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IGNORED

Zuverlässigkeit bei Verweigerung der Kontrolle wirklich in Gefahr?


2nd_Amendment

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will dir nicht unbedingt widersprechen, aber es soll ja bei diesen kontrollen nicht festgestellt werden DASS ich gesetzestreu und verantwortungsvoll bin, sondern OB!... das ist ein kleiner aber feiner unterschied!.... und genau dieser umstand ist es, der den meisten übel aufstößt. nur weil EINER von ca. 3 Millionen waffenbesitzern S******e gebaut hat bei der aufbewahrung, wird die zuverlässigkeit von ca. 3 Millionen menschen angeweifelt! DAS ist das problem.... und nicht dass die beamten nur ihre gesetzlich vorgegebene arbeit machen.

gruß alzi

DA widersprech ich Dir noch nicht mal, weil ich

A ) die Intension des Kontrolleurs nicht kenne und

B ) man die Sache immer von zwei Seiten sehen kann, wenn man will!

Für den einen ist ein halbes Glas eben noch halb voll, für den anderen halb leer! Kleiner, aber feiner Unterschied, der am Ende das Selbe zum Ergebnis

hat!

Gerecht ist es nicht, und das kann ich von jeder Seite anschauen, die ich will! Da hast Du hundertprozentig Recht! Aber weiterkommen tut man in der Sache - wenn überhaupt - nur mit Sachlichkeit, Überlegen und warmen Unterhosen. So schwer es auch fällt.

Gruß, Doc

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zum Thema,

ich würde keine Kontrolle ohne wichtigen Grund ablehnen ...

die Kameraden tun auch nur ihre Pflicht und die wenigsten sind da um einen reinzulegen, da bin ich mir relativ sicher

 

und das hat überhaupt nichts mit "nichts zu verbergen" zu tun ...

 

Klaus

 

Ein bisschen Offenheit schadet nicht..

Der Sache und jedem Einzelnen..

Zu wissen, wann man kämpfen muss..

würde einigen hier gut zu Gesichte stehen..

Gruß, kriegerlein

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Ein bisschen Offenheit schadet nicht..

Der Sache und jedem Einzelnen..

Zu wissen, wann man kämpfen muss..

würde einigen hier gut zu Gesichte stehen..

Gruß, kriegerlein

 

da stimme ich dem Kriegerlein doch vollkommen zu ...    :appl:

 

jeder muss selbst entscheiden wann und wo er kämpfen muss und wann und wo nicht ...

 

denn nach der Schlacht werden die Toten gezählt ... :rolleyes:

 

ein gutes Nächtle

Klaus

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Zu wissen, wann man kämpfen muss..

Hallo kriegerlein

erstmal sorry, daß ich dein Post zitiere. Er steht sympthomatisch für viele hier.

Wann ist denn die Zeit zum kämpfen gekommen? Es geht hier massiv an unsere Grundrechte.

Die Wahrheit ist doch, daß ihr Angst vor Represalien habt und deshalb alles schweigend über euch ergehen lasst. Sprüche wie: Ich kämpfe für meine Sache aber es ist nicht die Zeit, höre ich oft. Das bringt uns nicht weiter. Seid doch einfach froh, daß es einige gibt, die Eier haben und die Kohlen für euch aus dem Feuer holen. Ihr brauch sie nicht auch noch beschimpfen, weil ihr evtl. durch strengere Gesetze darunter leiden werdet. Wenn nichts gemacht wird, wirds noch enger.

Steven

 

 

denn nach der Schlacht werden die Toten gezählt ... :rolleyes:

 

Klaus

Hallo Klaus

da habe ich eher gelernt: Schweiss spart Blut.

