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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

Empfohlene Beiträge

Die Waffen sind teilweise Erbstücke von meinem Großvater und bald 90 Jahre alt.

Man kann mich doch nicht schlechter als normale Erben stellen, die im Erbfall ja auch Waffen ohne aktuelles Bedürfnis besitzen können.

da hast Du doch schon ein Bedürfnis nach § 8 WaffG

besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen

Sprich erst ( auf vernünftiger Ebene ) mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Vielleicht findet ihr eine für beide Seiten tragbare Lösung. In der Regel werden Forderungen, Weisungen oder Auflagen beim Betroffenen härter oder Schlimmer aufgefasst, wenn diese in Schriftform, wie hier, vorliegen. In einem sachlichen Gespräch kommt oftmals das gesunde Augenmaß zum tragen.

Daher, den SB um ein persönliches Gespräch ersuchen, die Problematik darlegen ( vielleicht mit dem Hinweis künftig einen JJ zu lösen ) und dann kannst Du weitersehen.

Bezügl. der geerbten Waffen oder von mir aus auch der Waffe(n) mir der Du deine erste Sau erlegt hast oder warum auch immer Deine Emotionen daran hängen, erklärst Du das besondere persönliche Interesse oder eben den wirtschaftlichen Verlust.

Gruß Inst200

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Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

besorg dir am Montag eine Jagdhaftpflicht, geh auf Dein Landratsamt od. Jagdbehörde und löse sofort Deinen Jagdschein. Ob und wann Du wieder zur Jagd gehst hat die Behörde nicht im geringsten zu interessieren. Dein Problem ist dann im Handumdrehen gelöst !

.338 Lapua

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Gast God of Hellfire

Ich würde einen JJ lösen. Die Langwaffen sind dann kein Problem mehr.

Die sportliche GSP würde ich verkaufen und auf JS (sofern noch nicht vorhanden) 2 richtige KW anschaffen.

Außer Du möchtest wieder in einen Schützenverein und sportlich schießen. In dem Fall einfach die GSP behalten und zusätzlich zu den beiden KW auf JS noch weitere großkalibrige Sportwaffen beantragen.

Dann ist rechtlich alles in Ordnung und der SB hat seinen Frieden. Fraglich ist natürlich ob er das so wollte.

Nachdem ich das tschorschina-Prinzip entdeckt habe möchte ich ich das Phänomen, Waffen zu kaufen solange es noch geht, gern als Obama-Syndrom bezeichnen.

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Wie man sieht die Waffenhasser braucht ihr nicht, das erledigen die Waffenbesitzer schon unter sich, ganz alleine..

Joker

Das eine hat letztlich mit dem anderen nichts zu tun.

Was passiert denn mit einem Sportschützen, der sich vom Schützenverein abmeldet, wegen umzug oder was auch immer und die einige Zeit nicht in einem neuen Verein anmeldet (gleiches gilt für den Verband).

Die Behörde wird ihn auffordern sein Bedürfnis nachzuweisen.

Da spielt es keine Rolle, wie lange er schon geschossen hat und aus welchem Grund er aufgehört hat.

Das Bedürfnis wird, wie im Fall von Andreas, von der Behörde in Frage gestellt und das ist legitim.

Wenn sich aber jetzt herausstellt, dass er 20 Jahre an keiner Jagd teilgenommen hat, und seit einigen Jahren auch schon keinen Jagdschein gelöst hat, handelt die Behörde aus meiner Sicht vollkommen richtig, indem sie das Bedürfnis in Frage stellt.

Mich wundert es lediglich, dass sie solange dafür gebraucht haben.

Die Waffen, die er zur Zeit besitzt, befinden sich rechtlich wohl in einer Grauzone. Irgendwo zwischen legal und illegal. Zum einen hat er zwar die Besitzkarten und die Waffen sind auf denselben eingetragen, aber er hat kein Bedürfnis. Da stimme ich vwillys1950 zu.

Ich selber bin kein Jäger, konnte damit nich nie was anfangen. Aber ich finde es jetzt z.B. den Sportschützen gegenüber rechtlich gesehen ungerecht, dass sie hier besser gestellt werden, und das werden sie, als wir Sportschützen.

