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IGNORED

Behörden - Neugierde


Jager

Empfohlene Beiträge

Wo steht das?

Noch'n Legalwaffenbesitzer, der es für unzumutbar hält, selbst mal einen Blick in das WaffG in der gültigen Form zu werfen?

§36 WaffG

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Dieser Passus gilt übrigens schon seit dem 01. April 2003

CM

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Ich hatte bereits alles nachgewiesen, wurde aber trotzdem angeschrieben. Nach Aussage des SB wäre es zu aufwendig gewesen, diejenigen herauszusortieren, die die Nachweise bereits erbracht hatten. Der Einfachheit halber hat man also alle angeschrieben.

Das war bei uns auch so.

....sollen nun auch noch alle vor Ort kontrolliert werden...

Natürlich darf dann noch jeder für diese nette Dienstleistung zahlen, auch wenn alles in Ordnung ist.

"Dürfen" schon. "Müssen" nicht.

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Hab ich das geschrieben?

"Gefragt wurde nach Waffen, Küchenmesser aber sind als Werkzeuge definiert.

Beantwortet er die Frage in dieser Weise, darf der SB annehmen, der LWB habe keine Ahnung mehr von der Sachkunde und (*)fordert ihn auf, diese zu wiederholen, um zu lernen, was als Waffe definiert ist..."

Bei * kann man SB oder Schütze einsetzen, passt beides--da du nen Schachtelsatz draus machen mußtest. Also steig von deinem hohen Roß runter.

Ist aber auch egal.

Ich komme mit meinen beiden SB zurecht, würden sie so eine Frage stellen, würde ich anrufen und sie fragen, was das soll.

Wenns aus dem Wald aber so herausschallt wie beim TE, würde ich auch so reinrufen.

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Hallo,

so...ich bin ja auch nicht ganz von Dummstdorf und habe die Definition von Waffe mal so gelernt:

"Als Waffe werden in der Regel alle Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. ..."

Wenn nämlich nur Schusswaffen Waffen wären dann würden einige Gerichtsurteile, gerade auch zur Notwehr, nämlich ganz anders aussehen.

Und prinzipiell ist eigentlich alles als Waffe geeignet, bei manchen Leuten würde ich sogar die Fäuste als todbringende Waffe bezeichnen, und die sind mit Sicherheit erlaubnisfrei.

Ich halte die Fragestellung nach erlaubnisfreien Waffen jedenfalls für nicht zulässig, und mir als mündigem Bürger steht es auch frei dies zu hinterfragen. Sicher...unsere Herren Politker und manche Beamte wünschen sich ein dummes Volk das sich alles gefallen lässt, aber das ist nicht das was den Gründungsvätern unseres Staates vorgeschwebt ist (meiner Meinung nach zumindest). Das Demokratieverständnis in unserem Land ist bei der Bevölkerung meines Erachtens da, aber leider nicht mehr bei unseren Politikern, sonst hätten wir schon längst direkte Demokratie auf Bundesebene.

Gruß

Carsten

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...erlaubnisfreie muß man auch gegen unbefugte Wegnahme sichern...

Fangfrage...einfach übergehen, denke ich...

Sonst fragen sie noch, wie Du 5 KW (auf WBK) und 23 VL-KW

in den 5er-B-Schrank bekommst..:-)

Ist doch klar falls die freien auch irgendwann "erlaubnispflichtig" werden weis man gleich wo man suchen kann und

wo man Leute zu vorbestraften machen kann (nur darum gehts in einem autoritärem Regime) kann mir auch gut

vorstellen das man in solchen Behörden mit einem Politikwechsel zu deren Gunsten rechnet, es sollen ja

eh "keine Waffen ins Volk"....

Auch psychisch "Kranke" werden gehäuft mit Waffenverboten belegt dazu gehören dann auch freie Waffen es hat

da schon Fälle gegeben wo die "Krankheit" (Waschzwang etc) überhaupt nicht zu Agressivität und gefährlichen Verhalten geführt hat, in diesem Staat gehts momentan nur um Schikane sei es bei Waffenbesitzern,HartzIV Empfängern oder

auch Menschen die eine Anerkennung auf Rente oder ähnliches wollen-nur noch ein Sanktions,Restriktions und Schikane-

Staat wie sind wir doch bloß gesunken :peinlich:

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denn ein autoritärisches System kann ich nicht erkennen.

An gewissen Stellen fehlt offensichtlich die Autorität, sonst würde nicht jeder kleine Behördenmitarbeiter meinen, sein eigenes Süppchen kochen zu dürfen...

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1. Wer nicht richtig aufbewahrt, begeht eine OWi, ist also nicht vorbestraft.

