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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Warum sollten die nicht die Ansprechparter der Waffenlobby kontrollieren?

das halte ich für einen interessanten ansatz

dort wäre man dann auch sicher bereit was zu zahlen - ich zummindest

darüber koennte man eine waffenlobby finanzieren und unsere verlorenen rechte wieder zurückerobern

Geschrieben

als erstes muß ich sagen max halt durch, du (und wir) sind im recht!

als zweites kann ich nur sagen, alle die die jetzt noch hier ohne sternchen sind, sollten allmälich mal in die pötte kommen damit wir genügend geld beieinander haben um uns auf rechtswegen adäquat zu wehren! es sollte überlegt werden ob jemand der hier schreiben will nich mindestens 5€ im jahr zahlen müßte sprich pflichtbeitrag, alles andere ist nämlich schmarotzertum!

als drittes kann ich wieder mal reiner und dem team danken das ihr euch für uns kümmert und auf opfert in dieser sache!

p.s. so langsam sollte auch der letzte hier und der letzte geheimdiplomat von woanders begreifen wo es hingeht, ich habe keine lust irgendwann einen gelben stern tragen zu müssen, aber so weit sind wir ja anscheinend fast!

Geschrieben
Du hast mich überredet, die Verfassungsbeschwerde mit zu

zeichnen, da habe ich auch nichts mehr von gehört...

Wenn ich nicht die Zielgruppe vertrete, kann man mir

dieses wenigstens mitteilen!

Die Kanzlei ist wohl noch am sortieren und sondieren.

Ich habe nach dem Fragebogen auch nichts mehr gehört. Üben wir uns in Geduld.

Geschrieben

Kriegerlein, es sei Dir versichert, dass ich bei Dir bin und mich um Deine Belange kümmere.

Nein, wir möchten nicht auf Dich verzichten. Ich mag Dich, aber wir sollten nicht mehr schweigen.

Liebe Grüße, Reiner

Geschrieben

Gelassenheit ist gut: Wir sollten uns durchaus gelassen darauf einstellen, dass man den Funktionären der FvLW (und als Lobbyisten gemeldeten Funktionsträgern) mal auf den Zahn fühlt.

Und Aufregung ist auch gut: Sie vor allem dann geboten, wenn Beamte um die Ecke kommen, die ihren Vollzugsauftrag mit Nötigung und rechtswidrigen Drohungen durchsetzen wollen.

Ich würde hier jetzt nicht abwarten, was weiter passiert. Hier gehört ein Brief an den obersten Dienstvorgesetzten her, in dem der Vorgang beschrieben wird und zwar anwaltlich ! Wenn dann doch eine Durchsuchungsanordnung beantragt wird, hat man schon was Schriftliches in der Welt !!! Wie willst Du später widerlegen, was die in den Antrag geschrieben haben, um ihre Handlungsweise zu rechtfertigen.

Ebenso ergibt sich hieraus die zwingende Notwendigkeit, wenn irgendwie möglich, alles nur mit Zeugen zuzulassen.

Und nochmal zur Gelassenheit: Ich glaub zwar nicht, dass dieser Rat nötig ist, aber jeder sollte sich und seine Verhältnisse natürlich peinlich rechtstreu halten. Nur eine scharfe Patrone, die unbemerkt unters Bett gerollt ist, und schon ist die K... am dampfen und wir stehen blöd da.

"Ein Schelm, der Arges dabei denkt ..."

Gruß,

Coltfan

Edit: PS: Es macht Sinn, derartige Vorgänge in die Verfassungsbeschwerde mit einzubringen. Auch wenn das Grundrecht formaljuristisch nicht unmittelbar betroffen ist (man muss die Kontrolle ja nicht zulassen) rücken solche Vorgänge in der Praxis die Sichtweise doch zurecht.

Geschrieben
Warum sollten die nicht die Ansprechparter der Waffenlobby kontrollieren?

Das halte ich für gar nicht gut, man sieht ja was unsere "Verbandsoberen" oft in Voreilendem Gehorsam verbocken. Ferner gehts dann wieder um Sympathie...

