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IGNORED

Behörden - Neugierde


Jager

Empfohlene Beiträge

Andi,

bleib auf'm Boden!

Die Schnittmenge von WaffG und Vernunft ist bekannterweise extrem klein. Also suche nicht nach Sinn, wo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner ist!

Viele Behörden betätigen sich gerne als Datensauger und formell kann das bei § 36 Abs. 3 S. 1 HS 2 WaffG auch i.S. von Abs. 1 gemeint sein. Bedenklich wäre hierbei jedoch m.M.n. die Willkür wegen Nichtbeachtens des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgebot). Jedoch ist das Nichbeachten von Grundrechten Heute scheinbar bei vielen Kommunalbehörden sehr beliebt. <_<

Dein

Mausebaer

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Das ist keine Waffe. Der im Vergleich zierliche Grabendolch wäre eine. :rtfm:

Und Judoka, Karateka, Kung Fu usw. -kämpfer sind, spätestens ab dem 1. Dan, eine Waffe. Da hilft nur eines: Nachts im Waffenschrank schlafen und nur die Frau darf den Kerl morgens, wenn bei Laune, rauslassen. :rotfl2:

Man bedenke, stets mit einem Schlag töten ist bei diesen Leuten möglich, ohne jede Waffe im Sinne des Waffelgesetzes: Daß der Staat da nicht ständig einpullert vor Aufregung ...

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Ich danke für all die guten Ratschläge! Allerdings hatte ich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Themas die Erklährung schon abgegeben. Ich habe die Frage nach den Freien schlicht nicht beantwortet.

Die Frage nach der Anzahl der WBK-Pflichtigen habe ich warheitsgemäß beantwortet. Warum auch nicht! (Fileicht hegt das Amt ja die hoffnung, das jemand mehr angieb, als in deren Akten steht! :rotfl2: ) Ich erzähle denen nichs neues, die feuen sich über eine gute Zusammenarbeit und alle sind Glücklich!

Ich wollte eigendlich nur mal höhren, wie die hier versammelte Gemeinde zu der Frage nach den Freien steh. Meine Meinung zu den Anworten habe ich oben schon erklärt.

Und die Sache mit dem längeren Hebel stimmt! NIEMAND ist ohne Fehler! Und wer meint, einen Amtsinhaber vera...... zu können, sollte sich darüber im klahren sein, das diese Leute viel Zeit haben, sich mit unleibsamen Zeitgenossen zu beschäftigen. Das heißt natürlch nicht, das man sich alles gefallen lassen muß. Aber wer einmal den Ruf eines Nörglers hat, der hat schon verloren, selbst wenn das derzeitige Anliegen noch so berechtigt ist. (Trift auf den gesamten Beamtenaparat zu!)

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Und die Sache mit dem längeren Hebel stimmt! N... Aber wer einmal den Ruf eines Nörglers hat, der hat schon verloren, selbst wenn das derzeitige Anliegen noch so berechtigt ist. (Trift auf den gesamten Beamtenaparat zu!)

Blablabla. Keine Ahnung, davon jede Menge und mit so einem Blödsinn auch noch Hörigkeit propagieren. Das ist der wahre deutsche Michel.

Mit dem Lesen hapert es überdies auch noch, denn davon

Und wer meint, einen Amtsinhaber vera...... zu können..
war ja wohl überhaupt keine Rede.

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Deine Signatur

Es lebe die Legastenie!

einfach Programm ist. Wer weiß. Es würde zumindest die Orthographie erklären.

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Und die Sache mit dem längeren Hebel stimmt! NIEMAND ist ohne Fehler! Und wer meint, einen Amtsinhaber vera...... zu können, sollte sich darüber im klahren sein, das diese Leute viel Zeit haben, sich mit unleibsamen Zeitgenossen zu beschäftigen. Das heißt natürlch nicht, das man sich alles gefallen lassen muß. Aber wer einmal den Ruf eines Nörglers hat, der hat schon verloren, selbst wenn das derzeitige Anliegen noch so berechtigt ist. (Trift auf den gesamten Beamtenaparat zu!)

