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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

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Gem. der StPO kann ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Beweismittel für eine Straftat aufgefunden werden können. Nimmt man die Äußerung des Jägers als Bedrohung und somit Ankündigung einer Straftat an, dann ist die Sache formal rechtmäßig. Die Behörde kann aber auch aufgrund der Äußerung gefahrenabwehrend tätig werden. Da ist eine Durchsuchung und Sicherstellung auch zulässig.

Der Betroffene mus halt nun Rechtsmittel einnehmen. Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, verliert sie!

Kirrmeister

:icon14:

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Denunzierung ist schlimm, früher gabs wegen Falschaussage massive Strafen ( Zuchthaus ) aber heute wird wegen Falschaussage das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Nicht immer.

Du musst schon zwischen Falschaussage § 153 StGB ( eidlich oder uneidlich ) und falsche Verdächtigung § 164 StGB bzw. vortäuschen einer Straftat § 145StGB differenzieren. Aber beides gibt Ärger.

Natürlich kann es da richtig unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Unabhängig der evtl. zivilrechtlichen Ansprüche. Die unangenehmste Konsequenz ist Freiheitsentzug wegen "Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft", nämlich dann, wenn wegen der erfundenen Geschichte jemand erstmal "weggesperrt" wird.

Das ist kein Kavaliersdelikt. Und wenn der Behördenaperat mal so richtig rollt, will er auch auf seine Kosten kommen, da ist eine evtl. anhängige Geldbuße noch das kleinere Übel.

Der Geschädigte ist übrigens immer gut beraten bei so etwas einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und mit diesem die Rechtsmittel auszuwählen oder auszuschöpfen.

Der Behörde ist erseinmal kein Vorwurf zu machen, sie ist verpflichtet zu handeln. Nur das wie ist wie immer das Thema.

Inst200

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Es muss ein Zeuge (z.B. vorhanden sein, der die Sache wirklich nur verfolgt und nicht aktiv mit durchsucht).

Gefahr im Verzug gibt es meines letzten Wissenstandes auch nicht mehr.

Man hat das Recht auf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses.

Gefahr im Verzug gibt es noch, aber durch einschlägige Entscheidungen des BVerfGer sehr stark beschränkt. Gefahr im Verzug bedeutet ja nichts anderes, als dass es keine Zeit mehr gab einen Richter zu verständigen und deshalb der Polizeibeamte oder Staatsanwalt die Durchsuchung anordnete. Dennoch muss aber die Durchsuchung aufgrund von Gefahr im Verzug nachträglich richterlich genehmigt werden (binnen 3 Tagen). Gefahr im Verzug ist aber nur noch selten gegeben, weil gem. BVerfGer die Amtsgerichte einen Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Geschäftszeiten vorhalten müssen bei dem Polizei oder STA anrufen kann zwecks Entscheidung.

Gruss

Kirrmeister

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Ich hoffe nicht das es auch jemand anders passiert, aber hier die Grundregel für Hausdurchsuchungen:

- Keine Angaben zu Sache

- Mit Hausdurchsuchung nicht Einverstanden erklären

- Mit Beschlagnahmung von Beweismittel nicht Einverstanden erklären

- Durchsuchungsprotokoll fordern in dem die Punkte wie oben Aufgeführt vermerkt sind

- Anwalt verständigen

- Kopie des Druchsuchungsbefehls fordern

- Auf Zeuge - kein Polizist oder an der Durchsuchung Beteiligter - bestehen

- Sicherstellungsprotokoll fordern in dem alles DETAILLIERT aufgelistet ist

Sind im Prinzip die Punkte aus dem oben Genannten Video!

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  • 3 Wochen später...

Bis dato hat der Delinquent nichts in seiner Sache gehört. Sein Anwalt hat auch noch keine Akteneinsicht erhalten.

Da der Titel des Threads mehrfach geändert wurde, es gab auch mal den Zusatz, daß eine Frau die Existenz ihres Ex damit zerstört, möchte ich auch zu diesem Punkt berichten:

Die Firma in der der Delinquent seit vielen Jahren angestellt war, wird zum Ende des Monats entgültig abgewickelt sein, entsprechend hat er frühzeitig Kontakt mit seinem in seinem Wohnort ansässigen Lehrbetrieb aufgenommen und man hat ihm dort einen Job in Aussicht gestellt.

Nun hat man ihn mit der Begründung abgelehnt, ein potentieller Amokläufer sei wohl nicht der Richtige als Kundenservice-Mann.

So wird wohl aus einem Mittfünfziger erst mal 2 Jahre ein Arbeitsloser und dann ein Frührentner, statt dass er nochmals 10 Jahre in seinem Beruf hätte arbeiten können. Dank der Ex, die den geschickten Termin Winnenden genutzt hat um mit dem entsprechenden Zauber-Wort die Ämtermühle in Bewegung zu setzen und Dank der beteiligten Behörden, aus deren Reihen bereits Stunden nach der Sicherstellung Amtsgeheimnisse ausführlichst in die Aussenwelt getragen wurden.

