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IGNORED

Zuverlässigkeit bei Verweigerung der Kontrolle wirklich in Gefahr?


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie wollen dann derartige Kontrolleure beweisen, das sie sind was sie behaupten zu sein?

Mit einem Dienstausweis und einem Auszug aus Deinem Waffenregister mit Werknummern, Kaliber usw. Deiner Waffen oder einer Kopie Deiner WBK.

Sollte eines davon nicht vorgelegt werden, können sich die Herrschaften gern meinen abgeschlossenen Tresor ansehen.

Mehr nicht.

Frage: Wieviel Angst hat dieser Staat vor seinen Bürgern??

Geschrieben
Nun ja, so ganz aus dem Nichts heraus gab es das BGB nicht. Man denke an den Code Civil (auch Code Napoleon genannt) und Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten.

Das reichs- ähm bundeseinheitliche WaffG mit Bedürfnisprinzip hat hierzulande auch schon über 80 Jahre auf dem Puckel und funktioniert immer noch nicht. :icon13:

BTW, warum nicht mit dem Sachsenspiegel (Entstehung 1220-1235) anfangen? Das war zwar nur eher eine nachträgliche Kodifizierung bestehenden Rechts aber er gilt immer noch als das älteste Gesetzbuch Deutschlands.

@ peashooter5

Sehr viel Angst, denn sonst bräuchte er dieses WaffG nicht. :closedeyes:

Das Volk muß ängstlich und wehrlos sein! Es könnte sonst nach Demokratie verlangen. ;)

Geschrieben
Wie wollen dann derartige Kontrolleure beweisen, das sie sind was sie behaupten zu sein?

Mit einem Dienstausweis und einem Auszug aus Deinem Waffenregister mit Werknummern, Kaliber usw. Deiner Waffen oder einer Kopie Deiner WBK.

Einverstanden

Sollte eines davon nicht vorgelegt werden, können sich die Herrschaften gern meinen abgeschlossenen Tresor ansehen.

Nee, die schicke ich dann erst mal auf LOS zurück und kontaktiere dann die, von denen ich weiß, das sie meine Akte führen.

Frage: Wieviel Angst hat dieser Staat vor seinen Bürgern??

Je nach Zustand des Nervenkostüms von keiner bis Hose gestrichen voll.

Geschrieben

Probleme über Probleme..........

Mein SB weiß, dass er mich anrufen und einen Termin innerhalb einer Woche (meist) vereinbaren kann. Wenn ich außerhalb bin, muss er länger warten, bin ich da, kann er in 30 Min. vorbeischauen.

Soll dies in seinem Auftrag ein anderer tun, weiß er genau (er kennt mich seit 20 Jahren) das er anrufen muss, den Namen und eine Perosnenbeschreibung durchgeben und den Termin ausmachen muss.

Da sind wir uns einig bzw. er hat akzeptiert magels anderer Möglichkeiten, dass es bei mir nur so funktioniert. Wir kommen prima miteinander aus. Ich halte mich an die Gesetze und informiere ihn bei jedem Vorhaben bzw. spreche es mit ihm ab.

Keiner hat Stress- aber JEDER achtet auf die Einhaltung der Vorschriften. Probleme?? Keine!

Geschrieben

Den Auszug aus dem Waffenregister werden sicher auch Kriminelle beschaffen können. Überhaupt finden die darüber ja auch erst hinaus, ob es was zu holen gibt.

Also besser vorher Telefonnummer notieren und bei einer Kontrolle erst da anrufen und nachfragen.

Geschrieben
Wie wollen dann derartige Kontrolleure beweisen, das sie sind was sie behaupten zu sein?

Mit einem Dienstausweis und einem Auszug aus Deinem Waffenregister mit Werknummern, Kaliber usw. Deiner Waffen oder einer Kopie Deiner WBK.

Sollte eines davon nicht vorgelegt werden, können sich die Herrschaften gern meinen abgeschlossenen Tresor ansehen.

