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IGNORED

Seit wann KK erlaubnispflichtig?


Eisprinzessin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Läuft hier im Büro grad ne Diskussion, wann das geändert wurde.

Meint doch tatsächlich einer, die Dinger kann man ab 18 frei erwerben.

Wann wurde denn das geändert?

Danke schonmal

frei ab 18 :021::021:

das sind halt auch die art leute die meinen biatlon hat nix mit echten waffen zu tun

Geschrieben

soso, der Bedürfniskram geht also auf Angst vor Straßenschlachten zurück....ein Schelm wer böses denkt :rolleyes:

das aktuelle Waffenrecht zeichnet sich durch die Entzerrung rechtlicher und technischer Belange aus. Die Gliederung wird den unterschiedlichen Interessengruppen der Waffenbesitzer und Nutzer gerecht.
:021::021::021:

Deshalb hat unser Waffenrechts-Unterforum auch nur 3 Threads...

Hat der Autor die grüne Farbe vergessen?!

Moderativer Hinweis:

Die Grüne Farbe wurde nicht vergessen, aber du hast vergessen, was oben im Fachforum Waffenrecht zu den Regeln angepinnt steht. Bitte sei so gut und beachte dies künftig.

Geschrieben

Als Kind habe ich mir in den Quelle und Neckermann Katalogen immer die Flinten und Gewehre angesehen. Bei der Quelle liefen die unter der Marke "Mars" (wie auch die Mofas) und waren ab 18 frei verkäuflich. Als Kind hatte ich mir natürlich vorgestellt, wenn ich erst mal 18 bin...

Dann kamen die APO und die RAF, die zwar keine Flinten oder Jagdgewehre benutzten, aber um irgendetwas zu tun, hat man das Waffengesetz verschärft. Das war 1972, und seitdem verschärft man in unregelmäßigen Abständen unmotiviert weiter, immer an der Zielgruppe vorbei.

Geschrieben
Bis zum 31.12.1972 konnten alle Langwaffen (auch Großkaliber) mit 18 Jahren erworben werden.

19.09.1972

Dann kamen die APO und die RAF, die zwar keine Flinten oder Jagdgewehre benutzten, aber um irgendetwas zu tun, hat man das Waffengesetz verschärft.

Im Grundsatz hast du mit deiner Aussage recht, aber:

Bei der Befreiung von Andreas Baader, am 14. Mai 1970, Baader war in das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen in Berlin ausgeführt worden, weil die Journalistin Ulrike Meinhof als Vorwand angegeben hatte, mit ihm ein Buch über Heimzöglinge verfassen zu wollen. Bei dieser Gelegenheit wurde er unter Anwendung von Waffengewalt befreit. Dabei wurde der Institutsangestellte Georg Linke durch einen Schuss schwer verletzt. Bei dieser sog. Baader-Befreihung wurden neben einer 7,65 Walther auch ein KK-Selbstladegewehr (Landmann) und sogar eine Gaspistole verwendet.

Was eben damals schon zur Anlaßgesetzgebung führte. Das WaffG wurde 1976 wieder gelockert - das sollte unser Ziel sein.

Geschrieben
19.09.1972

Was eben damals schon zur Anlaßgesetzgebung führte. Das WaffG wurde 1976 wieder gelockert - das sollte unser Ziel sein.

Das WaffG wurde am 19.09.72 verkündet und trat am 1.1.1973 in Kraft.

Gelockert ?? Die Befristung der WBKs entfiel zwar, dafür wurden aber u.a. Vorderladerrevolver, Nambu-Pistolen, Waffen in 7,65 Argentin etc. meldepflichtig.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Bis zum 31.12.1972 konnten alle Langwaffen (auch Großkaliber) mit 18 Jahren erworben werden.

Viele Grüße - sundance

Ich weiß noch, früher in den Krimi Heftchen waren immer so Werbeseiten. Neben ner Röntgenbrille und ähnlich nützlichen Dingen wurden dort auch KK Revolver frei ab 18 Jahren angeboten. :s82:

Geschrieben
Als Kind habe ich mir in den Quelle und Neckermann Katalogen immer die Flinten und Gewehre angesehen. Bei der Quelle liefen die unter der Marke "Mars" ...

Die Lux-Gewehre waren damals auch total in. Heute findet man sie nur noch selten in WBK. :)

In den 60er-Jahren konnte jeder Volljährige auch noch beim Alteisenhändler Waffen kaufen. Mein Vater hat sich damals noch fleißig eingedeckt, weil er immer meinte, dass man irgendwann privat gar nicht mehr kaufen darf.

Geschrieben
Ich weiß noch, früher in den Krimi Heftchen waren immer so Werbeseiten. Neben ner Röntgenbrille und ähnlich nützlichen Dingen wurden dort auch KK Revolver frei ab 18 Jahren angeboten. :s82:

Müßten aber auch damals nur für Platzpatronen eingerichtet gewesen sein. Nach dem alten (vor 1972) WaffG gab es scharfe Kurzwaffen (damals "Faustfeuerwaffen"), auch in .22 lfB, nur auf "Waffenerwerbsschein". Das was in den Krimi- und Westerngroschenheften seinerzeit angeboten wurde, waren auch oft Luft- bzw. Federdruckwaffen (Daisy "Peacemaker" mit 12 Schuß) oder gar (überteuerte) frei verkäufliche Spielzeugpistolen à la "Jaguar-", "Tiger-" oder "Lionmatic" (von Edison Giocatolli aus Italien), die solvente Kinder auch im Spielzeugladen kaufen konnten.

Just my 0,02 €

Jake C.

Geschrieben

Richtig, KK-Faustfeuerwaffen wurden genauso wie GK behandelt.

Freie Faustfeuerwaffen waren nach der WaffGDVO (RGBl. I, S. 270 vom 19. März 1938) Vorderlader (§ 20 Nr. 1) sowie Druckluftwaffen bis einschließlich Kaliber 7mm (§ 4).

Geschrieben

Es gab aber damals einen "Buntline" in mehreren Kalibern mit einem überlangen Lauf.

Damit fiel er unter Langwaffen.....und frei verkäuflich.

Komisch, die später auftauchenden "Buntlines" hatten alle kürzere Läufe........ :tramp4:

Gruß Habakuk,

der diese Zeit erleben und nutzen durfte.......

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