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IGNORED

? Wer würde ein liberales Waffengesetz nutzen?


blauweiss

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Ich habe mir gerade heute auf der Post in Lutry VD meinen europäischen Feuerwaffenpass abgeholt. Maximal 13 Waffen passen drauf und ich habe alle 13 Plätze (8 Pistolen und 5 Revolver) belegt, weil egal ob du 5, 10 oder 13 Waffen einträgst der Pass kostet hier bei uns 150 Franken. Hast du bsp. 4 Waffen eingetragen und willst später noch 2 Waffen dazu nehmen kostet dich das bei uns 50 Franken extra Gebühren, deshalb habe ich den Pass gleich voll ausgefüllt. Jede Aenderung des EFWP kostet bei uns 50 Franken, darum sollte man nicht nachträglich zu viel ändern lassen (ein und austragen lassen) sonst wird es teuer. Ich war am Anfang nicht gaz sicher ob alles so ohne Probleme genehmigt wird bzw. reibungslos abläuft. Es gab jedoch nur kurz einen Anruf der Kapo Aargau, da ich vorher mitteilte, das sie den Pass wegen Einschreiben ins Waadtland senden sollen, deshalb Nachfrage wegen der genauen Adresse. Sonst wurden mir anstandslos alle 13 Waffen ohne jedwelche Nachfrage oder bzw. Auflagen/Fristen etc. bewillgt und darunter befinden sich solche Exoten wie einen Webley Mark VI, zwei CH-Parabellums, ein CH Ordonnanzrevolver, eine Husqvarna M40 und eine Tokarev TT33 also nicht gerade typische Vertreter was man unter "Sportwaffen" verstehen kann. Den einenoder anderen Exoten will ich nämlich nach Irsch bzw. ans Kuhfliegen (Schwaben) mitnehmen.

Das ist für mich was ich u.a. als liberales Waffengesetz bezeichne, denn ich weiss nicht ob ich im Ausland 13 Plätze auf dem EFWP hätte belegen können, so ohne weiteres bzw. weitere Auflagen. Es spielt für die ausstehende Behörde hier im Aargau offenbar auch keinen Rubel ob die Waffen die im EFWP eingetragen werden sollen, typische Sportschützenwaffen sind, hauptsache dein Zentralstrafregisterauszug ist sauber und du bist nicht negativ in Erscheinung getreten bsp. Drogen oder Alkoholprobleme. Ich kann jetzt natürlich nur von meinem Wohnortkanton sprechen, da es in anderen Kantonen allenfalls strenger gehandhabt wird in Sachen EFWP.

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Bei uns hat der EFP 10 Eintragungsplätze.

Da sich die Gebührenordnung geändert hat, kenne ich die Preise nicht. Wurscht, ich werde es bei der Verlängerung im August schon schriftlich bekommen.

Was auf WBK eingetragen ist, wird auch ohne wenn und aber auf dem EFP eingetragen, auch die einschüssigen Vorderlader mit Lunten-, Stein- und Perkussionsschloss und Zündnadelwaffen. Wichtig bei Nachbauten, wenn die im Ausland nicht frei erwerbbar sind wie in DE.

Z.B. Gibbs Rifle als Nachbau von Intermarco oder Pedersoli ist in den NL erlaubnispflichtig; als Original aus 1880 aber erlaubnisfrei.

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Hallo,

in irgendeiner Art und Weise würden sicherlich viele ein liberaleres Waffenrecht nutzen.

Aber sich bei den Nachbarländern etwas abzuschauen, wo das Liberale gut funktioniert und sich in der EU etwas „nach unten“ anzupassen, ist für die Vorschriftenmacher in Deutschland doch weit unter ihrem Auffassungsvermögen. Die Oberen Deutschen können nicht ohne ihre Regulierungswut und Arroganz.

