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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

Empfohlene Beiträge

Hier ein Zitat aus dem Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum WaffG mit Stand Januar 2006.

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn

keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus

besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden.

Hinzuweisen ist auf die besondere Regelung des § 8 Abs. 2, die das Vorliegen

eines Bedürfnisses für das Behaltendürfen legal unter diesem Bedürfnisgrund

erworbener Waffen für Personen mit dem Status eines Jägers

oder Sportschützen im dort genannten Sinne unterstellt. Der Begriff

„besonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein

allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fortwährenden Besitz der

Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung.

Vorstellbar sind in diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, in

denen beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch

z. B. aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze

oder Sammler ein besonderes Interesse begründen. Der Widerruf

der Erlaubnis und das Absehen von ihm beziehen sich pauschal auf den

Bestand, der von dem jeweiligen Bedürfnis umfasst ist.

Ob hier die o.g. besonderen Gründe vorliegen müsste mit dem SB ausdiskutiert werden.

Ein im Pulverdampf ergrauter Sportschütze oder Jäger muss nicht zwangsläufig seine Waffen unbrauchbar machen lassen oder verkaufen, nur weil er seinem Hobby nicht mehr nachgehen kann oder will.

Gut Schuss und Waidmannsheil

Crest

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Hinzuweisen ist auf die besondere Regelung des § 8 Abs. 2, die das Vorliegen

eines Bedürfnisses für das Behaltendürfen legal unter diesem Bedürfnisgrund

erworbener Waffen für Personen mit dem Status eines Jägers

oder Sportschützen im dort genannten Sinne unterstellt.

§ 8 Abs. 2 ist ab Inkrafttreten der aktuellen Verschärfung Geschichte...

Gruß, RIP

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§ 8 Abs. 2 ist ab Inkrafttreten der aktuellen Verschärfung Geschichte...

so isses, und das ist wohl eines der größten probleme die hier auftreten werden!

der wegfall dieser kleinen passage hat eine fundamentale bedeutung hinsichtlich des bedürfnisses und dessen nachweis.

der sollte/soll ja auch nur gestrichen werden, weil er eh überflüssig sei, da ja in §8 Abs.1 und §§13 und 14 sowieso alles geregelt wäre!

tja, da hat sich aber jemand bissl verschätzt. das thema A. ist dagegen noch zu vernachlässigen!

wer keine waffen mehr hat bzw. haben darf, der braucht auch kein A. !

AUFWACHEN LEUTE!............naja 1,4 Mio. sportschützen pennen ja eh schon seit 2003 wieder, und auch von denen haben ja noch nichtmal alle die "ereignisse" von 2003 auch nur ansatzweise zur kenntnis genommen!

es geht bergab, rapide bergab!

gruß alzi

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Hallo ins Forum,

werde die kommende Woche bei dem Sachbearbeiter vorsprechen, die Situation schildern und im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Habe mit einem Bekannten, der Sportschütze ist gesprochen, der Sachbearbeiter soll einer der moderatesten im Kreis sein.

Kann sein dass ich sofort im selben Hause bei der Jagdbehörde einen Jagdschein lösen muss.

Zur Info ins Forum:

Bin gerade mal 48 jahre alt und wenn ich Rentner bin dann könnte ich mir schon vorstellen auf die Jagd zu gehen.

Momentan aber wegen der persönlichen, beruflichen und finanziellen Situation eher nicht.

Wenn ich momentan meine Schusswaffen sofort verkaufen müsste, wäre auf dem Markt kein realistischer Betrag zu erzielen.

Durch die Änderungen im Waffenrecht wird der Markt regelrecht mit gebrauchten Waffen überflutet und die erzielbaren Preise kommen einer Enteignung des Besitzers gleich.

Sollte ich dann in 10 Jahren aktiv auf die Jagd gehen, müsste ich komplett meine Waffen neu anschaffen, was für mich unzumutbar ist.

Aus meiner Sicht ist die Jagd und die Regulierung des Wildbestandes teilweise gemeinnützige Arbeit die der Staat auch honorieren müsste.

Wer soll den dann Wildschäden bezahlen, wenn kein Pächter mehr für Reviere zu finden ist?

