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IGNORED

Repetierer auf Gelbe


raphael1966

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire
....der bei seiner Wahnsinnstat im Erfurter Gutenberg-Gymnasium

keinen einzigen Schuss aus seiner VR-Flinte abgab.

...und dessen zuständige Behörde ein wenig unaufmerksam war.

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Bevor hier bezueglich des Unsinns der Regelung im Waffengesetz noch mehr rumgenoelt wird:

Die Gesetzesformulierung stammt wortwoertlich von mir. Als ich 2002 den Vorschlag gemacht habe war der Stand im Gesetzesverfahren: Auf Gelbe WBK nur Einzelladerlangwaffen wie beim WaffG 1976!

Die Ausweitung der Gelben WBK auf Reptierlangwaffen war von vorneherein chancenlos, wenn Repetierflinten in die Ausweitung mit einbezogen werden. Als mein Vorschlag vom Bund angenommen und den Laendern mitgeteilt wurde (Februar 2002) gabs es am gleichen Tag erst mal eine ueberwiegende Abehnung durch die Laender. Innenminister Schily hatte die zustaendige Fachabteilung IS7 im BMI (MR Brennecke) angewiesen, die Ausweitung der Gelben WBK auf Repetierwaffen in den Gesetzesvorschlag einzubauen. Angsichts dieser Ablehnung durch die grosse Laendermehrheit kontaktierte IS 7 das FWR, das nochmals ausdruecklich darauf hinwies, dass Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpflinten) bei unserem Vorschlag nicht auf Gelbe WBK erhaeltlich sind. Was dann hinter den Kulissen beim Bund und den Laendern passierte,, weiss ich nicht. Nach wenigen Tagen teilte man mir mit, unser Vorschlag geht wie vorgeschlagen, durch.

Erfurt war viel spaeter.

Und durch goettliche Fuegung waren eben die Pumpflinten bei der Erweiterung der Gelben WBK vor Erfurt nicht dabei gewesen. Andernfalls und das ist 1000% sicher, waere nach der Hysterie nach Erfurt die gesamte Erweiterung der Gelben WBK gestorben.

Nach Erfurt wollte man alle Pumpflinten verbieten. Wir haben uns freundlich gesinnte Politker darauf hingewiesen, dass die Version, die Steinhaeuser in Erfurt bei sich hatte (nur mit Pistolengriff ohne Schaft), bei uns bereits verboten ist (im BDS Sporthandbuch - dieses von mir einige Jahre vorher im BDS initierte Verbot war damals natuerlich auch in den Augen vieler hier in die Kategorie "vorauseilender Gehorsam und Duchmaeusertum" einzuordnen). Das hat unsere politischen Freunde im den waffentechnischen Details genau interessiert. Dazu kam, dass Bayern unter Innenminister Beckstein ein Vorderschaftsrepetierflintenverbot als "gaga" ansah, weil diese Waffen nichts besonderes seien und aus waffentechnischer Sicht ein Verbot sachlich ueberhaupt nicht rechtfertigbar sei. Er hat mir dies selbst in Muenchen gesagt.

Am Ende des Tages wurde nur verboten, was beim BDS schon vorher verboten war: Vorderschaftsrepetierflinten nur mit Pistolengriff ohne Hinterschaft.

Im Uebrigen sind in Oesterreich und in Frankreich alle Vorderschaftsrepetierflinten verboten! Der Grund liegt darin, weil diese Waffen als EU Kategorie C Waffen eingestuft sind (bis heute interesanterweise) und daher sowohl in A als in F einmal frei verkaeuflich waren. Statt sie in Kategorie B umzusetzen, hat man sie einfach verboten. In Oesterreich nach einem einzelnen schweren Zwischenfall und in F, weil immer mehr dieser Geraete in den Vorstaedten auftauchten, die von bestimmten Bevoelkerungskreisen "bevoelkert" werden. Es wurden vor dem Verbot ueber die Jahre riesige Mengen ohne jede Registierung verkauft und entsprechend werden diese Waffen (in jeder vorstellbaren Version) auch oefters bei Straftaten verwendet oder in "gewissen Kreisen" festgestellt.

Friedrich Gepperth

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Die sind in Fr nicht verboten sonder erwerbscheinpflichtig nach Kategeorie 4. Waehrend eine Waffe mit gezogenen Lauf und zivilen Kaliber mit nicht mehr als 10 Schuss erwerbscheinfrei nach Kategorie 5 waere.

Ein Sportschuetze kann in Fr ohne Probleme eine WBK fuer eine solche Flinte bekommen, nur eine Jaeger bekommt sie nicht mehr, wenn sie nicht altbesitz ist.