Steven

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Die Wahrheit ist doch, daß ihr Angst vor Represalien habt RICHTIG! und deshalb alles schweigend über euch ergehen lasst. JEIN! Sprüche wie: Ich kämpfe für meine Sache aber es ist nicht die Zeit, höre ich oft. Das bringt uns nicht weiter. JEIN! Seid doch einfach froh, daß es einige gibt, die Eier haben und die Kohlen für euch aus dem Feuer holen. WO TUN DIE KAMERADEN VON DER VERWEIGERUNGSFRAKTION DENN DAS??? GEH!!! DU HAST AUSSERDEM DAS THEMA NICHT MEHR IM AUGE! ES GING UM DIE GEFÄHRDUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT BEI DER VERWEIGERUNG VON ÜBERPRÜFUNGEN - DA TRIFFT ES DOCH AUSSCHLIESSLICH DEN EINZELNEN BETROFFENEN! UND DAHER MACHT ES NUN MAL KEINEN SINN, DIE REVOLTE WÄHREND DER KONTROLLE ZU ÜBEN, DAS IST IN DER TAT DER FALSCHE PLATZ UND DER FALSCHE ORT! IHR REDET ALLE VON "KAMPF" - JAJA! TOLL! WOLLT IHR ALS HELDENHAFTES OPFER IN DEN GESCHICHTSBÜCHERN VEREWIGT WERDEN ODER WOLLT IHR EFFEKTIV WAS ERREICHEN? BISSCHEN NACHDENKEN, BITTE! GESETZE KIPPEN NICHT, WEIL ICH IRGEND SO EIN ARMES WÜRSTCHEN AN MEINER HAUSTÜRE MIT VEHEMENZ IN GRUND UND BODEN STAMPFE... Ihr brauch sie nicht auch noch beschimpfen, BESCHIMPFEN? :unsure: NAJA... UND WAS MACHST DU? SCHREIBST DU NICHT, WER NICHT DEINER/EURER MEINUNG IST, HAT KEINE EIER...? weil ihr evtl. durch strengere Gesetze darunter leiden werdet. Wenn nichts gemacht wird, wirds noch enger. SIEHE OBEN!

Steven

ICH GLAUBE, ES IST ZEIT, SICH WIEDER VON HIER FERN ZU HALTEN: ES IST EIGENTLICH AUS MEINER SICHT SCHON ALLES GESAGT. WAS JETZT KOMMT, SIND WIEDER TAUSEND SINNLOSE, KLEINE, KRÄFTEZEHRENDE METZELEIEN AM RANDE (SIEHE OBEN). ENTSCHEIDE JEDER FÜR SICH, WAS ER ZU TUN GEDENKT, OK?

GRUß, DOC!

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ICH GLAUBE, ES IST ZEIT, SICH WIEDER VON HIER FERN ZU HALTEN: ES IST EIGENTLICH AUS MEINER SICHT SCHON ALLES GESAGT. WAS JETZT KOMMT, SIND WIEDER TAUSEND SINNLOSE, KLEINE, KRÄFTEZEHRENDE METZELEIEN AM RANDE (SIEHE OBEN). ENTSCHEIDE JEDER FÜR SICH, WAS ER ZU TUN GEDENKT, OK?

GRUß, DOC!

oder wie "Chief Joseph" sagte:

"ich bin des Kämpfens müde...!"

jedenfalls HIER....

Gruß, kriegerlein

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Hallo Doc1966

da habe ich scheinbar mitten ins Wespennest getroffen.

Wenn es dich beruhigt: die Mehrzahl der Menschen hat Angst vorm Kämpfen. Ich nehme es denen nicht übel. Ich habe sogar respekt, wenn jemand sagt, das er sich das nicht traut.

Steven

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Tach,

jetzt mal Eure Meinung zu Folgendem bitte, auch wenn der Fred nicht neu ist:

Mal das ganze Für und Wider und was es bringen soll, außer Acht!

Gelte ich im Falle einer Kontrolle als "unzuverlässig", weil ich bei den zu erwartenden Zeiten (Beamtenarbeitszeit) i.d.R. arbeiten gehe und demzufolge eher nicht anzutreffen bin? Meine Frau stellvertretend zeigen lassen würde automatisch "Unzuverlässigkeit" nach sich ziehen, weil sie keinerlei waffenrechtliche Berechtigungen hat (natürlich hat sie auch so schon immer keinen Zugang und könnte gar nix zeigen).

Im gutmenschelnden Umkehrschluß wäre ich durch meine Berufstätigkeit ein "Verweigerer", also "unzuverlässig", weil wenn ein Beamter anfängt, bin ich schon lange am arbeiten, wenn der Feierabend macht, bin ich immer noch arbeiten. :00000733:

Wie soll sowas denn in der Praxis logisch gehandhabt werden?