Das ist falsch. Wer natürlich als "Nörgler" in Erscheinung tritt- da würde ich früher oder später auch unwirsch reagieren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten SB`s bei vernünftigen SAcharumenten, untrmauert durch die entsprechenden Gesetzesstellen, problemlos eine andere Ansicht akzepieren.

Wie es mit den Mittelbehörden und den dort sitzenden Amtsschimmeln aussieht steht auf einem anderen Blatt.

Aber wer seine Rechte formulieren und anständig rüberbringen kann hat meist keine Probleme. Wenn doch - unterschiedliche Auffassungen sind nun mal möglich- wird dies in beiderseitigem Einvernehmen vor einem VG geklärt.

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Das ist falsch........

Das ist im Grunde genau auch meine Meinung! Seine berechtigten Interessen vertreten ist ja in Ortnug!

Wenn aber jemand meint (um beim Beispiel zu bleiben) auf die Frage nach "Freien" Waffen mit der Anzahl der Küchenmesser zu antworten, der muß sich nicht wundern, wenn der SB die bekommenen und auch zukünftigen Antworten genauer betrachtet.

@SeinePestilenz:

Ich kenne Dich nicht und Du mich auch nicht! Aber aus deinen Äußerungen scließe ich, das Du gern anderen unterstellst, was bei Dir im Argen ligt. Und was meine Signatur betrifft: Ich BIN Legasteniker Und bevor man sich über andere Leute lustig macht, sollte man sich mal über Tatsachen informiren. Oder machst Du Dich auch über Einbeinige lustig?

Aber bei manchen scheint der Name schon Programm zu sein!

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Aber aus deinen Äußerungen scließe ich, das Du gern anderen unterstellst, was bei Dir im Argen ligt.

:00000733: Wirklich zu köstlich.

Ich BIN Legasteniker

Na ja, das war jetzt aus dem Wortlaut der Signatur wirklich nicht unbedingt ersichtlich, weil das wohl eher eine Angelegenheit ist, die die meisten Personen nicht unbedingt "hochleben" lassen würden.

Und eine Menge Leute hier sind des Lesens und Schreibens unfähig, ohne an Legasthenie zu leiden.

Und bevor man sich über andere Leute lustig macht, sollte man sich mal über Tatsachen informiren. Oder machst Du Dich auch über Einbeinige lustig?

Über Deinen Beitrag habe ich mich lustig gemacht, das stimmt. Nicht den Tatsachen entspricht es hingegen, dass ich mich über Dich, Deine Person oder Deine tatsächliche Legasthenie lustig gemacht habe.

Diesbezüglich verbitte ich mir also solche Unterstellungen.

Aber bei manchen scheint der Name schon Programm zu sein!

Weißt Du was: Mach Du einfach genau das, was Deine Behörde von Dir will. Egal, ob mit oder ohne Rechtsgrundlage. Das ist für Dich wohl die beste Lösung, wenn Du nicht in der Lage bist zu erkennen, dass ich von so etwas

Wenn aber jemand meint (um beim Beispiel zu bleiben) auf die Frage nach "Freien" Waffen mit der Anzahl der Küchenmesser zu antworten, der muß sich nicht wundern, wenn der SB die bekommenen und auch zukünftigen Antworten genauer betrachtet.
überhaupt nicht gesprochen habe.

Um mal beim Beispiel zu bleiben: Lobo-S, der das Gleiche schreibt wich ich gibst Du Recht und mir antwortest Du irgeneinen sachfremden Unsinn. So etwas nennt sich inkonsistentes Verhalten.

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Dieser Passus gilt übrigens schon seit dem 01. April 2003

CM

Das ist so nicht richtig, weil vor WaffG2009 noch der Zusatz "auf Verlangen" drinstand. Eine richtige Bringschuld ist also erst seit Sommer 2009 vorhanden, verdeutlicht auch durch die Hereinnahme zu den Erlaubnisvoraussetzungen (die in § 4 WaffG eigentlich besser aufgehoben wäre).

