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IGNORED

Ab Donnerstag - Einhandmesser bei Aldi


dwm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich habe an Aldi geschrieben und den Sachverhalt dargestellt. Daraufhin hatte sich der Zulieferer bei mir per Mail gemeldet und mehr oder minder die Gestzeslage zitiert und mehr oder weniger das Gleiche gesagt, so wie Böker es nach dem Gespräch mit "Mecky Messer" Körting verbreitet hat. Ich habe den Zulieferer auf den einen oder anderen Knackpunkt dann hingewiesen, aber bis jetzt keine Antwort bekommen.

Ich gehe mal davon aus, dass die Leute den Ernst der Lage nicht verkannt haben und sich von solchen undurchsichtigen Begrifflichkeiten wie "sozial adäquater Zweck" und ähnlichen nicht greifbaren Formulierungen in die Irre leiten lassen. Es wird erst der Aufschrei des Entsetzens durch die Republik gehen, wenn es bei total harmlosen Bürgern zu Bußgeldbescheiden gekommen ist, weil sie irgendwo auffällig geworden sind und die Ausnahme nicht schlüssig nachweisen konnten.

Ich verstehe sogar dieses Verhalten derBevölkerung, es ist logsch und nachvollziehbar. Mit der Begründung, dass man die regelmäigen Messerattacken abwenden möchte, kann jeder gestzestreue Bürger sich identifizieren und hat auch Verständnis dafür. die hintergründe kennt er nicht und will sie im Moment auch gar nicht wissen, denn es geht ja um eine gute Sache. Dies wrd sich erst ändern, wenn ein Bürger, so wie Du und ich, in die Mühlen der Maschinerie kommt. Mit anderen Worten, die Meinugsmache der Initiatoren funktioniert, allerdings nur so lange, bis der oben geschilderte Fall eintritt, aber da ist es dann zu spät. Wir können dann lediglich sagen, wir haben es ja immer schon gewußt und gesagt, aber uns hat keiner zugehört.

Um wirkungsvoll etwas machen zu können, müssen wir auf den berühmten "fall" warten und dann ordentlich auf die Pauke hauen.

Streng genommen habt Ihr ja alle recht, aber verkomplizieren wir die Sache nicht selbst?

Geben wir dem hintersten Winkel des Gesetzes nicht den Wert einer heiligen Schrift?

Der Dorfsherif wird wohl kaum das Messerchen (bis 8cm Klingellänge mit einseitiger Schneide und ein fünftel Breite, sind nun mal solche) in der Tasche des Normalbürgers insbes. beim Angeln

oder in der Freizeit, aber auch sonst so nicht beanstanden.

Wer zum Fußball oder in die Disko geht hat besser sowas nicht in der Tasche, es gibt Situationen (Und damit war der Begriff Stadtneurotiker verbunden), da könnte er ungewollt zum Werwolf werden.

Ob berechtigt oder unberechtigt liegt oft im Auge des Betrachters. Bisher konnte solches bei ggf. vorgenommener Taschenkontrolle zwar beanstandet und der Zutritt verboten werden. Nun kann aber der Versuch des Einschmuggelns allein schon zur Anzeige führen und damit wird auch der auf Krawall gehende Hohlkopf aller Wahrscheinlichkeit nach, das Ding bei zu erwartenden Taschenkontrollen zu Hause lassen, oder er geht nicht rein.

.....Sollten sich natürlich revalisierende Fans beim Aldi auf dem Parkplatz treffen und ihre "sportlichen" Meinungsverschiedenheiten mit dem gerade käuflich erworbenen Angelmesser........ dann ist das nach alter, wie nach neuer Gesetzeslage sicherlich für alle festgestellten Beteiligten ein Problem.

Bei Plus und Lidl aber auch.

Aber mal im Ernst. Auch das Argument, ich hab ständig ein vernünftiges Messer bei mir, denn ich muß mich ja zur Not gegen böse Messerbuben zur Wehr setzen können ist m.E. nach schlecht.

Fersengeld, Pfeffersp. , Feuerlöscher oder Wagenheber von Toyota sind immer besser und meißt schneller einsetzbar. Ich will hier keine Tips zu definitiven Werkzeugen geben, die im Alltagsgebrauch immer zu rechtfertigen sind und die schneller verfügbar sind als das Klappmesserchen im hintersten Winkel der Hosentasche und die Hinterher auch keine Rechtfertigungsprobleme ergeben in der Form,

...ja, sie waren sicherlich in einer Notsituation, aber warum hatten sie denn so ein derartiges Messer so schnell griffbereit?

Ich bin bestimmt kein Verschärfungsfreund (Im Leben nicht), aber das Jugendliche mit ihrem, eben noch der Norm entsprechenden, aber grenzwertigen Taschenmesser dauernd provozierend rumspielen können, direkt oder indirekt andere

insbesondere ältere oder Schwache damit einschüchtern und selbst die Polizei maximal ein sofortiges Wegstecken und damit aufhören verlangen kann (Solange nicht konkret jemand eindeutig bedroht oder angegriffen wurde). Das kann es doch auch nicht sein, oder bin ich selbst schon zu weltfremd?