@alherm

Meine Tresore werde ich trotzdem nicht öffnen, weil meine Behörde Fotos dieser Schränke (mit Abbildung der Typenschilder) von Aussen und Innen hat (ohne Inhalt) und so nur noch das Vorhandensein der Schränke kontrollieren darf! :heuldoch:

Erik

Geschrieben
Gelassenheit ist gut: Wir sollten uns durchaus gelassen darauf einstellen, dass man den Funktionären der FvLW (und als Lobbyisten gemeldeten Funktionsträgern) mal auf den Zahn fühlt.

Ich würde hier jetzt nicht abwarten, was weiter passiert. Hier gehört ein Brief an den obersten Dienstvorgesetzten her, in dem der Vorgang beschrieben wird und zwar anwaltlich !

Gruß,

Coltfan

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist nat. Pflicht. Allerings wird nichts dabei rum kommen. Intern evtl., aber das werden wir nicht erfahren.

Die "Berliner Linie" ist ja bekannt......

Geschrieben

Wies immer so schön bei Herrn Markwordt heisst: Fakten, Fakten, Fakten schaffen.

Denkt und handelt wie Funktionäre. Die liefern Euch auch Munition !!! :bud::bud::bud:

Geschrieben
Hier gehört ein Brief an den obersten Dienstvorgesetzten her

"Ein Schelm, der Arges dabei denkt ..."

Coltfan

Hallo Michael,

nicht nur das! Ich schreibe gerade an den Vorsitzenden des Innenausschusses (an die bekannten Abgeordneten sowieso) und beantrage persönlichen Termin.

Wir sind am 16.06.2010 sowieso wieder im Bundestag; dannn könnte das alles in einem Rutsch erledigt werden.

Aber darüber hinaus läuft das komplette Prozedere ab: Dienst- Fachaufsichtsbeschwerde, Petitionsaussschuss, Strafanzeige und weiteres.

Lass uns mal nichts Arges denken, wir sind doch ein paar Schelme!

Gruß, Reiner

PS.: wofür braucht man eigentlich ne 50ae - die braucht doch niemand ;)(Insidergeplänkel)

Und Michael, es mag Dich wahrlich nicht verwundern, aber die Anwälte haben das komplette Gedächtnis- und Emotionsprotokoll bereits vorliegen!

Geschrieben
Dann macht`s eben ohne mich

Viel Erfolg!

Sei jetzt nicht so bockig.

ich habe auch den Fragebogen ausgefüllt und bis jetzt auch nichts gehört.

Wenn wir uns untereinander zerstreiten und diese Aktionen des FvLW bremsen,

das wäre die großte Blamage die wir uns leisten könnten.

Unsere Gegner würden uns auslachen und mit dem Finger auf uns zeigen.

Bleibe deshalb weiterhin im Boot.

Schnuffi

Geschrieben
Sei jetzt nicht so bockig.

ich habe auch den Fragebogen ausgefüllt und bis jetzt auch nichts gehört.

Ich habe noch gar keinen Fragebogen bekommen.

Und Aufregung ist auch gut: Sie vor allem dann geboten, wenn Beamte um die Ecke kommen, die ihren Vollzugsauftrag mit Nötigung und rechtswidrigen Drohungen durchsetzen wollen.

Schön, dass nicht nur ich als juristischer Laie die Sache so sehe.

Geschrieben

Hallo Reiner,

ich sehe, ihr habt die gelieferte Munition bereits verladen :icon14: .

"Das braucht kein Mensch ..."

Nun, ja, wir brauchen das schon .... hehe.

Gruß,

Michael :s75:

Geschrieben
Kriegerlein, es sei Dir versichert, dass ich bei Dir bin und mich um Deine Belange kümmere.

Nein, wir möchten nicht auf Dich verzichten. Ich mag Dich, aber wir sollten nicht mehr schweigen.

Liebe Grüße, Reiner

Reinerle: Schweigen soll ja ooch keener!

Aber: auf`m Teppich bleiben; es muss

ja keiner merken, womit sie uns ärgern

können...jetzt zu spät....

Wenn erstmal noch mehr kontrolliert werden, verlagert

sich die Problematik auf den Einzelnen...

Dann hat wieder jeder genug mit sich selbst zu tun!

