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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Worauf stützt Du Deine Behauptung?

Die Durchsuchung erfolgt aufgrund eines Bescheids. Wenn der Bescheid keine eklatanten formellen Mängel aufweist, z.B. ausgestellt vom Steueramt der Gemeinde - Abt. Katzensteuer und unterzeichnet nur mit einem Buchstaben, dann besteht der während der Durchsuchung. :unsure:

Ja, vergleich es mal mit einem Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt kann von Anfang an rechtswidrig sein, wirksam ist er trotzdem solange bis er aufgehoben wird. Das ändert aber nichts daran, dass er von Anfang an rechtswidrig war. Davon wieder zu unterscheiden sind die nichtigen Verwaltungsakte, das sind nur sehr wenige.

Bedeutet Übertragen auf den Durchsuchungsbeschluss. Die Polizisten die einen rechtswidrigen Durschuschsbeschluß umsetzen und sich dabei korrekt verhalten handeln rechtmäßig auch dann, wenn der Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig war. Ich hoffe das das jetzt nachvollziehbar ist. Der Fehler liegt beim Richter und beim Staatsanwalt nicht bei den Polizisten.

Geschrieben

Es IST ein Verwaltungsakt.

Wenn der DB im Widerspruchs- oder Klageverfahren wegen was auch immer aufgehoben wird, so bestand er trotzdem zum Zeitpunkt der Durchsuchung.

Geschrieben
Wenn der DB im Widerspruchs- oder Klageverfahren wegen was auch immer aufgehoben wird, so bestand er trotzdem zum Zeitpunkt der Durchsuchung.

Hab ich was anderes gesagt? siehe oben

Geschrieben
Die Rechtsstaatlichkeit stelle ich in Frage, wenn trotz negativer WD dann der entstandene Schaden nicht ersetzt wird und/oder von einer anderen Behörde, z.B. der Ordnungsbehörde, trotz der negativen Ergebnisse weiter mit diesem Argument versucht wird, dir auf diesem Umweg noch einen reinzuwürgen.

Man muss und kann davon ausgehen, dass es im Moment der Entscheidung des Richters eine WD anzuordnen, nach rechtlicher Prüfung hinreichenden Tatverdacht gab.

Zu Satz 1: Genau das ist der Punkt. Läuft es auf diese fragwürdige Weise, so riecht das extrem nach totalitärem Regime,

nicht nach demokratischem Rechtsstaat.

Zu Satz 2: Davon (sprich, dass niemand eine HD so einfach "aus dem Handgelenk schüttelt", sondern die damit

verbundene schwierige Abwägung sehr ernst nimmt) gehe ich zunächst auch mal aus... und beobachte weiter kritisch.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
... Eben nicht, wenn die Durchsuchung beispielsweise Unverhältnismäßig ist oder nur auf vage Vermutungen gestützt ist, dann ist die Durchsuchung eben von Anfang an rechtswidrig und damit nicht legal. Und einen solchen Fall hat C O2 gemeint ...

Danke, wenigstens einer der die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht so schnell aufgibt. Es kann doch wohl nicht sein, daß ich eine Wohnungsdurchsuchung über mich ergehen lassen muss um meine Unschuld zu beweisen.

Geschrieben
Zu Satz 2: Davon (sprich, dass niemand eine HD so einfach "aus dem Handgelenk schüttelt", sondern die damit

verbundene schwierige Abwägung sehr ernst nimmt) gehe ich zunächst auch mal aus... und beobachte weiter kritisch.

Gruß,

karlyman

Träume weiter karlyman.

Gelöscht.

I neither confirm nor deny the existance or nonexistence of any records responsive to your request.