2. Die BRD kannst Du wohl kaum meinen, denn ein autoritärisches System kann ich nicht erkennen.

Wovon also sprichst Du?

Wenn man die Augen aufmacht sollte man schon erkennen wo es hingeht, die Zahl der Wohnungsdurchsuchungen

Polizeiübergriffe, Überwachungen (Kontoabfragen war hier sogar mal selbst betroffen) Verletzung Datenschutz

Fernmeldegeheimnis unter Rechtfertigung fadenscheiniger Gründe hat rasant zugenommen.

Man braucht sich doch nur mal die Regelungen für ALGII vornehmen wenn der Staat einem freien Menschen vorschreibt

wie groß seine Wohnung zu sein hat, einzelne Zimmer ihn abschließt, Wohnungsbesuche aus nichtigem Anlass vornehmen

will (jetzt wird schon empfohlen die Wohnungsgröße bei Alleinstehenden aus 25qm zu reduzieren) zu Untersuchungen

nötigen darf usw.usw. die Liste könnte man hier kaum reinschreiben.

Zudem massive Einschnitte in der pers. Selbstbestimmung, Waffen/Messsertrageverbot (Hamburg)

Gehäufte Leibesvisitationen vor allen möglichen und unmöglichen Veranstaltungen.

Macht die Augen auf und erkennt, kann man nur noch sagen!

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Ich hatte hier zur Debatte gestellt, das meine Behörde unter anderem nach erlaubnissfreien Waffen fragte!

Manche Anworten erschrecken mich zu tiefst! Entweder sind hier etliche "Knöllchen - Willis" unterwegs oder bei einigen lässt der Sachverstand doch sehr zu wünschen übig.

Jemand Schrieb hier: Wie man in den Wald hineinruft......

Das ist genau der Punkt! So lange der SB keinen Stress macht, sollte man ihn auch nicht verarschen. (z.B. Messer aufzählen)!

Wer einen Hund werfen will, findet immer einen Stein! Und der SB sitzt IMMER am längeren Hebel. Und nicht jedes Vormular, das vom SB komt, ist auch von ihm erstellt worden.

So, und jetzt bitte ich darum, das nur noch Beiträge zum Thema eingestellt werden und vorallem der Ton etwas Zivilisierter wird. (Diesen Kommentar nehme ich mir als Ersteller einfach heraus!!)

Jager

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So, und jetzt bitte ich darum, das nur noch Beiträge zum Thema eingestellt werden und vorallem der Ton etwas Zivilisierter wird. (Diesen Kommentar nehme ich mir als Ersteller einfach heraus!!)

Schön, daß es nicht nur den Mods mißfällt, was hier manchmal abgeht :rolleyes: .

Manchmal ? ........ B) ............?

Zum Thema : Du hast bereits ausreichend auch sehr brauchbare Tips bekommen.

Die Entscheidung, welche Du befolgen willst, kann keiner für Dich treffen.

Zusammengefaßt möchte ich sagen, wäre der beste und sachlichste Weg :

Erläutere die Art Deiner Aufbewahrung genauestens, mit Bildern, Kopien etc.

Hinsichtlich der Frage nach dem Waffenbestand würde ich freundlich und höflich auf die Nummer(n) meiner WBK verweisen

("siehe hierzu bitte WBK Nr. vom....." ),

die weitergehenden Fragen kommentarlos ignorieren.

Gruß

G.T.

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Erläutere die Art Deiner Aufbewahrung genauestens, mit Bildern, Kopien etc.

Hinsichtlich der Frage nach dem Waffenbestand würde ich freundlich und höflich auf die Nummer(n) meiner WBK verweisen...

die weitergehenden Fragen kommentarlos ignorieren.

:icon14:

"That's it" - hätte meine Englischlehrerin gesagt.

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Da das Schreiben von der Erlaubnisbehörde kommt, ist unschwer zu erschließen, daß es um erlaubnispflichtige Schußwaffen geht.

Es ist daher vollkommen überflüssig, hier die Privatdefinition von "Waffe" kundzutun oder alles aufzuzählen, was man "als Waffe verwenden" kann, wie die Gerichte regelmäßig feststellen.

Wie oben schon zitiert heißt es im § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, ....
Also "wer" und dann kommt
..., hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
also das "was".

