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IGNORED

Repetierer auf Gelbe


raphael1966

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sollte der SB eine Pumpe auf "Gelb" absegenen, freuen und Schnauze halten. Dann liegt der schwarze Peter nämlich bei ihm.

nee eben nicht! letztlich liegt der schwarze peter immer bei dir! hast sachkunde? wenn ja, dann hast du wissentlich versucht eine waffe auf eine wbk einzutragen die diese waffe rechtlich nicht hergibt!

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Warum ?

Der BDS hat 5 Disziplinen fuer Repetierflinten: Skeet, IPSC, Fallscheibe, Mehrdistanz und Speed. In den ersten drei wird nur oder auch mit Schrot geschossen. Gezogenen Laeufe sind fuer Schrotpatronen voellig ungeeignet. Ein Erwerb einer Flinte mit gezogenem Lauf in diesen drei Disziplinen bedeutet nichts anderes als dass man eine Waffe kauft, die fuer das sportliche Schiessen voellig ungeeignet ist.

Flinten-Mehrdistanz und -Speed werden nur mit Slugs geschossen. Wenn wird Flinten mit gezogenen Laeufen zulassen wuerden, muessten sich, die gewinnen wollen, wohl solche Spezial-Waffen zulegen.

Da aber 99,9 % aller unserer Mitglieder, die im Bezitz einer Vorderschaftsrepetierflinte sind, eine mit glattem Lauf haben und diese auch gebraeuchlich sind, gibt es keinen Grund diese exotische Flintenart zuzulassen.

Wer als Mitglied von BDMP, DSU und BDS keine Vorderschaftsrepetierflinte hat, kann sich als Sportschuetze ohne weiteres ein Beduerfnisbescheinigung vom Verband besorgen. Alle drei Verbaende haben Disziplinen fuer solche Waffen. Jeder Verband hat dazu seine eigenen Voraussetzungen fuer die Erteilung seines Bedurfnisses. Diese Voraussetzungen drehen sich ja immer um die sportliche Aktivitaeten des Antragstellers und sind sicherlich erfuellbar.

Wenn sich die Erwerber und Besitzer als Sportschuetzen aber an den Verbandswettkaempfen mit diesen sicherlich nicht unumstrittenen Geraeten nicht beteiligen, wird ueber kurz oder lang die Frage auftauchen, warum sie die Verbaende befuerworten und sie zugelassen sind.

Der DSB hat in seinem Sportprogramm Vorderschaftsrepetierflinten nach Erfurt generell die Zulassung entzogen, wobei diese Waffenart fuer die DSB Disziplinen Trap und Skeet allgemein ungeeignet sind, solange es keine eigene Wertungsklassen fuer Vorderschaftsrepetierflinten gibt. Darauf wird man beim DSB wohl bis zum Ende des Jahrhunderts warten muessen, was eine autonome Verbandsentscheidung ist, die ich hier ausdruecklich nicht kritisiere.

Wer also auf Gelbe WBK eine Vorderschaftsrepetierflinte erwerben will, will sich nicht um eine Gruene WBK (oder Eintrag in diese) mit Hilfe seines Sportverbandes kuemmern Dies wird doch wohl in aller erster Linie von Personen gemacht, die zwar eine neue Gelbe WBK haben, sich aber beim sportlichen Schiessen ihres Verbandes nicht beteiligen wollen. Eindeutig ist dies in den Faellen der DSB Mitglieder, die nicht auch noch in einem Grosskaliberverband Mitglied sind.

Sollten die Faelle des Erwerbs von Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenen Laeufen haeufen wird sich irgend jemand aus dem Staatsapparat oder der Politik ruckzuck dieser "Gesetzesluecke" annehmen und sie schliessen. Wie sowas ausgeht haben wird bei der letzten Novellierung in Einzelfragen erleben muessen.

Kaum bekannt ist, dass mehrere Bundeslaender (allen voran Thueringen) bis in die Endphase des 2008er Gesetzgebungsprozesses gegen die Gelbe WBK und die positive Festlegung ihrer Eindeutigkeit Eindeutigkeit im Paragraph 14 (4) gekaempft haben. Nur durch die Foerderalismusreform und die Alleinentscheidungsmoeglichkeites des Bundestages ist uns die Gelbe WBk so und nicht anders erhalten geblieben. Die gelbe WBK in der jetzigen Gesetzesform ist ein positiver Meilenstein fuer Sportschuetzen.

