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IGNORED

Waffenreinigung im Garten


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich bin also selbst leidgeplagter Grundstücksbesitzer, trete/packe des öfteren beim Rasen mähen in die Schei... und habe desöfteren Probleme, wenn unser Hund brav an der langen Leine (einen Zaun haben wir leider noch nicht) auf der Wiese liegt und irgendeiner der anderen Hunde ohne Herrchen/Frauchen auf unser Grundstück kommt und angreift.

Das ich das nicht toll finde, muss ich wohl nicht extra erwähnen :-)

Leg doch Natodraht aus. Dann kommt garantiert kein Hund mehr auf dein Grundstück. Pflanze Hecken um dein Grundstück und leg den Draht unten rein.

Geschrieben

Rechtlich ist das Reinigen kein Problem.

Wenn Fremde,also nicht nur der Nachtbar der mein Hobby kennt und mir wohlgesonnen ist,mich beim Waffenreinigen beobachten können und auch erkennen können, dass ich dort mit einer Schusswaffe Umgang habe:

LASS ES SEIN!!!

Ein aufgeregter Anrufer bei der Polizei reicht aus um Dir nicht nur diesen Tag zu versauen.

Der Actiongeile junge Beamte der sich profilieren will oder ein erfahrener Beamter mit dem richtigen Riecher,

Ein anlaßbezogenes Vorgehen (verdächtige Person mit Schusswaffe) hat nichts mit Actiongeilheit zu tun sondern mit Eigensicherung.

Einige erfahrene Beamte, schauen sich grade fühzeitig die Radischen von unten an, weil sie dachten "denn richtigen Riecher" zu haben.

Deswegen kann man sich schon mal darauf einstellen:

In den meisten Fällen habe ich erlebt, dass fast nur noch generell das SEK die "Nachschau" hält.
Selbst die Frau im eigenen Haus ist schon ein "Risikofaktor" bzgl Eurer Waffen, wenn sie "spinnt" oder jemanden anderen kennenlernt , Geld von Euch will und Euch eins reindrücken will. Scheidung & Kollegen läßt grüßen.

Und das ist nicht an den Haaren herbei gezogen!

Geschrieben
Leg doch Natodraht aus. Dann kommt garantiert kein Hund mehr auf dein Grundstück. Pflanze Hecken um dein Grundstück und leg den Draht unten rein.

An den Hecken sind wir schon dran, bis die allerdings dicht zusammen gewachsen sind, wird es noch ein wenig dauern und Übergangsweise Zaun und Hecke ist mir zu teuer :-) Natodraht ist mir zu hart, hinterher bekomm ich noch Ärger wenn eins der zahlreichen Kids sich daran verletzt, wenn sie mal wieder einen Ball holen wollen und meinen durch die Hecke rennen zu müssen.

Gruß

otelo

Geschrieben
Alles Maedchenmusik und Kuschelschrott.

Manowar: "The power of thy sword" oder "Hail and kill"

:eclipsee_gold_cup:

Naja, nur mit dem Unterschied, daß es von den Slime-Jungs nicht nur so dahingesagt ist, wenn sie singen:

"Doch wenn ihr lest "Staatskarosse flog in die Luft"

Mit zwei Herren oder drei

Dann könnt ihr euch sicher sein:

Ich war dabei"

Geschrieben

Da ich überwiegend Schwarzpulverwaffen habe , ist das Reinigen von Chassepot, 71/84 oder auch der VL-Enfields im Garten angesagt.

Vorgehensweise wie früher: Heißes Wasser von vorn oder hinten durch den Lauf und gut. Anschließend WD40.

Im Abwasser ist Nitrat, das düngt den Boden.

Vollkommene Entspannung seitens der Nachbarn.

Liegt vlt. auch daran, daß hier doch ziemlich ländliches Gebiet ist. Da ist man nicht gleich so hysterisch. Auch seitens der Rennleitung nicht.

Heinrich

Geschrieben
Du kommst nicht aus Deutschland, gell?

