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IGNORED

Als Jäger auf den Schießstand


Hickey

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Von einer "gängigen Praxis" habe ich gottseidank noch nichts bemerkt.

In einigen Bereichen (bin Nicht-Jäger) habe ich es von Betroffenen insbesondere bei Drückjagden auch so gehört. Und denen glaube ich, es sind Freunde und Verwandte. Einer konnte einer Einladung nicht folgen, weil er innerhalb der genannten Zeit keinen Nachweis hatte und auf die Schnelle auch keine Gelegenheit mehr.

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Irgendwo im Jagdgesetz steht sogar, dass man am Schießstand schießen muss ( oder eben im Revier ), denn sinngemäß ist da zu lesen, dass der Jäger und auch die Jägerin verpflichtet ist, den Umgang mit der Waffe zu üben/das Schießen zu trainieren!

Wenn Du den §§ findest, wo dies steht, dann bitte ich um Mitteilung. Ansonsten gebe ich Dir völlig recht. Jäger sollten keine Gelegenheit auslassen um mit dem Handwerkszeug zu üben. Vorzusweise natürlich auf dem Schießstand.

Wie viele Schüsse dürfen denn zum "Einschießen" im Revier abgegeben werden? 5? 10? oder vielleicht auch 50?

Was haltet Ihr denn für "angemessen" und was ist zu viel?

Ich liebe unser WaffG, das ist so schwammig, das kann man mit in die Badewanne zum Rücken waschen nehmen. :peinlich:

Ich finde nicht, dass es einer Einschränkung oder klaren Definition der Erlaubnis des EINSCHIESENS hinsichtlich der Anzahl der abgegebenen Schüsse bedarf. Reicht dir der Umfang des Gesetzeswerkes das sich Waffenrecht nennt nicht aus? Aber vielleicht sollte das Anschießen einer Jagdwaffe in den Ausführungsbestimmungen noch näher definiert werden. Wers braucht, ich brauchs nicht.

Ich persönlich würde hierzu jedoch jedem zu einem Standbesuch raten, auch wenn man die Gastschützengebühr zahlen muss. Auf Dauer ist es billiger. Sei es nur, weil man Ärger mit irgendwelchen "Besserwissern" oder Hobby-Anzeigeerstattern vermeidet.

Ich bin Nostalgiker. Und erinnere mich gerne noch an die Zeiten, als wir Samtag Mittags im Revier an einem geeigneten Platz sogar Tontauben schießen durften. Diejenigen, die noch die "Abwurfanlagen" aus den älteren Ausgaben u.a. des Frankonia-Katalogs kennen, werden sich erinnern.

Heute stehen dem das Waffengesetz, das Jagdgesetz, die Naturschutzgesetzgebung, das Wasserschutzgesetz, die FFH-Richtlinie, der Emmisionsschutz, die Lärmschutzrichtline und und und natürlich entgegen. Da, wo sich unsere damalige Anschusshütte und unser Tontaubenstand sich befand, ist heute Baugebiet...

Hallo Jäger,

Wenn ich hier lese, dass man zum Stand muss, nur um seine Büchse "einzuschiessen" (also festzustellen, ob die Einstellungen am Gewehr stimmen und ggfs. nachzujustieren), wundert mich nur eins:

Wo geht Ihr üben?

Balmi, der Hintergrund ist ein anderer. Deine Jagdwaffe kann sehr gut eingeschossen sein, und braucht nicht einmal umzufallen und damit angeschlagen zu werden. Aber wenn du eine Waffe an der Nordsee einschiesst und du bist zur Jagd in Garmisch eingeladen solltest du sie schon allein aufgrund der Treffpunktverlagerung wegen des Höhenunterschiedes einschießen

Es ist zwar erlaubt seine Waffe im Revier einzuschiessen und die Schusszahl m.W. auch nirgends limitiert, aber meine pers. Meinung dazu ist: jeder Schuss zum normalen Einschiessen ist ein Schuss zuviel, wenn es im Revier stattfindet.

Du bist also der Meinung, hier sollte das Waffenrecht wieder nachgebessert werden?

Unterdessen ist es bei Jagdeinladungen schon gängige Praxis, dass man mit einem Schießbuch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen hat.