Aber um es mal locker zu sagen, so schlecht ist unser Waffengesetz gar nicht. Das Problem hier sind die ständigen Verschärfungen ohne Sinn und Verstand, wo man sich schikanöse Festlegungen gefallen lassen muss. Es würde schon reichen, ein paar Schikanen zu streichen, z.B.:

- Kontrollwahn der Behörden stoppen und das versuche „Kohle machen“

- Wiederherstellung der Altersgrenze von 18 Jahren für den Erwerb von GK (und nicht 21 Jahre mit teuren Psychogutachten)

- Beseitigung des Vereinszwangs oder ½ Jahr Vereinslaufzeit für den Erwerb wieder einführen

- Ein Grundbedürfnis sollte für alle Waffenkäufe ausreichen, diese ständige Beantragerei ist nervend, immer neues Bedürfnis für Folge-WBKs, für SLG oder Kurzwaffen.

- Kleinliche Begrenzungen für den Erwerb (max. 2 KW, max. 3 SLG, max. 2 Waffen im Halbjahr) etwas nach oben setzen (z.B. 5 KW, 6 SLG)

- Sinnlose Lauf- und Hülsenlängenbegrenzungen

- Die Herabsetzung der jetzigen Altergrenze für Kinder und Jugendliche, wenn diese unter Aufsicht schießen wollen, damit man wieder für diesen Sport begeistern kann

- Die schikanöse Kontrolle, ob man auch wirklich Schießen geht

Die einzige sinnige Regelung in der Vergangenheit war meiner Ansicht nach die Pflicht für die Lagerung der SW in A/B-Schränken. Aber dafür sollte jeder selbst verantwortlich sein, ohne Behördenverfolgung.

Gegenwärtig grenzt die aktuelle Verschärferei des Waffengesetzes mit den Schikanen der letzten Jahre schon fast an „Psychoterror“.

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hallo

@CZ:

in tschechien darf tatsaechlich JEDER auf antrag FFW besitzen UND FUEHREN

das besitzen und fuehren einer langwaffe ist aber an komplizierte und aufwaendige genehmigungen geknuepft

als jaeger 8auch einheimischer jaeger) muss man angeblich einen ganzen aktenordner an genehmigungsdokumenten mithaben

das kommt daher dass man in CZ eine FFW als verteidigungswaffe versteht (und das recht auf verteidigung hat jeder) ein gewehr aber eine angriffswaffe darstellt

@amerikanische verhaeltnisse:

es hat schon wer erwaehnt, ich wuerde mir die wuenschen. zumindestens im bereich gewaltdelikte. der protzentsatz an gewaltdelikten ist in allen US bundesstaaten mit liberalem waffenrecht ERHEBLICH niedriger als in deutschlands oder oesterreichs grossstaedten

@was wuerde sich aendern:

in florida ist fuer jeden der nicht grade eben aus dem knast entlassen wurde das verdeckte fuehren einer FFW nach erlag von 70U$ fuer drei jahre moeglich. rund 3% aller buerger in florida haben eine CC lizenz. ich halte das fuer gut. wenn ich mir vorstelle dass in einer u-bahn garnitur statistisch gesehen immer ca. 20 leute eine FFW eingesteckt haben dann wuerde ich mich sicherer fuehlen

@ was wuerde ich tun?

ich wuerde mir wohl so eine lizenz holen wenn das moeglich ist, und vermutlich wuerde ich mir eine kleine snubnose an den knoechel machen. vermutlich immer wenn es die temperatur zulaesst. nicht weil ich glaube die immer zu brauchen, aber seien wir mal ehrlich, regenschirmprinzip, immer wenn man ihn braucht hat man ihn ned dabei

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Aber sich bei den Nachbarländern etwas abzuschauen, wo das Liberale gut funktioniert und sich in der EU etwas „nach unten“ anzupassen, ist für die Vorschriftenmacher in Deutschland doch weit unter ihrem Auffassungsvermögen.