Wer kümmert sich um im Strassenverkehr angefahrenes Wild, das verletzt im Wald liegt und langsam elendig verreckt.

Eine Nachsuche nach einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht kann sehr aufwendig werden.

Gruß Andreas

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Gast God of Hellfire
Hallo ins Forum,

werde die kommende Woche bei dem Sachbearbeiter vorsprechen, die Situation schildern und im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Habe mit einem Bekannten, der Sportschütze ist gesprochen, der Sachbearbeiter soll einer der moderatesten im Kreis sein.

Kann sein dass ich sofort im selben Hause bei der Jagdbehörde einen Jagdschein lösen muss.

Du solltest den JJ vorher lösen.

Persönliche Befindlichkeiten interessieren den SB ggfs. nicht.

Nur meine Meinung.

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...

Wenn du schon die vermeintliche Ungleichbehandlung kritisierst, dann fordere eine VERBESSERUNG für beide Seiten und nicht die Einstellung kleiner verbliebener Freiheiten der "Gegner".

Wenn so eine Verbesserung kommt, ist eine Unterscheidung zwischen Jäger und Sportschütze überflüssig geworden. Hach ja *träum*

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Die Entscheidung ist sehr aufschlussreich.

Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber mit dem WaffG 2009 klargestellt, dass nach altem WaffG keine fortdauernde Bedürfnisprüfung vorgesehen war, sondern gem. § 4 Abs. 4 WaffG nur einmalig drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis. Somit wäre die Entscheidung nach alter Rechtslage als Fehlurteil anzusehen.

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Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber mit dem WaffG 2009 klargestellt, dass nach altem WaffG keine fortdauernde Bedürfnisprüfung vorgesehen war, sondern gem. § 4 Abs. 4 WaffG nur einmalig drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis.

Das ist allerdings eine äußerst strittige Auffassung.

Auch das VG Aachen (in obiger Entscheidung zitiert) folgt dem nicht: Bedürfniswegfall zum Zweiten , insb. lfd. Ziff. 60 ff.

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Hallo ins Forum,

werde die kommende Woche bei dem Sachbearbeiter vorsprechen, die Situation schildern und im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Habe mit einem Bekannten, der Sportschütze ist gesprochen, der Sachbearbeiter soll einer der moderatesten im Kreis sein.

Kann sein dass ich sofort im selben Hause bei der Jagdbehörde einen Jagdschein lösen muss.

Zur Info ins Forum:

Bin gerade mal 48 jahre alt und wenn ich Rentner bin dann könnte ich mir schon vorstellen auf die Jagd zu gehen.

Momentan aber wegen der persönlichen, beruflichen und finanziellen Situation eher nicht.

Wenn ich momentan meine Schusswaffen sofort verkaufen müsste, wäre auf dem Markt kein realistischer Betrag zu erzielen.

Durch die Änderungen im Waffenrecht wird der Markt regelrecht mit gebrauchten Waffen überflutet und die erzielbaren Preise kommen einer Enteignung des Besitzers gleich.

Sollte ich dann in 10 Jahren aktiv auf die Jagd gehen, müsste ich komplett meine Waffen neu anschaffen, was für mich unzumutbar ist.

Aus meiner Sicht ist die Jagd und die Regulierung des Wildbestandes teilweise gemeinnützige Arbeit die der Staat auch honorieren müsste.

Wer soll den dann Wildschäden bezahlen, wenn kein Pächter mehr für Reviere zu finden ist?

Wer kümmert sich um im Strassenverkehr angefahrenes Wild, das verletzt im Wald liegt und langsam elendig verreckt.

Eine Nachsuche nach einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht kann sehr aufwendig werden. :17:

Gruß Andreas

@God of Hellfire

Spätestens nach diesen Ausführungen unseres users "andreas 7" hättest du dich doch endlich besinnen und zur Vernunft kommen sollen!

Doch leider noch immer nicht!

Ich hoffe nunmehr aber ernsthaft, dass bei dir jetzt endlich ein Umdenken stattfindet, denn derzeit habe ich bei dir den Eindruck, dass es bei dir nicht einmal ein Nachdenken gibt!