Ich zumindest entnehme aus den Vorlagen, das jeder stinkfaule, trinkende Hardcore-Hartz4-Empfänger deutlich zuverlässiger sein müßte, als ein arbeiten gehender, steuerzahlender Bürger und Sportschütze, weil der Hartz4-ler immer daheim hockt, wenner nicht grade in Mallorca am Brühen ist. :gaga:

MFG Andi!

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Tach,

jetzt mal Eure Meinung zu Folgendem bitte, auch wenn der Fred nicht neu ist:

Mal das ganze Für und Wider und was es bringen soll, außer Acht!

Gelte ich im Falle einer Kontrolle als "unzuverlässig", weil ich bei den zu erwartenden Zeiten (Beamtenarbeitszeit) i.d.R. arbeiten gehe und demzufolge eher nicht anzutreffen bin? Meine Frau stellvertretend zeigen lassen würde automatisch "Unzuverlässigkeit" nach sich ziehen, weil sie keinerlei waffenrechtliche Berechtigungen hat (natürlich hat sie auch so schon immer keinen Zugang und könnte gar nix zeigen).

Im gutmenschelnden Umkehrschluß wäre ich durch meine Berufstätigkeit ein "Verweigerer", also "unzuverlässig", weil wenn ein Beamter anfängt, bin ich schon lange am arbeiten, wenn der Feierabend macht, bin ich immer noch arbeiten. :00000733:

Wie soll sowas denn in der Praxis logisch gehandhabt werden?

Ich zumindest entnehme aus den Vorlagen, das jeder stinkfaule, trinkende Hardcore-Hartz4-Empfänger deutlich zuverlässiger sein müßte, als ein arbeiten gehender, steuerzahlender Bürger und Sportschütze, weil der Hartz4-ler immer daheim hockt. :gaga:

MFG Andi!

Ich denke die Praxis der Hausbesuche wird sich für die Kontrolleure als schwierig erweisen.Natürlich kannst du nicht als unzuverlässig gestempelt werden, nur weil du arbeitest. Dann müssen sie halt wieder abrücken.

Wenn jemand nicht öffnet, weil er nicht öffnen möchte, ist auch niemand zu Hause.

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Der Passus der unangemeldeten Kontrollen der Aufbewahrung könnte sich als das erweisen, was auch der Gestzgeber (zumindest der intelligentere Teil davonr) von Anfang ganz genau wußte:

Für die Masse der LWB, die einem gereglten Beruf nachgehen, sind zu den üblichen Dienstzeiten der Behörde nicht anwesend. Ergo können gar keine unangemedleten Kontrollen stattfinden. Wenn man da ohne übermässige Reibungsverluste kontrollieren will, wird es nur mit Terminabsprachen bei den zu Kontrollierenden gehen. Selbst das wird für die Behörden und deren Beamte schwer zu bewältigen sein.

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Der Passus der unangemeldeten Kontrollen der Aufbewahrung könnte sich als das erweisen, was auch der Gestzgeber (zumindest der intelligentere Teil davonr) von Anfang ganz genau wußte:

Für die Masse der LWB, die einem gereglten Beruf nachgehen, sind zu den üblichen Dienstzeiten der Behörde nicht anwesend. Ergo können gar keine unangemedleten Kontrollen stattfinden. Wenn man da ohne übermässige Reibungsverluste kontrollieren will, wird es nur mit Terminabsprachen bei den zu Kontrollierenden gehen. Selbst das wird für die Behörden und deren Beamte schwer zu bewältigen sein.

So sehe ich das auch was im Klartext heißt: Ein Gesetz zu erlassen ist die Eine Sache, es dann später auch umzusetzen eine Andere.

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So sehe ich das auch was im Klartext heißt: Ein Gesetz zu erlassen ist die Eine Sache, es dann später auch umzusetzen eine Andere.

das war doch schon immer so: Hauptsache schnell und medienwirksam reagiert; dann ist die breite Masse beruhigt - kein Detailverständnis natürlich vorausgesetzt.

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So sehe ich das auch was im Klartext heißt: Ein Gesetz zu erlassen ist die Eine Sache, es dann später auch umzusetzen eine Andere.

