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Glock-Jockey

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  1. Hey dirty harry, ich seh das ja auch so : you can have my gun...bullets first oder lieber von 12 gerichtet als von 6 getragen. ABER ! auch wenn der herr staatsanwalt hier die herrschende meinung vertritt.... rate ich jedem davon dringend ab seine wertgegenstände mit der waffe zu verteidigen...wir sind nicht in USA wo der richter vieleicht auch ne shotgun für die jagd hat und verständniss für den schützen hat. Ich bin so oft vor gericht (gott sei dank meist nur als zeuge) aber gerechtigkeit erwarte ich von einem deutschen gericht nicht mehr. Deshalb...schütze dein leben und das deiner famile und freunde...aber lass ihn mit der hifi-anlage besser laufen.
  2. mann mann mann seit doch nicht alle so gutgläubig. bgh hin oder her.... ...setzt eine person (egal ob privat oder dienstlich) in dieser bananenrepublik seine waffe (schusswaffe / messer) zur selbstverteidigung ein hat er erst mal richtig in´s klo gegriffen. jetzt kommt es auf den richter an.... Merksatz : ...zur abwehr eines gegenwärtigen, rechstwiederigen angriffs mit gefahr für leib oder leben auf mich oder andere. Um wertsachen, egal in welchem wert, zu schutzen würde ich NIEMALS eine waffe in dieser republik einsetzen. Der 68´er richter sagt dir schon warum. und auch für den otto-normal-wähler isr der GDV das A und O. als polizeibeamter handele ich ineiner notwehrsituation (in meinem bundesland) also normalbürger (ist das nicht nett ?) also GDV für ALLE. Viel glück vor gericht !!!
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