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IGNORED

Trennung von Waffe und Munition beim Transport ?


El Marinero

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Naja… das DWJ erhebt von sich sicherlich die Ansprüche mehr als nur eine billiges Faltblatt als Zeitungsbeilage zu sein.

Immerhin kostet es auch ein paar Mark fünfzig und dafür sollte man ein kleinwenig Mühe in eine Recherche erwarten dürfen.

Dazu kommt, dass das DWJ für so manchen Jäger und Schützen das einzige Infoblatt ist, mit dem er sich auf dem aktuellen Stand der Zeit hält. Bei nicht Wenigen ist die Sachkunde schon Jahre und Jahrzehnte vorbei, sie vertrauen dem DWJ und nehmen das geschriebene Wort für bare Münze.

Das sehe ich genauso!

Der rechtliche Teil aus dem Bereich "Wissen" ist in der Regel immer sehr gut ausgearbeitet und gut recherchiert.

Aber von der "Beilage Waffenrecht" war ich mehr als enttäuscht!

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1.3.09

Hallo in die Runde!

Da ich als einfaches Mitglied eines Schützenvereins auch so meine Problemchen habe, bei allen geäußerten Ansichten den Wahrheitsgehalt heraus zu filtern, habe ich mal einen "Glücksumstand" unseres Vereins genutzt: Wir haben da einen kürzlich pensionierten Kriminalkommsiar (oder noch höher...), der in unserer Region vorher als Sachverständiger für Schießstände, Schützenvereine, Gutachten etc. eingesetzt war. Dem habe ich MEINE Aufbewahrung vorgelegt: Waffe mit metallenem Sicherheitsschloss (Zahlenkombi) um den Abzugsbügel - und Munition im gleichen Koffer. Das fand der im Sinne des "schnellen Zugriffs" völlig OK. Gesamter Koffer selbstverständich auch verschlossen!

Würde mich mal interessieren, wie Ihr das bewertet (unabhängig von der Kompetenz dieses Mannes)

Beste Grüße, hokus_pokus (André)

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Hallo hokus pokus, erstmal willkommen hier in WO!

Rückfragen zu deinem Beitrag:

-Meinst du mit "verschlossen", dass der Koffer mit Schloss abgeschlossen ist?

-Meinst du mit "Munition im gleichen Koffer", dass die Mun im selben Kofferfach, also direkt neben der Waffe liegt; und wie "liegt" sie da?

Das wäre noch ganz interessant zur Beurteilung.

Gruß,

karlyman

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Würde mich mal interessieren, wie Ihr das bewertet (unabhängig von der Kompetenz dieses Mannes)

Ist die mit Abzugsschloss gesicherte Waffe in dem abgeschlossenen Koffer, in dem sie zusammen mit der Munition untergebracht ist, in einem verschlossenen Fahrzeug? Kann man den Kofferraum des Fahrzeuges von Innen ver- bzw. entriegeln? Ist die Munition in der ungeöffneten Originalverpackung oder ist diese vielleicht mit einem Tuppergefäß mit Schwenkriegelschloss untergebracht?

Ich würde das nicht so einfach aus dem Handgelenk beurteilen wollen. Aber ich bin ja auch nicht der Kommissar.

Gruß Tauschi

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Dem habe ich MEINE Aufbewahrung vorgelegt: Waffe mit metallenem Sicherheitsschloss (Zahlenkombi) um den Abzugsbügel - und Munition im gleichen Koffer. Das fand der im Sinne des "schnellen Zugriffs" völlig OK. Gesamter Koffer selbstverständich auch verschlossen!

Das Einzige was interessiert hab' ich markiert. Damit ist die Waffe nicht zugriffsbereit. Entspricht der Maximalforderung: Transport in einem verschlossenen Behältnis

Wenn sich Munition "in" der Waffe befindet ist sie schussbereit Egal, ob ein Schloss dran, drum, drin ist. Ich geh' aber mal davon aus, daß Du keine geladenen Waffen transportierst, und das vor lauter Selbstverständlichkeit vergessen hast.

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... Dem habe ich MEINE Aufbewahrung vorgelegt:

Ich nehme an, dass du nicht wirklich "Aufbewahrung" meinst (sondern "Transport", um den es hier im thread geht).

Dann wäre nämlich ein Tresor die Pflicht - auch wenn es der Polizeipräsident wäre und früher so gehandhabt wurde.

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1.3.09

Hallo Tyr 13, Hallo Lusumi !

Danke für Euere Antworten. Klar, hab´mich ungenau ausgedrückt! Es geht natürlich um den Transport zum Verein oder Wettkampf. Und klar ist die Waffe selber ungeladen, Muni in Originalverpackung etc. und Koffer ist verschlossen. Die Anordnung entspricht nur nicht dem vorher mehrfach diskutierten Doppelkoffer mit gerenntem Verschluss bzw. sogar zwei getrennten Behältnissen. Bei mir sind Waffe und Munition sehr wohl in einem verschossenen Behältnis gemeinsam untergebracht. Das Sicherheitsschloss an der Waffe soll aber zusätzlich den schnellen Zugriff erschweren / verhindern. Allgemein scheint die Konstellation von Euch aber zufriedenstellend beurteilt zu sein.. Besten Dank für die Beiträge.

hokus_pokus

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  • 2 Wochen später...
Also Munition in einer Schachtel braucht kein verschlossenes Behältnis, Munition in Magazinen allerdings schon?