Da ist noch ewaws, was nach meiner Meinung so ganz klar weder kommentiert wurde, noch im Gesetz eindeutig geregelt ist.

Wer darf die Kontrolle durchführen? :confused:

Ich sehe die Durchführung des Waffengesetzes als eine hoheitliche Aufgabe. Das würde bedeuten, die Kontrolleure müssen Beamte sein, wenn keine gesetzliche Regelung die Ausnahem zulässt, das die Kontrolleure Angestellte im öffentlichen Dienst sind, die den Beamten gleichgestellt sind. ( Das wären z.B. Leute, die die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen, aber wegen Überschreiten von Altersgrenzen nicht verbeamtet wurden.)

Die fehlende gestzliche Regelung, wer denn kontrollieren darf, könnte geeignet sein, das Gesetz zumindest in diesem Teil zu Fall zu bringen. Denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich garantiert, die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt gewahrt. Also muss der Gesetzegebr auch dahingehend Klarheit schaffen, wer kontrollieren darf, wie er sich zu legitimieren hat und wie wir das kontrollieren können.

Wieder etwas für die Juristen. Weil Gesetzestexte sind nicht gerade in der Sprache abgefasst, die man als Nichtjurist betriebsüblich verwendet und versteht.

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Im Gesetz muss das nicht geregelt sein, wird ja schließlich von den Ländern ausgeführt. Und die kaspern sich das selbst aus, ob dein SB verbeamtet oder angestellt ist. Genau so verhält es sich dann mit den Kontrolleuren, wenn es sich um andere Personen als die Sachbearbeiter von der Waffenbehörde handelt.

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Im Gesetz muss das nicht geregelt sein, wird ja schließlich von den Ländern ausgeführt. Und die kaspern sich das selbst aus, ob dein SB verbeamtet oder angestellt ist. Genau so verhält es sich dann mit den Kontrolleuren, wenn es sich um andere Personen als die Sachbearbeiter von der Waffenbehörde handelt.

Eventuel auch 1 Euro Hartz IV Kräfte, die die Aufgabe für einen Monat wahrnehmen?

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Nichts ist unmöglich, aber dieser Fall ist so unwahrscheinlich wie kaum etwas anderes.

Behaupten man käme um die sichere Aufbewahrung zu kontrollieren kann jeder. Ausweise des Ordnungsamtes kann man auch nachmachen. Wie wollen dann derartige Kontrolleure beweisen, das sie sind was sie behaupten zu sein?

Wenn ich die Kontrolle zulassen soll, will ich auch den Beweis und dmait die Sicherheit haben, das die Personen vor meiner Tür berechtigt und beauftragt sind. Schließlich könnte da auch welche steehn, die nur vorgeben zu kontrolieren und wenn dann der Schrank geöffent ist, sich mit Gewalt die Waffen verschaffen?

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Mir ist grade was eingefallen:

Rein rechnerisch würde bei pro Beamten vll. 2 möglichen Kontrollen (bei 1x die Woche halbtäglichem Außendienst) das quasi eine Unmöglichkeit sein, alleine 2-3 Mio. LWB plus private Sicherheitsdienste, Detekteien etc. in einem überschaubaren Zeitraum kontrollieren zu wollen.

Es gibt meiner Recherche zufolge 439 Landkreise in D, nehmen wir mal an pro Landkreis 2 SB, die überhaupt ausreichend qualifiziert und für Kontrollen berechtigt sind, komme ich auf 878 qualifizierte Mitarbeiter. Demzufolge kann pro Woche im günstigsten Fall 1756 Kontrollen stattfinden. Gehen wir mal von 2-3 Mio LWB aus, würde die ganze Kontrolliererei im ungünstigsten Fall 1708,43 Wochen dauern.

In Jahren etwa 142,3 Jahre, wo die Beamten an ihren Außendiensttagen mit nix Anderem beschäftigt wären. Von der möglichen Lebenserwartung der Beamten und der LWB mal ganz abgesehen, sollen sich mit dem Schwachsinn der Gutmenschen 4 Generationen rumschlagen? Eher nicht. :rotfl2:

Und meine Rechnung berücksicht nichtmal die unterschiedlichen Einwohnerzahlen und die Anzahl der LWB im einzelnen Landkreis, die ja durchaus vollkommen unterschiedlich ist, ist nur eine Rechnung auf Annahme gleicher Voraussetzungen was für sich genommen schon nicht realistisch sein kann.

