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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen wird es nicht geben


El Marinero

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Dann zeig mir doch in der entsprechenden Gesetzespassage den Teil in dem beschribeen wird, wer berechtigt ist die Kontrolle durchzuführen.

Zeig mir die Passage, in der beschrieben wird, wie weit diese Kontrolle gehen darf und wie weit eben nicht.

Da steht doch alles drin:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

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Da steht doch alles drin:

Nach dem Gesetzestext dürfte sogar die untere Wasserbehörde die die ordnungsgemäßte Aufbewahrung prüfen und das kann nicht Zielführend sein.

Welche Behörden oder welche Personenkreise das aber machen dürfen, geht aus dem Gesetz nicht hervor.

Von daher sehe ich meine Frage an Dr. Schäuble nicht als ein Zeichen der Unwissenheit an, sondern als eine vollkommen berechtigte Frage.

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Da steht doch alles drin:

Sollte man denken...aber manche wollen eben eine Verwaltungsvorschrift zum § in dem steht wer kontrolieren darf (welche Behörden, welche Helfer, wie viele Leute) und wie sie sich auszuweisen haben. Ausserdem was genau angeschaut werden darf, wie lange es dauern darf, welche Mittel (Zettel, Schreiber, Camera usw.) verwendet werden dürfen. usw, usw,

:rolleyes: und diese VwV wird bestimmt kommen... dann sind wieder alle Glücklich und Zufrieden.... oder doch nicht :confused:

Gruß

Hunter

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Da steht doch alles drin:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(3)

....

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit

der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Die zuständige Behörde ist die, die allgemein mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Waffengesetz betraut ist und das bedeutet es handelt sich um die Sachbearbeiter, die wir auch sonst in Angelegenheiten des Waffenrechts aufsuchen.

Natürlich kann man sich entschließen, den Beamten oder Angestellten zu schicken, der sonst die Angeslcheine ausstellt.

Nur was passeirt, wenn dieser auf Grund seiner unzureichenden Unkenntins einen Fehlerlbegeht, der tatsächlich zu einem Fall nach §13 GG wird und in einem Gerichtsverfahren den politischen und beamtenrechtlichen Leitern um die Ohren gehauen wird, einschließlich der persönlcihen Haftung?

Wie beim Eisberg, der zum größten Teil unter Wasser liegt, gibt es bestimmt eine Reihe von LWB, deren Einfluss hier unbekannt ist, aber diese will Politik nicht so ohne weiteres gegen sich haben; und bestimmt nicht weil sich ein A7 bis A11 Beamter vorher nicht ausreichend schlau gemacht hat.

Edith meint, schaff Dir eine Leselupe an für die Tippfehler aber ich bin ein Edrö

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[ und bestimmt nicht weil sich ein A7 bis A11 Beamter vorher nicht ausreichend schlau gemacht hat.

Teilen wir jetzt die Menschen anhand der Besoldungsgruppen ein? Sind diese weniger geeignet, intellektuell minderbemittelt?

Die A7 bis A11 werden sicher näher an der Praxis sein, als die A12 bis B3 Besoldeten.

Immer wieder erschreckend welch kleingeistiges Gedankengut in Deutschland noch fest verankert ist. Der Mensch wird nicht nach seinen Fähigkeiten bewertet, sondern nach seinem Stand.

Gruß

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Viele WOLLEN wohl einfach nicht verstehen ......anders kann ich mir diese Beiträge, die eben gerade NICHT von Sachkundigkeit zeugen, nicht erklären.

Der Behördenapparat in D ist doch allgemein und übersichtlich überall erklärt. Waffenrechtliche und Ordnungsrechtliche Dineg auch. Die Waffenbehörde ist eine Verwaltungsbehörde, diese arbeitet nach dem Ordnungsrecht. Sie kann Amtshilfe von jeder anderen Behörde bekommen.

Im Gesetz steht alles drin! Wenn die Kontrollen angeordnet sind und es nur einen SB gibt, bittet er eben die Kollegen von anderen Resorts, die Polizei oder die sonstigen Kräfte der Komune um Amtshilfe.

Diese werden dann einen Auftrag erhlten die Kontrollen durchzuführen. Sie wwerden eine eentsprechende Legitimation vorweisen können. Damit meine ich nicht nur den Dienstausweis.

Wo bitte, ist das Problem für die Lösungen?

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Also, wenn ich Eure Ausführung richtig deute, kann z.B. das Jugendamt um Amtshilfe ersucht werden, um bei der Kontrolle Hilfe zu leisten. Und dabei ganz nebenbei mit ein Auge darauf werfen, ob die Kinder sauber und gut genährt sind oder ob sie gegenüber den Waffen vernachlässigt werden?

