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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

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Die Begründung von Gloeckner ist zwar in unserem Sinne, aber was ist, wenn die Waffenbehörde am Wortlaut des Gesetzes haftet und sich nicht an die Gesetzesbegründung hält?

[...] ist nach der objektiven Theorie [...] Gegenstand der Auslegung das Gesetz selbst, der im Gesetz objektivierte Wille des Gesetzgebers. "Der Staat spricht nicht in den persönlichen Äußerungen der an der Entstehung des Gesetzes Beteiligten, sondern nur im Gesetz selbst. Der Wille des Gesetzgebers fällt zusammen mit dem Willen des Gesetzes" (Radbruch, Rechtsphilosophie, 4.A. 1950, S. 210 f.).
BVerfGE 11, 126 (129 f.)
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(...) aber was ist, wenn die Waffenbehörde am Wortlaut des Gesetzes haftet und sich nicht an die Gesetzesbegründung hält?

Dann muss man weitersehen...

Was die Frage des Auslandsjagdscheins als Bedürfnisgrund angeht (wohlgemerkt nicht Jagdgelegenheit)- die Entscheidung, ob ein solcher unter "gleichwertigen Voraussetzungen" wie ein deutscher JJ erworden wurde, muss ja erst noch im jeweiligen Einzelfall geprüft und ggf. bejaht werden.

Das Prozedere dürfte weitaus umständlicher sein, als einen inländischen JJ zu lösen. Ob es bzgl. österreichischer Erlaubnisse ggf. eine generelle Anerkennung gibt, ist mir nicht bekannt.

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Beim Durchlesen des Threads komme ich zum Schluß, dass hier so langsam §6 Abs. 1 Satz 2 WaffG in Betracht kommen könnte ...

für diejenigen, die es genauer wissen wollen:

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass sie

1.geschäftsunfähig sind,

2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil

sind oder

:rolleyes:

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Beim Durchlesen des Threads komme ich zum Schluß, dass hier so langsam §6 Abs. 1 Satz 2 WaffG in Betracht kommen könnte

Ganz so weit ist es noch nicht ^_^ Das Interesse, ein Bedürfnis nachzuweisen, ist völlig legitim. Hierzu sind die legalen Möglichkeiten aufgeführt worden.

Was der TE daraus macht, ob er die naheliegendste Möglichkeit wahrnimmt bzw. einen entsprechenden Rat befolgt oder weiter rumeiert - sein Bier und ggf. auch sein Problem.

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Was glaubt der TE eigentlich,welchen Spielraum er der Behörde lässt,wenn er ihr aus freien Stücken mitteilt - wie hier im Forum - ,daß er quasi seit Ausstellung seiner WBK die Waffen gar nicht "benötigt" hat und sich selber noch nicht einmal sicher ist,ob das jemals der Fall sein wird? Hallo,ist da oben noch jemand zu Hause??? :gaga:

Frage mich eh die ganze Zeit,ob dieser Thread ernst gemeint ist,oder ob uns hier jemand Verarschen will.

Die "" deshalb,um zu verdeutlichen,was ich von diesem Bedürfnissgedönse halte,nur leider ändert das nichts an der Tatsache,daß dieser Mist Gesetz ist...

Gruß André

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Gast Ken Smith

Also cih sag es wirklich nicht gerne, zumal ich selber oft genug als ein solches bezeichnet wurde, aber mir kommt der TE wie ein U-Boot vor.

Die Fragen des Eingangsthreads und die letzte Fragestellung klingen für mich wie die Suche nach einem Weg, Waffen ohne ein wirkliches Bedürfnis zu haben, zu besitzen.

Jetzt mal ganz ehrlich und Hadn aufs Herz:

Wir haben alle danach geschrien, dass wir keine weitere Gesetzesverschärfung brauchen, sondern die bisher gültigen Gesetze einfach nur umgesetztund eingehalten werden müssten.