Die Ex-Frau wird wohl Recht behalten mit ihrem Versprechen: Du wirst über dem Scherbenhaufen liegen und bitterlich weinen.

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Ist ja schon öfter vorgekommen....klick

Hier ein Thread, der sich vorher Gedanken gemacht hatklick

Grundsätzlich bin ich der Meinung, in Fällen wo man erwartet, dass soetwas passiern könnte, im voraus mit dem SB reden was man machen kann.

Dann meldet sich mal der, der sich vorher Gedanken gemacht hat.

Es kam wie es kommen musste, Sie hat das Türschloss ausgetauscht, ich komm nicht

an meine persönlichen Sachen ran, jeglicher Kontakt nur über den Anwalt.

Überzogene Forderungen an Hausrat, Lügen über die Besitzverhältnisse der teuren

Gegenstände........

Heute darf ich gnädigerweise private sachen abholen, die Sie mir vor die Tür stellt.

Klasse.... Ich könnt K****n.....

Aber wie auch immer.... meine kleine Ruger ist nicht daheim und das ist gut so. :gutidee:

Gruß und frohe Ostern

Stephan

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Der Irrwitz an solchen Konstellationen ist ohnehin, daß eine Ex, die solche Geschichten erfindet und verknackt wird, die Strafe von dem Unterhalt bezahlen kann, den ihr Exmann ihr womöglich (oder sogar : relativ sicher) zahlen muß.

Aber es ist immer noch "besser", als die ebenfalls schon oft getätigte Behauptung, der Mann habe die Kinder mißhandelt oder gar mißbraucht.

Auch das hats ja nachweislich schon öfters gegeben und es gilt selbst bei erwiesener Unschuld "semper aliquid haeret".

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Aber es ist immer noch "besser", als die ebenfalls schon oft getätigte Behauptung, der Mann habe die Kinder mißhandelt oder gar mißbraucht.

Auch das hats ja nachweislich schon öfters gegeben und es gilt selbst bei erwiesener Unschuld "semper aliquid haeret".

Ist vor 10 Jahren einem Bekannten von mir passiert. Es stellte sich am Ende alles als haltlos heraus, aber der Mann ging durch die Hölle und hat sein Urvertrauen komplett verloren.

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Scheidungen sind das dreckigste, was es vor deutschen Gerichten gibt. Da sind selbst üble Strafprozesse nur halb so widerlich. Von wegen schwaches Geschlecht!

das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere!

bei diesen Gesetzen ich nix heiraten...feddich !!! :bud:

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Hallo,

eine Entschädigung nach dem STREG gibt es natürlich auch nach einem Ermittlungsverfahren.

Nach Einstellung des Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht die Entschädigungspflicht feststellen lassen.

Danach den Schaden der durch das Ermittlungsverfahren entstanden ist beziffern.

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Moin!

Meine erste grobe Einschätzung des Sachverhaltes:

1. Reden ist silber/ schweigen ist gold.

Ohne Akteneinsicht und Absprache mit dem Anwalt soll man sich nicht äußern.

2. Ich nehme an, daß vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss erging.

Über den genaueren Inhalt weiß ich nichts, wenn man die Sache durchfechten will sollte der Durchsuchungsbeschluss von einem

strafrechtlich versierten Anwalt geprüft und ggfs der Rechtsweg unabhängig vom vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschritten werden.

Ziel müsste es sein, die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschluses feststellenzu lassen.

Der Weg zu diesem ziel ist teuer und wird wenn überhaupt, erst in den nachfolgenden Rechtszügen zum Erfolg führen.

Selbst bei Rechtswidrigkeit bedingt dies nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot, kann es aber.

Der beschlagnahme ist zu widersprechen / eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

3. Die Geschichte mit dem Pulver ist sehr unangenehm und ein Verstoß gegen das SprennG

4. Die Geschichte mit der Patrone kann eine "harmlosere Owi" sein.

Meine Einschätzung:

Mit einem guten Anwalt und 5000 - 10000 Euro später sollte die Geschichte einstellungsreif hinzubekommen sein.

Entschädigungen nach dem STREG für ein Ermittlungsverfahren gibt es nicht. Lediglich bei der Beschlagnahme ist bei rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses etwas drin.

Dein Bekannter sollte sich nicht grämen: Er ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, dem man so übel mitspielt.

Gruß,

frogger

Das Beweisverwertungsverbot, dürfte man wohl eher vergessen können. Rechtskreistheorie und Weg der Alternativen Kenntniserlangung, wird also zugelassen.

Des Weiteren müsste man gegen den Behördenträger vorgehen, sollten hier die Befugnisse aus dem Durchsuchungsbeschluss überschritten worden sein.

Und über Schadenersatz sollte man auch mal nachdenken, im Besten Falle sollte es dann zur Rückgabe der Waffen und sonstigen Gegenstände kommen.

Problematisch ist allerdings, dass die Pulverreste möglicherweise sogar ausreichen um einen Widerruf der WBK zu begründen, das könnte dem Jäger richtig Ärger machen (Stichwort: Zuverlässigkeit)

MfG Scorpio2002

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  • 4 Wochen später...