Ist es so schwer zu verstehen, dass man im Vorfeld wissen möchte, wer eine solche Kontrolle durchführen darf und wer nicht?

Das hat nichts damit zu tun, dass man alles harklein in einem Gesetz aufgeführt haben möchte, sondern darum, egal ob man sie nun reinlassen wird oder nicht, dass die Kontrollen von Personal durchgeführt werden, die das Waffenrecht und die Rechtslage für die Aufbewahrung von Waffen auch kennen.

Ihr seid es doch, die im Zuge von an den Haaren herbeigezogenen Theorien, davon ausgehen, dass der SB kommt und die Nachschau einer Hausdurchsuchung gleich kommt.

Von daher ist die Fragestellung an Dr. Schäuble schon berechtigt.

Denn eines steht fest, jedes Budnesland und jede Waffenbehörde wird wohl eher anders an diese Kontrollen rangehen. Die einen freundlich und die anderen eher unfreundlich. Die einen werden sich penibel an die Rechtslage halten, die anderen werden evtl. etwas übertreiben und die Rechtslage etwas anders interpretieren wollen. Von daher muss es vorher eine klare Regelung geben, wie weit diese Nachschau gehen darf und wo sie endet.

Wie weit darf denn der Kontrolleur gehen, wenn eine auf der WBK eingetragenen Waffe nicht im Waffenschrank drin ist? Darf er dann die Kontrolle ausweiten und muß man ihn dan nin Räume lassen, in denen normalerweise keine Schusswaffe aufbewahrt wird?

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Gast 007-sucker@fvlw.de
Also, wenn ich Eure Ausführung richtig deute, kann z.B. das Jugendamt um Amtshilfe ersucht werden, um bei der Kontrolle Hilfe zu leisten. Und dabei ganz nebenbei mit ein Auge darauf werfen, ob die Kinder sauber und gut genährt sind oder ob sie gegenüber den Waffen vernachlässigt werden?

Wie weit darf denn der Kontrolleur gehen, wenn eine auf der WBK eingetragenen Waffe nicht im Waffenschrank drin ist? Darf er dann die Kontrolle ausweiten und muß man ihn dan nin Räume lassen, in denen normalerweise keine Schusswaffe aufbewahrt wird?

Wenn eine Waffe nicht sofort da ist, wird wohl gleich eine Hausdurchsuchung daraus werden, wegen Gefahr im Verzug. Und dann wird auch im Nachtschrank geschaut werden und zwischen den Socken.

Da bleibt halt nur zu bitten, dass Du dich kurz anziehen darfst bevor Du sie reinlässt und selbst schnell schaust, ob alles ok ist.

In Zukunft wird jede Behörde bei Dir leichtes Spiel haben. Ob Jugendamt, Amtstierarzt oder Arge. Wenn Sie bei Dir zu Hause mal nachsehen wollen, bitten sie deinen SB, dass er sie in Amtshilfe beauftragt und schon öffnet sich deine Tür jedem.

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Amtshilfe: 1€ Jobber wären auch kostengünstig, und der Job ist auch angenehmer, als Kippen aufzusammeln. Teilweise gibt es wenigstens in Bayern so eine Art Bürgerwehren, "bewaffnet" mit Funkgerät. Diejenigen, welche mir aufgefallen sind, sprechen zwar schlecht deutsch, aber vielleicht kennen sie dafür sich mit Waffen aus?

Und: Ich habe gehört, daß schon Ordnungsamt - SBs Nachhilfe in Waffentechnik erhalten hätten; es wurde ein Schützenhaus angemietet (ich schreibe mal nicht, welches) und jemand vom LKA habe unterrichtet und auch jede Menge Anschauungsmaterial dabei gehabt. Ob es wirklich die WaffR SBs waren oder per Schnellbleiche angelernt wurde, weiß ich leider nicht.

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Der "erweiterten Kontrolle" und dem Umherschnüffeln im ganzen Haus kann man ausweichen, in dem man nen Tresor in der Nähe der Eingangstüre aufstellt - da wird dann der Großteil reingegestellt, den Rest trägt man am Mann.

Sollte für viele funktionieren, nur bei mehr als 10 LW und mehr als 10 KW könnte es schwieriger werden, solange man nur nen kleinen Tresor durch die Gegend schieben will.

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Eieiei---erstens müssen die als Kontrolleure eingesetzten "Hlfskräfte" erst einmal eingewiesen werden. Zweitens werden deren Chefa nicht sehr freudig mitmachen - wie wollen sie denn ihr ständiges gejammer wegen zu wenig Peronal rechtfertigen, wenn sie ohne Probleme anderweitig aushelfen können?