Mehr nicht.

Frage: Wieviel Angst hat dieser Staat vor seinen Bürgern??

Ruf doch bei der Polizei an, um die Kontrolleure zu verifizieren!

Geschrieben
Mir ist grade was eingefallen:

Rein rechnerisch würde bei pro Beamten vll. 2 möglichen Kontrollen (bei 1x die Woche halbtäglichem Außendienst) das quasi eine Unmöglichkeit sein, alleine 2-3 Mio. LWB plus private Sicherheitsdienste, Detekteien etc. in einem überschaubaren Zeitraum kontrollieren zu wollen.

Es gibt meiner Recherche zufolge 439 Landkreise in D, nehmen wir mal an pro Landkreis 2 SB, die überhaupt ausreichend qualifiziert und für Kontrollen berechtigt sind, komme ich auf 878 qualifizierte Mitarbeiter. Demzufolge kann pro Woche im günstigsten Fall 1756 Kontrollen stattfinden. Gehen wir mal von 2-3 Mio LWB aus, würde die ganze Kontrolliererei im ungünstigsten Fall 1708,43 Wochen dauern.

In Jahren etwa 142,3 Jahre, wo die Beamten an ihren Außendiensttagen mit nix Anderem beschäftigt wären. Von der möglichen Lebenserwartung der Beamten und der LWB mal ganz abgesehen, sollen sich mit dem Schwachsinn der Gutmenschen 4 Generationen rumschlagen? Eher nicht. :rotfl2:

Es steht garnicht zur Rede die Aufbewahrung 100% zu kontrollieren. Es wurde ja ausreichend verbreitet, dass ein Drohpotenzial hochgehalten werden soll. JEDER soll mit einer Kontrolle rechnen müssen und dadurch soll eine höhere Sorgfalt Einzug halten.

Gruß

Geschrieben
Es steht garnicht zur Rede die Aufbewahrung 100% zu kontrollieren. Es wurde ja ausreichend verbreitet, dass ein Drohpotenzial hochgehalten werden soll. JEDER soll mit einer Kontrolle rechnen müssen und dadurch soll eine höhere Sorgfalt Einzug halten.

Gruß

Richtig!

"Die Furcht muss den Wald hüten!"

(Volksweisheit)

Gruß Habakuk

Geschrieben

So langsam scheint alles gesagt zu sein zu diesem Thema... zumindest bis zum heutigen Zeitpunkt, wo es noch recht wenig Erfahrungen in der Umsetzung zu geben scheint.

Somit sollten die Worte unseres gut treffenden Users mit dem biblischen Namen Habakuk, den vorläufigen Schlusspunkt in dieser Diskussion einläuten. Auch sein letztes Posting in diesem Thread, wenn auch unscheinbar, birgt einiges an Weisheit.

Ich möchte hier noch ein Interview mit Reinhard Grindel, MdB (CDU/CSU-Fraktion des Bundestags und ordentliches Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestags) mit dem DJV vom Juli diesen Jahres einfügen.

GrindelInterview7.7.2009.pdf

Wie diese Aussagen in der Praxis zu bewerten sind, kann, wie bei sehr vielen Politikeraussagen erst im Nachhinein bewertet werden. Aber interessant ist dies Interview allemal.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Das reichs- ähm bundeseinheitliche WaffG mit Bedürfnisprinzip hat hierzulande auch schon über 80 Jahre auf dem Puckel und funktioniert immer noch nicht. :icon13:

Wobei es seltsamerweise in der ersten Hälfte besser funktioniert hat als in der 2. "verbesserten" Hälfte :traurig_16:

Den Auszug aus dem Waffenregister werden sicher auch Kriminelle beschaffen können. Überhaupt finden die darüber ja auch erst hinaus, ob es was zu holen gibt.

