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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

Empfohlene Beiträge

Gast Ken Smith
Junge, du fängst langsam gewaltig zu nerven an... In dem Thread wurde schon längst alles zum Thema gesagt und trotzdem kannst du dein dämliches Jäger-Bashing nicht lassen und was deine obige Konstruktion einer Affektssituation mit dem Thema zu zun hat, verschließt sich mir gänzlich. Es sei denn, du musst mal wieder die Gefährlichkeit von Waffen herausschreien und hier bei WO dokumentieren.

Seit wann genau bist du jetzt Mitglied bei WO? Und wieviele Beiträge hast du in dieser Zeit geschrieben? Aha. Und es sind nicht wenige Beiträge dabei, in denen du genau in dieser Art und Weise gegen LGW-Besitz agitierst.

Und noch was, verschone mich bitte wieder mit einer ellenlangen PN.

Gruss

SWJ

1. Ich bin nicht Dein Junge, also nenne mich gefääligst auch nicht so.

2. Ich werde Dir garantiert keine ellenlange PN schicken. Nicht heute, und nicht irgendwann mal.

Außerdem betreibe ich kein Jägerbashing.

Aber da ist jetzt mittlerweile jedes weietre Wort einfach zuviel, da weder Ihr meinen Standpunkt verstehen wollt, noch will ich den Euren verstehen.

Ich weis nur, dass wir uns hier gegenseitig bashen und bin auch der Meinung, dass das das Ziel des TE`s war.

Aber scheiss drauf.

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Kommt mal alle wieder auf den Teppich. Da postet jemand einen (aus meiner Sicht idiotischen, sorry) Beitrag und ihr geht euch hier an die Gurgel.

Die Waffenbehörde widerruft die Erlaubnis, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür sieht.

Das ist das deutsche WaffG und da ändert ihr durch eifriges Diskutieren zur Grundhaltung wohl kaum was dran. Nur einfache Tatsachen.

Und dafür hat der TE -angeblich- selbst die Steilvorlagen geliefert und will sie bei einem weiteren Gespräch noch vertiefen. Also, who cares ? Wenn es nur ums Behaltenwollen geht, hätte der Mann dafür eben für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen sorgen müssen. Kanonen gibts nicht auf Sozialhilfe.

Und jetzt zur Behörde zu rennen und alle weiteren Voraussetzungen für einen Widerruf gleich auch noch persönlich zu liefern.

Ich sage: Das Boot ... :peinlich:

Coltfan

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Kommt mal alle wieder auf den Teppich. Da postet jemand einen (aus meiner Sicht idiotischen, sorry) Beitrag und ihr geht euch hier an die Gurgel.

Die Waffenbehörde widerruft die Erlaubnis, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür sieht.

Das ist das deutsche WaffG und da ändert ihr durch eifriges Diskutieren zur Grundhaltung wohl kaum was dran. Nur einfache Tatsachen.

Und dafür hat der TE -angeblich- selbst die Steilvorlagen geliefert und will sie bei einem weiteren Gespräch noch vertiefen. Also, who cares ? Wenn es nur ums Behaltenwollen geht, hätte der Mann dafür eben für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen sorgen müssen. Kanonen gibts nicht auf Sozialhilfe.

Und jetzt zur Behörde zu rennen und alle weiteren Voraussetzungen für einen Widerruf gleich auch noch persönlich zu liefern.

Ich sage: Das Boot ... :peinlich:

Coltfan

Ja, scheint Stimmungsmache zu sein, gezielte..

Klappt auch immer: irgendwer wird immer ausfallend,

irgendwer schreibt immer M**t...

.......................

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Hallo ins Forum,

ich habe mir sehr überlegt ob ich überhaupt noch einen Beitrag im Forum schreiben soll, da manche Beiträge und Antworten fast beleidigend waren.

Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter ergibt sich folgender Stand:

Bis Mitte August muss ein Jagdschein gelöst sein, was von mir umgehend umgesetzt wird.

Ob ich nun wirklich die Jagd in Deutschland ausübe spielt keine Rolle.

Zusätzlich müssen Fotos von meinem A-Schrank und dem B-Schrank für die Kurzwaffen vorgelegt werden.

Fotos reichen, da der B-Schrank bald 35 Jahre alt ist und weder Typenschild noch Rechnungen vorhanden sind.

Problematisch ist die Sportpistole Walter GSP 22lfb. Wegen des Bedürfnisses müsste ich Mitglied im Schützenverein sein und regelmäßige schiessen nachweissen.

Alternativ wäre ein Einsatz der Waffe bei der Fallenjagd als Bedürfnis zum Besitz der Waffe möglich.

Dafür müsste ich einen Lehrgang über Fallenjagd besuchen und diese der Behörde nachweisen, dann wäre das Bedürfnis für die dritte Kurzwaffe 22lfb auf Jagdschein vorhanden.