Zweitens müssen die "Hilfskräfte" eine klare Bevollmächtigung in schriftlicher Form vorweisen können.

Ein Mitarbeiter des Jugendamtes (ich habe keine Kinder im Haus) kommt gar nicht erst in den Genuss, meine Wohnung näher als den Flur zu betreten, er hat einfach keine Berechtigung in seiner primären Funktion.

Drittens ist das doch alles Pillepalle was hier ständig angedeutet wird. Glaubt ihr allen Ernstes, die Behörden sprechen sich jetzt ab und machen eine "Generalkontrolle" so nach dem Motto: "jetzt kontrollieren wir die Waffenaufbewahrung, schauen dabei nach den Kindern und gucken, ob die alten Leute auch gepflegt und noch am Leben sind. Gleichzeitig überprüfen wir die Haustierhaltung, ob die LWB Messis sind oder ob sie verbotenerweise Strom anzapfen beim Nachbarn und einen nicht genehmigten Holzofen betreiben. Weil wir ja schon mal da sind, können wir auch gleich noch die Reifen der abgestellten Fahrzeuge und deren Plaketten überprüfen, nachsehen ob die Heizung abgenommen und das Heizöllager ordnungsgemäß hergerichtet ist. Und die au dem Grundstück befindlichen Bauwerke prüfen wir im Vorbeigehen noch mit, genauso wie die Frage, ob der LWB vielleicht einen nicht genehemigten Schießstand gebaut hat.

Lasst mal gut sein - pflegt eure Befürchtungen und wundert euch dann, dass bei denen, die die Aufbewahrung (wie jetzt als Bringschud festgelegt) bereits nachgewiesen haben, kein Mensch auftaucht.

Aber schön, dass wir mal drüber (seit Wochen) geredet haben.

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Der "erweiterten Kontrolle" und dem Umherschnüffeln im ganzen Haus kann man ausweichen, in dem man nen Tresor in der Nähe der Eingangstüre aufstellt - da wird dann der Großteil reingegestellt, den Rest trägt man am Mann.

Sollte für viele funktionieren, nur bei mehr als 10 LW und mehr als 10 KW könnte es schwieriger werden, solange man nur nen kleinen Tresor durch die Gegend schieben will.

Natürlich kann man den Waffenschrank (und den Muni-Schrank gleich mit) direkt neben der Haustüre aufstellen.

NUR:

1. Es sieht dann jeder Paketdienst oder Postbote, dass Du Waffenbesitzer bist oder zumindest Wertsachen direkt im Eingangsbereich liegen. Diese Kunde macht womöglich die Runde und Dir viel Ärger (Einbruch/Diebstahl).

2. Auch sonst sieht jeder Besucher gleich, was für ein Hobby Du hast - das muss nicht immer förderlich sein; ich möchte das bei Nachbarn oder Arbeitskollegen nicht verbreiten.

3. In einer häuslichen Selbstverteidigungssituation ist dann endgültig nix mehr mit Waffen zum Eigenschutz - oder schläfst Du neben der Eingangstüre?

4. Nicht jeder hat Platz für 1-meherere Waffenschränke und Muni-Schränke im Eingangsbereich.

5. So mancher hat nur ein 1-Zimmer-Appartement - der muss dann ohnehin seinen kompletten Wohn-/Schlafbereich den Kontrolleuren offenbaren.

Weil ich keine Waffen im feuchten Keller und auch nicht für alle Besucher sichtbar im Wohnzimmer/Flur/Eingangsbereich lagern möchte und eben auch 4 Kinder habe - und die Schränke bestimmt nicht im Kinderzimmer/Spielzimmer aufstelle - lagern wir die Waffen im Schlafzimmer. So geht es aber vielen Schützen und genau deshalb sind diese Kontrollbesuche auch eine Riesensauerei. Kein Schornsteinfeger kommt ins Schlafzimmer gestiefelt - schon gar nicht unangemeldet.

AUch die Vergleiche mit den Wiederladern hinken. Die DÜRFEN nämlich ihr Pulver gar nicht im engeren Wohnbereich lagern - also gibt es da auch keine Schlafzimmerkontrollen!

Grüße

Schwarzwälder

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Natürlich kann man den Waffenschrank (und den Muni-Schrank gleich mit) direkt neben der Haustüre aufstellen.

NUR:

.......

Grüße

Schwarzwälder

Da hast du sicher Recht..... nur das wird die Herrschaften in der Politik wenig bis gar nicht interesieren.