CM

Doch schon, aber ich bezog mich im Wesentlichen aufs Waffenrecht. Da darf ich auf meinem Privatbesitz ja doch noch deutlich mehr als in der Öffentlichkeit. Nur schießen leider nicht. :mad:

Und das was ich darf (z.B. schön in der Sonne die Waffe reinigen) lasse ich mir nicht von anderen versauen!

Gast Harlekin
Geschrieben

ähem, kleine Anmerkung für alle, die hier die "Rennleitung" (was ist das eigentlich? Kenne ich nur von Motorsport) mit allem Drum und Dran und entsprechender Vorgehensweise befürchten:

Abhilfe könnte hier die ungeliebte Zentrale Waffendatei schaffen: eine Abfrage - aha, legaler Waffenbesitzer. Cool down, keine SEK-Einsatz nötig.

Nur mal so zum Überlegen.

Harlekin

Geschrieben
ähem, kleine Anmerkung für alle, die hier die "Rennleitung" (was ist das eigentlich? Kenne ich nur von Motorsport) mit allem Drum und Dran und entsprechender Vorgehensweise befürchten:

Abhilfe könnte hier die ungeliebte Zentrale Waffendatei schaffen: eine Abfrage - aha, legaler Waffenbesitzer. Cool down, keine SEK-Einsatz nötig.

Nur mal so zum Überlegen.

Harlekin

Endlich hat`s mal jemand von der praktischen Seite her erfassst. Dass einem die Angelegenheit als solche nicht unbedingt schmecken muß - da geht`s doch eigendlich "nur" ums Prinzip. Mir auch.

Geschrieben
... eine Abfrage - aha, legaler Waffenbesitzer. Cool down, keine SEK-Einsatz nötig.

Harlekin

Kann aber auch so laufen: .... der vermeintliche Übeltäter hat tatsächlich Waffen, ruft Verstärkung.

Für alle zum mitsingen.....

WBK= SEK, tatü Tata

Kniffte weg, dann Verhör und JVA

(frei nach Fanta4 oder so ähnlich)

Gruss,

Pickett

Gast God of Hellfire
Geschrieben
ähem, kleine Anmerkung für alle, die hier die "Rennleitung" (was ist das eigentlich? Kenne ich nur von Motorsport) mit allem Drum und Dran und entsprechender Vorgehensweise befürchten:

Abhilfe könnte hier die ungeliebte Zentrale Waffendatei schaffen: eine Abfrage - aha, legaler Waffenbesitzer. Cool down, keine SEK-Einsatz nötig.

Nur mal so zum Überlegen.

Harlekin

BULLSHIT

:-)

Abhilfe könnte schaffen, wenn man das Verbreiten von Hysterie aufgrund dummer Ideologien (Waffen sind böse) durch unsere Politiker und Journalisten vermeiden würde.

Nur mal so zum überlegen...

Gruß

GOH

Geschrieben
BULLSHIT

:-)

Abhilfe könnte schaffen, wenn man das Verbreiten von Hysterie aufgrund dummer Ideologien (Waffen sind böse) durch unsere Politiker und Journalisten vermeiden würde.

Nur mal so zum überlegen...

Gruß

GOH

Nun ich komme aus der Schweiz und dort ist ja die anti-waffen Hysterie noch nicht so weit. Sonst legal kann ich alles machen was ich will mit meiner Waffe inklusive schiessen im Garten.

Nur auch hier muss es nicht unbedingt sein, man kann, kenne aber niemand der es tun würde (vorausgesetzt man kann in den Garten einblicken). Obwohl nichts passieren würde, weil ein Anruf bei der Polizei mit "Ja und" enden würde.

Ich darf auch zum Stand mit der ungeladenen Pistole im Holster fahren, ob ich das tue und dann noch bei einer Strassenkontrolle die Beamten darauf aufmerksam mache ist aber wieder eine andere Sache.

Sonst macht doch einfach eine Strassenparty bei der Waffen gezeigt und gereinigt werden :00000733:

Letzter Punkt ich schreibe auch nicht auf mein Haus, hier lagern Waffen...