So macht es doch, bekanntermassen, die Regierung:

Die kleinen Leute sooo mit Problemen zupflastern,

dass sie sich nicht mehr zusammenschliessen..

und politikverdrossen werden..

Fazit: die Regierung kann machen, was sie will...

Und zum Kämpfen..:

Meine letzte Anzeige war gegen einen Vermieter:

Verdacht des Betruges...(Kaution war weg...)

Prompt bekam ich eine Gegenanzeige wegen

falscher Verdächtigung...(er war Anwalt..)

Wurde dann eingestellt, weil mich nur eine geringe Schuld traf..:-))

und er hatte die Kaution dann doch wiedergefunden *grins*

Man kann schon mit mir rechnen, wenns denn sein soll!!

(bin halt ein bissel schwierig, ab und an, man möge mir vergeben..)

Nina Ruge hat recht!

In diesem Sinne,

Gruß, kriegerlein :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Aber darüber hinaus läuft das komplette Prozedere ab: Dienst- Fachaufsichtsbeschwerde, Petitionsaussschuss, Strafanzeige und weiteres.

Gruß, Reiner

PS.: wofür braucht man eigentlich ne 50ae - die braucht doch niemand ;)(Insidergeplänkel)

Und Michael, es mag Dich wahrlich nicht verwundern, aber die Anwälte haben das komplette Gedächtnis- und Emotionsprotokoll bereits vorliegen!

Hallo,

vielleicht darf ich auch mal meinen Senf dazugeben.....

Laßt Euch nicht auf Nebenkriegsschauplätze ziehen! Auch, wenn der Durchführende einer solchen Kontrolle eventuell von der ihm übertragenen Machtfülle etwas überwältigt war, Schwamm drüber...

Diese oder jene im Eifer des Gefechts abgesonderte Meinungsäußerung später justiziabel zu belegen, wird schwierig sein.

Es ist doch bekanntermaßen einer der Gründe, sich eines Anwalts zu bedienen, um jemanden als Sprachrohr zu haben, der nicht wegen persönlicher Befangenheit emotional reagiert.

Ich würde mich ebenfalls ärgern, sofern mir Maßnahmen angedroht würden, die nicht durch die gesetzliche Ermächtigung gedeckt sind. Stünden aber die Stimmverhältnisse 3 zu 1 gegen mich, würde ich den Brocken einfach mal schlucken. Letzten Endes hat sich, und so muß man das auch mal sehen, der Betroffene mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt. Die Kontrolle hat nicht stattgefunden und sie wurde auch nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt.

Im Übrigen ist das Verweigern der Kontrolle nicht einmal bußgeld- oder strafbewehrt (keine Strafe ohne Gesetz) , in der Nachbearbeitung wird sich zeigen müssen, was als ein vernünftiger Grund für die Weigerung des Betroffenen angesehen werden muß. Aus meiner Sicht ist auch die Auffassung des Betroffenen, er müsse diese Kontrolle in der geschilderten Art nicht über sich ergehen lassen, ein berechtigter Grund. Insbesondere dann, wenn man sich schon im Vorfeld anwaltlichen Rates versichert hat und das Vorgehen anwaltlich so empfohlen wurde. Auch ein Anwalt mag irren, trotzdem hat der Kontrollierte in diesem Fall alles getan, was unter vernünftiger Abwägung von ihm verlangt werden kann.

Warten wir einfach ab, wie es weitergeht. Strafbares Verhalten des Betroffenen ist für mich aus dem Waffengesetz nicht abzuleiten. Andere Straftaten herbeizureden, weil jemand seine Wohnung nicht zum öffentlichen Raum machen will, wird den Beamten auch nicht gelingen und Anzeichen für eine dringende Gefahr im Sinne des § 36 WaffG scheinen ebenfalls nicht vorgelegen zu haben.

Auch wenn sich wohl fast jeder nach einem solchen Behördenvertreterauftritt nervlich etwas angespannt fühlen würde, ist mein Fazit:

Diese erste Runde ging an die Legalwaffenbesitzer. Es werden weitere Runden folgen......

Abschließend nochmals mein Rat von weiter oben: Ruhe bewahren, nicht kränkend oder gar beleidigend reagieren und auch nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerden oder gar Strafanzeigen gegen die Kontrolleure drohen- da kommt sowieso nix bei rum.