Those who know do not write and those who write may not know. by Frank W. Lewis, NSA

Frei zitiert nach Bjarne Stroustrup, dem Vater von C++

Der Staat und die Behörden

Solange ein Mindestmaß an Sinn vorhanden ist, machen die meisten Menschen alles, wozu sie aufgefordert werden. Insbesondere gilt im Kontext des Staatsapparates, das, wenn bestimmte Verhaltensweisen erwartet und andere bestraft werden, nur sehr außergewöhnliche Beamte oder Angestellte ihre Karriere aufs Spiel setzen, um das zu tun, was sie selbst für richtig halten, wenn sie damit in Konflikt mit der Ministrilabürokratie oder der Politik geraten oder Gleichgültigkeit erwarten müssen.

Eine Staat, der seine Bürger wie Schwachsinnige behandelt, wird bald nur noch Bürger haben, die willens und fähig sind, sich wie Schwachsinnige zu verhalten.

Geschrieben
Ja, vergleich es mal mit einem Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt kann von Anfang an rechtswidrig sein, wirksam ist er trotzdem solange bis er aufgehoben wird. Das ändert aber nichts daran, dass er von Anfang an rechtswidrig war. Davon wieder zu unterscheiden sind die nichtigen Verwaltungsakte, das sind nur sehr wenige.

Bedeutet Übertragen auf den Durchsuchungsbeschluss. Die Polizisten die einen rechtswidrigen Durschuschsbeschluß umsetzen und sich dabei korrekt verhalten handeln rechtmäßig auch dann, wenn der Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig war. Ich hoffe das das jetzt nachvollziehbar ist. Der Fehler liegt beim Richter und beim Staatsanwalt nicht bei den Polizisten.

Genau dieses wurde in den vergangenen Beiträgen mehrfach versucht darzulegen. Von mehreren.

Geschrieben
Träume weiter karlyman.

Keine Sorge. Träumen tu' ich nur nachts im Bett.

Außerhalb dieser Zeit versuche ich eine einigermaßen realistische Sichtweise der Dinge zu gewinnen.

Dazu gehört

- weder ZU idealistische Annahmen in Bezug auf unser demokratisches, rechtsstaatliches System zu hegen

(wird einem durch gewisse politische und rechtliche Entscheidungen leider ausgetrieben)

- noch (auf der anderen Seite) bezüglich Staat und Behörden in eine regelrechte Paranoia zu verfallen

(ist hier teilweise zu beobachten)...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...Die Polizisten die einen rechtswidrigen Durschuschsbeschluß umsetzen und sich dabei korrekt verhalten handeln rechtmäßig auch dann, wenn der Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig war. Ich hoffe das das jetzt nachvollziehbar ist. ...

DIE Argumentation kenne ich doch schon 2 mal aus der deutschen Geschichte :peinlich:

Gast 007-sucker@fvlw.de
Geschrieben
Danke, wenigstens einer der die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht so schnell aufgibt. Es kann doch wohl nicht sein, daß ich eine Wohnungsdurchsuchung über mich ergehen lassen muss um meine Unschuld zu beweisen.

Es ist zumindest eine wichtige Erkenntnis, das man heutzutage wieder seine Unschuld beweisen muss.

Bei IWB gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, bei LWB wird immer mehr eine Grundschuld angenommen.

Geschrieben

Ameisenartige Ausmaße...

Aber guter Thread. Wichtige Informationen, die ich von hierher mitnehme:

- Es können schwere Eingriffe in Rechtsgüter wie die unverletzte Wohnung durch den Staat vorgenommen werden, wenn er sich an ein formelles Verfahren hält, und die Beteiligten Stellen Ihre Entscheidung verantworten. Es ist dabei unerheblich welche Person, oder welcher Vorwurf im Raum steht. Erst recht ist unerheblich, ob sich aus dem Eingriff dann ein Verdacht erhärtet, weil Beweise gefunden werden, oder ein Verdacht entkräftet wird.