Bei Punkt 1 und 2 helfen getarnte Schränke und Punkt 3 ist sowieso nicht erwünscht.... allerdings kann man sich auch da helfen.. einfach eine Knarre in einem Waffen-Schrank im Schlafzimmer deponieren und im Falle einer unangemeldeten Kontrolle die Herrschaften etwas warten lassen bis alles an seinem Vorzeige-Platz ist :lol: Man muss halt etwas Flexibel sein..... und sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen :rolleyes:

Bei den anderen Punkten sieht's etwas schlechter aus.... aber wer eine "Einzimmer-Wohnung" hat muss so oder so Unangenehmlichkeiten hinnehmen.... es gibt noch genügend Mietskasernen bei denen die Heizungen durch Augenschein abgelesen werden usw.

Gruß

Hunter

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Bei Punkt 1 und 2 ... einfach eine Knarre in einem Schrank im Schlafzimmer deponieren und im Falle einer unangemeldeten Kontrolle die Herrschaften etwas warten lassen bis alles an seinem Vorzeige-Platz ist :lol: Man muss halt etwas Flexibel sein..... und sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen :rolleyes:

Geht nur fürchterlich in die Hose, wenn die Knarre abhanden kommt oder sich jemand aus der häuslichen Gemeinschaft Zugang verschafft und in die Schule rennt damit... Und dann ist das Geschrei wieder groß nach schärferen Gesetzen...

Stecke alles in den Panzerschrank und gut ist. :rolleyes:

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Geht nur fürchterlich in die Hose, wenn die Knarre abhanden kommt oder sich jemand aus der häuslichen Gemeinschaft Zugang verschafft und in die Schule rennt damit... Und dann ist das Geschrei wieder groß nach schärferen Gesetzen...

Stecke alles in den Panzerschrank und gut ist. :rolleyes:

:rolleyes: Na was denkst du... Im Schlafzimmer steht natürlich auch ein Panzerschrank... ist doch klar oder?

Gruß

Hunter

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:icon14::icon14::icon14:

Meine Rede.

Schnuffi

Man kann den Paragraphen ja auch mal für sich auslegen;)

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Bilder und Rechnung

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Aufbewahrung im Keller, Garage o.ä. Zutritt ist zu gestatten

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Was steht da? Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;...

Aha, bewahre ich in Wohnräumen auf, darf nur zur ... Aha. Danke, keine weiteren Fragen.

Weiterführende Regelungen sind mir nicht bekannt. Zuverlässigkeitsprüfungseinleitung wegen Inanspruchnahme von "Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" wurden nirgends verankert. Das Gesetz stellt explizit sogar eine hohe Hürde für das Betreten der Wohnräume "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit".

Gruß

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Was steht da? Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;...

Aha, bewahre ich in Wohnräumen auf, darf nur zur ... Aha. Danke, keine weiteren Fragen.

Das Gesetz stellt explizit sogar eine hohe Hürde für das Betreten der Wohnräume "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit".

Gruß

Genau, wie heißt es im Jargon...Tatsachen rechtfertigen die Anahme...

Nur wenn Tatsachen bekannt sind gibt es einen Zettel, und nur dann dürfen die Wohnräume betreten werden.

Schnuffi

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Und: Ich habe gehört, daß schon Ordnungsamt - SBs Nachhilfe in Waffentechnik erhalten hätten; es wurde ein Schützenhaus angemietet (ich schreibe mal nicht, welches) und jemand vom LKA habe unterrichtet und auch jede Menge Anschauungsmaterial dabei gehabt. Ob es wirklich die WaffR SBs waren oder per Schnellbleiche angelernt wurde, weiß ich leider nicht.

Ich bezweifle, dass es hier aber um eine Schulungsmaßnahme bezüglich der Kontrolle der Waffenaufbewahrung gegangen ist!

Diese würden sicherlich in den jeweiligen Dienststellen durchgeführt werden und derartige Maßnahmen wurden mir bisher nicht bekannt.

Ich denke eher, dass hier ein Verein das Bedürfnis eine Beschulung hinsichtlich des Waffenrechts hatte.

Der Bedarf ist vorhanden, da es viele Vereine und Brauchtumspfleger gibt.

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Ich bezweifle, dass es hier aber um eine Schulungsmaßnahme bezüglich der Kontrolle der Waffenaufbewahrung gegangen ist!

Diese würden sicherlich in den jeweiligen Dienststellen durchgeführt werden und derartige Maßnahmen wurden mir bisher nicht bekannt.

Ich denke eher, dass hier ein Verein das Bedürfnis eine Beschulung hinsichtlich des Waffenrechts hatte.

Der Bedarf ist vorhanden, da es viele Vereine und Brauchtumspfleger gibt.

Du darfst gerne bezweifeln und denken, was Du möchtest, aber ich bin noch nicht so senil, als daß ich diese 2 grundverschiedenen Sachverhalte nicht auseinanderhalten könnte. :gaga:

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