Nur zur Richtigstellung

Gruss

Makalu

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@ F.G.: Danke für die Erläuterungen.

Ich denke, den meisten Schützen (ob hier vertreten oder nicht) ist bewusst, dass die heutige waffenrechtliche Erlaubnis/WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG (populär "Neu-Gelb") eine der raren, aber dafür um so wertvolleren Erleichterungen gegenüber der alten Fassung des WaffG darstellt. Gewisse erweiterte Möglichkeiten, was die SL-Langwaffen angeht, wären auch noch ein Beispiel.

Wenn dennoch Genöle bzw. das "Austesten von Grenzen" bis hinein in Graubereiche vorkommen, dann speisen sie sich halt aus dem Wunsch nach noch mehr Liberalität bzw. der generellen Unzufriedenheit mit dem Bedürfnisprinzip. In diesem Bereich werden uns aber nur massive politische Aktivitäten ggf. weiterbringen.

Interessant finde ich noch die erwähnte Haltung des ehemaligen Innenministers G. Beckstein. Ich war (im Forum und außerhalb) oft in einer Minderheitenposition, als ich meine Meinung wiedergab, dass er - bei aller Kritik - ein ganz integrer und mit gutem Menschenverstand ausgestatteter Politiker sei, was in der heutigen Polit-Landschaft eher selten ist. Seine damalige Aussage zum drohenden VR-Flinten-Verbot bestätigt das.

Gruß,

karlyman

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-snip-

Am Ende des Tages wurde nur verboten, was beim BDS schon vorher verboten war: Vorderschaftsrepetierflinten nur mit Pistolengriff ohne Hinterschaft.

-snip

womit normalerweise ein Sportschütze auch kein Problem hat.

Wenn manche Schützen die gleiche Energie die sie aufbringen um das WaffG zu umgehen und eine Repetierflinte auf "Gelb" zu kaufen aufbringen würden um im BDS zu schießen dann hätten sie schon lange eine auf "Grün"

Grüße

Robert

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.... Gibt´s auch KK-Vorderschaftrepetierflinten? <_<

Jepp. Schau mal in den (wenn er dir vorliegt) Alljagdkatalog rein. Dort sind u.a. auch welche drinn. Außerdem hatten wir meiner Meinung nach vor kurzem erst einen Beitrag, wo jemand einen bestimmten KK-Vorderschaftrepetierer gesucht hat. (Mal schauen, ob ich es finde.)

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Wenn manche Schützen die gleiche Energie die sie aufbringen um das WaffG zu umgehen und eine Repetierflinte auf "Gelb" zu kaufen aufbringen würden um im BDS zu schießen dann hätten sie schon lange eine auf "Grün"

Ein wahres Wort,

und mit Grün bewegt man sich damit in keiner Grauzone. Auf der anderen Seite kann ich zum Teil, das denken derer verstehen, wo Grauzonen suchen. Es gibt leider auf dem Land viele Vereine wo nur dem BSSB angschlossen sind, und die Schützen sind zu bequem sich einen Verein weiter weg zu suchen, wo ihre Wünschen nach HA und Pumpe durch den enstsprechende Verbandszughörigkeit erfüllen könnte. Und das kann ich aus meinem Umfeld sagen, viele unserer Nachbarn, sind halt leider nur dem BSSB angschlossen, und schauen dann mit großen Augen auf Pumpe und HA. Und den Verein zu wechslen, oder einem zweiten Beitzutreten, da kann man die auch nicht überzeugen.

Also besser sich einen Verband aussuchen, ohne Grauzone, so ist mein Tipp (aber jeder hat da so seine eigene Meinung)

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<Seufz>

Sagen wir mal, Du hast recht: die "870 Deer-Gun" ist eine Vorderschaftsrepetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf: Dann kann man Sie auf "Neu-Gelb" erwerben. Aber: Dann darfst Du sie nur mit Schrotpatronen OHNE Schrotbecher betreiben. "Buckhammer"-Slugs, Lyman "Männerdiabolos", oder Forster-Slugs im Becher sind NoGo, nämlich verbotene Treibspiegel-Munition.

Macht keinen Sinn, dahin führt aber das Gesetz, wenn Du unbedingt darauf bestehst, Recht zu haben.

Sieh das mal so: Die Flinte gilt immer als Flinte, egal welches Laufprofil gerade montiert ist. Nochmal: Jede Waffe im Schrot-Kaliber gilt immer als "Langwaffe mit glattem Lauf". Dann ist der Erwerb auf "Neu-Gelb" nicht möglich. (Für die "870 Deer Gun" o.Ä.