Als Bedürfnis für den Jäger reicht es aus einen Jagdschein zu lösen. An einer Jagd muss er aber nicht teilnehmen. Auch muss er seine Schießfertigkeiten nicht nachweisen.

Der Sportschütze muss Mitglied im Verein/SLG/Verband sein.

Klar wäre es super toll, wenn es für den Sportschützen reichen würde, einfach Mitglied im Verein zu sein, ohne schiessen zu müssen und dann seine WBK beantragen und eine Waffen kaufen kann.

Dem ist aber nicht so.

Ich hatte mcih mit Floppyk hierzu ziemlich in die Wolle bekommen, da hier Traditionen auf Gesetze treffen. Aber Traditionen dürfen aus meiner Sicht nicht über dem Gesetz stehen.

Das hat auch nichts damit zu tun, dass man dem Gegner Futter bietet. Ganz gang Platt ausgedrückt, hat die Behörde ein schwarzes Schaf aufgedeckt. Genau das was die Nachschauen bezwecken sollen und hier werden einem schwarzen Schaf, der augenscheinlich weder Interesse an der Jagd oder am Schießsport hat, Tipps gegeben wie er die Waffen behalten kann, ohne ein wirkliches Interesse oder ein Bedürfnis zu haben.

Letztlich sind genau solche Fälle, weswegen wir immer wieder aufs neu in die Schusslinie der Politiker udn Medien geraten.

Wir haben so oft in den letzten Wochen vorgegeben gesetzeskonforme und rechtschaffene Bürger zu sein. Im Moment beweist Ihr eigentlich gerade genau das Gegenteil.

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Gast God of Hellfire
Wenn sich aber jetzt herausstellt, dass er 20 Jahre an keiner Jagd teilgenommen hat, und seit einigen Jahren auch schon keinen Jagdschein gelöst hat, handelt die Behörde aus meiner Sicht vollkommen richtig, indem sie das Bedürfnis in Frage stellt.

Mich wundert es lediglich, dass sie solange dafür gebraucht haben.

Die Waffen, die er zur Zeit besitzt, befinden sich rechtlich wohl in einer Grauzone. Irgendwo zwischen legal und illegal. Zum einen hat er zwar die Besitzkarten und die Waffen sind auf denselben eingetragen, aber er hat kein Bedürfnis. Da stimme ich vwillys1950 zu.

Ich selber bin kein Jäger, konnte damit nich nie was anfangen. Aber ich finde es jetzt z.B. den Sportschützen gegenüber rechtlich gesehen ungerecht, dass sie hier besser gestellt werden, und das werden sie, als wir Sportschützen.

Als Bedürfnis für den Jäger reicht es aus einen Jagdschein zu lösen. An einer Jagd muss er aber nicht teilnehmen. Auch muss er seine Schießfertigkeiten nicht nachweisen.

Wo liegt eigentlich Dein Problem?

Nur weil Du nicht darfst sollen andere auch nicht?

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Letztlich sind genau solche Fälle, weswegen wir immer wieder aufs neu in die Schusslinie der Politiker udn Medien geraten.

Wir haben so oft in den letzten Wochen vorgegeben gesetzeskonforme und rechtschaffene Bürger zu sein. Im Moment beweist Ihr eigentlich gerade genau das Gegenteil.

Sehe ich auch so.

Hier geht es gerade darum einem Nicht-Sportschütze und einem Nicht-Jäger aufzuzeigen, wie er ohne tatsächliches Bedürfnis ein solches der Behörde vorgaukeln kann.

@33689: kennen wir uns eigentlich?

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Wo liegt eigentlich Dein Problem?

Nur weil Du nicht darfst sollen andere auch nicht?

Wo ist Dein Problem einzusehen, dass hier einem Ratschläge gegeben werden, wie er ohne einem rechtlichen Bedürfnis Waffen besitzen kann.

@33689: kennen wir uns eigentlich?

keine Ahnung!

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Gast God of Hellfire
Wo ist Dein Problem einzusehen, dass hier einem Ratschläge gegeben werden, wie er ohne einem rechtlichen Bedürfnis Waffen besitzen kann.

Sobald er einen JJ löst ist sein rechtliches Bedürfnis wieder vorhanden. Ob manche hier daran irgendetwas unmoralisch finden steht doch nicht zur Debatte.

Glaubst du, daß weitere Verschärfungen ausbleiben nur weil hier jemand den Empörten spielt?