Also, wo bitteschön hat die Waffenbehörde/Jagdbehörde dafür gesorgt, dass die Gesetze und Regelungen hier eingehalten wurden?

Der TE hat seit 4 Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst und seit 20 Jahren an keiner Jagd mehr teilgenommen.

Wo ist da also das Bedürfnis?

Auch ist er seit mitte der 90er Jahre in keinem Schützenverein Mitglied und hat wohla uch seitdem keinen einzigen Schuss abgegeben.

Wo ist als da das Bedürfnis?

Der TE weis nicht, ob er sich dieses oder nächstes Jahr einen Jagdschein lösen will. Er weis aber, dass er eigentlich keine Lust, Zeit und kein Geld für die Jagdausübung zur Verfügung hat.

Also wo ist da das Bedürfnis?

Klar, rein rechtlich gesehen würde es reichen, wenn er sich einfach die nächsten 20 Jahre einen Jagdschein löst, nur damit er seinen Waffen mit Munition behalten kann.

Warum?

Man kann sich die Gesetze immer zurecht biegen, wie man sie gerade haben will und ja es wäre sogar legal, aber ist es auch Korrekt? Ich sage ganz klar NEIN!

Er kann die Waffen ja behalten, als Erbe und ohne Munitionserwerbschein. Das wäre legitim und keiner würde auch nur einenTon dagegen sagen.

Waffen blockieren und fertig ist die Laube. Auch wenn ich kein Fan der Kindersicherungen bin, aber es gibt auch andere Hersteller.

Hat er tatsächlich in 10 oder 20 Jahren dann doch auf einmal Lust und Interesse an der Jagd, kann er ja einen Jagdschein wieder bekommen und fertig ist die Laube.

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Also ich weiss nicht, jetzt habe ich alles hier verfolgt und gelesen und bin zum Schluß gekommen das sich einige hier lächerlich machen. Wie kann man nur so blauäugig sein und dem TE noch weitere Tips geben? :gaga:

Der TE gibt selber zu das er nicht das geringste Interesse hat an der Jagd oder dem sportlichen Schiessen. Mein Gott, er ist noch nicht mal sicher ob er in 10 oder 20 Jahren mal Lust bekommt zu schiessen. Ich wills mal ganz brutal nach meiner Meinung sagen, ihm gehören die Waffen abgenommen und fertisch. Es kann doch nicht sein das einer Waffen besitzt und sie weder zur Jagd noch zum Sportschiessen verwendet. Wenn er sie behalten will, soll er sich über Erbwaffen erkundigen. Da er eh nicht schiesst, brauch er auch keine MES mehr. Er versucht das Gesetz (dummerweise geht es legal) zu umgehen und sowas tolerieren einige hier. Ich verstehe die Welt nicht mehr :confused:

Eine WBK jetzt noch zu besitzen hat er weissgott nicht verdient.

@Ken Smith

du schreibst mir aus der Seele. Bin voll und ganz deiner Meinungen und beführworte deine Argumente :pro:

Auch ich denke mittlerweile, das uns der TE verarscht oder was im Schilde führt. Ich sag mal ganz einfach "gebe deine waffen ab und wenn du mal in 15 Jahren wieder mal Lust hast zu jagen, kauf dir ne Büchse oder Flinte und fang von vorne an".

Schwarze Schafe kann man nicht gebrauchen.

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Gast God of Hellfire
Natürlich nicht,wo kämen wir dahin? :peinlich:

Es kann nicht sein...

Ich will, ich will, ich will...

Na, wer argumentiert so?

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Es kann doch nicht sein das einer Waffen besitzt und sie weder zur Jagd noch zum Sportschiessen verwendet.

Natürlich nicht!

Die Schweiz z.B. ist genau aus diesem Grund ("unbedürfnisgedeckter Waffenbesitz") kürzlich untergegangen!

.....ihm gehören die Waffen abgenommen

Jawoll! Rrrrrauf auf den Lkw damit! Und Abmarrrrrsch!