Ist zwar auch unlogisch, man stolpert dann aber nicht in die Verbotszone und hat kein Schlupfloch bei den bösen Pumpguns. Im Endeffekt für uns also das kleinere Übel zu ertragen.

Ob das Sinn macht, kann man bis zur Vergasung diskutieren. Wenn man Spaß dran hat, frustriert aufzustehen. Und mit dem Augen gen Himmel zu rollen und zu fragen: "Herr, warum so blöde, unlogische Regelungen ?"

Hallo,

ich habe mal gelernt eine Flinte hat einen glatten Lauf und eine Büchse einen gezogenen Lauf.

Also ist eine umgebaute Flinte mit einem gezogenen Lauf ist eine Büchse.

Nur zu Klarstellung Flinte oder Büchse.

Aber auf die "NEUE gelbe WBK" kann ich ohne Probleme einen .22 lfb Vorderschaftrepetierer (Erma, Taurus) kaufen.

BDS Disziplin 50m Unterhebel od. Vorderschaftrepetierbüchsen.

Gruß Thommi

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Hallo

das WaffG unterscheidet nicht zwischen Büchse und Flinte, sondern zwischen Langwaffe mit gezogenem und glatten Lauf. Ich melde auch keinen Vorderschaftrepetierer mit gezogenen Lauf sondern eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf an. Wo bewege ich mich da in einer Grauzohne?

Steven

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@Thommi, @steven

lest Euch doch bitte mal den gesamten Thread durch. Sehr löblich, daß Ihr fein in der Sachkunde aufgepasst habt, und alle Feinheiten von Definitionen auf der Pfanne habt. Eigentlich geht es unserem Thread-Ersteller nur darum, einen KK-Repetierer auf Gelb zu kaufen, so wie den Taurus M62R.

Geht auf Gelb. War schon klar, den Meisten zumindest.

Und dann ging's wieder los mit der alten Leier:

"Aber es geht auch, eine PumpGun auf Gelb zu kaufen, wenn sie 'nen Slug lauf hat..."

" NÖ, geht nicht !"

"Doch, Doch, ich kenn sogar einen, dessen Kumpel hat so eine auf der WBK"

" Dann war das falsch was der SB da gemacht hat. Muss das immer sein ?"

"Das ist total cool, wenn das geht, ja !, Das muss man unbedingt ausnutzen"

" Das ist nicht cool, das ist doof, weil das allgemeinen Ärger mit den Behörden gibt, außerdem gibt's da noch 'ne tiefe Fallgrube mit der Mun..., kauft Euch Eure Pumpen auf Grüne WBK mit Voreintrag und Verbandsbescheinigung, ist besser für uns alle"

Der Jefe vom BDS erklärt dann nochmal wie das Pumpenverbot damals kam, und allen ist klar was die Absicht war. Und wie man Ärger vermeiden kann.

Und jetzt springt Ihr Auf und Ab :s73: und wollt es wieder besser wissen. Na gut, hier ist halt WO. Unrecht habt Ihr trotzdem.

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@steven

lest Euch doch bitte mal den gesamten Thread durch. Sehr löblich, daß Ihr fein in der Sachkunde aufgepasst habt, und alle Feinheiten von Definitionen auf der Pfanne habt.

Und dann ging's wieder los mit der alten Leier:

Der Jefe vom BDS erklärt dann nochmal wie das Pumpenverbot damals kam, und allen ist klar was die Absicht war. Und wie man Ärger vermeiden kann.

Unrecht habt Ihr trotzdem.

Hallo Tyr13

da du mich persönlich ansprichst, werde ich dir auch antworten.

Ich hatte mir vor meinem Posting den gesamten Thread durchgelesen. Und auch jetzt sehe ich noch keinen Fehler in meinem Schreiben.

Da ich selbst lange Zeit Sachkundeuntericht erteilte, ist das Aufpassen zwangsläufig.

Mit der "alten Leier" meinst du sicherlich, daß ich Vertreter der Auslegung des Gesetzestextes bin, so wie er geschrieben steht. Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf auf Gelb, Repetierlangwaffe mit glatten Lauf auf Grün.

Die Erklärung über das Zustandekommen des "Pumpenverbots" ist sehr informativ. Wir alle können die Paranoia der Regierenden interpretieren. Dieses Verbot kam noch unter unserem allseits geschätzten Bundeskanzler Schröder zustande. Der werte Mann sitzt aber jetzt in Russland und verdient viel Geld. Böse Zungen behaupten sogar, er hat mit einigen Zugeständnissen während seiner Dienstzeit den Weg für diesen Job geebnet.