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@ Mr. Brown Waffen behalten auch ohne nonstop damit zu schiessen

Es gibt in Vereinen oft die Definition "Passive Schützen" oder "Aktive Schützen". Wobei der Passive Schütze weniger Mitgliedsbeitrag bezahlt, weil er keine Schiessplatzgebühren zahlen muss. Wenn er dennoch Schiessen will, dann kostet das 5 Euro, die er zusammen mit dem Deckel zahlen kann.

Sehr wichtig das Thema. Es wird leider z. Zt. politisch daran gearbeitet, eine passive Mitgliedschaft, die nicht den Ausschluss an Wettbewerben miteinschliesst, auszuschliessen sowie ein 3 Jahres Bedürfnis mit Schiessnachweisen zu fordern.

Sehr schlechter Zug, vorallem, wenn man sich die Ergebnisse in der Seniorenklasse ansieht. Da schiessen völlig ungeübte Schützen mit ihren Waffen oft so gut wie Profischützen.

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Ich weiß nicht, ich finde das Vorgehen der Behörde irgendwo korrekt. Wenn ich schon Jäger bin, dann löse ich nen Jagdschein und gehe damit allen Problemen aus dem Wege. Wenn mir die paar Euro für den Jagdschein zu viel sind, würde ich über den Verkauf der Waffen schonmal nachdenken. Sich jetzt über Post der Behörde aufzuregen - sorry selber Schuld.

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Sobald er einen JJ löst ist sein rechtliches Bedürfnis wieder vorhanden. Ob manche hier daran irgendetwas unmoralisch finden steht doch nicht zur Debatte.

Glaubst du, daß weitere Verschärfungen ausbleiben nur weil hier jemand den Empörten spielt?

Das ist ja soweit richtig und in meinem ersten Post hatte ich ja auch gesagt er könne das machen. Ob es aber etwas bringt oder dadruch evtl. der SB mißtrauisch wird steht auf einem anderen Blatt.

Für mich ist es nur das Thema des messens mit zweierlei Maß und wenn lelage waffenbesitzer zwischendurch auch mal ein wenig Moral zweigen ist das auch nicht das schlechteste.

Was ich bis heute nicht verstanden habe und mir auch keiner erklären konnte ist aus welchem Grund die Jäger ihre Schießfertigkeiten nicht nachweisen müssen, Sportschützen aber schon.

Immerhin bewegen sich Jäger in meist öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Wälder und Felder, wo auch durchaus unbeteiligte Spaziergänger unterwegs sind.

Denn hier wird im Bereich des Waffengesetzes mit zweierlei Maß gemessen.

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Gast God of Hellfire
Denn hier wird im Bereich des Waffengesetzes mit zweierlei Maß gemessen.

...und weil ich mir keinen Mercedes leisten kann zerkratze ich den vom Nachbarn.

Die hier mitlesenden Gegner lachen sich grad tot und notieren fleißig die Punkte für den nächsten Gesetzesentwurf.

Herzlichen Dank.

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Hallo ins Forum,

mein erster Beitrag im Forum von allgemeinem Interesse.

Habe heute Post vom Kreis Offenbach am Main erhalten, wegen des Besitzes von sechs Schusswaffen sowie zwei Waffenbesitzkarten.

Fakten: Jägerprüfung 1985; danach mehrere Jagdscheine gelöst aber seit 2005 keinen gültigen Jahresjagdschein mehr.

1986 Mitglied im Schützenverein; Kauf Walter GSP Sportpistole 22lfb; Austritt ca. 1990.

Momentan also keinerlei Aktivitäten oder eine Mitgliedschaft im Schützen oder Jagdverein.

Möchte eventuell nächstes Jahr wieder einen Jagdschein lösen, die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist kein Problem.

Jetzt wird meine Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen generell von der Waffenbehörde in Frage gestellt.

Es wird eine Begründung zum Besitz der Schusswaffen verlangt und mit dem Widerruf der Waffenbesitzkarten gedroht.

Bitte mal Tips im Forum zur weiteren Vorgehensweise, das Thema dürfte viele im Forum betreffen die nicht mehr aktiv sind.

Danke für Tips im Forum.