Joker

Geschrieben
Doch schon, aber ich bezog mich im Wesentlichen aufs Waffenrecht. Da darf ich auf meinem Privatbesitz ja doch noch deutlich mehr als in der Öffentlichkeit. Nur schießen leider nicht. :mad:

Und das was ich darf (z.B. schön in der Sonne die Waffe reinigen) lasse ich mir nicht von anderen versauen!

Natürlich darfst Du auf Deinem Grund und Boden schießen ohne Schießerlaubnis:

§ 12 Abs. 4 WaffG

-nur mit Waffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden können als Inhaber des Hausrechts oder mit

dessen Zustimmung

-oder wenn die Geschoßenergie nicht mehr als 7,5 Joule beträgt und die Geschosse das befriedete Besitztum nicht

verlassen können

Wäre jedoch noch ein Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung zu beachten.

Geschrieben
Ich denke das Reinigen der Waffe auf der Terrasse, weil das Wetter schön ist kann jeder halten wie er will. Wenn es aber gemacht wird, um ein Drohsignal zu setzen halte ich es für falsch.

Gruß

otelo

Ich halte es NICHT für falsch, sondern sogar für richtig:

"Principiis obsta!" -Ist altes Lateinisch (wenn ich das noch richtig geschrieben habe nach sehr langer Zeit.....) und heißt: "Wehret den Anfängen!"

Also- GENAU richtig gemacht!

Geschrieben
Hi,

wie siehts eigentlich rechtlich aus wenn ich meine Waffe im Garten reinige wo mich jeder sehen kann passanten und Nachbarn.

Das schöne Wetter läd ja richtig dazu ein.

Mach ruhig! Und berichte uns dann!

Geschrieben

Mein Nachbar kam gleich mit großen Augen an und fragte ob das ne Softair ist. Und ich sagte nein das ist ein echtes Gewehr.

Mit der man "scharfe" Muni verschießen kann. Er wollte es mal in den Anschlag nehmen und ein bisschen befummeln. Da hab ich es ihm in die Handgedrückt. (für die sicherheitsfanatiker natürlich ohne Magazin und Verschluss offen) Und er hat ein bisschen damit rumgespielt. Dannach fragte er ob er mal mit zum Schiessen kommen könne.

Ich würd sagen Erfolg auf ganzer Linie. :00000733:

Geschrieben
Natürlich darfst Du auf Deinem Grund und Boden schießen ohne Schießerlaubnis:

§ 12 Abs. 4 WaffG

-nur mit Waffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden können als Inhaber des Hausrechts oder mit

dessen Zustimmung

-oder wenn die Geschoßenergie nicht mehr als 7,5 Joule beträgt und die Geschosse das befriedete Besitztum nicht

verlassen können

Wäre jedoch noch ein Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung zu beachten.

Wenn ich als GK-Junkie von schießen rede, meine ich ... ;)

Bin aber auch schon wegen CO2 und LuPi von einem Nachbarn vollgemault worden ... habe es dann während der gesetzlichen Ruhezeiten gelassen und ansonsten kann der spezielle Blockwart mich mal. Den stört es auch, wenn meine Kinder im Garten spielen. :peinlich:

Geschrieben

Wir sind uns ja nun inzwischen alle einig, daß es gesetzlich zulässig ist.

Ob es aber klugist, mag jeder für sich entscheiden und bei dem damit evtl. verbundenem Trouble und Ärger auch bitte an seine Familienmitglieder denken. Die bleiben davon ja nicht unberührt.

Geschrieben
.. habe es dann während der gesetzlichen Ruhezeiten gelassen...

Das ist zwar ein Randthema hier, aber:

Bitte präzisiert doch diese "Lärmschutzverordnung" bzw. "gesetzlichen Ruhezeiten" näher.

Bin mal gespannt...

Geschrieben
Das ist zwar ein Randthema hier, aber:

Bitte präzisiert doch diese "Lärmschutzverordnung" bzw. "gesetzlichen Ruhezeiten" näher.