Wie verrueckt muessen wir denn sein, diese selbst wieder auf die Tagesordnugn zu bringen. :gaga:

Friedrich Gepperth

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Dieser erstklassigen Erläuterung zum sportlichen Einsatz von Repetierflinten durch Herrn Gepperth ist wohl nicht's hinzuzufügen!

Richtig finde ich auch denn direkten Hinweis auf das Motiv, eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) auf gelbe WBK erwerben zu wollen - obwohl ein Erwerb über grüne WBK für Sportschützen ohne Probleme möglich ist. Es wäre wirklich schade, wenn durch Tricksereien die VRF's in Verruf geraten und dann ein sportlicher Einsatz garnicht mehr möglich ist.

Wer einmal an der BDS Flinte 15 Meter Fallplatte teilgenommen hat, weiß wovon ich spreche. Diese Disziplin macht riesigen Spaß, man ist in fünf bis zehn Minuten fertig und teuer ist sie auch nicht (4 x 6 Schuss + Probe, preiswerter kann man Großkaliber nicht schießen).

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Kaum bekannt ist, dass mehrere Bundeslaender (allen voran Thueringen) bis in die Endphase des 2008er Gesetzgebungsprozesses gegen die Gelbe WBK und die positive Festlegung ihrer Eindeutigkeit Eindeutigkeit im Paragraph 14 (4) gekaempft haben.

Thüringen... :peinlich: die hätten sich besser darum gekümmert, dass man nur eine Skipiste herunterrasen darf, wenn man auch sachkundig und zuverlässig ist und die dafür erforderliche persönliche Eignung besitzt.

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Der Chef hat`s auf den Punkt gebracht :appl:

Jeder der in den entsprechenden Verbänden sportlich schiesst, kann ganz regulär und offiziell eine VRF bekommen und damit sportlich schiessen.

Wo ist das Problem ein Bedürfnis zu beantragen, oder gegebenenfalls einem Verband beizutreten der entsprechende Disziplinen anbietet?

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nee eben nicht! letztlich liegt der schwarze peter immer bei dir! hast sachkunde? wenn ja, dann hast du wissentlich versucht eine waffe auf eine wbk einzutragen die diese waffe rechtlich nicht hergibt!

Als ich die Sachkunde gemacht habe, gab es die "Neu-Gelb" noch nicht! Ich habe allerdings kürzlich erst bei einer aktuellen Sachkundeveranstaltung "Mäuschen" gespielt. Da wurde die Neu-Gelb zwar erläutert, aber nur mit den Worten "Repetier-Langwaffen mit gez. Lauf". Die Flintenproblematik bezüglich der Slugste-Modelle wurde gar nicht angesprochen!

Woher soll der arme Antragsteller also wissen, ob er darf, oder nicht? Scheint wirklich eine Grauzone zu sein, bezüglich der mal die Gerichte bemüht werden sollten!

P.S. Ich würde ohnehin nicht versuchen, mir eine Pumpe auf die Gelbe zu besorgen, da ich aus eigener Erfahrung weiß, das es fürchterlich in die Hose gehen kann, wenn man versucht das Waffengesetz zu interpretieren!

Ich glaube, ich gehe morgen mal zum Landratsamt und frage mal den freundlichen SB! Ich muß ohnehin in die Stadt! ^_^

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Wo ist das Problem ein Bedürfnis zu beantragen, oder gegebenenfalls einem Verband beizutreten der entsprechende Disziplinen anbietet?

Da ich eine neugelbe besitze, würde ich auch gerne mal wissen, wo hier das Problem liegen soll?

Auf meine Nachfrage beim Verband wurde mir erklärt, das sei alles kein Problem, einfach eine Grüne beantragen über den Verein. Wenn der keine entsprechende Disziplin anbieten kann, dann über die Bestätigung eines Vereins in der Nähe, bei dem man z.b. als Gastschütze übt. nachdem ich das jetzt weiss, werde ich das mal versuchen.