Ich glaube, ich bin im falschen Film.

Gruß,

karlyman

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Gast Ken Smith

Denkt doch mal den anderen Weg.

der TE löst einen Jagdschein und behält die Waffen.

Nun verliert er seinen Job und seine Frau haut mit den Kindern ab, nachdem er sie beim fremdpoppen mit dem Nachbarn in der hauseigenen Sauna erwischt hat.

Er bekommt einen kompletten aussetzer, geht an der Schrank, holt sich die Pistole und knallt alle ab.

Was ist dann erst los, wenn sich herausstellt, das er die Waffen zwar auf WBK und somit legal hatte, aber seit 20 Jahren weder einen Schuss abgegeben hat noch das er an irgendeiner Jagd teilgenommen hat.

Was wird dann los sein?

Noch vor Kurzem hättet Ihr jeden, der in seinem ersten Post so ein Frage stellt unverzüglich als U-Boot bezeichnet und Euch über ihn lustig gemacht.

Aber Nein, es ist ja ein Jagdkamerad, der meint es ja ernst.

Nochmal, ich habe nichts gegen Jäger und will ihnen nichts böses, aber was hier abgeht in diesem Thread ist wirklich unterirdisch und spiegelt genau das wieder, was wir in den Augen der Politiker und der Öffentlichkeit sind, nämlich Waffennarren.

Ich stimme ja zu, dass er die Waffen nicht gleich veräussern muss. Wie mehrfach gesagt, kann er sich ja auch erkundigen, ob er sie als Erbwaffen behalten darf und gut ist.

Aber komischerweise rät das hier keiner von Euch dem TE diese Variante.....oh ist ja ein Jagdkamerad......

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Gast Ken Smith
Ken, was auch immer du nimmst, nimm weniger davon - es tut dir nicht gut!

Wieso, ich steh voll auf das Zeug... :pro:

Ich stimme prinzipiell zu, dass ein gewisser Spielraum vorhanden sein muss. Es kann ja sein, dass man mal längere Zeit ins Krankenhaus muss oder beruflich sehr viel unterwegs ist, oder, oder, oder. Das lässt sich alles verargumentieren.

Aber wenn einer sagt dass er seit 20 Jahren an keiner Jagd teilgenommen hat und daran auch keinerlei Interesse hat, aber evtl in 20 Jahren sich dafür begeistern könnte, hey, da kann es nicht sein, dass er seine Waffen samt dazugehörender Munition so ohne weiteres behalten darf.

Nochmal, hätte er gesagt, er konnte in den letzten 1, 2 oder 3 Jahren wegen bestimmten Gründen nicht an der Jagd teilnehmen, wird aber nächstes Jahr wieder die Zeit dazu haben, ist das ne ganz andere Aussage und Diskussionsgrundlage, bei der ich GoH und den anderen zustimmen könnte, da es auch nachvollziehbar ist.

Aber in der vom TE beschriebenen Konstelation, nee, wirklich nicht.

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kann er sich ja auch erkundigen, ob er sie als Erbwaffen behalten darf und gut ist.

Aber komischerweise rät das hier keiner von Euch dem TE diese Variante.....oh ist ja ein Jagdkamerad......

Du hast es doch selbst bereits auf der ersten Seite in Beitrag #10 (zutreffend) vorgeschlagen. Das schließt aber nicht aus, noch andere (selbstverständlich ausschließlich legale) Möglichkeiten zu diskutieren. Zumal der TE davon sprach, die Waffen nur zum Teil geerbt zu haben.

Was ist dann erst los, wenn sich herausstellt, das er die Waffen zwar auf WBK und somit legal hatte, aber seit 20 Jahren weder einen Schuss abgegeben hat noch das er an irgendeiner Jagd teilgenommen hat. Was wird dann los sein?