Lies doch einfach einmal was @ Gloeckner in seinem Beitrag eingestellt hat und dann komme zurück in das Jahr 2009 mit dem

h e u t i g e n Waffengesetz, an welches wir uns alle wohl zu halten haben.

Nichts für Ungut aber sehe jetzt endlich ein, dass du hier auf dem falschen Pferd sitzt!

vwillys

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Gast God of Hellfire
@God of Hellfire

Spätestens nach diesen Ausführungen unseres users "andreas 7" hättest du dich doch endlich besinnen und zur Vernunft kommen sollen!

Doch leider noch immer nicht!

Ich hoffe nunmehr aber ernsthaft, dass bei dir jetzt endlich ein Umdenken stattfindet, denn derzeit habe ich bei dir den Eindruck, dass es bei dir nicht einmal ein Nachdenken gibt!

Lies doch einfach einmal was @ Gloeckner in seinem Beitrag eingestellt hat und dann komme zurück in das Jahr 2009 mit dem

h e u t i g e n Waffengesetz, an welches wir uns alle wohl zu halten haben.

Nichts für Ungut aber sehe jetzt endlich ein, dass du hier auf dem falschen Pferd sitzt!

vwillys

Was maßt Du Dir eigentlich an?

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§ 8 WaffG

Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Meinse Erachtens entweder einen Jagdschein lösen, in einen nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband eintreten und dort den Schießsport ausüben oder besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen geltend machen.

Sinvoll ist auch ein Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in. Hier kannst Du nachhacken, was er/sie als Bedürfnis haben möchte bzw. ob es eine "Schonfrist" bis zum Lösen des JJ gibt, oder eben ein Bedürfnis nach § 8 Abs. 1 ,1 bereits ( noch ) besteht.

Inst200

Was passiert eigentlich, wenn jemand tatsächlich kein Bedürfnis mehr nachweisen kann? Ich dachte bisher, damit entfalle lediglich der Munitionserwerbschein. Kann die Behörde in einem solchen Fall die Waffen einziehen?

Ich glaube nicht, denn es handelt sich dabei ja um legal erworbenes Eigentum und das ist ja grundgesetzlich geschützt. Enteignen ist da sicherlich nicht so einfach, denn der Wegfall des Bedürfnisses ist ja keine Straftat, die das Einziehen der Waffe rechtfertigen würde.

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Gast Ken Smith
Was maßt Du Dir eigentlich an?

Was maßt sich der TE an?

Er gibt ja selber zu derzeit weder Zeit, Geld noch Interesse an der Jagd oder dem sportlichen schiessen zu haben.

Warum soll er also berechtigt sein, die Waffen weiterhin so aufzubewahren.

Ich kann ja auch nicht hingehen und sagen, ich kauf mir mal ne Wumme, es könte ja sein, dass ich in 10 Jahren Lust auf den Schießsport habe.

In diesem Fall, egal ob er sich einen Jagdschein löst oder nicht, ist es ein reines Vorgaukeln eines Bedürfnisses und sorry, ich sehe ihn als schwarzes schaf an.

Nochmal, es gibt eine gültige gesetzliche Regelung für den Umgang mit Erbwaffen.

Will er also seine geerbten behalten, kann er das gerne tun. Ob es uns nun gefällt, oder nicht, aber Kindersicherung in den Lauf und er kann sie behalten. So einfach ist das.

Hat er irgendwann wirklich mal Interesse an der Jagd oder dem sportlichen Schießen, kann er den Kindersicherung wieder rausnehmen und gut ist.

Aber das was hier gemacht wird, sorry, entzieht sich mir jedem Verständnis.

Und das Argument, dass das Jagen eine gemeinnützige Aufgabe ist, ja, das ist sie, aber nur wenn man der Jagd auch nachgeht, was hier schlichtweg nicht der Fall ist.

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Ich kann ja auch nicht hingehen und sagen, ich kauf mir mal ne Wumme, es könte ja sein, dass ich in 10 Jahren Lust auf den Schießsport habe.

In Deutschland kannst du das nicht.

In anderen industrialisierten Ländern ist das hingegen ein durchaus üblicher Zustand.