Konkrete Frage:

Kann man einen Lehrgang über Fallenjad verlangen, da die Fallenjagd bereits 1984 in der Jägerprüfung zum Prüfungsstoff gehört hat.

1982 besuchten wir im Rahmen der Jägerausbildung das Lehrrevier des LJV im Darmstadt Kranichstein.

Der damalige Wildmeister Klaussen unterwies die Teilnehmer im Fallenbau, aufstellen der Fallen und die rechtlichen Grundlagen.

Leider habe ich dafür nach fast 30 Jahren keine Belege vorliegen.

Ich bitte um sachliche Antworten.

Edit: Habe mich eben als Mitglied im Forum Waffenrecht angemeldet um eine Interessenvertretung in unserem Sinn zu unterstützen.

Gruß Andreas

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Du kannst die GSP auch zum jagdsportlichen Schießen verwenden.

Ich zitiere mal aus der "Schießstandordnung und Schießvorschrift mit Hinweisen für Standaufsichten des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V."

Das jagdliche Schießen

Das jagdliche Schießen auf den Schießstätten dient der Übung und

Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Waffen, die bei der

Jagdausübung geführt werden.

...

V. Kurzwaffenschießen

1. Allgemeines

Die Durchführung von Kurzwaffen-Schießwettbewerben einschließlich

des Schießens zum Zwecke des Erwerbs von DJV-Schießleistungsnadeln

muss bei der DJV-Bundesmeisterschaft, bei Qualifikationsschießen

der Landesjagdverbände zur Bundesmeisterschaft, den Landes- und

Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen im Zusammenhang mit

einem kombinierten Büchsen-/Flintenschießen stehen. Der Kurzwaffenschütze

muss auch am kombinierten Büchsen-/Flintenschießen teilnehmen

und dafür die Qualifikationskriterien erfüllen.

2. Waffen und Munition

Es sind alle Selbstladepistolen und Revolver zugelassen, sofern sie die

Voraussetzungen gemäß DJV-Definition X. erfüllen.

...

X. Definitionen

...

2. Kurzwaffen für das jagdliche Schießen sind zugelassen wenn sie:

ein Kaliber von mindestens .22 Long Rifle und ein Höchstgewicht von

1,4 kg haben,

b ) Waffen handelsüblicher Bauart sind und sich in funktionssicherem

Zustand befinden,

c) eine Lauflänge bei Pistolen einschließlich Patronenlager – bei Revolvern

ausschließlich Trommel – von 152 mm bzw. 6 Zoll nicht überschreiten,

d) die Visierung die Mündung der Waffe vorn und das Verschlussstück

bzw. den Rahmen hinten nicht überragt, offen, handelsüblich und nicht

länger als 220 mm ist,

e) der Abzugswiderstand mindestens 13,6 N beträgt, gemessen am

senkrecht stehenden Lauf mit einem 1,36 kg schweren Gewicht,

f) der Griff die Gesamtbreite von 4,5 cm senkrecht bzw. parallel zum

Rahmen gemessen nicht überschreitet, handelsüblich ist, nicht über

das Handgelenk hinausgeht und keine Handballenauflagen besitzt,

g) keine Mündungsbremsen haben.

...

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Hallo Hexoplast,

danke für deinen Beitrag. Heute war ich auf der Behörde und habe meinen Jagdschein um 3 Jahre verlängern lassen.

Im Kreis Offenbach sollen ca 100 Altjäger mit Waffenbesitz ohne aktuell gültigen Jagdschein betroffen sein.

Auf Deutschland hochgerechnet ergibt das ca. 10.000 Fälle, viel Arbeit für Behörden und Gerichte.

Offen ist nach wie vor das Bedürfnis für die GSP.

Nach Besuch eines ca 1 Woche dauenden Lehrgangs für die Fallenjagd in Darmstadt wäre auch ein Bedürfnis für die 22lfb GSP laut Behörde vorhanden.

Angeblich reicht zur Ausübung der Fallenjagd nicht mehr der normale Jagdschein, man muss zusätzlich einen Kurs besuchen und die Bescheinigung der Behörde vorlegen.

Hat sich da die Rechtslage geändert, denn damals 1984 war die Berechtigung zur Fallenjagd durch einen gültigen Jagdschein vorhanden.

Danke für sachliche Antworten aus dem Forum. Bis Mitte August muss ich ein Bedürfnis für die GSP nachweisen, sonst Abgabe unter Zwang.

Die GSP soll auf Waffenversteigerungen der Ämter einen Erlös von ca. 40 EUR erzielen. Um 1986 habe ich für die Waffe 1600 DM bezahlt :traurig_16::traurig_16:

Entweder ich fange mit der Fallenjagd an oder benutze die Kurzwaffe zum jagdlichen Übungsschiessen.