Das was leider geschieht, wenn ein Legalwaffenbesitzer mit seinen legal besessenen Legalwaffen ein Verbrechen verübt.

Anstelle irgendeines Tipps hätte man von vornherein auf diesen Artikel in der "Pirsch" verweisen können. Sehr verfänglich !

Genauso verfänglich, wie die Vorgehensweise einiger Waffenbehörden, die dem Betroffenen in einer ähnlichen Situation von sich aus nahelegen, den JJ zu lösen oder in einen Schießsportverein einzutreten um "aus bürgerfreundlichem Entgegenkommen" eine "goldene Brücke" zu bauen (Verwaltungsgericht Aachen a.a.O.).

Was die Äußerungen des TEs zu seiner Motivation angeht: Es handelt sich um seine momentane Einstellung während er hier im Forum schreibt und sich über die Rechtslage im Unklaren ist. Möglicherweise hat er seine Einstellung ja gerade aufgrund dieses Threads bereits beim Aufsuchen der Waffenbehörde geändert.

Möchte irgendjemand ihm dies absprechen ?

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Wenn der TE keinen JS lösen will oder kann, dann soll er halt mit seinem SB reden und ihm das erklären. Wenn dieser ihm die Waffen auch ohne aktuelles "Bedürfnis" belässt ist es gut, wenn nicht muss er das akzeptieren. Das WaffG. lässt beide Möglichkeiten zu. Ich persönlich bin dafür, dass er seine Waffen behält. Es kann nicht sein, dass ehemals legal erworbene Waffen abgegeben werden müssen, nur weil persönliche Umstände den Besitzer daran hindern ein kostenpflichtiges Dokument zu erwerben, oder ebenfalls kostenpflichtig einem Verein beizutreten und einen nicht gerade billigen Sport aus zu üben.

Oder wer ist dafür, dass jemand sein Motorrad verkaufen muss, nur weil er zur Zeit kein Geld für die Versicherung und den Sprit hat?

---

Tom

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Wiederholung:

Jagdschein lösen, Schützenverein o.ä.

beitreten, regelmässig Schiessen...

Oder: Waffen/WBK abgeben und gut!

Andere Lösungen kann es doch hier gar nicht geben..

............. :bb1:

:icon14::gutidee:

Alles andere ist eine Steilvorlage für Waffengegner.

MfG

AE

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Denkt doch mal den anderen Weg.

der TE löst einen Jagdschein und behält die Waffen.

Nun verliert er seinen Job und seine Frau haut mit den Kindern ab, nachdem er sie beim fremdpoppen mit dem Nachbarn in der hauseigenen Sauna erwischt hat.

Er bekommt einen kompletten aussetzer, geht an der Schrank, holt sich die Pistole und knallt alle ab.

Was ist dann erst los, wenn sich herausstellt, das er die Waffen zwar auf WBK und somit legal hatte, aber seit 20 Jahren weder einen Schuss abgegeben hat noch das er an irgendeiner Jagd teilgenommen hat.

Was wird dann los sein?

...

So lange noch Leute darauf hoffen das weitere Beschränkungen verhindert werden können indem es keine Vorfälle mit legalen Waffen gibt, so lange wird das Waffg verschärft bis es nur noch möglich ist mit einer illegalen Waffen zu morden.

Es ist einfach der falsche Weg darauf zu hoffen, das über Gesetzeswegen unter Millionen von normalen Bürgern nicht einer mal ausstickt. Solche Vorfälle bleiben glücklicherweise eine absolute ausnahme, aber es wird sie immer wieder geben.

Via Prinzip Hoffnung geht es nicht.

Noch einen Punkt mehr der zum Nachdenken anregen sollte.

In allen Ländern wo die Waffenbesitzer ausschliesslich mit Sportschiessen argumentiert haben ist ohne Aussnahme immer das Gesetz in den letzten Jahren verschärft worden, und da ist die Schweiz auch keine Aussnahme.