Und das ist ein Skandal. Der Gesetzgeber hat nämlich die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, mittels ausgewogener Gesetzgebung zwischen

Sicherheitsinteressen einerseits und Freiheitsrechten andererseits "auszumitteln". Und wie A, die CH (und mittlerweile auch CZ) ganz

praktisch belegen, lässt sich auch mit einer (im Vergleich zu uns) liberaleren und praktikableren Waffenrechts-Gestaltung den Sicherheits-

interessen gerecht werden!

Aber diese positiven Beispiele direkt hinter unserem "Gartenzaun" werden sowohl von großen Teilen der Legislative/Gesetzgeber

als natürlich auch den "Antis" hartnäckig und systematisch ignoriert. Auf den Einwand gegenüber Waffengegnern, z.B. in der CH funktioniere

ein liberaleres Waffenrecht doch ganz gut und unter Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen, habe ich jedenfalls noch NIE eine

Antwort gehört - nur noch zum Lachen (aber nicht als "Antwort" zu bezeichnen) ist deren häufige, finale Aussage "wir sind aber nicht in der Schweiz".

Dann ist sowieso Ende jeder sachlichen Auseinandersetzung.

Gegenüber den "gemäßigten" Meinungsträgern ist dieser vergleichende Blick über den Gartenzaun ein wichtiger Punkt,

und den müssen wir als organisierte LWB in die Öffentlichkeit transportieren!

Gruß,

karlyman

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Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung (Vergleich) der wichtigsten waffenrechtlichen Bestimmung in A, CH und CZ - BRD?

Und wenn dazu noch Zahlen über die jeweiligen Straftaten mit Schußwaffen kommen, hätte man relativ gute "Argumente". Wer ist in der Lage, so etwas zu erstellen?

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Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung (Vergleich) der wichtigsten waffenrechtlichen Bestimmung in A, CH und CZ - BRD?

Und wenn dazu noch Zahlen über die jeweiligen Straftaten mit Schußwaffen kommen, hätte man relativ gute "Argumente". Wer ist in der Lage, so etwas zu erstellen?

hallo

da gaebe es ja eigentlich einen verband dazu

derartige anregungen sind hier im forum schon oft geaeussert worden

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Also, ersteinmal, ich halte den Europäischen-Feuerwaffen-Pass für extremen Unfug und Geldmacherei....

Früher brauchte man für den Grenzübertritt zum Beispiel auf dem Weg zum Schießen bei einem befreundeten Verein im europäischen Ausland lediglich eine Einladung (diese galt, einmal ausgestellt, unbefristet)

Es reichte, sich bei einer Kontrolle (kam NIE vor) auszuweisen, seine Papier (WBK, Jagdschein, etc.) vorzulegen und gut war`s.

Ich fahre seit Einführung des EFP´s nicht mehr mit meinen Waffen ins Ausland.... die können mich mal, so viel Geld für nichts.... keinerlei Sicherheitsgewinn für mich, also, Geldmacherei und demzurfolge abzulehnen !!!

Für jeden Kauf ein Bedürfnis vorweisen zu müssen, ist ebenfalls aus meiner Sicht unakzeptabel, da ich als mündiger, loyaler Staatsbürger wohl immer noch am Besten weiß, was MEIN BEDÜRFNIS ist, und darüber pflege ich GENERELL SELBST ZU ENTSCHEIDEN !

Für mich reichte es absolut, einmalig seine Befähigung im Umgang mit Schusswaffen unter Beweis zu stellen, der Rest geht den Staat nichts an !

Gebührenunterschiede sollte es (mal abgesehen von der infamen Kostenhöhe einiger Verwaltungsakte...) aufgrund eines bundeshoheitlichen Gesetzes gar nicht geben dürfen !

Frechheit, was sich einige Länder und Kommunen anmaßen (DIE TOTALE GELDDRUCKMASCHINE !!!!)

