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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

So, jetzt hat der arme Jäger beim ersten Psycho vorgesprochen:

- benötige Waffen-MPU, Aufforderung und Akte erhalten Sie von der Stadt. Wann haben Sie einen Termin?

- dieses Jahr leider nicht mehr.

- dann warte ich bis nächstes Jahr.

- Da auch nicht.

- Und wie sieht es in 3 Jahren aus?

- Auch nicht.

- Dann sagen Sie doch gleich, dass Sie nicht wollen.

- Das darf ich nicht.

Kann mir jemand Psychater oder entsprechende Fachärzte im Raum LK Stade, LK Cuxhaven oder auch Richtung Rottenburg/Wümme oder Hamburg nennen, die so etwas machen?

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Kann mir jemand Psychater oder entsprechende Fachärzte im Raum LK Stade, LK Cuxhaven oder auch Richtung Rottenburg/Wümme oder Hamburg nennen, die so etwas machen?

Dekra, 20097 HH

[...]Aber auch wenn Sie bereits Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, kann die zuständige Behörde die Vorlage eines solchen Gutachtens anfordern. DEKRA erstellt diese fachpsychologischen Gutachten an den Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) und führt damit Untersuchungen im Sinne von § 6 Abs. 2 und 3 Waffengesetz (WaffG) durch.

Wir stellen Ihnen qualifizierte Fachpsychologen zur Verfügung, welche die erforderliche Sachkunde auf diesem Gebiet besitzen. Sie werden ein wissenschaftlich anerkanntes Testverfahren absolvieren und mehrere Fragebögen ausfüllen. Der Psychologe wird sich mit Ihnen persönlich über die Testergebnisse unterhalten. Auch wird er mit Ihnen über Ihre Lebensgewohnheiten vor dem Hintergrund des waffenrechtlichen Erlaubnisantrages sprechen. Anschließend wird ein Gutachten erstellt, dass Ihnen per Post zugestellt wird.[...]

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Diese entsprechenden Durchsuchungen werden nicht von irgendeinem "Laien", oder Verkehrsunfallsachbearbeiter u.a. durchgeführt, sondern es gibt spezielle Sachbearbeiter, die sich mit dem Waffenrecht beschäftigen, der eine mehr und der andere eben weniger.

Sorry, ich will das nicht allzuweit auswalzen, aber:

Mit Laie meinte ich mich!

Meine laienhafte Vorstellung eines Falles z.B:

LWB, waffenrechtlich alles o.k., bis seine Ex auf die Idee kommt, sich im Rahmen

einer Scheidung "bedroht" zu fühlen. (*hier* war der Kasus knaxus ob *letztendlich* berechtigt oder nicht).

Anweisung an die Polizei: (als Laie weiß ich nicht, ob das so einfach geht, aber bei einer angenommenen

Bedrohung der Ex halte ich das für möglich, ohne daß erst eine große Befragung des LWB vorangeht)

Hausbesuch, alle Waffen einziehen und sicherstellen

Fakten vor Ort: alles ordentlich verwahrt, keine Beanstandungen, aber das war ja auch nicht das Thema der Übung.

Das meinte ich damit, daß vor Ort nicht immer feststellbar ist, ob der Einzug der Waffen *letztendlich*

berechtigt war.

Gerade wegen der vielen von Dir aufgeführten Beteiligten an so einer Sache war meine Frage:

Bekommst Du als Ausführender hinterher mit, wenn z.B. die Anschuldigungen der Ex widerlegt werden

und somit der Einzug nicht *letztendlich* nicht berechtigt war?

Daß Du als Polizist die angeordneten Maßnahmen duchführen mußt ist klar, deshalb ist es dienstlich

irrelevant, aber für LWB doch interressant wie hoch der Anteil der reinen Verleumdugen ist.

Gruß Fatty

P.S Skalitzer danke für Info: Bruch gehoben ? ;-)

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Anweisung an die Polizei: (als Laie weiß ich nicht, ob das so einfach geht, aber bei einer angenommenen

Bedrohung der Ex halte ich das für möglich, ohne daß erst eine große Befragung des LWB vorangeht)

Hausbesuch, alle Waffen einziehen und sicherstellen

Nennt sich dann Gefahr im Verzug!