Regeln die Gemeinden.

Luftgewehr mit blauem Engel?

Geschrieben

Vielleicht würde es ja genügen sich einen dicken Sticker auf die Haustüre zu kleben.

"Ich bin Sportschütze und völlig ungefährlich.."

Oder man stellt sich einen Fahnenmast in den Garten. Dann legt man national einen Wimpel fest der kennzeichnet, "Hier wird nur geputzt".

Das tolle an dem Thread ist man kann fast alles recht geben.

Zum einen die "man muss es ja nicht darauf anlegen". Wenn man scheiss Nachbarn hat wäre das für ein ruhiges Leben vielleicht angebracht.

Zum anderen "es ist mein gutes Recht, basta!". Ebenfalls richtig. Wer zahlt so einen SEK Einsatz denn dann überhaupt? Ich als einzelner Bürger oder die Gesamtheit des Volkes?

Ich würde persönlich würde das Reinigen der Waffe im Garten nicht als Drohung auffassen. Eher als "ich kenn meine Rechte und nutze sie solange ich noch kann.." Nur wenn Herr Schulz mein ich wolle damit seinen Hund erschiessen.. Dann sollte man sich vielleicht mal zusammen setzen. Er als Besitzer eines Kampfhundes hat sicher eine ähnliche Lage und wird sich so vielleicht zur Vernunft bringen lassen.

Geschrieben
Regeln die Gemeinden.

Die Gemeinden können per örtlich erlassener Polizeiverordnung (in Ba.-Wü. z.B. ist Ortspolizeibehörde

der Bürgermeister) bestimmte Ruhezeiten regeln. Diese ortsrechtlichen Vorschriften sind bußgeldbewehrt,

bieten aber - zumindest die, die ich kenne - rechtlich keine Eingriffsgrundlage (im Sinne: Durchsetzung

eines Tuns, Duldens, Unterlassens).

Bei diesem Ortsrecht von "gesetzlichen" Vorschriften im Hinblick auf den Lärmschutz zu sprechen, wäre ziemlich weit gegriffen. Daher mein etwas kritisches Nachhaken...

Gesetzliche Vorschriften bezüglich Lärmimmissionen im eigentlichen Sinn finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (vereinzelt dazu noch Landes-Immissionsschutzgesetze), ergänzt um Ausführungsverordnungen (BImSch-Verordnungen) sowie Regelwerke im Rang von Verwaltungsvorschriften (hier: Technische Anleitung Lärm) als Richtschnur für die Verwaltung. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, unter die Druckluft- oder Zündhütchenwaffen aber nicht fallen...) regelt das Immissionsschutzrecht aber nicht mittels totalen "Betriebsverboten" zu bestimmten Zeiten; vielmehr wird geregelt, WIE stark ein einwirkender Schalldruckpegel zu bestimmten Zeiten und abhängig vom baurechtlich eingestuften Gebiet maximal sein darf.

Beim "Schussknall" etwa eines freien Druckluftgewehrs (das ja im Regelfall auch nicht genau an der Grundstücksgrenze zum nächsten betroffenen Nachbarn zum Einsatz kommt) würde ich mir da eher keine Sorgen machen.

Grundsätzlich gilt natürlich: gegenseitige Rücksichtnahme (gespeist aus gesundem Menschenverstand) wahrt in den meisten Fällen den Frieden...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ein 20 Jähriger, der in einem "sozialen Brennpunkt" wohnt, mit umgedrehter Baseballmütze, Baggyhose, freiem Oberkörper und Tätowierungen zu Gangster-Rapmusik sein AR15 reinigt,

Dem neuen Waffengesetz sei Dank!

DAS wird er nicht machen können- gemeint, "sein AR15 reinigen".

"er" wird noch ein paar Jahre reifen müssen, ehe er -wenn überhaupt- in die Lage kommt, ein AR15 nur in die Hand zu nehmen.

Nichts für ungut, aber etwas überspitzt formuliert.

MfG!

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