Lieber Nippex:

Patronenmunition für Schusswaffen braucht:

- Eine Blechkiste mit Schwenkriegelschloß zum Aufbewahren

- Die verschlossene Originalverpackung mit CIP-Kennzeichen beim gewerblichen Überlassen

- Ein Patronenlager zum Schießen

Zu der Nummer mit den Magazinen:

Wenn man ein gefülltes Magazin neben der zugehörigen Schusswaffe in der Tasche herumschleppt, löst das bei einem Polizisten den Verdacht aus, hier würde "verdeckt" eine Waffe geführt, und zwar nicht "nicht Schuss- und Zugriffsbereit". Diesen Verdacht kann man natürlich damit zerstreuen, solch eine Tasche zu "verschließen", so daß dann die Maximalbedingung für "Transport" erfüllt ist.

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Also Munition in einer Schachtel braucht kein verschlossenes Behältnis, Munition in Magazinen allerdings schon?

Dabei ging es mir um den Transport.

Es ist klar das die Schußwaffe in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden muß und die Waffe getrennt von der Munition, also entladen.

Die Frage bezog sich jetzt darauf, ob ich Patronenmunition generell auch in einem verschlossenem Behältnis transportieren muß, nur gefüllte Magazine oder ob das egal ist so lange die Magazine nicht neben der Waffe im Koffer liegen, das Schachteln daneben liegen dürfen haben wir ja schon geklärt.

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das Schachteln daneben liegen dürfen haben wir ja schon geklärt.

Und ? Haste auch verstanden warum ? Weil, da gibbet gar keine Vorschrift für. Mach Dir das Angst ? Daß der große Bruder nicht Dein schweißnasses Händchen hält ?

Ich schlag Dir folgendes vor: Lies mal die Passagen des WaffG und der AWaffV zum erlaubnisfreien Führen und, zur Weiterbildung, vorübergehenden Aufbewahrung.

Überraschenderweise wirst Du feststellen, daß nicht alle Lebenslagen abgedeckt sind. Ob zum Beispiel ein einarmiger Stehgeiger in seinem nicht abschließbaren Geigenkoffer nachts auf dem Weg zum Restaurant ein mit Tesa verschlossenes Magazin führen darf, während er die Patronen einer nicht dazu passenden, aber kaliberkleineren und gasdruckschwächeren Waffe in der Manteltasche trägt, steht da einfach nicht drin. :huh:Warum kann mir denn niemand im Gesetz die Stelle zeigen, wo das geregelt ist ? Häh ? Ist doch eine ganz einfache und klare Frage...

Es gibt aus Sicht des Gesetzes keinen Unterschied zwischen einer verschlossenen Originalschachtel Munition und einem voll aufmunitionierten Beta C-Mag. Für den Transport (das ist eine ganz besondere Form des Führens, die keiner Erlaubnis bedarf, <Hint, Hint>).

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Die Frage bezog sich jetzt darauf, ob ich Patronenmunition generell auch in einem verschlossenem Behältnis transportieren muß, nur gefüllte Magazine oder ob das egal ist so lange die Magazine nicht neben der Waffe im Koffer liegen, das Schachteln daneben liegen dürfen haben wir ja schon geklärt.

Waffenrechtlich können volle Magazine natürlich transportiert werden. Anders sieht es aber bei den unterschiedlichen Sportordnungen der Verbände aus. Wer ein bereits gefülltes Magazin zum Stand schleppt, kann u.U. bei Wettkämpfen disqualifiziert werden oder fängt sich einen Rüffel von der Standaufsicht.

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Gut, also unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Munition in einer Schachtel oder im Magazin, hätte mich auch gewundert, ich laß ein paar Seiten vorher allerdings etwas das mich diesbezüglich zweifeln ließ.

Eine Frage bleibt bei mir allerdings noch offen, da sie noch nicht direkt beantwortet wurde, muß ich Munition denn jetzt in einem verschlossenem Behältnis transportieren?

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Eine Frage bleibt bei mir allerdings noch offen, da sie noch nicht direkt beantwortet wurde, muß ich Munition denn jetzt in einem verschlossenem Behältnis transportieren?

Bei der Bisonjagd vom Pferd aus hatten wir die Kugeln sogar im Mund. So konnten wir sie beim Nachladen der Vorderlader schnell in den Lauf spucken :gutidee:

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ZITAT(El Marinero @ 10.03.2009 - 12:28) *

Wer ein bereits gefülltes Magazin zum Stand schleppt, kann u.U. bei Wettkämpfen disqualifiziert werden oder fängt sich einen Rüffel von der Standaufsicht.

Welcher Verband macht denn so was?

Naja, beim DSB könnte man aus der 2.0.3.1.1.2 sowas in der Art herleiten, Magazine dürfen erst auf Kommando geladen (gefüllt) werden.

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