielleicht den dezenten Hinweis auf die Rechtsgrundlage für diese Frage erlauben.

Abgesehen davon...die Vorderladerwaffen müssen gegen Wegnahme gesichert sein, das heißt aber nicht das die in einem Waffenschrank sein müssen. Die können genauso gut an der Wand befestigt sein, in einem verschlossenen Spind oder Schrank stehen, spielt keine Rolle.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Ich weiß nicht , warum hier immer wieder Leute ihre SB `s verarschen wollen .

Meine beiden SB `s sind immer nett , kooperativ , kompetent ( kann hier nur für mich urteilen ) und sehr schnell bei der Erledigung ihrer Aufgabe .

Wenn es mir zeitlich nicht möglich ist , am Sprechtag zu erscheinen , ist jederzeit ein telefonisch vereinbarter Termin drin um die nötigen Fristen einzuhalten .

Zum Thema : Sollte ich so ein Schreiben erhalten , würde ich bei nächster Gelegenheit meinen SB

anrufen und Unklarheiten im Vorfeld beseitigen .

" Wie man in den Wald hineinruft .........."

Geschrieben
Zwischenzeitlich ist das aber eine Bringschuld!

Wo steht das?

Bei jedem Antrag auf Eintragung einer neue Waffe muß ich natürlich angeben, wie ich das gute Stück denn unterbringen will, steht so auf unseren Formularen. Aber nur, in was für einem Tresor (A, B oder O).

Irgendwann - vor der letzten Verschärfung - wollte meine behörde Nachweise (Fotos oder Kaufbelege), die habe ich hingeschickt, war alles ok.

Muß ich nun jeden Kauf eines weiteren Waffenschrankes anmelden?

Geschrieben
Mal blöde gefragt:

Die Behörde sollte doch SELBST wissen, wieviele erlaubnispflichtige (also auf meinen WBKs eingetragene) Puffn ich habe.

Sonst wäre deren Buchführung ja etwas "suboptimal".

Du kannst durchaus davon ausgehen, dass es mehr als eine Behörde gibt, bei der diese Vermutung sehr zutreffend ist.

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