Das habe ich jetzt noch nie gehört, was aber nicht heisst, dass es das nicht gibt. Den Nachweis der Schießfertigkeit im jagdlichen Bewegungsschießen finde ich ja noch gerechtfertigt, aber ein Schießbuch etwas daneben.

Vg

SWJ

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[....

Den Nachweis der Schießfertigkeit im jagdlichen Bewegungsschießen finde ich ja noch gerechtfertigt, aber ein Schießbuch etwas daneben.

Vg

SWJ

War Thema beim letzten 3-Tage-Jedermann-Schießkurs Wurftaube des DSB in Wiesbaden. Einige Teilnehmer haben sich die Kursteilnahme ins Schießbuch eintragen lassen.

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Mal abgesehen von der rechtlichen Situation - was müssen das eigentlich für Reviere sein, die solche Möglichkeiten bieten. Überprüfen der GEE - also schauen, ob die Büchse wirklich auf 200m (Bsp. 6,5x57) Fleck schießt - und das alles ohne übermäßige Beunruhigung des Wildes, ohne Wege überschießen zu müssen mit wirklich sicherem Kugelfang (tbc). Da kann man schon neidisch werden. Wir jagen fast ausschließlich von Ansitzeinrichtungen um so die Hinterlandgefährdung auszuschließen...

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Da sehe ich jetzt kein wirkliches Problem. Beim Probeschuss kann man sich ganz in Ruhe aussuchen, wo man die Scheibe aufstellt. Und das Wild schert sich kaum bis gar nicht um einen paar Schüsse im Revier.

Davon, dass ein Jäger ein Schiessbuch führt und dieses bei einer Gesellschaftsjagd vorzeigen muss, habe ich auch noch nie etwas gehört. Mit welchen Leuten jagd ihr eigentlich zusammen!? …und warum halten sich manche Leute so gerne an irgendwelchen nichtssagenden Papierfetzen fest? Fragen über Fragen... .-)

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Soweit mir als Nicht-Jäger einiges als Info zuging, verlangen z.B. die Förstereien wenn sie eine Jagd (also Staatsforst?) veranstalten den Nachweis auf den laufenden Keiler im laufenden Jahr. Zutreffend? K. A.

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Soweit mir als Nicht-Jäger einiges als Info zuging, verlangen z.B. die Förstereien wenn sie eine Jagd (also Staatsforst?) veranstalten den Nachweis auf den laufenden Keiler im laufenden Jahr. Zutreffend? K. A.

Für Einladungen bei www.hessenforst.de ist das schon seit Jahren so.

Kein aktueller Nachweis - keine Jagdteilnahme.

CM

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In der Oberförsterei Lieberose (Brandenburg) und in Bredenhagen/Satow (McPom) wird man bei den Drückjagden nach kurzer Sicherheitseinweisung und JJ-Kontrolle auf seinen Stand eingewiesen und los gehts.

Im Prinzip müssen die zwar jeden zahlenden Gast mitnehmen, aber es gibt auch die Möglichkeit abzusagen (kein Stand mehr frei) oder sie auf einen Stand zu verfrachten, wo warscheinlich nichts vorbeikommt... Ein Schiessbuch braucht man nicht.

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http://www.hessenforst.de/ ist ja der "Bringer". Haben die tatsächlich einen so schlechten Internetauftritt, oder liegt das an meinem Browser?!

Es fehlt ein Bindestrich: http://www.hessen-forst.de/produkte/gesellschaftsjagden.htm

Hessen-Forst schreibt:

Grundsätzlich empfiehlt Hessen-Forst vor der Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd das Flüchtigschießen auf den laufenden Keiler zu üben...

....

Aus diesem Grund bitten wir die Jagdgäste von HESSEN-FORST, mindestens einmal im Jagdjahr im Schießkino oder auf den Laufkeiler mit einem hochwildtauglichen Kaliber zu üben.

Also gibt es auch in Hessen keine Nachweispflicht - nur eine Empfehlung.

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Was aus der "Empfehlung" erwächst ist ein ganz anderes Thema. Ich erinnere an die "Empfehlungen" der IM`s, die nicht in Kraft gesetzte WaffVwV zur Anwendung zu bringen...............