Und wie man Ärger vermeiden kann, ist mir durchaus bekannt. Indem man auf sein gesetzlich garantiertes Recht verzichtet und einigen Beamten in den Arsch kriecht, weil sie nicht wollen, daß man auf Gelb Vorderschaftrepetierlangwaffen kaufen kann. Selbst wenn es das Gesetz hergibt. Dies entspricht aber keinesfalls meinem Naturell. Und dies wird uns auch nicht weit bringen. Wenn wir, nur weil einige Beamte es so wollen, Rechte aufgeben, werden wir immer weiter zurückgedrängt.

Das mit dem "Unrecht habt Ihr trotzdem" mußt du mir noch genau erklären.

Steven

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Das mit dem "Unrecht habt Ihr trotzdem" mußt du mir noch genau erklären.

Wenn Du es bis jetzt noch nicht verstanden hast, bin ich nicht sicher, ob meine folgende Erklärung helfen wird.

Ich gebe Dir ja recht, daß man das Gesetz vom Wortlaut her tatsächlich so auslegen könnte, wie Du meinst. Diese Auslegung hat aber noch weiter reichende Konsequenzen. Wird nämlich handelsübliche Flintenmunition wie die Sauvestre "Balle Fleche", Remington "Buckhammer", oder auch nur Winchester AA aus solcher Flinte verschossen, dann ist es in dem Moment "verbotene Munition" Das Geschoss ist dann nämlich kleiner als der Felddurchmesser und es wird von einem Plastikteil (Schrotbecher !) geführt, der sich danach vom Geschoss trennt.

Weil man so zwischen Baum und Borke sitzt, ist ein lebensfähiger Kompromiss notwendig. Hier sind die Beiträge beider Kontrahenten:

Schütze: "Auch eine VRF mit Sluglauf ist eine Flinte, leider kann ich sie deshalb nur auf grüne WBK erwerben"

Behörde: "Alles, was aus Flinten verschossen wird, gilt nicht als Treibspiegel-Mun nach Anlage 2, 1.5.3"

Dieser Kompromiss erscheint mir erträglich. Weil ich Deiner Meinung nach zu unterwürfig bin, weißt Du es wahrscheinlich wieder besser. Und ich hätte meine Zeit sparen können.

Aber vielleicht erreicht es ja jemand anderen.

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Ich gebe Dir ja recht, daß man das Gesetz vom Wortlaut her tatsächlich so auslegen könnte,

Diese Auslegung hat aber noch weiter reichende Konsequenzen.

Weil ich Deiner Meinung nach zu unterwürfig bin, weißt Du es wahrscheinlich wieder besser. Und ich hätte meine Zeit sparen können.

Hallo Tyr13

der Wortlaut muß so ausgelegt werden, daß eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf die Gelbe WBK gehört.

Keiner regt sich auf, wenn ich einen normalen Repetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf die Gelbe kaufe. Aber scheinbar scheint das Abendland unterzugehen, wenn ich eine Vorderschaftrepetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe eintrage. Die Paranoia unserer Politiker trägt Früchte und wir unterstützen das. Mit keinem Wort schrieb ich, daß aus einem Repetierer mit gezogenem Lauf Schrot verschossen werden sollte. Aber für Slugs ist der nun mal besser. Und der geht auf Gelbe.

Mit der Mun gebe ich dir recht. Aber wie ich oben schrieb...

Mit der Unterwürfigkeit ist das so eine Sache. Der eine versuchts Diplomatisch :s75: , der andere mit der Brechstange. Ich bin eher der Brechstangentyp. Habe ich durch die Waffengesetzgebung gelernt. Die Gegenseite nimmt keine Rücksicht und ein Wort zählt nicht. Siehe 2/6 auf Gelbe.

Steven

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Was ist ein "normaler" Repetierer - einer mit Zylinderverschluß?

Und die soll's mit gezogenem Lauf im Kal. 12 geben?

Hallo karlyman

richtig, ich meinte einen Zylinderverschluß.

Obs die mit gezogenem Lauf gibt, weis ich nicht. Wenn nicht, wars nur ein Bspl. am untauglichen Objekt.

Steven

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...

Keiner regt sich auf, wenn ich einen normalen Repetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf die Gelbe kaufe. ...

Steven

Nur mal so nebenbei, Kaliber 12 ist ein Flintenkaliber, Du hattest weiter oben geschrieben, daß Du selbst Lehrgänge abhältst, also müßte Dir die Herkunft des Begriffs schon klar sein, bezüglich Blei und Pfund usw.

