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IGNORED

Halbautomat auf dem Schießstand


Walther P5

Empfohlene Beiträge

- im Revier beispielsweise wildernde Hunde und Katzen damit gemäß Jagdgesetz tötet.

Wo ist Euer Problem?

hat du sie noch alle????????????????????????????????????????????????????????????????

Abgesehen davon ob man es tun sollte, wieso sollte er sie nicht mehr alle haben? Er schreibt doch gemäß Jagdgesetz! Mäßige mal deinen Ton!

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Ich werde sofort meine 10+ (15er, 25er und 50er) Magazine durch den örtlichen Grünen-Vorsitzenden abholen und vernichten lassen, da die ja sowas von unsportlich sind...

Was für Probleme muß man haben, um jemand auf dem Schießstand, der ja erlaubnis- und damit bedürfnisfreier Raum (im waffenrechtlichen Sinne) ist, zu kujonieren?

Der sollte erstmal seine Waffensachkunde nachholen, da hier anscheinend ernsthafte Defizite bestehen.

In der Sozialkompetenz übrigens ebenso.

(Mit was für Magazinen darf auf einem zugelassenen Schießstand denn ein Nicht-WBK-Besitzer schießen?)

WaffG §12 (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
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Wie sieht das eigentlich mit der DJV Schiessordnung aus?

Ich schiesse auch meist auf einem jagdlichen Stand und manchmal je nach Aufsicht , heisst es Magazin laden nicht erlaubt.

Derjenige der das so sieht ist weniger die Aufsicht als der Schiessobmann. Ich würde gerne wissen wie das geregelt ist, um mich gegebenfalls beim Vorstand der KJS zu beschweren.

Neue DJV Schießstandordnung unter VI. 2. e) der 3. Abschnitt.

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Wo ist Euer Problem?

Mein Jagdlehrer hat auch gelehrt, daß ein Jäger nur einen Selbslader besitzen darf, dessen Magazin nur zwei Schuß aufnimmt. Er ist der Meinung, daß allein der Besitz größerer Magazine rechtlich eine Grauzone sei. Leider glaubt er mir nicht, und die anderen Schüler glauben ihm mehr als mir. :(

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Lass sie dumm sterben...............

Bei solchen Leuten hilft diskutieren meist nichts. Wenn du sie ärgern willst, kopiere die entsprechenden Passagen, vergrößere sie und hänge sie ans Schwarze Brett und unter die Scheibenwischer. :D

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Wo ist Euer Problem?

Nirgendwo...

Von mir aus kann der Jäger mit ner dägdigäl AR15 mit 100er BetaMag auf die Jagd gehen.

Mir ist viel wichtiger das der Jäger in der Lage ist das Stück Wild waidgerecht zu erlegen => guter Schütze ist, der auch mal ein Stück Wild ziehen lässt wenn er die Kugel nicht sauber antragen kann.

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Ich stelle mich VOLL gegen ihre falsche Meinung...

Dagegen ist nichts zu sagen, nur aus meiner jetzigen Elevenphasensicht, bin ich da letztens voll angeeckt und obwohl ich formal Recht hatte/habe(Magazindiskussion bei Repetierern und HA) mußte ich bei der Testprüfung feststellen, was ich alles über einen Drilling nicht weis. Bis dato dachte ich immer ich kenne mich relativ gut aus, aber gegen einen Prüfer mit 20 Jahren Erfahrung sieht man als Eleve immer schlecht aus. Vorallem wenn dieser liebe Mensch einem zeigen will wie blöd man doch ist. Aber das ist jetzt off topic.

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Mein Jagdlehrer hat auch gelehrt, daß ein Jäger nur einen Selbslader besitzen darf, dessen Magazin nur zwei Schuß aufnimmt. Er ist der Meinung, daß allein der Besitz größerer Magazine rechtlich eine Grauzone sei. Leider glaubt er mir nicht, und die anderen Schüler glauben ihm mehr als mir. :(

so lange wie ich die prüfung noch nicht hinter mir hätte würde ich mich an deiner stelle zurückhalten

danach

würde ich mir nen sl mit megamagazin holen und ins revir mitnehmen!!!!!

weil einige alte jäger nicht in der lage sind in schneller folge mehr als ein schuss geziehlt abzugeben wollen sie es allen anderen verbieten um nicht als trottel dazustehen -

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Neue DJV Schießstandordnung unter VI. 2. e) der 3. Abschnitt.

Da steht übrigens: "Schießt ein Schütze auf einem Büchsenstand, hat er der Standaufsicht vorher mitzuteilen, dass er seine Waffe bzw. das Magazin mit mehreren Patronen laden will."

Die Verfasser der Schießstandordnung haben also darauf verzichtet, dass der betreffende Schütze die Aufsicht um Erlaubnis fragen muss, er hat es lediglich mitzteilen. :rolleyes:

Gruß Andreas

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Abgesehen davon ob man es tun sollte, wieso sollte er sie nicht mehr alle haben? Er schreibt doch gemäß Jagdgesetz! Mäßige mal deinen Ton!

Welcher vernünftig denkende Mensch auch Jäger sind hier gemeint schießt auf Katzen oder Hunde... Was richtet denn ne Katze für schaden an????? Lach mich weg.