Jetzt kann man streiten, wer oder was normal bzw. unnormal ist...

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Gast Ken Smith
In Deutschland kannst du das nicht.

In anderen industrialisierten Ländern ist das hingegen ein durchaus üblicher Zustand.

Jetzt kann man streiten, wer oder was normal bzw. unnormal ist...

Das war ein überspitztes Beispiel. Ich weis, ich hätte mit der grünen Farbe arbeiten sollen.

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Danke Gloeckner,

die geposteten Links zu dem Artikel in der Pirsch und das Urteil des VGs waren die besten Beiträge und Hilfen zu meinem Problem.

Zusätzlich haben sich weitere Gesichtspunkte ergeben.

Das Bedürfnisproblem zum inländischen Waffenbesitz betrifft auch Auslandsjäger.

Es gibt viele Jagdwaffenbesitzer die die Jagd ausschließlich im Ausland betreiben und somit streng genommen im Inland kein Bedürfnis zum Waffenbesitz haben.

Zur Jagdausübung im Ausland ist aber keinesfalls in dem entsprechendem Land ein Wohnsitz erforderlich, sodass dort keine Schusswaffen gelagert werden können.

Diese kann der Besitzer nur an seinem inländischen Wohnsitz aufbewahren.

Frage ans Forum:

Würde auch eine Jagdgelegenheit mit Jagderlaubnis im EU-Ausland als Bedürfnis zum Waffenbesitz im Inland ausreichen????

Beispiel: Früher hatte der Österreichische Jagdschein nicht nur den Besitz sondern auch den Erwerb von Langwaffen in Deutschland ermöglicht.

Danke für Antworten aus dem Forum.

Gruß Andreas

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Ken Smith hat mit folgendem Beispiel,

"Ich kann ja auch nicht hingehen und sagen, ich kauf mir mal ne Wumme, es könnte ja sein, dass ich in 10 Jahren Lust auf den Schießsport habe."

natürlich überspitzt formuliert, nur scheint es hier in diesem Falle aber mehr als nötig zu sein genau so einen Extremfall zu schildern, und zwar deshalb, damit wirklich alle verstehen um was es hier geht.

In Deutschland kannst du das nicht.

In anderen industrialisierten Ländern ist das hingegen ein durchaus üblicher Zustand.

Jetzt kann man streiten, wer oder was normal bzw. unnormal ist...

Du schreibst sehr richtig, dass das in Deutschland nicht geht und dem stimme ich zu. Nur ist halt ebenfalls auch richtig, dass wir und unser "andreas7" wir uns alle in Deutschland aufhalten und damit dem "Deutschen" WaffG ausgeliefert sind.

Sofern du mit "industrialisierten Ländern" Industrienationen meinst, ist deine Aussage aber nicht zutreffend.

Dass man darüberhinaus sehr wohl streiten kann was hier normal ist, dem muss ich natürlich ebenfalls zustimmen, nur sehe ich zumindest derzeit für keine Seite, dass sie sich durchsetzen kann.

Als Minderheit obliegt es uns zur Durchsetzung unserer Interessen weiter am Ball zu bleiben und nicht nachzugeben.

Leichter wird es für uns alle aber nicht, denn dass über kurz oder lang wieder ein Irrer durch die Lande zieht, das steht doch jetzt schon fest, ist nur eine Frage der Zeit, denn an den wirklichen Problemen hat sich nichts geändert und an einer Aufarbeitung ist man "aus Kostengründen" nicht interessiert.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass, falls ein Amoklauf wieder stattfindet, es sich dann nicht um eine legale Waffe handelt.

Solange aber heißt es für uns lediglich... :s2: .. beten!

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Sofern du mit "industrialisierten Ländern" Industrienationen meinst, ist deine Aussage aber nicht zutreffend.

Warum? Es gibt eine Reihe von ansonsten mit uns vergleichbaren Ländern, die im waffenrechtlichen Sinne

entweder kein oder ein deutlich liberaleres Bedürfnisprinzip kennen.

Den Blick über den "Gartenzaun" halte ich im Übrigen grundsätzlich für angebracht.