Aktueller Stand in dieser Sache:

bis heute hat der Anwalt noch keine Akteneinsicht erhalten. Auch von der Staatsanwaltschaft oder dem AG kam noch keine Post.

Aber die untere Waffenbehörde hat ihm geschrieben, dass er seine Jagdwaffen nicht wieder erhält, da er kein Bedürfnis mehr habe. Begründung: er habe keinen JJS gelöst.

Diese Unverfrorenheit muß man sich erst mal reinziehen. Wir erinnern uns: am 19.03.2009 wurde u.a. sein Jagdschein aufgrund der Verfügung des Amtsgerichts Stade durch die Waffenbehörde sichergestellt. Ohne den materiellen Jagdschein in der Hand kann man keinen Jahresjagdschein lösen. Am Tage der Sicherstellung des Dokumentes war der JJS noch gültig und selbiger kann jederzeit (sofern man einen Jagdschein in Händen hält) wieder gezogen werden.

Zwischenzeitlich hat der Anwalt des Delinquenten ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Stade angestrengt.

Werde von dort berichten.

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Mann-o-Mann!

So einen Modus Operandi erwarte ich in einer Diktatur oder in einem Bananenstaat, aber eigentlich nicht in der BRD 2009. Oder doch? Haben wir schon DDR Reloaded??

Mein Schwiegervater sagte mal, er habe das Gefühl, der Staat mit seinen Beamten führt einen bürokratischen Krieg gegen das eigene Volk. :peinlich:

Und der erlebte das im ehemaligen Arbeiterparadies.

Ich fürchte, da ist was Wahres dran.

Gruß oneup

MfG oneup

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Tja - es gibt ähnliche Fälle auch im Bereich der Sportschützen......SO kann man es auch machen, will man dem Bürger klarmachen, dass die Bürokratie, selbst wenn sie Unrecht hat, letztendlich als Sieger die Ziellinie überquert.

Wer bei solchen Dingen nicht alle rechztlichen Mittel ausschöpft, liefert einen neuen Nagel für den Sarg. Da wird dann mit "Rechtspraxis" argumentiert.

Vorgänge unnötig in die Länge gezogen, Arbeiten/Wettkämpfe/Nachweise unmöglich gemacht, der Ruf bei anderen Behörden nachhaltig geschädigt usw. Das alle unter dem Mantel, die ja total bedrohte Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen.

Es ist nicht immer, aber immer öfter einfach eine Schande wie sich einige Behörden verhalten. Und kaum einer bekommt`s mit.

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Das ist schon lange gängige Praxis. Vor Jahren hat mal eine Frau eines Jägers gesagt, dass er sie mit der Waffe bedroht hat.

Selbst als sie später widerrufen hat, hat es noch ewig gedauert bis das Verfahren abgeschlossen war. Solange bleiben die Waffen weg.

Was -ohne Häme- bei mir zu dem Schluß geführt hat: Das ZUSAMMENleben von Mann und Frau ist von vorneherein zu Scheitern verurteilt.

Ich bin seit einiger Zeit Single (wieder) und werde diese Probleme nicht bekommen.

MfG!

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2003 hatte ich das gleiche Problem. So lange eine Beziehung vernünftig läuft ist ja alles im Lot. Gibt es Schwierigkeiten geht der Greifreflex der wütenden Ex zum probatesten Mittel um Rache auszuleben.

Ja und was bietet sich da besser an, als- - - -

Ist ne super Nummer und jeder Offizielle "muss" tätig werden. Und wenn dieser Apparat einmal seinen gewohnten Gang geht, dann kartet man ständig nach und die Glaubwürdigkeit wird sowieso in Frage gestellt, da die Kommunikation zwischen den Eheleuten zwar nicht nachgewiesen aber auch nicht ausgeschlossen werden kann.

Tja und wenn dann die Frage nach der Zuverlässigkeit gestellt wird, erfolgt Güterabwägung.

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So einen Modus Operandi erwarte ich in einer Diktatur oder in einem Bananenstaat, aber eigentlich nicht in der BRD 2009. Oder doch? Haben wir schon DDR Reloaded??

Worüber wunderst Du Dich?

Im Familienrecht ist ein derart absurdes Verhalten der Gerichte seit 1977 usus gegenüber Vätern.

Jetzt kommt es halt bei den Waffenbesitzern an.

Selbst schuld: Wer dumm wählt, darf sich über die Folgen nicht beklagen!

(das ist jetzt nicht persönlich auf Dich gemünzt, sondern auf die Deutschen und hier wiederum besonders auf die Männer im allgemeinen).

Rolf

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Was heisßt erzählen? Erlebt haben muss man sowas! Und dann, wenn auch aus anderem Anlass, aber ebenso nichtig, einen Behörden- Walkürenritt der feinsten und sehr lang dauernden Art.

Da kommt Freude auf. Walkürenritt war übrigens wörtlich zu nehmen - da bewegen sich im Sauseschritt SB/innen zwischen den Welten und Dimensionen (der realen Welt und den eigenen geistigen Dimensionen, welche mit dem realen Teil nicht das geringste zu tun haben müssen).

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