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"Auf Verlangen" ist eine rel. klare Zeitangabe, die beim Aussprechen des Verlagens nur noch auf ein Datum fixiert werden muss.

Wie ist aktuell der Termin (in all seinen Variationen), um seine "Bringschuld" nicht in Verzug geraten zu lassen?

Hinweis: Mich daruf hinzuweisen, dass ich es im Gesetzestext selbst nachlesen kann, ist kontrapoduktiv.

Wenn ich nun noch erklären müste warum das so ist, ist sowieso alles verloren. ;)

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"Auf Verlangen" ist eine rel. klare Zeitangabe, die beim Aussprechen des Verlagens nur noch auf ein Datum fixiert werden muss.

Richtig. Und seit der Änderung 2009 muss kein Datum mehr festgelegt werden. Du bist vom Erwerb der ersten Waffe/Munition an verpflichtet, auch deren Verwahrung nachzuweisen. Wer es als registrierter LWB nicht tut, bekommt in der Regel Post per Auskunftsbogen und die Wahrscheinlichkeit einer Vorortkontrolle steigt rapide.

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Sehr pauschal deine Aussage und der Aufwand dieses Formular auszufüllen ist natürlich unermesslich teuer und zeitaufwendig.

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... und der Aufwand dieses Formular auszufüllen ist natürlich unermesslich teuer und zeitaufwendig.

Leider ja. :sad:

Ich würde mich nicht wundern, wenn ich wegen fehlender und falscher Prägnanz der Formulierungen mehr Text ergänzt hätte, als vom Amt aus darauf stand. Hätte ich das nicht getan und einfach nur ausgefüllt und unterschrieben, wäre es formell auch möglich gewesen, dieses so zu interprätieren, dass nach § 36 Abs. 6 WaffG i.V.m. 13 Abs. 7 AWaffV z.B. auch eine Verwahrung nach § 13 Abs. 11 AWaffV, das leihweise Überlassen an andere usw. als Einzelfallregelung ausgeschlossen wäre. Zumindest hätte ich unwahre Angaben gemacht. :closedeyes:

Was hast Du ausgefüllt und unterschrieben? Schaue Dir einmal die Kopie, die Du Dir davon gemacht hast, genau an und überlege, was da wirklich steht und nicht was Du meintest, das da stehen sollte!

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Ich habe meine Rechnungen mitsamt Fotos des Schrank(typenschild)s bei Beantragung der Waffe eingereicht. Keine weiteren Berührungspunkte.

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Ich bin bei zwei verschiedenen Behörden die zwei verschiedenen Polizeipräsiden (hier zuständig) zugeordnet sind registriert. Beiden hat es gereicht und ein Formular ist nicht in Sicht. Deshalb sagte ich ja, du pauschalierst.

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Richtig.

Danke für die Info!

Was mag besser sein, sofern alte Bestände bestehen und noch nichts vom OA gekommen ist:

-die Bringschuld begleichen und das OA mit Fotos usw. überhäufen oder

-warten bis ein Standartformular kommt?

:confused:

Natürlich könnte ich anrufen, aber auch das nervt evtl. den SB unnötig, falls ALLE anrufen und

nachfragen! Der freud sich doch auch nicht über die unsinnige Mehrarbeit.

Wenn man viel beschäftigt ist, sört quasi jeder Anruf.

Solange keine Folgen für die noch nicht erbrachte Bringschuld angedroht sind - abwarten?

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Welche Waffenart bliebe dann für den Kubotan noch übrig?

...

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b ) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Auch in der Anlage 1 sind es genau die, die eben nicht "insbesondere" sind. ;)

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Das sehe ich natürlich anders. Genauer nachgefragt: Welche Waffe bleibt denn nun für den Kubotan übrig? Ich sehe keine Definition in die er noch hineinfallen kann. Ein Kubotan ist einfach nur ein Gegenstand nach Waffengesetz. Er erfüllt keine Waffeneigenschaft.

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