Dann wissen wir, wo wir in dieser unserer so "freiheitlichen" Demokratie vergleichsweise stehen...

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....

Wir können eigentlich nur hoffen, dass, falls ein Amoklauf wieder stattfindet, es sich dann nicht um eine legale Waffe handelt.

Solange aber heißt es für uns lediglich... :s2: .. beten!

Und wo ist der Zusammenhang mit dem Bedürfniss.

Du implizierst wohl hoffentlich nicht das die Bedürfniss Regelung auch nur einen Amoklauf verhindern könnte.

Joker

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Warum? Es gibt eine Reihe von ansonsten mit uns vergleichbaren Ländern, die im waffenrechtlichen Sinne

entweder kein oder ein deutlich liberaleres Bedürfnisprinzip kennen.

Den Blick über den "Gartenzaun" halte ich im Übrigen grundsätzlich für angebracht.

Dann wissen wir, wo wir in dieser unserer so "freiheitlichen" Demokratie vergleichsweise stehen...

Hallo karlyman!

Auf die Frage von Ken Smith,

"Ich kann ja auch nicht hingehen und sagen, ich kauf mir mal ne Wumme, es könnte ja sein, dass ich in 10 Jahren Lust auf den Schießsport habe."

hast du folgendes geantwortet:

"In Deutschland kannst du das nicht.

In anderen industrialisierten Ländern ist das hingegen ein durchaus üblicher Zustand.

Jetzt kann man streiten, wer oder was normal bzw. unnormal ist..."

Da, um als Beispiel einmal "Japan" zu nennen, das als eine der größten Industrienationen wohl anzuerkennen ist, dort der private Waffenbesitz generell verboten ist, ist es halt eben nicht zutreffend, dass "das" also eine Waffe auf diese Art zu erwerben möglich ist. Sieh das nicht so eng, es geht mir nur darum, dass es in den anderen (und schon gar nicht in allen) Industrienationen eben nicht bzw. nicht überall der Fall ist.

Ich will deshalb noch einmal klar stellen, dass es entgegen deiner ersten Aussage eben nicht möglich ist eine Waffe auf die wie von Ken Smith beispielhaft angespielt wurde, zu erwerben.

Dass wir sehr wohl über den Gartenzaun blicken sollten, das gebe ich dir in vollem Umfange recht, ganz ohne Zweifel.

Leider habe ich aber manchmal den Eindruck, dass von unseren Politikern ( Waffenspezialisten :021:) eben nicht über den Zaun also nicht nach Österreich und schon gar nicht in die Schweiz geblickt wird!

Wir beide haben im Prinzip aber keine Probleme miteinander!

Ich allerdings mittlerweile mit unserem Mitglied "andreas7", denn was von ihm alles vorgetragen wurde bereitet mir zunehmend Kopfschmerzen.

Gruß vwillys

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Und wo ist der Zusammenhang mit dem Bedürfniss.

Du implizierst wohl hoffentlich nicht das die Bedürfniss Regelung auch nur einen Amoklauf verhindern könnte.

Joker

Nein "Joker ch" du hast hier wohl etwas missverstanden, die Bedürfnisregelung hat mit einem Amoklauf bzw. dessen Verhinderung nichts zu tun.

Dass die wirklichen Probleme (in der Schule, Gesellschaft) nicht angegangen werden können und w o l l e n (Kostengründe) das ist das große Problem und genau deshalb, weil man das Übel nicht bei der Wurzel packt, sind weitere Amokäufe nicht auszuschließen.

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Das Bedürfnisproblem zum inländischen Waffenbesitz betrifft auch Auslandsjäger.

(...)

Frage ans Forum:

Würde auch eine Jagdgelegenheit mit Jagderlaubnis im EU-Ausland als Bedürfnis zum Waffenbesitz im Inland ausreichen????

Beispiel: Früher hatte der Österreichische Jagdschein nicht nur den Besitz sondern auch den Erwerb von Langwaffen in Deutschland ermöglicht.

Danke für Antworten aus dem Forum.

Siehe zur Neufassung der Bedürfnisvorschriften die Begründung in der

BeschlussempfehlungInnenausschuss , Seite 112.

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