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....

Du bist also der Meinung, hier sollte das Waffenrecht wieder nachgebessert werden?

....

Ich weiss nicht, was Dich Dich zu einer solch überflüssigen Anmerkung bewegt. Das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen - aber ich wiederhole es gerne nochmal:

das normale Einschiessen (was ich darunter verstehe, dürfte klar sein) sollte m.E. nicht im Revier stattfinden, sondern auf dem Schießstand, weil man dort in der Regel die optimalen Voraussetzugen antrifft. Negative Einflüsse lassen sich so nunmal wesentlich besser ausschalten, was der Sache dienlich ist.

Nicht jeder hat übrigens eine entsprechende Einschiess-Einrichtung im Revier, so wie ihr sie wohl mal hattet.

Stroepper

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Ich wollte nochmal auf das "personenbezogene Bedürfnis" zurückkommen, mit dem der TE auflief. Nach meiner Einschätzung ist das eine Krücke, die dazu genutzt werden soll, das "heimliche" Führen unter dem Deckmantel des "Transports" zu unterbinden. Das hat eigentlich gar nix mit dem Betrieb von Schusswaffen auf einem Schießstand zu tun.

Auf einer zugelassenen Schießstätte darf ja "jedermann" schießen und die dazu benötigten Geräte und Verbrauchsmaterialien erwerben. Insofern wäre es aberwitzig, einem Waffenbesitzer die Benutzung mit eigenen Waffen zu verwehren, nur weil der Erwerbsgrund nicht identisch ist mit dem des Betreibers. Sogar für einen Waffensammler wäre z.B. zur Funktionsüberprüfung ein Besuch völlig in Ordnung.

Ich habe schon Schauergeschichten von Behörden erzählt bekommen, warum man mit einer ererbten Waffe nicht sportlich schießen dürfte, die Kurzwaffe des Jägers nicht beim IPSC genutzt werden darf, oder Sportwaffen umgekehrt auf's Kontingent des Jägers angerechnet werden sollten. Das ist Hirnverbiegung, in der einen oder anderen Richtung, mit dem Resultat der Schikane. Lasst uns doch dabei nicht mitmachen.

Standzulassung beachten, keine verbotenen Schießübungen, sicherer Umgang, fertig. Spaß haben :00000733: ! Obwohl, Spaß steht ja auch nicht als Bedürfnisgrundlage im Gesetz :rolleyes: . Na gut, Brauchtum pflegen....:)

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Zum Brauchtum gehört, dass das Schießen Spaß macht - sonst hätte es keiner machen wollen nachdem die "Fürsten" ihre Allmacht verloren hatten.........

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Ich wollte nochmal auf das "personenbezogene Bedürfnis" zurückkommen, mit dem der TE auflief.

Danke für Deinen Hinweis!

Ich hab schon intensiv die Threads in WO gewälzt und bin mir der personenbezogenen Bedürfnisregelung etc. bewusst. Dennoch habe ich noch keine klare Ansage zu folgender Frage gefunden:

Wenn man Jäger ist und Waffen per Jagdschein erworben und auf seiner grünen WBK eingetragen hat, darf man dann nach Lust und Laune auf Schießständen damit schießen? Und damit meine ich nicht nur jagdliche Schießstände, sondern auch solche von Schießsportvereinen. Oder muss man dazu Mitglied in einem Schützenverband oder gar Schützenverein sein?

Meine Frage rührt eben von diesem elendigen Bedürfnisprinzip :icon13: her, wonach man ja meinen könnte, dass ein Jäger seine Waffen nur und ausschließlich jagdlich (natürlich inkl. An- und Einschießen) nutzen dürfte.

Wenn du eine klare Ansage willst hier (natürlich wird diese wieder zerrupft, aber egal):

- Du kannst als Jäger (vorausgesetzt WBK, Waffen legal, JJS und damit Haftpflichtversicherung noch gültig, und .... ) auf jedem Schiesstand, der auch für Nichtmitglieder zugänglich ist im Rahmen der Zulassung des Standes und der technischen Möglichkeiten mit deinen Waffen schießen - rechtlich gesehen. Natürlich gibt es noch ein Hausrecht des Eigentümers und wenn der das nicht will, dann kannst du nicht dort schießen.