Kontrollen der Aufbewahrung ? Mit mir nicht, und schon gar nicht gegen Entgeld ! Wieso soll ich zahlen, wenn DIE etwas wissen wollen ? Sollen sie doch in ihren Computer oder in die Karteikarten schauen, da steht alles drin.... dafür braucht keiner zu mir rausfahren ! Brauch´ ich nicht, ist daher abzulehnen ! Punkt !

Abgesehen davon, die vom Amt wissen doch längst (weil sie mir so einen Drohbrief geschickt haben, den, sollte ich ihn nicht beantworten, man mir meine Erlaubnisdokumente widerrufen würde...) welche Art Tresore und Verwahrbehältnisse ich verwende, sogar mit Rechnung und genauer Bezeichnung.....

Also, meine Türe bleibt nach § 13 GG absolut dicht für meine Verwaltungsbehörde ! So auch die Anweisung an meine Frau ! Türe bleibt ZU ! Nix Nachschau !

Wenn die wirklich meinen, sich einen Beschluss für die Durchsuchung meiner Wohnung holen zu müssen.... bitteschön, spätestens bei der Tresortüre ist wieder Ende.... den bekommen die mit dem albernen Schlüsseldienst NIE auf.... und wegschleppen geht schlecht, ohne die Wand (die da dran ist...) gleich mitnehmen zu müssen ! Da die Herrschaften bei mir, außer einer perfekten Aufbewahrung und komplett legalem Waffenbestand sowieso NICHT finden können, folgt auf eine Durchsuchung mit definitiv dann konstruierter "Gefahr im Verzug" als Grundlage eines solchen Beschlusses eine gepfefferte Klage mitsamt Schadenersatzfeststellung gegen die Behörde !

Denen werde ich Beine machen..... meine Privatsphäre geht mir über alles, und das bedeutet, keinen Meter einer Behörde......

Abgesehen davon, ich bin für die größtmögliche freiheitliche Entscheidungsfähigkeit des Bürgers.

Den Staat geht unser Leben und unsere Hobbys nichts an !

Was die sich mit uns erlauben ist mittelalterliches Feudal-Gehabe !

Government

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Amerikanische Verhältnisse sind doch ein Paradestereotyp der Gutmenscheria, wenn es darum geht, herauszustreichen, wie "sophisticated" man doch ist.

Da wird mal schnell so getan, als ob die gesamten USA ein Hort illiterater Kretins wäre, die in ewta so leben, wie sich der kleine Moritz die Bronx oder das ländliche Kentucky vorstellt.

Alles was das Thema "Waffen" angeht, stammt aus dem Repertoire des einzigen sogenannten Intellektuellen, den es in den Staaten gibt (Michael Moore) - und nachdem dort jüngst erst die Krankenversicherung eingeführt wurde, kann es keinesfalls länger als hundert Jahre her sein, daß die Leute von den Bäumen geklettert sind und den aufrechten Gang erlernt haben.

Oder so ähnlich.

Aus dieser (Frosch-) Perspektive heraus erklärt sich der Begriff zumindest denen von selbst, die bereits mal einen Fuß auf US- Gebiet setzen konnten.

Wenn wir hingegen von einem liberalen Waffenrecht sprechen, kommt bestenfalls die Schweiz als Vorbild in Frage.

Auf einen kurzen Nenner gebracht, würde ich ein wirklich liberales Waffenrecht so zusammenfassen:

"Volljährige Staatsbürger mit einwandfreiem Leumund und körperlich/geistiger Eignung dürfen sich Waffen (gleich welcher Art) kaufen und diese auch führen".

Ende der Ansage.

Postulieren wir also einen kurzen Moment eine solche Vorgabe und reflektieren wir die Eingangsfrage, ob und wie es genutzt würde am eigenen Beispiel.

Ja. Definitiv, ich würde es nutzen.