Bis auf die Gebühren sollte das also kein Thema sein, oder gibt es da andere/negative Erfahrungen?

schneckle

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Da ich eine neugelbe besitze, würde ich auch gerne mal wissen, wo hier das Problem liegen soll?

Auf meine Nachfrage beim Verband wurde mir erklärt, das sei alles kein Problem, einfach eine Grüne beantragen über den Verein. Wenn der keine entsprechende Disziplin anbieten kann, dann über die Bestätigung eines Vereins in der Nähe, bei dem man z.b. als Gastschütze übt. nachdem ich das jetzt weiss, werde ich das mal versuchen.

Bis auf die Gebühren sollte das also kein Thema sein, oder gibt es da andere/negative Erfahrungen?

schneckle

Das Problem dürfte sein, das es schwer sein dürfte einen Verein zu finden der an Nichtmitglieder eine Bescheinigung ausstellt! :P

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Götz: Woher soll der arme Antragsteller also wissen, ob er darf, oder nicht?

Dieses Wissen gehört sehr wohl zur waffenrechtlichen Sachkunde! Die Waffenarten und schießsportlichen Verwendungsmöglichkeiten sollte einem WBK-Inhaber schon bekannt sein.

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@Thommi, @steven

lest Euch doch bitte mal den gesamten Thread durch. Sehr löblich, daß Ihr fein in der Sachkunde aufgepasst habt, und alle Feinheiten von Definitionen auf der Pfanne habt. Eigentlich geht es unserem Thread-Ersteller nur darum, einen KK-Repetierer auf Gelb zu kaufen, so wie den Taurus M62R.

Geht auf Gelb. War schon klar, den Meisten zumindest.

Und dann ging's wieder los mit der alten Leier:

"Aber es geht auch, eine PumpGun auf Gelb zu kaufen, wenn sie 'nen Slug lauf hat..."

" NÖ, geht nicht !"

"Doch, Doch, ich kenn sogar einen, dessen Kumpel hat so eine auf der WBK"

" Dann war das falsch was der SB da gemacht hat. Muss das immer sein ?"

"Das ist total cool, wenn das geht, ja !, Das muss man unbedingt ausnutzen"

" Das ist nicht cool, das ist doof, weil das allgemeinen Ärger mit den Behörden gibt, außerdem gibt's da noch 'ne tiefe Fallgrube mit der Mun..., kauft Euch Eure Pumpen auf Grüne WBK mit Voreintrag und Verbandsbescheinigung, ist besser für uns alle"

Der Jefe vom BDS erklärt dann nochmal wie das Pumpenverbot damals kam, und allen ist klar was die Absicht war. Und wie man Ärger vermeiden kann.

Und jetzt springt Ihr Auf und Ab :s73: und wollt es wieder besser wissen. Na gut, hier ist halt WO. Unrecht habt Ihr trotzdem.

Hallo,

ich habe mir auch die ganze Diskusion durchgelesen,

und es steht bei mir zu lesen das ein .22er Vorderschaftrepetierer ohne Probleme zu erwerden ist.

Mit der Leier habe ich nicht am Hut.

Für mich hat eine Büchse einen gezogenen und eine Flinte einen glatten Lauf.

Außerdem bin ich voll und ganz der Meinung von Herrn Gepperth.

Da ich im BDS bin aber die Disziplin nicht schieße kommt für mich eine VRF nicht in Frage.

Mit meinen 10 bis 12 Langwaffendisziplinen auf der LM habe ich genug um die Ohren.

Gruß Thommi

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Ebenfalls Einspruch!

Ich bin mir sicher dass es Waffen gibt, die ich noch niemals gesehen habe - und auch nicht wüsste für selche Disziplinen diese geeignet sind - und trotzdem viele Sportschützen damit viel Spaß haben.

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Dieses Wissen gehört sehr wohl zur waffenrechtlichen Sachkunde! Die Waffenarten und schießsportlichen Verwendungsmöglichkeiten sollte einem WBK-Inhaber schon bekannt sein.