- Das Bedürfnis des Jägers umfasst weit mehr als das Schießen auf Wild im Jagdrevier oder das Ein- und Anschießen der Jagdwaffen. Es gibt auch jagdliche Vergleichschießen, ähnlich dem sportlichen Schießen der Sportschützen, die von diesem Bedürfnis umfasst sind.

- Sinn und Zweck hinter dieser bisher noch verstandenden Intention ist, der Jäger soll sein Handwerkszeug gut beherrschen und üben können, wo immer das möglich ist. Dass dies einige findige (oder windige) Sachbearbeiter mit verquerer Haltung anders sehen, hat nicht den Ursprung im Waffenrecht, sondern in ihrer Haltung zu privaten Schusswaffen und/oder der Jagdausübung.

Klar genug?

Vg

SWJ

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Ich weiss nicht, was Dich Dich zu einer solch überflüssigen Anmerkung bewegt.

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Nicht jeder hat übrigens eine entsprechende Einschiess-Einrichtung im Revier, so wie ihr sie wohl mal hattet.

Das war erstens keine Anmerkung, sondern eine Frage und zweitens, war das nicht aus dem Zusammengerissen, weil du wiederholst dein Posting ja hier nochmals.

Also, möchte ich dich höflichst bitten meine Frage zu beantworten und nicht stattdessen zu lamentieren ich hätte das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.

Der Zusammenhang war mir klar. War dir meine Fragestellung klar? Mir ging es darum, dass wir nicht der "guten Tradition" folgend, alles und jedes reglementieren sollten. Wenn du deine Jagdwaffen lieber auf dem Schiessstand einschiest dann nur zu und gerne. Wenn andere die Möglichkeit haben, ihre Jagdwaffen im Revier einzuschießen, sollte das nicht durch die bei dir fehlende Möglichkeit reglementiert werden und in künftige Vorschriften Eingang finden.

Denn, wie du selber sagtest, sind die Revierverhältnisse nicht überall gleich. Dies bedingt, dass die Möglichkeiten eine Jagdwaffe im Revier einzuschießen auch grundlegend verschieden sind. Bedenken wir nur einmal das stadtnahe 250 ha Revier oder das Jagdrevier mit 4000 ha, das über einen eigenen Einschießstand (bis 300 m) verfügt, den manche Kreisjägervereinigung neidisch machen könnte.

Grüße

SWJ

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Also, möchte ich dich höflichst bitten meine Frage zu beantworten und nicht stattdessen zu lamentieren ich hätte das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.

...

Dann beantworte ich Deine Frage "Du bist also der Meinung, hier sollte das Waffenrecht wieder nachgebessert werden?" - auch wenn sie rethorisch erscheint - an dieser Stelle in aller Deutlichkeit: Nein, eine Nachbesserung im Sinne einer Verschärfung und weiteren Gängelung ist m.E. absolut nicht erforderlich.

Mit sinnfreien und gängelnden Einschränkungen sind wir schon überfrachtet. Hier sollte nachgebessert und der rechtschaffende, mündige Bürger von der Gesetzgebung respektiert werden.

Ein Grund, warum ich u.a. den FvLW unterstütze. Ich hoffe, nun bist Du wieder beruhigt. :s75:

Stroepper

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Ein Jäger muss kein guter Schütze sein.

Er muss nur genügend Selbsteinschätzung besitzen, ab wann ein Schuss seine Fähigkeiten übersteigt.

Deshalb ist ein Übungssschießen auf dem Stand für einen Jäger einfach nur lächerlich. Die komplexen Situationseinschätzungen und Reaktionen auf der Jagd kann man eben nur auf der Jagd üben.

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Danke für den Hinweis! Berlin, ich häts mir ja eigentlich denken können, es gibt kein verkorksteres Jagdgesetz, wie das von Berlin und das so etwas da drin steht, hätte nicht wundern sollen - mea culpa.

Ein Jäger muss kein guter Schütze sein.

Er muss nur genügend Selbsteinschätzung besitzen, ab wann ein Schuss seine Fähigkeiten übersteigt.