Stehen im Büro des SBs: warten, bis der an den Kopierer/Abort/Essen/... geht und Selbstbedienung. Eignet sich also wirklich nicht als Nachweis der Echtheit des Kontrolleurs. Und ob das mit EDV - Lösungen besser wird? :rotfl2: :rotfl2:

Geschrieben
Es steht garnicht zur Rede die Aufbewahrung 100% zu kontrollieren. Es wurde ja ausreichend verbreitet, dass ein Drohpotenzial hochgehalten werden soll. JEDER soll mit einer Kontrolle rechnen müssen und dadurch soll eine höhere Sorgfalt Einzug halten.

Gruß

Gleiches Prinzip wie bei strategischen Atom U-Booten..........

Jeder weiß um die potentielle Bedrohung und deswegen verhält er sich ruhig.

Und ich kann mir sehr gut vorstellen, daß diese Taktik auch in unserem Fall vorzüglich funktioniert.

Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Von demher mach ich mir da erst Gedanken,

wenn das Problem konkret wird (d.h. wenn die Jungs und Mädels bei mir vor der Haustüre stehen).

Geschrieben

[quote name='Gun_Buff' date='05.08.2009 - 08:53' post='1275834'

Stehen im Büro des SBs: warten, bis der an den Kopierer/Abort/Essen/... geht und Selbstbedienung. Eignet sich also wirklich nicht als Nachweis der Echtheit des Kontrolleurs. Und ob das mit EDV - Lösungen besser wird? :rotfl2: :rotfl2:

Wenn ich mein Büro verlasse, dann befindet sich kein Fremder drin und der Rechner ist gesperrt!

Geschrieben
So kompliziert muss man es sich nicht machen. Man fragt einen "befreundeten" Zugangsberechtigten und der zieht die Liste. Das ist weder kompliziert noch selten.

Nennt sich dann als Straftatbestand: "Verstoß gegen das Datenschutzgesetz"

Bei der heutigen modernen Technik, werden alle Datenabfragen protokolliert und auch auf dienstliche Notwendigkeit geprüft!

Geschrieben

Ja klar ;) Geschieht dennoch. Die Prüfung bezieht sich übrigends auf Stichproben und es reicht wenn ne einigermassen zutreffende Begründung dahinter steht. Sieh dir doch mal das billigste Beispiel Halterabfragen an.

Also bitte lügen wir uns doch nichts vor uind tun so, als ob die Daten sicher wären. Wer drankommen möchte, kommt dran. Is ein bisschen wie mit ner illegalen Waffe ;)

Geschrieben
Nennt sich dann als Straftatbestand: "Verstoß gegen das Datenschutzgesetz"

Wer's glaubt, wird seelig: HEUTE noch einen Datenschutz???

Geschrieben
So kompliziert muss man es sich nicht machen. Man fragt einen "befreundeten" Zugangsberechtigten und der zieht die Liste. Das ist weder kompliziert noch selten.

Moin!

Ich will ja nicht die allgemeine

Panikmache noch schüren..

Aber: mal für die Polizei gearbeitet..:

"können Sie mal im POLAS gucken, ich hab da

jemanden gesehen..."

Da ist schon was dran...

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Also bitte lügen wir uns doch nichts vor uind tun so, als ob die Daten sicher wären. Wer drankommen möchte, kommt dran. Is ein bisschen wie mit ner illegalen Waffe ;)

Ist mir schon klar und weiß auch, dass es "schwarze Schafe" gibt!

daher kann ich ja auch nur für mich, bzw. meinen Bereich sprechen und da bin ich sicher, dass kein Unbefugter irgendwelche Daten bekommt!

Für die, die es nicht glauben, es gibt eine Reihe von eingeleiteten Verfahren wegen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen!

Geschrieben
[q uote name='Gun_Buff' date='05.08.2009 - 08:53' post='1275834'

Stehen im Büro des SBs: warten, bis der an den Kopierer/Abort/Essen/... geht und Selbstbedienung. Eignet sich also wirklich nicht als Nachweis der Echtheit des Kontrolleurs. Und ob das mit EDV - Lösungen besser wird? :rotfl2: :rotfl2:

Wenn ich mein Büro verlasse, dann befindet sich kein Fremder drin und der Rechner ist gesperrt!