Ich habe einen Schiessleiter-Lehrgang beim BDS gemacht. Trotzdem muß ich öfters in der Sportordnung nachschlagen, welche Waffen für welche Disziplin zugelassen sind! Weil:

1. Die Sportordnung des BDS so dick ist wie das Telefonbuch von New York ( und das ist gut so!) :rolleyes:

2. Gelegendlich Änderungen vorgenommen werden, die man mal nachlesen sollte

Das kann ein einzelner Mensch gar nicht im Kopf behalten!

Da haben es die vom DSB schon einfacher! Deren Sportordnung passt auf einen Bierfilz! :blum:

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Einspruch!

Moment ein mal. Ich erwarte doch nicht, dass man das Sporthandbuch auswendig kennt. Wer hätte es gedacht, auch ich muss gelegentlich nachschauen, welche Waffe in welche Disziplin passt. Mein Beitrag bezog sich auf's Threadthema und in diesem Zasammenhang muss die Sachkunde für Sportschützen auch hergeben, dass Repetierflinten eben aus den hier schon mehrfach genannten Gründen nicht mit der gelben WBK abgedeckt sind. Wer dies nicht weiß, hat sich nicht umfassend mit dem Thema "Repetierflinte" beschäftigt und muss sich dann selbstverständlich die Frage gefallen lassen, was er damit will!

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Das Problem dürfte sein, das es schwer sein dürfte einen Verein zu finden der an Nichtmitglieder eine Bescheinigung ausstellt! :P

Du hasst das jetzt auch anders interpretiert als ich das gemeint hatte bzw. mir das gesagt wurde.

Den Antrag muss schon Dein regulärer Verein stellen. Wenn du aber einen Gastverein hast, bei dem du bisher mit Waffen geübt hast, die auf die Grüne müssen, kann dir dieser Verein zusätzlich bestätigen, dass Du eben dort schießt.

Aber wie überall kommt es da auch auf Dein persönliches Verhalten und Deine Akzeptanz an.

schneckle

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So! Zumindest für den Bezirk Oberpfalz kann ich die Diskussion, ob Repetierflinten mit gezogenem Lauf auf "Neu-Gelb" erworben werden dürfen jetzt beenden. Ich war so frei beim Landratsamt vorbeizuschauen und den SB zu fragen.

Der gute Mann hat dann ein wenig in seinen Akten gekramt und dann einen Schriftverkehr mit der Regierung Oberpfalz aus dem Ordner gezaubert.

Jetzt kommts:

1. Repetierschrotflinten mit gezogenem Lauf können auf "Neu-Gelb" erworben werden und müssen vom SB absegnet werden.

2. Da man Wechselläufe im gleichen Kaliber ohne Weiteres erwerben darf, darf man zu einer solchen Flinte auch einen glatten Schrotlauf hinzukaufen!!! (der muß natürlich nach neuem Waffenges. eingetragen werden)

Das habe ich jetzt etwas flapsig mit meinen Worten wiedergegeben. Das Originalschreiben wollte mir der SB leider nicht in Kopie mitgeben, da es sich um internen Schriftverkehr etc. handelt. Er ist aber gerne bereit, mir auf schriftliche Anfrage ein entsprechendes Auskunftschreiben zu erstellen. Die Anfrage mache ich heute noch, damit wir im Verein auch eine handfeste Argumentationhilfe haben.

Fazit: Hört auf zu lamentieren und zu spekulieren, sondern geht zu eurem SB und fragt einfach mal nach! Es kann natürlich sein, das die Sache in anderen RBs oder anderen Bundesländern auch ganz anders gehandhabt wird!

Die Regierung der Oberpfalz kriegt von mir jedenfalls in diesem Fall den :eclipsee_gold_cup: für eine schützenfreundliche Auslegung des Waffengesetzes!

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No way. :o

Auf keinen Fall würde ich mir einen glatten Wechsellauf kaufen bzw. montieren, auch wenn der Sachbearbeiter kein Problem damit hat.

Dass diese Waffenart nicht von der neuen gelben erfasst werden sollte, darin sind wir uns schließlich einig. Mittelfristig sehe ich da nur Ärger auf Schützen zukommen, die diesen Weg einschlagen.