Wenn ich mit viel Bargeld unterwegs wäre, würd ich mir eine (dann vorhandene, weil sie ja unbedingt zur Feier der neugewonnenen Freiheit her musste) MP5k aus dem Schrank holen und mitnehmen.

(Also etwa 2 oder 3 mal im Jahr )

Das obendrein daneben im Schrank befindliche MG34 wäre höchstwahrscheinlich noch etwas geringer frequentiert, seit es seinem Besitzer im ersten Freudetaumel auf dem Stand den Gegenwert eines Monatsgehalts in weniger als 10 Minuten in Lärm, Rauch und Altmessing verwandelt hat.

Nachdem der BdMP von der Einführung der Disziplin "Dynamischer Granatwerfer" abgerückt ist, unterblieb dessen Anschaffung von Vornherein.

Die Feststellung, daß ich zwar 17 FFW ,aber nur 2 Hände mein Eigen nenne, durfte ich ja bereits im Geltungsbereich unseres jetzigen, ach so tollen Affengesetzes machen.

Von da her sind also auch keine Kaufräusche zu erwarten.

Und eine 8,8 -Flak bring ich beim besten Willen nicht in meinem Garten unter.

Zusammengefasst würd ich immer noch mit meine Drilling auf die Jagd, und mit meiner 210 auf den KW- Stand gehen. Und das war´s.

Teure Schrankwaffen kämen also sicher erstmal ein paar dazu. Einfach wegen "Habenwollen".

Solange bis auch das langweilig wird, oder das Geld einfach für was Wichtigeres gebraucht wird.

Sind das dann amerikanische Verhältnisse?

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Nachdem der BdMP von der Einführung der Disziplin "Dynamischer Granatwerfer" abgerückt ist, unterblieb dessen Anschaffung von Vornherein.

Von dieser Disziplin "Dynamischer Granatwerfer" habe ich nie etwas gehört.

Aber eigentlich war ich schon immer scharf auf einen "AGS-17", ob ich den eingetragen bekomme ? :rotfl2:

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Für jeden Kauf ein Bedürfnis vorweisen zu müssen, ist ebenfalls aus meiner Sicht unakzeptabel, da ich als mündiger, loyaler Staatsbürger wohl immer noch am Besten weiß, was MEIN BEDÜRFNIS ist, und darüber pflege ich GENERELL SELBST ZU ENTSCHEIDEN !

Exakt aus dem Grund hat es z.B. der Gesetzgeber in der CZ so geregelt, dass bei Nachweis, Sportschütze (Verein/Verband) zu sein

(also unter grundsätzlicher Beibehaltung des Bedürfnisprinzips) und nach Ablegen einer recht umfangreichen Sachkundeprüfung

anschließend ohne weiteren "Bedürfnisnachweiskrampf" alles erworben werden kann, was schießsportlich verwendbar ist.

Ein Schütze dort muss somit nicht mehr "zu Kreuze kriechen", wenn er eben die zweite Brünner oder den vierten S&W erwerben möchte.

Er ist Sportschütze, er ist sachkundig, und fertig.

Das könnte durchaus ein Vorbild für eine reformierte Regelung in D sein.

Denn das "Bedürfnisprinzip", wie wir es haben, ist nichts als der verkorkste Versuch, über den Aufbau bürokratischer Hürden

die Waffenzahl bei den (sachkundigen und überprüften!) Betroffenen öglichst gering zu halten. Was bekanntlich völliger Unsinn ist, denn

die Umgangs- und Aufbewahrungsvorschriften gelten unabhängig von der Waffenzahl, und mehr als zwei Hände hat ein Waffenbesitzer auch nicht.

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@ karlyman:

Das Deutsche Waffenrecht ist eigentlich gar nicht so schlimm, abgesehen von den nachwuchsfeindlichen Altersgrenzen und eben diesem unsäglichen Bedürfnisprinzip (und die Nachschauen, aber da sind wir ja schon dran).