In allen Ländern wo das Gesetz leicht entschärft worden ist, war es ausschliesslich über das Motiv SV.

Also was sagt einem dies????

Joker

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In allen Ländern wo die Waffenbesitzer ausschliesslich mit Sportschiessen argumentiert haben ist ohne Aussnahme immer das Gesetz in den letzten Jahren verschärft worden....In allen Ländern wo das Gesetz leicht entschärft worden ist, war es ausschliesslich über das Motiv SV.

Das zeigt sich mir immer klarer. Und überdeutlich wurde es zuletzt nach Winnenden/Wendlingen!

Allein unsere Bedürfnis"nischen" Sportschießen, (Hobby-)Jagd und Sammeln - und ganz besonders ersteres - wiegen in den Augen Vieler

in diesem Land nichts mehr. Sie haben keine oder wenig Bedeutung. Sie "rechtfertigen" für viele Zeitgenossen den Besitz der zur Ausübung

erforderlichen "Schießwerkzeuge" nicht mehr...

Allein gestützt auf diese Bedürfnisgründe, die für Viele keine mehr sind, wird uns der Waffenbesitz mehr und mehr zusammengestutzt,

verteuert, verkompliziert (wir erleben's im Moment) und schließlich auf Null reduziert werden.

Wenn wir nicht zumindest eine Akzeptanz der häuslichen SV als Bedürfnisgrund für geprüfte, sachkundige Waffenbesitzer hinbekommen,

ist nach den nächsten beiden "Amok"läufen der Ofen aus.

Gruß,

karlyman

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Wenn wir nicht zumindest eine Akzeptanz der häuslichen SV als Bedürfnisgrund für geprüfte, sachkundige Waffenbesitzer hinbekommen,

ist nach den nächsten beiden "Amok"läufen der Ofen aus.

:appl:

Wenn der Sinn des Sportschiessens nur darin besteht möglichst häufig das Zentrum einer Pappscheibe zu treffen und der Schütze akzeptiert dass sein Sportgerät mit dem Aussehen einer Waffe nicht mehr viel gemeinsam hat (moderne Matchgewehre erinnern mich eher an eine Gehhilfe als an ein Gewehr) könnte man auch argumentieren, und das erfolgt ja bereits, ob es nicht ausreichend sei mit Laser- "Waffen" (=Lampen!) auf die Pappscheibe zu leuchten.

Sicher könnte man dabei auch feststellen, wer am besten den Strahl auf das Zentrum der Scheibe richten kann. Für Gutmenschen sicher ein würdiger Ersatz zum Löcher stanzen mittels Bleiklumpen.

Für mich hat das mit Schießen aber gar nicht zu tun und der Spaßfaktor ist gleich Null. Aber darauf wird es hinauslaufen, wenn immer nur "Sportschießen" als Bedürfnis für den Besitz einer Waffe angeführt wird.

---

Tom

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der TE löst einen Jagdschein und behält die Waffen.

Nun verliert er seinen Job und seine Frau haut mit den Kindern ab, nachdem er sie beim fremdpoppen mit dem Nachbarn in der hauseigenen Sauna erwischt hat.

Er bekommt einen kompletten aussetzer, geht an der Schrank, holt sich die Pistole und knallt alle ab.

Was ist dann erst los, wenn sich herausstellt, das er die Waffen zwar auf WBK und somit legal hatte, aber seit 20 Jahren weder einen Schuss abgegeben hat noch das er an irgendeiner Jagd teilgenommen hat.

Was wird dann los sein?

Aber Nein, es ist ja ein Jagdkamerad, der meint es ja ernst.

Nochmal, ich habe nichts gegen Jäger und will ihnen nichts böses, aber was hier abgeht in diesem Thread ist wirklich unterirdisch und spiegelt genau das wieder, was wir in den Augen der Politiker und der Öffentlichkeit sind, nämlich Waffennarren.