Auch wenn ich dafür bin dem Staat immer nur soviel an persönlichen Daten und Vermögen zu geben, wie man unbedingt muß :016: , muß ich zu geben, dass der "was"-Teil durchaus so verstanden werden kann, dass der Nachweis im Sinn von Abs. 1 zu erfolgen habe, da sich weder ein ausfrücklicher Bezug auf den HS1 des § 36 Abs. 3 S. 1 besteht, noch nur nach den Maßnahmen für erlaubnispflichtige Waffen gefragt wird. :closedeyes: Ob diese formelle Auslegung auch Art. 3 Abs. GG überstände ist fraglich, aber sie entspricht dem WaffG. :rtfm: Auch freie Waffen sind zu verwahren.

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Auch freie Waffen sind zu verwahren.

Aber m.E. nicht zu melden.

Weder aufgefordert noch unaufgefordert.

Es könnte die Frage der Aufbewahrung in durchaus vorstellbaren Fällen Gegenstand straf-/bußgeldrechtlicher Ermittlungen werden -

z.B. bei Entwendung und Mißbrauch durch den Entwender.

Dafür zuständig sind dann Ermittlungsbehörden.

Aber eine verwaltungsrechtliche Zuständigkeit für freie Waffen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen,

vermag ich nach meinem Rechtsverständnis nicht zu erkennen.

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...

Aber eine verwaltungsrechtliche Zuständigkeit für freie Waffen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen,

vermag ich nach meinem Rechtsverständnis nicht zu erkennen.

Daher ja meine Einschränkung mit Blick auf Art 3 Abs. 1 GG.

§ 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 WaffG alleine kann auch als Nachweis zur Verwahrung aller Waffen verstanden werden. Das ist wieder einmal das Problem mit der Vernunft der Waffenrechtsbehörde bzw. der der Waffenrechtsbehörde politisch erlaubten Vernunft. :closedeyes:

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Der Meinung von Gottfried kann ich mich nur anschließen...aber unabhängig davon würde auch diese Aufbewahrungspflicht ja auch für alle anderen erlaubnisfreien Waffen gelten, wie z.B. Küchenmesser.

Die Definition von Waffe ist übrigens nicht meine Privatdefinition sondern die allgemein gültige nach der auch die Rechtssprechung im Deliktfall erfolgt.

Fakt ist für mich das Informationsersuchen des Amtes ist m.E. nicht durch das Gesetz gedeckt, diese Information geht den SB schlicht und ergreifend nichts an und fällt für mich daher unter Datenschutz.

Außerdem könnte dir dein SB ja dann unterstellen das du deine LP nicht mehr im verschlossenen Holzschrank aufbewahren darfst, sonder in einen B-Würfel legen musst.

Was sagt eigentlich der Threadstarter dazu...hat der SB eine Begründung auf rechtlicher Ebene dafür geliefert?

Es wäre eigentlich mal eine interessante Frage was ein Datenschützer zu dem Thema sagen würde.

Gruß

Carsten

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... für alle anderen erlaubnisfreien Waffen gelten, wie z.B. Küchenmesser. ...

Das ist keine Waffe. Der im Vergleich zierliche Grabendolch wäre eine. :rtfm:

Stiefeldolch ==> Waffe

kurzschwertartiges Küchenmesser ==> keine Waffe

Tomahawk ==> Waffe

riesige Spaltaxt ==> keine Waffe

Wurfstern ==> superhundepfui Waffe

Kreissägeblatt ==> keine Waffe

alter Schlagstock aus Holz ==> Waffe

Baseballschläger ==> keine Waffe

Nunchacko ==> superhundepfui Waffe

Dreschschlegel ==> keine Waffe

...

:closedeyes:

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@ Gottfried:

Das ist der Punkt: "vermag ich nicht zu erkennen."

Dem ist so, aber weiterdenken.

Was geschieht, wenn eine große Anzahl LWB diese dumm-dreiste Frage wahrheitsgemäß beantwortet?

Eventuell kommt dann heraus, das es nur sehr wenige, eigentlich so gut wie keine Waffen dieser Art in den Händen der LWB gibt. Dann wäre kein Handlungsbedarf begründbar- egal für welchen neuen Hirnpups.

Würde eine solche Erhebung aber - jetzt mal total gesponnen - ergeben, das etwa im statitischen Mittel jeder LWB -5- solcher Waffen daheim hätte, würde ein erneuter Aufschrei durch die Angstwelt gehen und man würde erneute Verschärfungen fordern.

Dann würden wieder irgendwelche Sachunkundigen Plattbabbler von 58mm SP-Kanonen faseln die ein Haus zum Einsturz bringen können.

Daumengroße Geschosse die einen Bison töten werden in Wohnzimmern gehortet.

Alles klar? Hier werden Grundlagen für zukünftige Aktionen geschaffen - ob sie Sinn machen oder nicht braucht man doch schon nicht mehr zu fragen.

Edith fragt sich, ob ich zu langsam oder die anderen zu schnell.....

