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IGNORED

Zuverlässigkeit bei Verweigerung der Kontrolle wirklich in Gefahr?


2nd_Amendment

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Auch wenn das dann keine Hausdruchsuchung ist: interessante Lektüre

Die Äußerungen des Rechtsanwaltes als Organ der Rechtspflege halte ich in Teilen für sehr bedenklich, manche sogar für Unsinn!

Ich würde keinen Cent für dieses Buch ausgeben!

In wenigen Teilen hat er jedoch Recht, aber die Beamten des Diebstahls zu bezichtigen, oder zu behaupten dass die Polizei die Beweismittel mitbringt, halte ich schon für verwerflich.

Dass dies schon mal vorgekommen sein könnte, will ich nicht ausschließen, spiegelt aber nicht die Arbeit der Polizei und der Justiz wieder.

Man sollte auch bedenken, dass im Durchsuchungsbeschluß manchmal auch nur die Beschlagnahme eines gegenstandes bezeichnet wird, wird dieser dann ausgehändigt, hat sich die Durchsuchung "erledigt"!

Die Befolgung seiner Ratschläge ist nicht immer hilfreich, in einigen Teilen jedoch schon, also differenziert betrachten und nicht verallgemeinern.

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Nö, aber ich habe eine nette Mail für die Rechtsanwaltskammer SH verfaßt, mal sehen wie die den Artuikel des Herr O. sehen!

Mögliche Antwort: Korrekt, wie wir Sie kennen, sicherlich vom Privat - PC in der Pause. :rotfl2: Oder: Der ärgste Schuft im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant! :eclipsee_gold_cup:

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Auch nicht uninteressant. Wollen wir jetzt alle Rechtsanwälte einsperren?

Das mit der Sicherungsverwahrung, obwohl er niemandem körperlich geschadet hat finde ich ganz schön krass. Verhängt man soetwas bei mehrfachen KV nicht weil wir nicht so viele Gefängnisse haben???

Gruß

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Auch nicht uninteressant. Wollen wir jetzt alle Rechtsanwälte einsperren?

Hamburg kann sich glücklich schätzen Hans-Jürgen Hausmann zu haben. Da wird für lau die Justizverwaltung auf Rechtstaatlichkeit getrimmt. :good:

Wäre damit ein Consulting-Unternehmen beauftragt worden, kostete alleine die Untersuchung und der Bericht Millonen von Euro und brächte bestimmt weniger.

Trotz der bestätigten Verfehlungen Hans-Jürgen Hausmanns sollte ihm vom Senat für sein jetziges Wirken die "Hamburgische Ehrendenkmünze" der freien und Hansestadt Hamburg verliehen werden. :tramp4::00000733::pro:

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Mögliche Antwort: Korrekt, wie wir Sie kennen, sicherlich vom Privat - PC in der Pause. :rotfl2: Oder: Der ärgste Schuft im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant! :eclipsee_gold_cup:

Du magst Uwe einen Denunzianten nennen (Grün hilft da auch nicht); aber warte mal, bis du so einem Vogel mal als Mandant in die Hände fällst. Das kompensieren dann auch nicht die in einigen teilen richtigen Tips.

Teddy

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Du magst Uwe einen Denunzianten nennen (Grün hilft da auch nicht); aber warte mal, bis du so einem Vogel mal als Mandant in die Hände fällst. Das kompensieren dann auch nicht die in einigen teilen richtigen Tips.

Teddy

Momentan rechne ich nicht damit, ihm Mandat zu erteilen. Aber hast Du offensichtlich konkrete Erfahrungen, da bin ich für jegliche Info immer dankbar!

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Oder: Der ärgste Schuft im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant! :eclipsee_gold_cup:

Naja, der Herr O. war sich auch nicht zu fein, IPSC als kampfmäßiges Schießen und IPSC-Schützen als potentielle Amokläufer und Massenmörder zu desavoieren.

http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama228.html

(ab 16:12 ff. ansehen).

Meine Meinung ist, dass die Welt auf derartige Kasperlköpfe gut und gerne verzichten kann.

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prinzipiell halte ich das zentrale Waffenregister für eine unterstützenwerte Sache. Mich treibt aber auch die Angst vor dem Missbrauch.

Wenn man für ein Waffenregister ist und wenn man es konsequent umsetzen möchte, dann gehören dort auch die Behördenwaffen rein, die privat zu Hause aufbewahrt werden. Bin ja mal gespannt, wie das kommt. Daraus lassen sich dann natürlich Rückschlüsse ziehen, ob die Sachposition im Vordergrund steht, oder ob es ein Instrument gegen den LWB sein soll.

bye knight

P.S.: 2.000!