Beste Grüße

jp

Edit: vertippselt :traurig_16:

Geschrieben

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier immer wieder behauptet wird, bei Dienst-und Fachaufscihtsbeschwerden kommt nichts rum.....das ist ganz einfch nicht richtig!

Wen natürlich immer derselbe Bürger jeden Beamten der mit ihm in Kontakt kommt damit belegt - tja, dann ist das was anderes.

Geschrieben
Ich kann nicht bnachvollziehen, warum hier immer wieder behauptet wird, bei Dienst-und Fachaufscihtsbeschwerden kommt nichts rum.....das ist ganz einfch nicht richtig!

Erfahrungen, Erfahrungen,

gesammelt an beiden Seiten des Tisches :eclipsee_gold_cup:

Grüße

jp

Geschrieben

Genau darüber verfüge ich auch....mit anderem Ergebnis (für die anderen).

Geschrieben

Beschweren sich mehrere Bürger unabhängig voneinander über einen einzelnen kann es durchaus zu Gesprächen kommen, die der Betroffene nicht mögen wird.

Beschwert sich ein einzelner immer wieder über verschiedene, mag es ehr mal bei Seite gelegt werden.

Bei der 1. oder 2. Dienstaufsichtsbeschwerde mal also nicht viel bei rum kommen, bei der 10. oder 15. könne es dann aber knapp für den Betreffenden und dann aber doch interessant werden.

Geschrieben
Behörden benötigen gelegentlich eines Dämpfers um ihnen klar zu machen, daß das Recht über ihnen steht - und nicht umgekehrt.

...

Das ist ein deutsches Phänomen.

Sicher nicht nur ein Deutsches ? B)

Alles schon mal da gewesen ... =0/ ...

DER STAATSHAUSHALT MUSS AUSGEGLICHEN SEIN.

DIE ÖFFENTLICHEN SCHULDEN MÜSSEN VERRINGERT,

DIE ARROGANZ DER BEHÖRDEN MUSS GEMÄSSIGT UND

KONTROLLIERT WERDEN.

DIE ZAHLUNGEN AN AUSLÄNDISCHE REGIERUNGEN

MÜSSEN REDUZIERT WERDEN, WENN DER STAAT

NICHT BANKROTT GEHEN SOLL.

DIE LEUTE SOLLEN WIEDER LERNEN ZU ARBEITEN

STATT AUF ÖFFENTLICHE RECHNUNG ZU LEBEN!

MARCUS TULLIUS CICERO, ROM 55 V.CHR.

Scheinbar ist die Menschheit lernresistent ...

TDH

Geschrieben
Wenn er die Kontrolle verweigern würde, wäre hiermit der Verdacht einer Straftat, eben der nicht rechtskonformen Aufbewahrung gegeben und man würde einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen.

Ich kann mir nicht helfen aber das erinnert mich an die Methode der GEZ-Fahnder die mit solchen Geschichten versuchen Einlass in Wohungen zu erhaschen...

Geschrieben
Die Entscheidungen einer Bundesbehörde sollen rechtswidrig sein nur weil sie in einem ehemaligen Nazi-Bau residiert?

Nicht notwendigerweise. Die Entscheidung von 1947 war nach außen durch drei offensichtliche Gründe geprägt; es waren aber nicht die einzigen.

Geschrieben
Und wenn man dann bedenkt, dass es unseres Wissens nach die erste verdachtsunabhängige Kontrolle in Deutschland ist.

Wie kommst Du zu dieser Einschätzung ? Diese Kontrollen haben in Deutschland schon x mal stattgefunden seit Sommer 2009. In manchen Regionen öfters, in anderen sehr wenig. Aber die erste war die hier aufgeführte keineswegs. :rolleyes:

Die mit Drohung verbundene Vorgehensweise war hier natürlich nicht rechtskonform. Der Betroffene muss die Möglichkeit für eine alternative Kontrolle erhalten und erst nach mehrfachen Verstößen gegen die Auskunfts- und Nachweispflicht geht der Blick auf § 5 WaffG und dem damit verbundenen Widerruf der WBK.

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