Das ist dermaßen unrealistisch, das es eher auf Schriftliche Erklärungen rausläuft, die derzeit bereits flächendeckend verschickt werden.

Die sind in etwa so abgefaßt, das die Behörde raus ist, wenn was passiert, weil wenn was passiert, werden bekanntlich auch die Behörden von BLÖD, RTL und den üblichen Kandidaten mit hochgehängt. :peinlich:

Habe auch so eine Erklärung abgegeben, ist ja nichts dabei, die Behörde setzt damit nur lange vorhandene Gesetze endlich mal um.

Das andere ist sowieso unrealistisch und für mein Dafürhalten nicht durchführbar! Gutmenschen=> :gaga:

MFG Andi!

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Behaupten man käme ...

Ja nun? Was möchtest du mir damit sagen? Ist doch in anderen Threads x-mal durchgekaut.

Ach, ich schätze mal du möchtest nur von Leuten kontrolliert werden die du seit dreißig Jahren kennst und die dir noch eine beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde mitsamt einer Blut- und Urinprobe da lassen?

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Ja nun? Was möchtest du mir damit sagen? Ist doch in anderen Threads x-mal durchgekaut.

Ach, ich schätze mal du möchtest nur von Leuten kontrolliert werden die du seit dreißig Jahren kennst und die dir noch eine beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde mitsamt einer Blut- und Urinprobe da lassen?

Danke, das denke ich auch!

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Demzufolge kann pro Woche im günstigsten Fall 1756 Kontrollen stattfinden. Gehen wir mal von 2-3 Mio LWB aus, würde die ganze Kontrolliererei im ungünstigsten Fall 1708,43 Wochen dauern.

In Jahren etwa 142,3 Jahre, wo die Beamten an ihren Außendiensttagen mit nix Anderem beschäftigt wären.

Eventuell etwas günstiger, wenn die kreisfreien Städte mitberücksichtigt werden.

Aber mir schwant, das die Regelüberprüfung doch häufiger in der Zeit von drei Jahren bereits nicht geschafft wird.

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das war doch schon immer so: Hauptsache schnell und medienwirksam reagiert; dann ist die breite Masse beruhigt - kein Detailverständnis natürlich vorausgesetzt.

Nö!

DAS ging auch einmal anders. Das BGB war bei seinem Inkrafttreten am 01.01.1900 ein vorbildlich durchdachtes Gesetz, dass weder die Verfolgung oder die Vereinigung von Bienenschwärmen noch das nicht eingehaltenen Eheversprechen vergaß, sogar in mehrere Länder exportiert werden konnte und trotz über 100 Jahre Vermurksen immer noch funktioniert. :dirol:

Man kann anders.

Man will nur nicht.

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Danke, das denke ich auch!

Da denkst Du falsch. Urinprobe und Geburtsurkunde brauch ich auch nicht. Nur jedem der an der Tür klingelt und einen Ausweis vorzeigt glaube ich aus bestimmten Gründen auch nicht.

Warum darfst Du fragen, aber es gilt:

I neither confirm nor deny the existence or nonexistence of any records responsive to your request. ....

Nö!

DAS ging auch einmal anders. Das BGB war bei seinem Inkrafttreten am 01.01.1900 ein vorbildlich durchdachtes Gesetz, dass weder die Verfolgung oder die Vereinigung von Bienenschwärmen noch das nicht eingehaltenen Eheversprechen vergaß, sogar in mehrere Länder exportiert werden konnte und trotz über 100 Jahre Vermurksen immer noch funktioniert. :dirol:

Man kann anders.

Man will nur nicht.

:appl:

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...

DAS ging auch einmal anders.[/b] Das BGB war bei seinem Inkrafttreten am 01.01.1900 ein vorbildlich durchdachtes Gesetz,...

Nun ja, so ganz aus dem Nichts heraus gab es das BGB nicht. Man denke an den Code Civil (auch Code Napoleon genannt) und Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten.

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