Zur Not kann ich auch die Waffe an einen örtlichen Schützenverein als Vereinswaffe zwangsweise verschenken,

da ich zu einigen aktiven Sportschützen aus meinem alten Verein noch Kontakt habe.

Gruß Andreas

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das mit dem kurs für die fallenjagd stimmt! ist schon seit einigen jahren pflicht wenn man als jäger mit fallen jagen will!

der kurs ist aber sehr interessant und frischt altes wissen massiv auf, ausserdem dauert er meist nicht sehr lang! vielleicht bietet deine kreisjägerschaft sogar einen kurs an, dann kannst du gleich wieder kontakte zu "aktiven" waidmännern knüpfen!

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Denkt doch mal den anderen Weg.

der TE löst einen Jagdschein und behält die Waffen.

Nun verliert er seinen Job und seine Frau haut mit den Kindern ab, nachdem er sie beim fremdpoppen mit dem Nachbarn in der hauseigenen Sauna erwischt hat.

Er bekommt einen kompletten aussetzer, geht an der Schrank, holt sich die Pistole und knallt alle ab.

Was ist dann erst los, wenn sich herausstellt, das er die Waffen zwar auf WBK und somit legal hatte, aber seit 20 Jahren weder einen Schuss abgegeben hat noch das er an irgendeiner Jagd teilgenommen hat.

Was wird dann los sein?

Noch vor Kurzem hättet Ihr jeden, der in seinem ersten Post so ein Frage stellt unverzüglich als U-Boot bezeichnet und Euch über ihn lustig gemacht.

Aber Nein, es ist ja ein Jagdkamerad, der meint es ja ernst.

Nochmal, ich habe nichts gegen Jäger und will ihnen nichts böses, aber was hier abgeht in diesem Thread ist wirklich unterirdisch und spiegelt genau das wieder, was wir in den Augen der Politiker und der Öffentlichkeit sind, nämlich Waffennarren.

Ich stimme ja zu, dass er die Waffen nicht gleich veräussern muss. Wie mehrfach gesagt, kann er sich ja auch erkundigen, ob er sie als Erbwaffen behalten darf und gut ist.

Aber komischerweise rät das hier keiner von Euch dem TE diese Variante.....oh ist ja ein Jagdkamerad......

Ja wie geil ist das denn??? Ja, nee, is klar. Und Du glaubst also ernsthaft, solange Du sportlich oder jagdlich schießt, haut Deine Frau mit den Kindern nicht ab???

Oder andersrum: Wenn einem Sportschützen oder Jäger die Frau durchgeht, muss er sofort seine Waffen abgeben?, oder wie oder was???

Zu Deinen Vorschlägen der Unbrauchbarmachung der Waffen von älteren Kollegen: :icon13::icon13::icon13:

Wir brauchen keine Waffengegner, wir haben uns!!!!

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@Andreas7

das nenne ich doch mal Entgegenkommen der Behörde !

Das mit der .22er GSP wird anscheinend in den Waffenbehörden unterschiedlich gehandhabt. Ich hatte bereits 2 mal eine .22 er auf JS in die grüne WBK eingetragen bekommen, ohne auch nur die geringste Nachfrage des SBs.

Wenn es verlangt wird, mach einfach den Fallenlehrgang - ist ja unproblematisch, kostet nicht viel und als Auffrischung allemal zweckmäßig. Vielleicht wird dadurch ja deine jagdliche Motivation zusätzlich gesteigert... :icon14:

.338 Lapua

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  • 2 Jahre später...

Hallo bin wieder im Forum mit einer Rückmeldung,

mein Jagdschein ist nach drei Jahren Gültigkeit am 31.03.2012 abgelaufen.

Seit 2009 Mitglied im FWR http://www.fwr.de/

Heute Post von der Behörde wegen des Waffenbesitzes und des Bedürfnisses.

Die damligen Probleme wegen des Besitzes einer Walter Sportpistole GSP .22 lfb wurden damals geklärt, Waffe besitze ich heute noch ohne Fallenjagd.

Besitze seit dem Frühjahr 2012 einen euröpäischen Feuerwaffenpass wegen jagdlicher Aktivitäten in Tschechien.

Seit über 10 Jahren keine jagdlichen Aktivitäten mehr in Deutschland sondern nur noch sehr sporadisch in CZ.

Jagdhaftpflicht besteht auch für 2012 wegen unseres Jagdhundes Dackelrüde Walli.

Da ich momentan keine Waffen für die Jagd besitze, leihe ich mir diese teilweise in CZ. Ist dort sehr einfach, da ein trumhaft liberales Waffengesetz.

An Langwaffen besitze ich nur noch einen Repetierer Cal. 22 .lfb und zwei über 30 Jahre alte Schrotflinten, natürlich ohne Beschuss für Stahlschrote.