Gruß Andreas

Hier gibt es was zum Thema wir haben hier auch einige Betroffene das FWR ist dran :rolleyes:

LINK

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...und weil ich mir keinen Mercedes leisten kann zerkratze ich den vom Nachbarn.

Hat er nie gesagt.

Soll ja Leute geben die keine Tiere töten wollen. Hat mit dem eigentlichen Problemdes THREADSTELLERS aber überhauptnichts zu tun.

Nocheinmal: hier werden Tips gegeben wie jemand ohne tatsächliches Bedürfnis seiner Behörde ein solches vortäuschen kann. Und nichts anderes.

Du machst Dir zu Recht den Schlüpfer nass weil unsere Gegner hier mitlesen. Aber nicht wegen der Aussagen von 33689, der tut nur seine Meinung kund. Hier wurden aber Dinge vorgeschlagen, die heute noch ein Waffenbesitz ermöglichen, morgen aber vielleicht nicht mehr.

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Nocheinmal: hier werden Tips gegeben wie jemand ohne tatsächliches Bedürfnis seiner Behörde ein solches vortäuschen kann. Und nichts anderes.

Dann erkläre doch bitte einmal, was genau mit dem Lösen eines JJ bzw. der Wiederaufnahme des Sportschießens vorgetäuscht wird.

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Gast God of Hellfire
Dann erkläre doch bitte einmal, was genau mit dem Lösen eines JJ bzw. der Wiederaufnahme des Sportschießens vorgetäuscht wird.

Danke.

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@ andreas7:

Mir ging es im vergangenen Jahr genau wie dir, allerdings ausschließlich als Sportschütze. Hatte wegen eine längere Pause eingelegt. Fiel der Behörde erst bei der Umstellung auf elektronische Aktenführung auf.

Bin sofort einem Verband beigetreten und habe mir dort das Bedürfnis bestätigen lassen. Dazu hatte man mir eine sehr kurze Frist gesetzt. Jetzt sind alle Beteiligten zufrieden.

Hallo Reinickendorfer Fuchs,

das ist ja interessant. Nur deshalb bist mit deiner Frau zu uns gekommen. Aber das macht gar nichts, ihr beide seid nämlich eine menschliche Bereicherung für unseren Haufen :s75:.

jgr81

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...und weil ich mir keinen Mercedes leisten kann zerkratze ich den vom Nachbarn.

Die hier mitlesenden Gegner lachen sich grad tot und notieren fleißig die Punkte für den nächsten Gesetzesentwurf.

Herzlichen Dank.

Es geht hier nicht um einen Schwanzlängenvergleich.

Aber hier in solchen Themen liegt eines der Kernprobleme zwischen den jeweiligen Waffenbesitzern.

Das messen in zweierlei Maß im Bereich des Waffenerechts und des Jagdrechts.

Aber es kann nicht sein, dass besonders in Zeiten wie den jetzigen, jemandem aufgezeigt wird, wie er das Bedürfnisprinzip im Waffenerecht umgehen kann.

Was ist, wenn der TE nun ein Reporter ist, der genau diese Infos haben will? Denkt nur an Frontal21, welche Lücke die aufgemacht haben mit dem Wechselsystem beim Waffenerben.

Andere Poster, die mit ihrem ersten Post die Frage gestellt haben, wie man eine CO2 waffe stärker machen kann, habt Ihr zum Teufel gejagd, mit Recht. Aber hier, wo es um unser derzeit eigentliches Problem geht, wird dem TE aufgezeigt, wie das Gesetz zu umgehen ist. das ist nur noch :peinlich:

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Aber es kann nicht sein, dass besonders in Zeiten wie den jetzigen, jemandem aufgezeigt wird, wie er das Bedürfnisprinzip im Waffenerecht umgehen kann.

Dann erkläre doch bitte einmal, inwiefern das Bedürfnisprinzip dadurch umgangen wird, indem es (das Bedürfnis) durch JJ bzw. Wiederaufnahme des Sportschießens nachgewiesen wird.

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Dann erkläre doch bitte einmal, was genau mit dem Lösen eines JJ bzw. der Wiederaufnahme des Sportschießens vorgetäuscht wird.

In diesem Fall ganz einfach.

Der TE weis nichtmal ob er dieses Jahr einen Schein lösen will.

