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Behörden - Neugierde


Jager

Empfohlene Beiträge

Aber keine diesbezügliche, aber ich bilde mich gern weiter. Bitte!

Kenne ich auch nicht, obwohl ich weiß dass es diesbezüglich andere Auffassungen gibt.

Solange kein rechtsverbindliches Gerichtsurteil die Auffassungen des BKA vom Tisch fegt, ist es für mich eben auch keine Waffe!

Und soviel ich weiß, gibt es kein anderslautendes Urteil, obwohl ich zugeben muß, dass das morgen schon anders aussehen könnte! :rolleyes:

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Ab diesem Tag wäre jedes Stöcklein, jeder stabile Schreibstift o.ä, ebenfalls Waffe. Dazu wird es so schnell nicht kommen ;) auch wenn gleich die Anhänger der totalitären Gesellschaftsform anderes posten mögen.

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jeder stabilde Schreibstift ebenfalls Waffe.

In der Hand des entsprechend Ausgebildeten ist der Bleistift eine tödliche Waffe.

1.) Eine Wafe die mit dem geschriebenen Text in der Öffentlichkeit verbal hinrichten kann

2.) Eine tödliche Stichwaffe sein kann

Nein, ich habe dies Ausbildung nicht mitgemacht. Ich kenne nur welche, die sie mitgemacht haben.

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Nahezu alles kann als Waffe eingesetzt werden ohne dadurch eine Waffe gemäß WaffG zu sein ;) siehe KfZ

Man redet dann auch gern von einem geföhrlichen Gegenstand.

greetz

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Müssen wir mal prüfen ob und an welcher Stelle sie im WaffG aufgeführt werden. ;) Stehen sie dort nicht, sind es keine Waffen nach WaffG.

Jetzt kann man noch das KWKG zu Rate ziehen. Sind sie dort erwähnt haben wir es mit Kriegswaffen zu tun.

Damit wäre das deutsche Recht abgebacken.

greetz

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Anlage 1

Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

1.2 Gegenstände,

1.2.1 die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen

Laser = kohärente elektromagnetische Strahlung elöktromagnetische Energie = andere als mechanische Energie => Waffe

Wobei so ein Laser dazu gedacht wäre, die elektronische Steuerung eiens Wiedereintrittsvehikels so zu stören, das die bestimmungsgemäße Funktion nicht ausgeführt wird.

Tragbar dürfte dabei leicht übertrieben sein.

Es hat sich zwar viel in den letzten 25 Jahren getan, aber ich meine mich zu erinneren das für 1 Watt Lichtleistung (blauer Wellenlängenbereich fast unsichtbar) 30.000 Watt elektrische Energie zugeführt werden mußten und die Kühlung erfordert eine Hochdruckhochleistungspumpe für das Kühlwasser in einem Laborsystem.

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Anlage 1

Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

1.2 Gegenstände,

1.2.1 die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen

Laser = kohärente elektromagnetische Strahlung elöktromagnetische Energie = andere als mechanische Energie => Waffe

Wobei so ein Laser dazu gedacht wäre, die elektronische Steuerung eiens Wiedereintrittsvehikels so zu stören, das die bestimmungsgemäße Funktion nicht ausgeführt wird.

Tragbar dürfte dabei leicht übertrieben sein.

wenns nach der Pilotenvereinigung "Cockpit" gehen würde wären wohl bald "Laserpointer" verbotene Gegenstände...

Nach verschiedenen Berichten wurden mit diesen Piloten von Pasagierflugzeugen schon öfters geblendet.

Da gabs jetz mal so einen Fall 2 Jugendliche 17 und 19 Jahre haben mit einen Laserpointer ein Pasagierflugzeug bzw. dessen Piloten "geblendet" der Pilot gab wohl irgendwelche Koordinaten durch so das sich ein Polizeihubschrauber auf die Suche

machte von einem Balkon wurde er von den zwei Jugendlichen ebendfalls geblendet, diese versteckten sich dann hinter

der Balkonbrüstung der Polizeihubschrauber schaltete eine Wärmebildkamera ein und entdeckte die zwei.

Über Funk wurden dann Streifenwagen zur Wohnung der JUngs geschickt die ganz blöd aus der Wäsche guckten weil gegen sie nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet wird.

Auf der einen Seite ist es gut das man die Täter dingfest gemacht hat auf der anderen Seite erschreckt mich der Aufwand

den man betreibt um einzelne ausfindig zu machen und was heute schon technisch möglich ist, erinnert irgendwie an das

"fliegende Auge"

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Laser sind gefährlich.

Der den ich erwähnte und das war vor mehr als 25 Jahren,

hat im Labor wegen Fehljustierung die Wände durchlöchert und ein 5 mm Schutzblech am nachgeschalteten durchstimmbaren Farbstofflaser wiederholt wegen Fehljustage durchlöchert.

Aber damit habe ich seit damasl nix mher zu tun außer den Laserpointer für den Beamer.

Sieh Dir mal die Warnhinweise an. Laser werden in Kategorien eingeteilt.

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Anlage 1

Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände

...

Wäre das nicht passender?

1.2.3

bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen

a ) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder

b ) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung

hervorgerufen werden kann,

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Laser sind nicht zu unterschärzen, auch wenn man sie gerne verhamlost. Allein dass man für jede Wellenlänge (Laser werden nach Wellenlänge in Klassen eingeteilt) eine spezielle Schutzbrille benötigt (diese wird von den mit Lasern täglich umgehenden nicht umsonst ständig getragen) sollte zu denken geben.

Mich haben vor wenigen Wochen zwei Knilche von einem Balkon aus ca. 100m aus einem haus gegenüber geblendet als ich auf dem Balkon stand. War nicht sher angenehm. Trotz heftiger Sternschen und Probleme über die ganze Nacht hat eine tags darauf erfolgte Untersuchung keine Schäden festgestellt.

Auch wenn ich selbst Laser zur Ermittlung der Sicherheitswinkel einsetze - Vorsichtig bin ich immer. Augen hat jeder nur zwei.

@Edelmann: Was kennst du denn für Leute????

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