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Danach müsste sich ja wohl auch richten, wie sich diese Leute legitimieren müssten/könnten.

Ich denke, es wird folgendes passieren: Zwei Herren klingeln beim bekannten Jäger / Sportschützen / Sachverständigen / LWB und geben sich als Mitarbeiter der Behörde aus und wollen die Aufbewahrung kontrollieren. Der LWB zeigt bereitwillig alles und im Gespräch werden dann noch nebenbei An- und Abwesenheitszeiten abgeklopft. Einige Zeit später, wenn schon "Gras über die Sache gewachsen ist", gibt es zufällig genau dort einen Einbruch und die Waffen sind weg.

bye knight

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Wenn man für ein Waffenregister ist und wenn man es konsequent umsetzen möchte, dann gehören dort auch die Behördenwaffen rein, die privat zu Hause aufbewahrt werden. Bin ja mal gespannt, wie das kommt. Daraus lassen sich dann natürlich Rückschlüsse ziehen, ob die Sachposition im Vordergrund steht, oder ob es ein Instrument gegen den LWB sein soll.

das wird sicherlich bereits diskutiert.

Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht: schließlich gilt das WafG nicht für die Sicherheitsbehörden. Außerdem dürften da auch taktische Überlegungen ein Rolle spielen. Außerdem, so kenne ich es zumindest, führen die Sicherheitsbehörden Buch (Dateien) über ihre Waffen.

Harlekin

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Jungs, lasst diesen Thread ruhen !

Dass einige von Euch einfach keinen Bock auf Kontrollen haben, sollte jetzt jedem klar sein.

Dass andere mit Kontrollen keine Probleme haben, auch.

Was jeder von Euch draus macht, steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich würde aber lieber in den Zeitungen lesen:

"Kontrollen der Waffenbesitzer offenbaren keine Probleme und zeigen durchweg unproblematische Aufbewahrungsstandards"

als

"Kaum ein Waffenbesitzer öffnet die Tür; Nachweise werden oft nicht erbracht".

Wie würde Euch die zu erwartende Reaktion des Gesetzgebers auf letztere Schlagzeile schmecken ? Eins können selbst die härtesten Türenverrammler ja wohl nicht leugnen: Auch bisher galt eine Mitwirkungspflicht im Hinblick auf die Darlegung der Aufbewahrung. Sehr viel mehr ist dies hier auch nicht.

Steckt Eure Energie lieber in den Wahlkampf, also in die Leute, die hinterher die Gesetze machen werden.

Gruß,

Coltfan

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Jungs, lasst diesen Thread ruhen !

...

Coltfan

Deine Intention verstehe ich. Dennoch wüsste ich gern, ob die Vornahme der Kontrolle in NDs. ein zulässiger Fall der Amtshilfe ist und welche Behörde das sein muss, die diese ausführen kann?

Denn zuständig ist allein der Landkreis als Untere für das Waffenrecht zuständige Behörde.

Und: kann das auch ein Angestellte/r sein? von wegen hoheitlichem Handeln?

Kann das jemand sein von der Gemeinde oder der nächsten Polizeistation, also Landespolizei ?

Teddy

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Oh Himmel! :wacko:Und täglich grüßt das Murmeltier! Fangen wir jetzt wieder von vorne an? Warum kann sich immer einer nicht mit einem "versöhnlichen" Fazit wie dem von Coltfan abfinden und muss nochmal eins draufsetzen, obwohl der selbe Gedanke schon zigmal runtergespult und durchgekaut wurde??? Lass es halt einfach gut sein - es gibt irgendwann mal nichts Neues mehr zu schreiben! Grundrechte wurden und werden durch Vorschriften wohl immer tangiert, wenn man also etwas "MUSS"! Das ist hier keine neue Erkenntnis! Es gibt außerdem ja auch nicht nur die Unverletzlichkeit der Wohnung!!!

Denkt Euch lieber was aus, um dem BESTEHENDEN Gesetz den bösen Zahn zu ziehen und diejenigen, die dieses und noch schärfere Gesetz gefordert haben, massiv Lügen zu strafen, was uns legale Waffenbesitzer angeht! )

DAZU solltet ihr Eure Energie einsetzen, anstatt hier ohne Ende auf einander los zu gehen!!!

Letztlich: wählt mit Hirn! (obwohl ich keinem der "Herren" mehr traue - die sind doch irgendwie alle gleich!!! :glare: Nach der Wahl wissen sie nix mehr von Versprechen...

Und Servus!

Doc

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