- Bei einem solchen staatlichen Eingriff wird Schaden beim Betroffenen, wie Sachschäden an der Türe oder dem Haustier billigend in Kauf genommen. Immaterielle Schäden wie Ansehensverlust in der Nachbarschaft, verlorene Zeit, Rufschädigung beim Arbeitgeber werden auch gar nicht nachgebessert. Ist der Schaden unbegründet entstanden, so kann er eventuell teilweise ersetzt werden.

- Gefährlich an der Durchsuchung ist nicht nur die Suche nach dem im DB genannten Gegenstand, sondern das Rütteln und Rappeln an den Anwesenden durch die untersuchenden Beamten. Genauso gefährlich sind die provozierten Zufallsfunde, der beschlagnahmte Computer, Akten, andere Gegenstände usw.

- Bei Durchsuchung: Zeugen und Anwalt hinzuziehen, hoffentlich nicht notwendig aber hinterher steht man notfalls besser da. Nicht reden, nicht zur Sache, über nichts sonstiges. Vielleicht über's Wetter. Ruhig und höflich bleiben, Durchsuchungsbeschluss gut lesen und umsetzen. Hilfe holen von Anwalt. Sorry, aber bei Durchsuchung ist nicht der Freund und Helfer da, sondern der GEGEN mich ermittelnde Polizist.

Keine Panik, aber man ist bei einer Durchsuchung oder Ermittlung schon in den Räderwerken des Staats gefangen. ein falscher Schritt kann jetzt Folgen haben, also Vorsichtig handeln. Als Legalwaffenbesitzer ist man in besonderer Art und Weise gefährdet. Zum Einen wird die Polizei besonders "Sicher" vorgehen wollen. Der Dienstwaffenlauf im Ohr oder SEK Kräfte sind realistisch. kommt selten vor, aber das gehört zu unserem Hobby jetzt dazu.

Die Ordnungsamt-Kontrolle zur Aufbewahrung ist keine Durchsuchung. Aber auch da sollte man nur soweit Einblick geben, wie man muss. Denn Beamte sind IMMER verpflichtet anzuzeigen, wenn sie von Unrecht Kenntnis kriegen.

Geschrieben
Die Ordnungsamt-Kontrolle zur Aufbewahrung ist keine Durchsuchung. Aber auch da sollte man nur soweit Einblick geben, wie man muss. Denn Beamte sind IMMER verpflichtet anzuzeigen, wenn sie von Unrecht Kenntnis kriegen.

Hypthesengenerator an:

Das wird von XXXXXXXXXXXXXX in mehreren ganz konkreten Fällen der §§ xyz StGB ganz anders gesehen.

Sie können Anzeige erstatten, sie müssen nicht. Das sie müssen sehe weder die Allgemeien Dienstordnung noch der Diensteid vor.

Die zur Dienstaufsicht verpflichtete Behörde nimmt dies hin; und deren Aufsicht schweigt gleich ganz.

Hypothesengenerator aus

Geschrieben
DIE Argumentation kenne ich doch schon 2 mal aus der deutschen Geschichte :peinlich:

Du hast die Diskussion nicht mitverfolgt, sonst wüßtest du, dass dein implizierter Vorwurf bei mir in dieser Sache sicher an den Falschen gerichtet ist :peinlich:

Geschrieben
DIE Argumentation kenne ich doch schon 2 mal aus der deutschen Geschichte :peinlich:

Naja,

jene Fällen, die Du wohl meinst {also weder die Römer noch die Franken in (Nieder-)Sachsen oder die Türken bis Wien}, waren ideologisch motiviert.

Hier läge die Ursache eher im Mangel von Ideologie bei den verantwortlichen Stellen. :unsure:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Bedeutet Übertragen auf den Durchsuchungsbeschluss. Die Polizisten die einen rechtswidrigen Durschuschsbeschluß umsetzen und sich dabei korrekt verhalten handeln rechtmäßig auch dann, wenn der Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig war. Ich hoffe das das jetzt nachvollziehbar ist. Der Fehler liegt beim Richter und beim Staatsanwalt nicht bei den Polizisten.