Wenn keine Straftat angezeigt wurde, würde die Sicherstellung theoretisch nach Beseitigung der Gefahr enden!

Das meinte ich damit, daß vor Ort nicht immer feststellbar ist, ob der Einzug der Waffen *letztendlich*

berechtigt war.

Wenn eine Bedrohung angezeigt wurde sicherlich nicht!

Gerade wegen der vielen von Dir aufgeführten Beteiligten an so einer Sache war meine Frage:

Bekommst Du als Ausführender hinterher mit, wenn z.B. die Anschuldigungen der Ex widerlegt werden

und somit der Einzug nicht *letztendlich* nicht berechtigt war?

Eigentlich nur wenn durch die StA die Weisung erteilt wird, dass die Waffen wieder ausgehändigt werden sollen!

Daß Du als Polizist die angeordneten Maßnahmen duchführen mußt ist klar, deshalb ist es dienstlich

irrelevant, aber für LWB doch interressant wie hoch der Anteil der reinen Verleumdugen ist.

Aus meiner Sicht sehr hoch und steigert sich offensichtlich, zumal hier immer sofortige Reaktionen erfolgen, was bei anderen Delikte nicht (oder sehr selten) der Fall ist.

Auch so mancher Rechtsanwalt hat bei Sorgerechtsstreitigkeiten den Waffenbesitz und die Gefahr für das Kind ins Spiel gebracht, ohne sich im klaren zu sein, dass die Aussage kopiert und einer anderen Abteilung der StA zugeleitet wird.

Dort kommt dann eine schöne neue rote Hülle und ein Aktenzeichen vor, woran dann ein Durchsuchungsbeschluß geheftet und die Polizei mit der eiligen und besonders vorsichtigen Vollstreckung angewiesen wird!

Gruß Fatty

P.S Skalitzer danke für Info: Bruch gehoben ? ;-)

Nö, habe den Fall noch vor Ort abgegeben! :ridiculous:

Ich kann nur sagen, seid nett zu Euren Verwandten, Bekannten und Nachbarn, oder auch Geschäftspartnern!

Richtig spannend wird es, wenn dann noch angegeben wird, dass die Waffen vermutlich im Garten vergraben und dann die neue Laube drauf gebaut wurde.

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:ridiculous: hola amigo UW,

das wäre doch mal eine sinnvolle Beschäftigung für die Exekutive!!! mein Garten umgraben-und anschließend auf Staatskosten neuanlegen.

saludos de pancho lobo-meine Nachbarn WISSEN von unseren Waffen, und das Amt weiss von Fremdverwahrung bei mir in den Schränken- Waffen sind Herdentieren :hi::drinks:

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:confused: hola amigo UW,

speziell für solche Einsätze ausgebirdeten Kräfte überlasse: Terminator? Die swatte Gäng mit dem GROSSEN Türklopfer? Blakwater? -ach nee DIE gibts nicht mehr. Rambo?-ach nee DER war ja im Recht.

saludos de pancho lobo :ridiculous::hi::drinks: Nix für ungut aber bei der Steilvorlage musste es sein, ich schätze deine Beiträge sehr wegen dem Sachverstand.

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Was ist eigentlich mit dem §164 StGB (Falsche Vedächtigung)? Eigentlich sollte der doch sowas verhindern oder zumindest bestrafen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Bin kein Jurist. Ist dieser § wirkungslos? Hatte bei anderer Gelegenheit schonmal den Eindruck.

Wie hat die Frau denn ihr Gefühl mit Fakten begründet? Daran könnte man eine falsche Verdächtigung doch evtl. festmachen. Oder musste sie ihr Gefühl gar nicht begründen?

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Was ist eigentlich mit dem §164 StGB (Falsche Vedächtigung)? Eigentlich sollte der doch sowas verhindern oder zumindest bestrafen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Bin kein Jurist. Ist dieser § wirkungslos? Hatte bei anderer Gelegenheit schonmal den Eindruck.

Wie hat die Frau denn ihr Gefühl mit Fakten begründet? Daran könnte man eine falsche Verdächtigung doch evtl. festmachen. Oder musste sie ihr Gefühl gar nicht begründen?