Deshalb ist ein Übungssschießen auf dem Stand für einen Jäger einfach nur lächerlich. Die komplexen Situationseinschätzungen und Reaktionen auf der Jagd kann man eben nur auf der Jagd üben.

Nach den Ergebnissen unserer diesjährigen Jägerprüfungskandidaten und den Ergebnissen des Hegeringsschießens vom vergangenen Sonntag, bei sich gleich anschließend eine ähnliche Diskussion entfaltete, nämlich, ob das Schießen auf dem Schießstand mit dem auf Wild situativ verglichen werden kann und ob dies überhaupt auf dem Schießstand geübt werden kann....

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Danke für den Hinweis! Berlin, ich häts mir ja eigentlich denken können, es gibt kein verkorksteres Jagdgesetz, wie das von Berlin und das so etwas da drin steht, hätte nicht wundern sollen - mea culpa

Besten Dank für diese im Brustton der Überzeugung vorgetragene Verallgemeinerung....

Nicht wissen, was drinsteht aber das Berliner Jagdgesetz als das bundesweit schlechteste geißeln. Ich liebe solche Behauptungen.

Übrigens: Bei uns sind nicht alle Poliiter schwul, viele Schüler bestehen den Rechtschreibtest und ich denke, bei Euch tragen die Soldaten heute auch keine hellbraunen Stiefel mehr - oder?

Allgemeine Grüße

jp

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Hallo Schwarzwildjäger,

vielleicht hätte ich auch den Grund meiner Frage einstellen sollen, das Ganze wäre dann verständlicher gewesen.

Folgendes hat sich vor einigen Wochen abgespielt:

Spaziergänger hören eine Reihe von Schüssen, gehen dem nach und stellen am Rand einer Lichtung (Windbruch?) zwei, ihnen unbekannte, Personen fest, die an einer selbst angelegten Feuerstelle grillen. An einem in der Nähe stehenden Ansitz sind mehrere Waffen angelehnt, Einer trägt einen Revolver sichtbar im Holster.

Sie informieren (Gott sei Dank) den zuständigen Förster und nicht die Kavallerie. Der Förster macht sich auf den Weg, trifft die Personen auch an und stellt fest: Die Person mit dem umgeschnallten Revolver ist ein vom Jagdpächter eingesetzter und gemeldeter Jagdaufseher, mit JJS. Die zweite Person ist "nur" ein Sportschütze, ohne JJS. Das Feuer an der Grillstelle brennt noch, in der Nähe findet der Förster einen "zerschossenen" Wurzelstock. Auf Befragen geben die Beiden an, sie hätten Waffen eingeschossen, dies wäre im Revier erlaubt, sofern die notwendigen Voraussetzungen, keine Gefährdung, Kugelfang etc. und usw., vorliegen würden. Der Jagdpächter wurde von diesem Vorhaben nicht informiert.

Der Förster lässt das Feuer löschen, mit Verweis auf einen nur wenige hundert Meter entfernten öffentlichen Grillplatz, zum Schießen selbst äußert er sich in dieser Situation nicht.

Wenig später trifft der Förster den Jagdpächter bei einer Versammlung des Hegeringes und spricht ihn auf den Vorfall im Wald an. Der Jagdpächter ist völlig überrascht, da ihm vom Jagdaufseher bisher nichts über diesen Vorgang berichtet wurde.

Das Thema wurde nicht weiter breitgetreten und auch nicht öffentlich diskutiert.

Der Jagdpächter hat sich dann an mich (FvLW - Info) gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Weil es zeitlich und in den Verlauf des Threads passte, habe ich diese Frage an die geneigte Jägerschaft gestellt. Dies zur Erklärung und dem Hintergrund der gestellten Frage.

Ich bin ganz sicher nicht für weitere Einschränkungen oder Reglementierungen im WaffG, ich wäre nur für ein klares, für Jedermann verständliches Gesetz, ohne Fallstricke und der Möglichkeit der unterschiedlichsten Interpretationen für die Exekutive, der Judikative und den vom Gesetz Betroffenen. Ich weiß, ein frommer Wunsch, die Hoffnung auf Besserung habe ich dennoch.

Grüße

Max

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