Aber das sind bestimmt solche Jäger wie ich im letzten Jahr beobachten konnte , die haben bei mir hier an der Erft ,das ist ein 3 m breiter Bach auf den Enten rum geschossen während sie noch im Wasser geschwommen sind... das ist bestimmt auch gemäß Jagdgesetz..

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@Grandschütze:

Nicht falsch verstehen!

Ich schieße Katzen nicht gerne. Wildernde Hunde habe ich noch nie erschossen.

Aber wenn Du mal die Kampfspuren im Schnee gesehen hast, die 2 wildernde Hunde hinterlassen, wenn sie ein weibliches Reh (Schmalreh) töten, und auf 15x15 Metern alles voller Blut (Schweiß) ist, dann kannst Du ungefähr erahnen, welchen Todeskampf das Reh hinter sich hat.

Leider heucheln viele Tierbesitzer tierfreundlichkeit vor, doch diese Tierschutzgedanke bezieht sich nur auf ihr eigenes Tier. Ob Rehe, oder kleine Kitze von ihren Hunden getötet werden ist ihnen egal...

Ähnlich verhält es sich bei den Katzen. Vor kurzem kam sogar eine Studie heraus, die nun wissenschaftlich belegt, welchen Schaden wildernde Hauskatzen in freier Natur anrichten. Ich suche den Link raus und schicke ihn Dir... Habe nur gerade keine Zeit dafür, da ich nun in mein Revier zur Waldarbeit muss.

Ich bin übrigens selbst Katzenbesitzer, wir haben aktuell 7 Katzen, es waren schon mal 12 Katzen! Und einen Jagdhund haben wir auch.

Ach ja: Jetzt im April/Mai/Juni ist dann wieder die Setzzeit der Rehe, das bedeutet, dass die Rehe ihre kleinen Kitze bekommen: Es wäre sehr wünschenswert, wenn v.a. in dieser Zeit Hundebesitzer ihr Hunde NICHT frei laufen lassen: Eine hochschwangere (trächtige) Rehgais kann nämlich kaum mehr ein paar Meter vor einem Hund flüchten und frisch geborene (gesetzte) Kitze sind ein Leckerbissen für jeden Familienhund...

Und das erlegen von wildernden Katzen und Hunden ist sogar eine staatlich per Gesetz auferlegte Pflicht! Ließ Dir mal das Bundesjagdgesetz durch und das (für mich geltende) Bayerische Jagdgesetz).

Bei Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden.

IMI

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Vor kurzem kam sogar eine Studie heraus, die nun wissenschaftlich belegt, welchen Schaden wildernde Hauskatzen in freier Natur anrichten. Ich suche den Link raus und schicke ihn Dir...

Moin IMI,

ich wäre dankbar, wenn ich den Link auch bekommen könnte.

EDIT: Meinst Du DIESE?

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Ja, genau die. Eine Studie der UNI Rostock.

In diesem Artikel aus der Frankfurter Rundschau werden auch Vertreter des NABU, des Bundesamts für Naturschutz sowie anderer Institutionen zum Thema zitiert, denen normalerweise keine Parteilichkeit für die Jäger unterstellt wird. Der Artikel verweist auf verschiedene Studien, enthält aber leider keine direkten Links zu ihnen.

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Die Eingangsfrage hatte ich damals 2006 auch im Jagdkurs gestellt...

Antwort: "Auf dem Schießstand darf immer nur eine Patrone geladen werden!"

Imho war das 2006 aber auch noch korrekt. Die Änderung der Schießordnung / Standordnung des DJV ist IMHO in 2007 gewesen.

Edit: Das es Blödsinn ist ist klar, erst recht bei Schießkinos - allerdings kenne ich auch keine Schießkinos die dem DJV gehören und von daher gilt dort ohnehin die Standordnung des Betreibers.

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Er ist der Meinung, daß allein der Besitz größerer Magazine rechtlich eine Grauzone sei.

Hallo Fyodor,

der Begriff "Grauzone" lässt den Rückschluss zu,

dass es sich hierbei um eine Umschreibung für "Nichtwissen" handelt.

Ein schönes Wochenende

Pirol 2

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www.wildundhund.de/

Das ist bei Wild und Hund genauso ein Dauerbrenner wie hier - aber den Stein der Weisen hat man dort auch nicht. Allerdings wird man dort noch schneller mit (virtuellen) Steinen beworfen als hier...

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Am Schießstand kann jeder über 18 Jahren, also auch der Jäger, ganz bedürfnisfrei mit allem schießen, was für das sportliche Schießen nicht verboten ist. Es gibt auch keine allgemeinverbindliche Vorschrift, die das jagdliche Übungsschießen auf kleine Magazine beschränkt und Übungsschießen gehört sicher zum Bedürfnis des Jägers.

Kleinkarierte Diskussion verwirren nur.

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Zeigt mir eine Stelle im Gesetz, aus der hervorgeht, dass auf dem Schießstand - egal von wem- nur mit beschränkter Magazinkapazität geschossen werden darf. Die Sportordnungen sind dabei nicht gefragt, sie haben auf dem Stand nur sehr begrenzt Gültigkeit. Sehr zum Leidwesen einiger besonders schlauer "Aber- verboten"- war-schon -immer -so" Rezitierer.

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