Ich fühle mich auch von diversen grün-roten Politikern bedroht. Die möchten mir meine Freiheiten einschränken. Ich bin dafür, dass man denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennt.

Sie können diese ja später wieder beantragen - nachdem sie eine MPU gemacht haben.

EDIT: Ansonsten siehe ich das ähnlich wie mwe. Wer einen (falschen) Verdacht ausspricht und solche Aktionen anstößt - der muss auch dafür belangt werden können. Ich kann doch nicht einfach Leute "anschwärzen" und mir passiert nix. Wo leben wir denn??? Ach klar - natürlich in D.....

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@ Rodney,

danke für den Hinweis. Leider kann der Hamburger Psychologe dies nicht leisten. Ist so selten. Man müsse sich an die Dekra in NRW wenden.

Der RA hat nun einen Prof in Bremen ( Lehrstuhl irgendwas & Kriminalistik) aufgetan und gesprochen, der diese Dinge kann und kurzfristig auch zur Verfügung steht. Der ist selber Jäger, und auf die Frage, warum mein Jäger denn eine MPU braucht - Scheidung, Ex-Frau. Ach so, ja ich verstehe die Problematik .....

Mir scheint dies ein geeigneter Gutachter zu sein.

Wünschen wir meinem Jägerlein viel Glück.

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...

Die MPU wurde im Sinne des Jägers bei o.g. Prof erfolgreich absolviert.

Die Behörde hat dann 2 Monate über dem Gutachten geschlafen.

Das VG hat die Stadt Stade dann aufgefordert, binnen einer Woche Stellung zu beziehen.

Da wurde das Amt tätig und beabsichtigt dem Jäger nun alle Waffen, Mun und das nicht unter das WaffR fallende Geraffel zurückzugeben, nachdem er seine Bedürfnisse beweist. Grob geschätzt 3 PKW-Ladungen voll. Bedürfnis JJS ist gerade nicht möglich, da die Sachbearbeiterin im Urlaub sei. Herausgabe der Waffen sei gerade nicht möglich, da die Sachbearbeiterin WaffR der Stadt Stade und ihr Vorgesetzter im Urlaub seien.

Bin auf den Kostenfestsetzungsbeschluß des VG gespannt.

Demnächst folgt der Scan des letzten Schreibens der Stadt Stade an das VG.

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Da wurde das Amt tätig und beabsichtigt dem Jäger nun alle Waffen, Mun und das nicht unter das WaffR fallende Geraffel zurückzugeben, nachdem er seine Bedürfnisse beweist.

Bedürfnis JJS ist gerade nicht möglich, da die Sachbearbeiterin im Urlaub sei.

Herausgabe der Waffen sei gerade nicht möglich, da die Sachbearbeiterin WaffR der Stadt Stade und ihr Vorgesetzter im Urlaub seien.

Ist zwar nur eine Frage der (Urlaubs-)Zeit, aber dennoch:

Der Urlaub der Behördenmitarbeiter kann doch nicht das Problem des betroffenen Jägers sein.

In einer Behörde, die organisiert ist, hat jeweils ein Stellvertreter da zu sein; wenn dieser auch noch krank ist,

kann man nichts machen, wenn er aber im Dienst ist, hat er die Sache mit dem JJS bzw. der Herausgabe

der Waffen zu regeln, Punkt.

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Macht man einen schaden geltend, wird die Behörde behaupten, der Schaden sei schon vor der Konfiskation dagewesen. So, dann beweis' mal das Gegenteil...

Wie wäre es mit ordentlichen Fotos die man -HOFFENTLICH- vorher irgendwann einmal angefertigt hat....?!

Solltte man schon aus versicherungsrechtlichen Gründen machen. :gutidee:

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---wo ist das? Oder ist "Libyen" gemeint?

MfG!

Ach wenn mans nur so schreiben würde, wie mans spricht...

Die Nachbarn habens auch nicht leicht, die meisten sagen Ögüpten :D

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Ach wenn mans nur so schreiben würde, wie mans spricht...

---dennoch kann es da Verwirrung geben:

Viele AMI's verwechseln immer noch Bayreuth mit Beirut----

MfG!

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