:dirol:

Ich kenn' das zu genüge aus meiner Zeit bei der Innenrevision.

Da kommst Du zum vereinbarten Termin, keiner da, Büro offen, Rechner hochgefahren und User angemeldet...

... Zutrittsausweis, Brieftasche, Handy auf dem Schreibtisch; Aktenkoffer oder Rucksack neben dem Schreibtisch und auf dem Desktop steht eine nicht genehmigte Kaffeemaschine, die fröhlich Kaffee brühend vorsichhin blubbert.

Uwe,

es mag ja sein, dass Du Dich vorschriftmäßig verhältst, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es viele nicht tun und nur einfach erstaunlich wenig passiert. :closedeyes:

Geschrieben

lass es sein Uwe!

Diese Diskussionen habe ich hier auch schon zur genüge geführt. Es bringt nichts!

In Deutschland gibt es seit der ersten Volkszählung ein abgrundtiefes Misstrauen gegen die Speicherung von Daten.

Wenn es aber zum eigenen Vorteil gereichen könnte hört man oft: "wie? Das haben sie nicht im Computer? Wie rückständig ist das denn? Was ist das denn für ein Service?"

Als jemand, der fast täglich mit dem Datenschützer wegen der Speicherung sensibler Daten in den Ring steigen muss, glaube ich immer, dass etwas detaillierter beurteilen zu können - Du vielleicht ja auch.

Bringt aber alles nichts - s. die vorstehenden posts.

Harlekin

Geschrieben

Soso. Du willst uns jetzt ernsthaft erklären das die vergangenen "Datenskandale" alle garnicht stattgefunden haben, oder was? :rotfl2:

Mensch wir ziehen uns unsere Hosen auch nicht mit der Kneifzange an. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Manchmal aus Schussellichkeit, manchmal mit krimineller Energie. Daten bilden da keine Ausnahme.

Aber Glauben ist auch wichtig, gelle ;)

Gruß

Geschrieben

Hallo

prinzipiell halte ich das zentrale Waffenregister für eine unterstützenwerte Sache. Mich treibt aber auch die Angst vor dem Missbrauch.

Ich sehe ein gutes Mittel dagegen in der grundsätzlichen Benachrichtigung der Person über abgerufene Daten. Also: Daten über meinen Waffenbesitz wird abgerufen und am nächsten Tag geht ein Brief an mich, daß die Daten aus dem und den Grund abfgerufen wurden. Das würde mich zufrieden stellen.

Steven

Geschrieben

Mich bewegt noch eine andere Frage:

Der zuständige Landkreis hier in Nds hat für die Jagd-Waffen-Sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten 2 SBinen. Mehr nicht. Die haben je einen halben Tag pro Woche für den Außendienst. D.h. die Kontrollen können in näherer Zeit nicht von denen selsbt alle vorgenommen werden.

Also werden andere Leute beauftragt.

- Andere Mitarbeiter des LK - wahrscheinlich wegender Einheit der Behörde kein Problem sondern nur Frage der inneren Organisation, oder?

- Mitarbeiter anderer Behörden? Hat mal jemand geprüft, ob überhaupt Amtshilfe möglich und zulässig ist?

- Polizei? Wo ist die Legitimation für Polizeibeamte für diese Überprüfung?

Danach müsste sich ja wohl auch richten, wie sich diese Leute legitimieren müssten/könnten.

Kann da mal jemand etwas dazu sagen?

Teddy

Geschrieben

Ich sags gern nochmal: Es soll überhaupt nicht jeder und wiederkehrend überprüft werden. Die Aufgaben können ohne weiteres auch an weitere Personen übertragen werden. Diese Regelungen werden von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich sein. Für die Aufgabenverteilung sind die jeweiligen Behörden zuständig.

Gruß

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