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Ich habe es schon mal hier irgendwo geschrieben: irgendwann werden einfach alle Repetierer wieder von der Gelben gestrichen und dann sind wohl alle glücklich, weil wieder Rechtssicherheit herrscht. Mein Dank an die Brechstangentaktiker...

Die einzig wahren Worte in diesem Thread! Warum nur müssen Einzelne das Recht solange verbiegen, bis der Rest noch nicht einmal mehr die in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten auf gelbe WBK erwerben kann. Leute hört auf damit, der § 14 Abs. 4 WaffG ist schneller geändert als ihr denken könnt! Und dann womögloch noch mit einem Totalverbot der VRF!

:contra:

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Mein Dank an die Brechstangentaktiker...

Jake C.

Warum nur müssen Einzelne das Recht solange verbiegen, :contra:

Hallo

das geht doch klar in meine Richtung. Ich verbiege hier kein Recht sondern wende den 14/4 Buchstabengetreu an. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf Gelb. Alles Andere ist falsch.

Steven

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Sorry Leute, aber niemand hat hier das "Recht" verbogen!

Ich habe lediglich aus Interesse und auch um der Rechtssicherheit willen beim LRA nachgefragt, wie die Angelagenheit dort gehandhabt wird. Die Tatsache, das im Bezirk Oberpfalz Pumpen auf "Neu-Gelb" erworben werden können ist nicht des Resultat der Güte oder gar der Dummheit das zuständigen SB! Der Mann hat sich ja auch abgesichert und an übergeordneter Stelle nachgefragt! Die Bezirksregierung wird auch nicht einfach so gesagt haben: "Ist schon gut Burli! Trag es den Jungens ein, wenn sie Spass dran haben!" Ich schätze einmal, das derjenige, der seinen Sevus unter das positive Schreiben der Bezirksregierung gesetzt hat auch irgendwo Rückendeckung eingeholt hat usw., usw.,usw....

Das der deutsche Beamte als solcher ja nicht so blöd ist, sich anpissen zu lassen, wird die Geschichte wohl von "ganz Oben" abgesegnet sein, weil ein jeder bei seiner vorgesetzten Dienststelle nachgefragt hat.

Somit kann ich eure Lamentiererei jetzt nicht nachvollziehen! Anstatt euch zu freuen, das da mal was positives für den legalen Waffenbesitzer bei rauskommt versucht ihr die Sache kaputt zu reden! Seid ihr jetzt neidisch, das wir hier pumpen auf "Gelb" kriegen können, oder WAS...?

Fehlt nur noch, das einer von euch sich direkt -am Besten gleich beim Innenministerium- beschwert, damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird. Dann sind wohl alle wieder glücklich und können sich über das blöde Waffengesetz aufregen und sich wieder in ihrem Elend suhlen!

Das wird aber vermutlich gar nicht nötig sein, weil die SBs mit Sicherheit hier mitlesen und sich dann an Montag ihre Gedanken machen!

Ganz davon mal abgesehen habe ich nicht für mich Auskunft eingeholt. Ich habe nicht einmal eine "Gelbe" und will auch keine, da ich keinen Bock habe diese unhandlichen Eisenstangen über den Parcour zu schleppen!

Da ich jedoch Mitglied bei DSB und BDS bin habe ich halt öfters Anfragen von DSB-Kollegen bezüglich SLB und Pumpe.

Zwangsläufig geht dann auch diese Diskussion über die "Gelbe" los. Ich habe mir dann einfach gedacht, ich gehe mal hin und frage jemanden der sich damit auskennt, anstatt auf Basis von angelesenem Halbwissen zu argumentieren.

So richtig glücklich dürfte ich über diese Regelung ja nicht sein, weil mir jetzt wieder ein Argument fehlt, mit dem ich DSB-Mitglieder vom Sinn einer Zweitmitgliedschaft im BDS überzeugen kann! <_<

Andererseit freue ich mich für die Kameraden, die schon immer eine Pumpe wollten, sich aber nicht getraut habe!

Ärger wird bei der Sache mit Sicherheit nicht entstehen, es sei denn, irgend ein Hirnamputierter macht Unsinn mit dem Ding! Aber das kenne wir ja schon...

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