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Tach!

Woraus ich noch nicht ganz schlau werde: Wurde explizit nach den speziell in Besitz befindlichen Waffen gefragt? Wenn ja => Amt dämlich! (sollten selber wissen, was sie eingetragen haben)

Wenn explizit nach erlaubnisfreien "Waffen" gefragt wurde: Amt auch dämlich! (geht sie nämlich gleich mal gar nichts an)

Oder wurde nach Art der (erlaubnispflichtigen) Waffen und deren Aufbewahrung in welchem Behältnis gefragt? Das beantwortet man zwar eigentlich schon bei der Erwerbsanzeige, sollten sie also auch wissen, wobei allerdings dieses Formular nicht mal einheitlich in einem Bundesland ist. Bin nur einen Landkreis weiter gezogen, da wurde schon nicht mehr im Formular gefragt.

Oder wurde nur nach Art der Aufbewahrung und Behältnissen (Schutzklassen) mit Nachweis durch Kaufbelege, Lieferscheine, Photos gefragt?

Frage 3 und 4 ist wohl i.O. und zulässig.

Frage 1 würde ich überhaupt nicht beantworten und sie lediglich bitten, in meine Kartei zu schauen.

Frage 2 würde ich ihnen 4-6 Seiten in Schriftgröße 6 schreiben mit allen in meinem Haushalt befindlichen Gegenständen vom Anzündhölzchen über Schraubenschlüssel, Insektenvernichtungsmittel, Kettensäge, Pfanne bis zum Zahnstocher, quasi alle Haushaltsgegenstände, Werkzeuge, Autoteile o.Ä., die sich auch nur im Entferntesten und mit viel Phantasie als "Waffe" benutzen ließen. Wobei 6 Seiten würden wohl nicht reichen. Da bekommen sie nämlich Augenkrebs!

Die Gesichter würde ich sehen wollen, bei all den erlaubnisfreien "Waffen" oder die noch auf plöööde Gedanken bringen. :gaga:

MFG Andi!

p.s. auch ne mutwillig im Auge geparkte Zahnbürste kann auch eine zum Verletzen gedachte Waffe sein.

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Nicht i.S. des WaffG. Dazu müßte es schon z.B. ein Kubotan sein. :closedeyes:

Habe schon mal einen buddhistischen Mönch im Fernsehen gesehen, der eine stinknormale Nähnadel per Hand durch eine Glasscheibe geschossen hat, wenn das mal keine Waffe ist... :o

Braucht man dann auch eine MBK = Mönch-Besitz-Karte, wenn ich den mal zu Besuch habe? Oder hat vll. der Fernsehsender gegen ein Gestz verstoßen, weil er eine solche wohl nicht hatte? Hatte der Sender eine Einfuhrerlaubnis dafür? Fällt der Mönch unters WaffG, weil er Projektile verschießt? :confused:

Fragen über Fragen, darüber sollen sich unsere Bürokraten wirklich mal Gedanken machen.... :gutidee:

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Und der SB sitzt IMMER am längeren Hebel.

Dem Rest Deines obigen Beitrags stimme ich zu, mit Ausnahme dieser Vorstellung.

Die mitunter untragbaren Zustände (man stelle sich mal vor, auf einer Führerscheinstelle ginge es so zu, wie bei mancher unteren Waffenbehörde - nicht auszudenken) sind größtenteils auch durch genau diese Obrigkeitshörigkeit bzw. Duldungsstarre hausgemacht.

Trotzdem sollte auch klar sein, dass man nicht gleich wegen jeder möglichen Belanglosigkeit ein Fass aufmachen sollte.

Aber wer sich alle möglichen Knüppel zwischen die Beine werfen lässt, nur aus Angst, das "ach so gute Verhältnis" zur Behörde (so gut kann es nun nicht sein, wenn es gravierende Probleme gibt) zu beschädigen oder den SB zu verärgen (wer will denn bitte auf dem Amt schon Freundschaften schließen - id.R. ist doch gefragt, dass die dort ihren Job machen und nicht etwa, ob man mit dem SB am Abend ein Bier trinken gehen kann oder ob die SBine nun heiratsfähig ist oder nicht) soll sich mal lieber fragen, ob er mit seinem "Harmoniebedürfnis" nicht vielleicht die Ursache dafür ist, dass die UWB und alle möglichen Zeitgenossen ihm auf der Nase herumtanzen.

Und: die UWB sitzt nicht am "längeren Hebel" im Sinne eines Machtkampfes. Sie hat sich an das Waffenrecht zu halten und wird im Zweifel genau das tun, was ihr ein Verwaltungsgericht als Hausaufgbae mitgibt.

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