Drei Kurzwaffen; Walter GSP .22 lfb; Smith and Wessen Model 28; und Sig Sauer P228 Cal. 9mm Para.

Die Waffen sind wirklich gut zur Jagdausübung in Deutschland geignet. :peinlich:

Um sporadisch in CZ zu jagen und auf dem Schiessstand zu schiessen benötige ich keinen deutschen Jagdschein.

Mit dem EU Feuerwaffenpass kann ich Waffen mit nach CZ nehmen und auch dort mal schiessen.

Im Notfall könnte ich die Waffen auch komplett in CZ aufbewahren. Besteht unter diesen Bedingungen noch ein Bedürfnis in D zum Schusswaffenbesitz nach §8 WaffG ???

Alternativ könnte ich den Jagdschein verlängern, obwohl ich jagdlich in D nicht mehr aktiv bin.

Gruß Andreas

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es ist im Prinzip ganz einfach.

Du lebst hier in Deutschland und in Deutschland muss man nunmal ein Bedüfniss nachweisen wenn man Waffen besitzten will.

Entweder du machst das über den JS oder einen Schützenverein oder du gibts die Waffen ab.

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Hallo HBK,

reicht als Bedürfnis des Waffenbesitzes die Jagdausübung im Ausland????

Diese Jagdjahr werde ich mit Sicherheit in D keine jagdlichen Aktivitäten durchführen.

Im nächsten Jahr kann das anders aussehen.

Wie sieht die Rechtslage aus. Ich habe ein größes persönliches Interesse die Waffen weiterhin in D zu besitzen.

Alternativ könnte ich die Waffen vorübergehend in CZ aufbewahren, ich bin seit Anfang des Jahres im Besitz eines EU-Feurwaffenpasses.

Theoretisch könnte ich dann auch kurzfristig auf Einladung eines D-Vereins auf einem D-Schießstand diese benutzen zum Übungsschießen.

Hat jemand im Forum schon Erfahrung wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Sehe hier Analogien zum EU-Führerschein, die Behörden wollten diesen für Deutsche im Inland auch nicht anerkennen, bis der EuGH ein Machtwort gesprochen hat.

Ich müsste jetzt den Jagdschein nur wegen des Waffenbesitzes in D verlängern, ohne irgend welche Aktivitäten in D.

Was wird dazu die Waffenbehörde sagen, kann man ein solches Argument gegenüber der Behörde überhaupt vorbringen?????

Gruß Andreas

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reicht als Bedürfnis des Waffenbesitzes die Jagdausübung im Ausland????

Diese Jagdjahr werde ich mit Sicherheit in D keine jagdlichen Aktivitäten durchführen.

Es wurde hier doch schon erklärt. Du musst keine "Jagdausübung" in D oder in CZ (oder in Zimbabwe oder sonstwo) nachweisen.

Du musst, wenn du in Deutschland weiterhin Waffen auf jagdliches Bedürfnis haben willst, in D (d)einen Jagdschein lösen. Ganz einfach.

Wenn du daran nicht mehr interessiert bist, kannst du auf Basis eines ausländischen Waffenrechts dort (du erwähntest ja CZ) Waffen haben,

und musst eben die dortigen Voraussetzungen erfüllen.

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Es wurde hier doch schon erklärt. Du musst keine "Jagdausübung" in D oder in CZ (oder in Zimbabwe oder sonstwo) nachweisen.

Du musst, wenn du in Deutschland weiterhin Waffen auf jagdliches Bedürfnis haben willst, in D (d)einen Jagdschein lösen. Ganz einfach.

Wenn du daran nicht mehr interessiert bist, kannst du auf Basis eines ausländischen Waffenrechts dort (du erwähntest ja CZ) Waffen haben,

und musst eben die dortigen Voraussetzungen erfüllen.

Wahnsinn!!! 8 Seiten für einen Frage die sich so einfach (siehe oben) beantworten lässt. :gaga:

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reicht als Bedürfnis des Waffenbesitzes die Jagdausübung im Ausland????

Auslandsjagd kann ein Bedürfnis für Waffen sein, wird aber sicher unverhältnismäßig aufwendig diesen Weg zu gehen bei ungewissem Ausgang. Ansonsten ist dazu alles gesagt: Löse deinen Jagdschein und die Behörde ist zufrieden.

bye knight

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Auslandsjagd kann ein Bedürfnis für Waffen sein, wird aber sicher unverhältnismäßig aufwendig diesen Weg zu gehen bei ungewissem Ausgang. Ansonsten ist dazu alles gesagt: Löse deinen Jagdschein und die Behörde ist zufrieden.

Wie viele gründe WBKs nach §8 kennst Du? Ich ehrlich gesagt keine einzige (Erben-WBKs mal ausgenommen).

Löse Deinen Jagdschein, und gut ist!

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