Er war seit 20 Jahren nicht mehr auf der Jagd. sein letzter Jagdschein ist 4 Jahre her. Ich denke mal wäre der letzte Jagdschein 1 Jahr her, könnte man sich das zurechtargumentieren, dass man beruflich viel im Ausland war, Krank war, oder, oder, oder. Aber bei vier Jahren ist das schin nicht mehr möglich, finde ich.

Wenn er wirklich Interesse am schießsport hat, dann wird kener was dagegen sagen, aber seine Aussagen zeigen eher sein Desinteresse.

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Wenn er wirklich Interesse am schießsport hat, dann wird kener was dagegen sagen, aber seine Aussagen zeigen eher sein Desinteresse.

Sehe ich genauso.

Er würde diese Fragen gar nicht stellen wenn er Jäger wäre (im meine nicht Jagdscheininhaber!) oder Sportschütze (ich meine nicht Mitglied in einem Verein!)

Er hat weder Interesse an dem einem noch an dem anderen, also auch kein echtes Bedürfnis sondern will einfach nur seine Waffen behalten.

Das ist im Prinzip nachvollziehbar, aber eben nicht vom Gesetz vorgesehen.

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In diesem Fall ganz einfach.

Der TE weis nichtmal ob er dieses Jahr einen Schein lösen will.

Er war seit 20 Jahren nicht mehr auf der Jagd. sein letzter Jagdschein ist 4 Jahre her. Ich denke mal wäre der letzte Jagdschein 1 Jahr her, könnte man sich das zurechtargumentieren, dass man beruflich viel im Ausland war, Krank war, oder, oder, oder. Aber bei vier Jahren ist das schin nicht mehr möglich, finde ich.

Es geht nicht darum ein Bedürfnis für die Vergangenheit zu konstruieren oder vorzutäuschen. Lösen des JJs bzw. Wiederaufnahme des Sportschießens belegen das Bedüfnis ab dem jeweiligen Zeitpunkt. Nichts anderes ist Inhalt der hier gegebenen Tipps.

Wenn er wirklich Interesse am schießsport hat, dann wird kener was dagegen sagen, aber seine Aussagen zeigen eher sein Desinteresse.

Ist das WaffG schon wieder geändert worden ? Oder wo macht das WaffG ein spezielles (rein subjektiv zu beurteilendes) "Interesse" zum Bestandteil des Bedürfnisses ?

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Der TE weis nichtmal ob er dieses Jahr einen Schein lösen will.

Wozu auch, wenn er, da er ausgesetzt hat,

z.Zt. keine jagdlichen Möglichkeiten hat?

Aber bei vier Jahren ist das schin nicht mehr möglich, finde ich.

Und wenn die Behörde das genauso gesehen hätte, dann hätte sie

ihn nicht gefragt, sondern gleich aufgefordert, die Waffen zu veräußern.

Nun macht er es genau so, wie die Behörde es will:

er löst einen JJS ( ob jetzt oder erst nächstes Jahr kann mit der Behörde

abgesprochen werden ) und hat sein Bedürfnis wieder.

Ich kann in dieser Sache nichts Verwerfliches feststellen,

so etwas gibt es sicherlich tausende male in D...

Irgendwelches Spinner, die ihre Gotcha Waffen illegal tunen wollen, kann ich

damit beim besten Willen nicht gleichsetzen...

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Aber hier in solchen Themen liegt eines der Kernprobleme zwischen den jeweiligen Waffenbesitzern.

Nicht in solchen Threads liegt ein Kernproblem, sondern in den Hirnen von Leuten wie dir - die so einen "divide et impera" Mist verzapfen!

Wenn du schon die vermeintliche Ungleichbehandlung kritisierst, dann fordere eine VERBESSERUNG für beide Seiten und nicht die Einstellung kleiner verbliebener Freiheiten der "Gegner".

Wie Joker schon gepostet hat, solange solche Meldungen von Waffenbesitzern kommen, solange brauchts keine Waffenhasser, keine Waffengegner und auch keine totalitären Politiker, denn die Waffen und die Freiheit raubt ihr euch ganz von selbst.

Ich darf nochmal erinnern: Du forderst in einem der ersten Postings dieses Threads tatsächlich dass ein Jäger der einige Jahre keinen JS mehr löst seine Waffen schussunfähig aufbewahrt. GEHTS NOCH?!?!

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