Aber komischerweise rät das hier keiner von Euch dem TE diese Variante.....oh ist ja ein Jagdkamerad......

Junge, du fängst langsam gewaltig zu nerven an... In dem Thread wurde schon längst alles zum Thema gesagt und trotzdem kannst du dein dämliches Jäger-Bashing nicht lassen und was deine obige Konstruktion einer Affektssituation mit dem Thema zu zun hat, verschließt sich mir gänzlich. Es sei denn, du musst mal wieder die Gefährlichkeit von Waffen herausschreien und hier bei WO dokumentieren.

Seit wann genau bist du jetzt Mitglied bei WO? Und wieviele Beiträge hast du in dieser Zeit geschrieben? Aha. Und es sind nicht wenige Beiträge dabei, in denen du genau in dieser Art und Weise gegen LGW-Besitz agitierst.

Und noch was, verschone mich bitte wieder mit einer ellenlangen PN.

Gruss

SWJ

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Meine volle Zustimmung schwarzwildjäger! Gesagt wurde hier mittlerweile alles.

Eigentlich wurde sogar leider mehr gesagt. Jetzt fängt es hier sogar schon an, dass wir uns gegenseitig als Amokläufer bezeichnen! :peinlich: Das ist ja wohl das aller letzte. Und natürlich dürfen auch keine Grabenkämpfe zwischen Jägern und Sportschützen fehlen! :peinlich:

Solche Aussagen wie die mit dem " ist ja ein Jagdkamerad" sind hier vollkommen unangebracht. Was soll das? Ich kenne den nicht und bezeichne den daher auch nicht als Jagdkameraden. Aber trotzdem kann man andreas7 über die zur Zeit geltende Rechtslage aufklären. Das hat nichts aber auch gar nicht mit dem Vortäuschen eines Bedürfnisses zu tun. Und auch noch die Forderung zu stellen, mann müsste hier das Gesetz nachbessern, weil "sowas legal noch möglich ist" grenzt schon an Frechheit. Nichts aus den letzten Wochen und Monaten gelernt?

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Hallo,

Man kann mich doch nicht schlechter als normale Erben stellen, die im Erbfall ja auch Waffen ohne aktuelles Bedürfnis besitzen können.

Zusätzlich wird wegen meiner Walter GSP 22lfb angefragt ob ich Mitglied in einem Schützenverein bin. Für jagdliche Zwecke ist die Kurzwaffe nicht brauchbar.

Möchte mich erstmal über das Forum sachkundig machen, bevor ich bei der Behörde anrufe.

Danke für weitere Antworten.

Gruß Andreas

Löse Dein Jagdschein JETZT - SOFORT, wir haben Juni, das Jagdjahr hat gerade angefangen, Haftpflicht hast du, mach gleich 3 Jahresjagschein (180,- EUR), dann hast du Ruhe und knüfst gleich Kontake im Hegering. Wohnst du in Niedersachesn, Nein, gut dann kannst du auch Fallenjagd betreiben, dafür nimmst du die KK Pistole 22lfb.

Mit Lösung des JS hast Du auch ein Bedürfnis, oder knauser rum, warte bis April 2010 und gebe deine Waffen (völlig zu Recht) mit ab.

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Wenn wir nicht zumindest eine Akzeptanz der häuslichen SV als Bedürfnisgrund für geprüfte, sachkundige Waffenbesitzer hinbekommen,

ist nach den nächsten beiden "Amok"läufen der Ofen aus.

ich stimme dir hier zu, allerdings gebe ich dir zu bedenken, dass eine derartige forderung im moment nur unseren gegnern in die hände spielt, etwas mehr zurückhaltung, auch bei diesem thema, wäre angebracht (diese meinung, gestützt durch taten, wird hier im forum gerade an anderer stelle vehement vertreten). ..... ich möchte nicht dass auch dieser thread hier deswegen noch versteckt oder gar gelöscht wird!

zustimmende und wohlmeinende grüße

alzi

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