Früher oder später müssen wir beides "anpassen".

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Auf der sachlichen Ebene haben wir 100%, nur wird die Politik dies nicht in ein Bürgerfreundliches Gesetz umwandeln.

Da gibt es ein ganz dickes Brett zu bohren: Die Medien

Die andere Sache ist das manche Politiker nicht zu überzeugen sind.

Gruß

Opa686

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Das Deutsche Waffenrecht ist eigentlich gar nicht so schlimm, abgesehen von den nachwuchsfeindlichen Altersgrenzen und eben diesem unsäglichen Bedürfnisprinzip.......

Eben.

Ich denke auch, wir rennen wie Don Quichote gegen Windmühlen an, wenn wir versuchten, das Bedürfnisprinzip völlig zu beseitigen.

Ich mache mir keine Illusionen, dass das in D jemals passiert.

Aber eine andere Ausgestaltung dieses Prinzips sollten und müssten wir versuchen zu erreichen,

und das halte ich nicht für soo unrealistisch. In anderen Ländern geht's ja auch.

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Eben.

Ich denke auch, wir rennen wie Don Quichote gegen Windmühlen an, wenn wir versuchten, das Bedürfnisprinzip völlig zu beseitigen.

Ich mache mir keine Illusionen, dass das in D jemals passiert.

Aber eine andere Ausgestaltung dieses Prinzips sollten und müssten wir versuchen zu erreichen,

und das halte ich nicht für soo unrealistisch. In anderen Ländern geht's ja auch.

Vielleicht kann man hier auch von Glück Reden, dass wir zusätzlich dieses

Bedürfnis haben müssen.

Denn darauf können wir den Selbstschutz mit Feuerwaffen aufbauen, daher

eine Anpassung an normale Nachbarländer.

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Das ist ( noch ) lösbar in diesem Staat.

Lege doch einfach die 3 Buchstaben-Würfel in den Würfelbecher und schau mal, was rauskommt, wenn Du den Becher neu auskippst.

( Kleiner Tip: Wenn SBD rauskommt, dann hat kein Sachse ( ich bin selbst einer, also darf ich das ) eine gewisse Partei ausgesprochen, sondern dann würfelst Du einfach nochmal. ) :gutidee:

Hi Putti,

an diesem Punkt sind mehrere Leute (incl. 1. + 2. Vorsitzender!) bereits angelangt!

Wir würfeln was das Zeug hält und überlegen nun noch, ob es taktisch klüger wäre einen zweiten, nicht DSB Verein, zu gründen oder eine "Unterabteilung" BDS zu machen. Vermutlich aber ersteres... ;)

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Eben.

Ich denke auch, wir rennen wie Don Quichote gegen Windmühlen an, wenn wir versuchten, das Bedürfnisprinzip völlig zu beseitigen.

Ich mache mir keine Illusionen, dass das in D jemals passiert.

...

Brüsseler Windmühlen? :rolleyes:

Brenecke und Konsorten hatten es bereits geschafft, das Bedürfnisprinzip EU-weit zu platzieren.

Pragmatische Ansätze wären

  1. die Handhabung der Bedürfnisse durch die Verwaltung zu ändern und
  2. über Art. 20 Abs. 4 GG auf die Ergänzug der Bedürfnisse um das Bedürfnis gegen Unrechtsregime Widerstand zu leisten, hinzuwirken.

Euer

Mausebaer

___________________

Fremdes Heer Mitte :wos_armee_044:

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grundsätzlich würde ich mal sagen: Ja. Jedem würde ich nicht einen Vollautomaten überlassen wollen. Irgendwo hört´s auch wieder auf.

Wieso? Wer mit einem HA keinen Unsinn zu machen gedenkt, macht dies auch nicht mit einem VA und wer Unsinn mit einem VA machen will, besorgt sich einen

Eine Diskussion darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen man Vollautomaten auch für Zivilisten erwerbbar machen sollte erübrigt sich aber meiner Ansicht nach, da mein Vorschlag eines Waffengesetzes ohnehin niemals umgesetzt werden würde.