Da dieser Beitrag jetzt mehrfach ohne den letzten Satz zitiert wurde, und man sich darüber ausgelassen hat, habe ich ihn nochmal inklusive Schlußsatz zitiert.

Die Polizisten haben werder die Pflicht noch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu überprüfen. Daher darf man ihnen daraus auch keinen Strick drehen!

Geschrieben

Mal ´ne Frage ganz nebenbei....

Was ist eigentlich, wenn auf dem Durchsuchungsbeschluss eine falsche Hausnummer des zu Durchsuchenden steht...

So quasi Musterstraße 7 .... und eigentlich wohnt man Musterstraße 15.

Muss man der Durchsuchung dann immernoch zustimmen oder dürfen die Beamten vorort die Hausnummer handschriftlich ändern, wenn die restlichen Personalien stimmen ???

Stealth

Geschrieben
ich nach Hause und es wurde mir ein Hausdurchsuchungsbefehl wegen des Verdachtes des

Besitzes einer illegalen Schusswaffe präsentiert.

Hallo Jürgen

der Threat entwickelt sich zur never ending Story. Es interessiert jeden von uns, denn Jedermann kann so etwas erleben. Scheinbar werden Durchsuchungsbeschlüsse inflationär ausgegeben. Die Kostenfrage für den evtl. entstandenen Sachschaden wurde noch nicht ausreichend beantwortet.

Wie sieht es bei dir aus? Bist du in der Angelegenheit bereit, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen. Viele Rechtstreue Bürger würden es dir danken.

Kannst und willst du schon was Neues berichten?

Steven

Geschrieben

es gibt noch nichts neues.

sobald ich da was höre werde ich das kundtun, ich gehe im Augenblick davon

aus das das ganze nach §170, 2 StPO eingestellt wird.

Nur wann und wie das ist die grosse Frage..........

Geschrieben
...

Die Polizisten haben werder die Pflicht noch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu überprüfen. Daher darf man ihnen daraus auch keinen Strick drehen!

Ähm,

Du hast hier zweimal "Polizisten". :huh:

  1. Die Polizisten, die als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung durchführen. Die bekommen den DB auf'm Tisch und haben den umzusetzen - fertig.
  2. Die Polizisten, die die Staatsanwaltschaft hier auf das Pferd mit dem DB helfen. Diese haben durchaus eine entsprechende Informations- und Beratungspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt läßt ja hoffentlich nicht einfach aus Spaß an der Freud durchsuchen.

Geschrieben
Ähm,

Du hast hier zweimal "Polizisten".

Die Polizisten, die als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung durchführen. Die bekommen den DB auf'm Tisch und haben den umzusetzen - fertig.

Die Zeiten, wo etwas blind umgesetzt wird, sind vorbei!

Bekomme ich einen DB und die Anschrift ist nicht korrekt, geht er zurück!

Geschrieben

Wie willst Du einen DB umsetzen, aus dem sich nicht ergibt, was bzw. wo zu durchsuchen ist?

So ein Bescheid ist einfach Schrott.

Geschrieben
Du hast hier zweimal "Polizisten". :huh:

[*]Die Polizisten, die als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung durchführen. Die bekommen den DB auf'm Tisch und haben den umzusetzen - fertig.

Erstes gibt es keine "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" mehr, die Begrifflichkeit hat sich etwas "modernisiert", zweites kann jeder Polizeibeamte eine Durchsuchung durchführen - aber eben nur die "Ermittlungsbeamten" bei Gefahr im Verzuge anordnen :lol: Ein Blick in die StPO lohnt sich :D

Übrigens: Bevor es wieder schlaue Sprüche gibt ... Fast JEDER Polizeivollzugsbeamte (nach der Ausbildung) ist Ermittlungsbeamter / Ex-"Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft", die paar die es nicht sind, die geben sich auch nicht mit einer Durchsuchung ab B)

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