Wenn Du einen guten SB hast, wird er Dir sicher Deine neue 600NE als Einzellader auf die neue Gelbe eintragen, DAS ist eine Büchse, das Kaliber dieser Waffe dürfte in etwa dem Laufdurchmesser einer Flinte im Kal. 12 entsprechen. (Bitte jetzt nicht auf den hundertstel nachrechnen, mir gehts hier NUR ums Prinzip).

Ob die Flinte einen glatten oder gezogenen Lauf hat, ist völlig irrelevant für die hier anstehende Diskussion. Gesetzeskonform bekommst Du den VR NUR auf die Grüne.

mfg

Ralf

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Kaliber 12 ist ein Flintenkaliber,

Ob die Flinte einen glatten oder gezogenen Lauf hat, ist völlig irrelevant für die hier anstehende Diskussion. Gesetzeskonform bekommst Du den VR NUR auf die Grüne.

mfg

Ralf

Hallo Ralf

das Gesetz unterscheidet zwischen Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf und Repetierlangwaffe mit glattem Lauf. Flinte und Büchse werden nicht erwähnt. Also nochmal: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb (wenn eine da ist), Repetierlangwaffe mit glattem Lauf auf grün.

Steven

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Hallo Ralf

das Gesetz unterscheidet zwischen Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf und Repetierlangwaffe mit glattem Lauf. Flinte und Büchse werden nicht erwähnt. Also nochmal: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb (wenn eine da ist), Repetierlangwaffe mit glattem Lauf auf grün.

Steven

Da bewegst Du Dich auf seeeehr dünnem Eis.

mfg

Ralf

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Da bewegst Du Dich auf seeeehr dünnem Eis.

mfg

Ralf

Hallo Ralf

erklär mal.

Der Gesetzestext ist doch eindeutig. Da kann man nichts dran interpretieren.

Natürlich weis ich, daß im IM einige Ministerialbeamte sitzen, die eine sog. Pumpgun für die gefährlichste Waffe des Universums halten. Darum wurde dafür gesorgt, daß sie ein Sportschütze nicht so einfach bekommen kann. Jetzt haben sie aber übersehen, daß es auch Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf gibt und diese mit der gelben WBK zu erwerben sind. So steht es im Gesetz. Sie zeigten ihren Unmut bei den Verbänden und diese teilten es ihren Mitgliedern mit, daß obwohl gesetzesmäßig der Erwerb nicht gerne gesehen wird. Dies hat sich so manifestiert, daß einige bei einem legalen Erwerb, nähmlich den auf Gelb an einen Gesetzesverstoß denken.

Also, wie ist die Erklärung mit dem dünnen eis?

Steven

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Einmal ganz abgesehen von der verwaltungsrechtlichen Situation: Lieber gleich eine echte Vorderschaftrepetierflinte kaufen.

"Flinten" mit gezogenen Läufen haben ein zu begrenztes Einsatzgebiet:

*Sie sind gegenüber Modellen mit glatten Läufen nicht soviel präziser, dass sie für einen Sportschützen zwingend notwendig wären

*Wenn man nur Slugs schießen kann, fressen einen die Munitionskosten auf (und der Trend zeigt weiter nach oben)

*Beim BDS sind sie bereits geächtet

Ich habe mir in meiner "Sturm und Drang"-Zeit auch eine Remington Deer Gun auf die gelbe WBK gekauft. Mit meiner Behörde habe ich das vorher im Detail abgeklärt. Die Waffe war prima, stand aber nach kurzer Zeit nur noch im Schrank herum. Mittlerweile ist sie verkauft und ich weine ihr keine Träne hinterher.

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warum streitet ihr euch schon wieder über dieses leidige Thema? Die Frage lässt sich relativ einfach aus der Welt schaffen!

1. Gelbe WBK beantragen

2. Pumpflinte mit gezogenem Lauf kaufen

3. Zum SB gehen und versuchen sich diesen Erwerb abstempeln und absegenen zu lassen

Dann gibts 2 Möglichkeiten. Er machts, oder er machts nicht.

Wenn er sich weigert, seinen Segen zu geben, kommt

4. Klage vorm Verwaltungsgericht!

Danach sollten wir es genau wissen.

P.S. sollte der SB eine Pumpe auf "Gelb" absegenen, freuen und Schnauze halten. Dann liegt der schwarze Peter nämlich bei ihm. (allein aus dem Grund werden sich die meisten SB hüten, sowas zu machen)

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