Da wird das Problem zu finden sein,

LG

Tasha

P.S.: Ich habe in der Schweiz die Möglichkeit, auf Einladung mit Vollautomaten zu schießen wenn ich das will.

Ganz Toll. Der Eine schießt in der Schweiz, der Andere in Dänemark, wieder einer in Belgien oder Holland - nur die depperten Deutschen ohne entsprechende Grenznähe brauchen so was ja nicht.

Mir ist schon klar, daß VA in diesem Land ein Traum bleiben werden, aber in einem wirklich freien Land, sollte es kein Problem sein.

Aber so weit wie wir von einem VA entfernt sind, so weit sind wir auch von einem freien Land entfernt.

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Ich dachte das sei mittlerweile für Ausländer verboten?

In Hannover regiert ein Schotte.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, geht alles. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

_______________________

Fremdes Heer Mitte :wos_armee_044:

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_______________________

Fremdes Heer Mitte :wos_armee_044:

Fremde Heere Mitte ?;

hat es zwar nie gegeben, historische Vorbilder wären Fremde Heere Ost und Fremde Heere West.

Der letzte Chef von Fremde Heere Ost (General Reinhard Gehlen) wurde zu einem respektablen Präsidenten über Jahrzehnte einer obersten Deutschen Bundesbehörde unmittelbar unter dem Bundeskanzlermat; also zu einer echten demokratischen, rechtsstaatlichen Institution.

:secret::wos_armee_052::dirol:

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Früher brauchte man für den Grenzübertritt zum Beispiel auf dem Weg zum Schießen bei einem befreundeten ...

Falsch.

Vor dem EFP benötigte man in den NL zu der Einladung ein Consent aus Utrecht, das ich aber nicht mehr beantragt habe, weil es da schon den EWP gab und dies damit nicht mehr erforderlich war. Die ga es auch nicht kostenlos.

Ich kenne jemanden, der hat einen ganzen Stapel davon, noch aus den sechziger Jahr.

Im übrigen gibt es bestimmte Konstellationen bei der Reise in die NL oder druch die NL , da ist dieses Consent immer noch erforderlich.

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Fremde Heere Mitte ?;

...

Laut kürzlich in der der ARD veröffentlichter Aussage des Ruhestandsbeamten im BMI Ministerialrat Jürgen Brenecke

  • bin ich das,
  • bist Du das,
  • sind wir alle hier das "fremde Heer Mitte"

Dein

Mauseerklärbaer

____________________

Fremdes Heer Mitte :wos_armee_044:

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Laut kürzlich in der der ARD veröffentlichter Aussage des Ruhestandsbeamten im BMI Ministerialrat Jürgen Brenecke [/url]

[*]bin ich das,

[*]bist Du das,

Na, ist doch kein Problem, schließlich kannte ich ja noch den ein oder anderen der letzten Angehörigen

von

Fremde Heere Ost

Fremde Heere West

Pers Z des Auswärtigen Amtes

OKW WNV Chi

....

in Ihren demokratisch rechtsstaatlich tragenden Rollen als Beamte der jungen Bundesrepublik Deutschland.

(Keine Ironie, der eine arbeitete temporär für das Deuxieme Bureau, der andere für CIC Europe, ...)

bei

Referat 114 des Auswärtigen Amtes

Zentralstelle für das Chiffrierwesen

Fernmeldedienststelle der Streitkräfte

....

Da befinden wir uns in der besten Umgebung rechtstreuer deutscher Demokaten und Trägern des Aufbaus der wehrhaften Bundesrepiblik an der der Seite der Westverbündeten.

Herr Brennecke wäre etwas für eine Therapie bei meinem Kollegen Psychoanalytiker.

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