Nur..... machen mir solche Bommtownrats mit Schraubenzieher , oder ähnlichem spitzem "Werkzeug" in der Hand nicht weniger Sorgen und das ist (leider) nicht in den "Griff" zu kriegen.

Schätze mal jetzt krieg ich was zu hören, aber sorry, so denke ich nun mal nach vielen Jahren Erfahrung darüber.

Major Tom

Geschrieben
Ich habe an Aldi geschrieben und den Sachverhalt dargestellt. Daraufhin hatte sich der Zulieferer bei mir per Mail gemeldet und mehr oder minder die Gestzeslage zitiert und mehr oder weniger das Gleiche gesagt, so wie Böker es nach dem Gespräch mit "Mecky Messer" Körting verbreitet hat. Ich habe den Zulieferer auf den einen oder anderen Knackpunkt dann hingewiesen, aber bis jetzt keine Antwort bekommen.

Ich gehe mal davon aus, dass die Leute den Ernst der Lage nicht verkannt haben und sich von solchen undurchsichtigen Begrifflichkeiten wie "sozial adäquater Zweck" und ähnlichen nicht greifbaren Formulierungen in die Irre leiten lassen. Es wird erst der Aufschrei des Entsetzens durch die Republik gehen, wenn es bei total harmlosen Bürgern zu Bußgeldbescheiden gekommen ist, weil sie irgendwo auffällig geworden sind und die Ausnahme nicht schlüssig nachweisen konnten.

Ich verstehe sogar dieses Verhalten derBevölkerung, es ist logsch und nachvollziehbar. Mit der Begründung, dass man die regelmäigen Messerattacken abwenden möchte, kann jeder gestzestreue Bürger sich identifizieren und hat auch Verständnis dafür. die hintergründe kennt er nicht und will sie im Moment auch gar nicht wissen, denn es geht ja um eine gute Sache. Dies wrd sich erst ändern, wenn ein Bürger, so wie Du und ich, in die Mühlen der Maschinerie kommt. Mit anderen Worten, die Meinugsmache der Initiatoren funktioniert, allerdings nur so lange, bis der oben geschilderte Fall eintritt, aber da ist es dann zu spät. Wir können dann lediglich sagen, wir haben es ja immer schon gewußt und gesagt, aber uns hat keiner zugehört.

Um wirkungsvoll etwas machen zu können, müssen wir auf den berühmten "fall" warten und dann ordentlich auf die Pauke hauen.

Für die Händler ist doch nur der Gewinn wichtig. Der Verkauf und Besitz ist ja auch nicht unter Strafe gestellt.

Ich kenne einen Schlüsseldienst, der Einhandmesser anbietet und im Schaufenster ein großes Schild aufgehängt hat, dass die Messer nach dem neuen Waffengesetz erlaubt sind.

Er hat ja schon Recht, aber es fehlt eben der Hinweis, dass das Führen ohne Bedürfnis nach einem allgemein anerkannten Zweck verboten ist.

Hauptsache Geld kommt rein.

:icon13:

Geschrieben

wie wärs mit einem Sammeltread:

"Wir sammeln sozialadäquate Zwecke."

Meiner:

Ich hab immer ein 100 Gramm Marzipanbrot in der Tasche. Ich hasse es, davon abzubeißen, da ich da ja nicht sofort aufesse und da keinen Sabber dran will. Deswegen hab ich das Messer dabei, um mir, wenn es mir Freude breitet, ein kleines Stück sauber davon abschneiden zu können. Und das gute Niederegger schneidet man natürlich nicht mit irgendeinem Messer.

Auch wenn der Polizist mir ins Gesicht sagt, ich wolle ihn verarschen, kann er es nicht beweisen und es gilt

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Wenn diese Situation dann so 1200 mal pro Jahr vor Gericht landet geben sie es hoffentlcih auf.

Laßt mal eure Ideen sehen!

Geschrieben

Sozial adäquater Zweck für das Sonderangebot von Aldi :

Auf meinem alltäglichen Weg durchs Leben, kommt es immer wieder vor, daß sich Steine im Profil meiner Schuhe festsetzen. Das macht dann immer so ein unangenehmes "Klack, klack" beim Laufen. Außerdem versaue ich mir damit das Parkett zuhause. Daher habe ich immer mein Einhandmesser dabei. So kann ich mich bequem an der Laterne, Baum, Zaun festhalten und mit der anderen Hand mit dem Messer die Steine aus dem Profil popeln.

Gruß,

OLEEver

Geschrieben
So, ab Donnerstag ist bei Aldi wieder Outdoor-Trecking angesagt.

Mit den üblicherweise verkauften "Kampfmessern".

Hier gibts viele böse Messer

Ups ... ob da jeder weiss, dass er/sie die Dinger nicht mehr dabei haben darf?? :heuldoch:

Das wär doch mal was für die B... Zeitung:

"Discounter verkauft massenweise verbotene Kampfmesser"

Hi dwm,

vielen hier scheint wohl die Ironie in Deinem Posting entgangen zu sein. Wie auch den "zwölf Punkten an den Bundestag" zu entnehmen ist, hätte die Regelung wesentlich intelligenter ausfallen können um den eigentlichen Zweck zu erreichen, ohne zig-tausende unbescholtene Bundesbürger zu kriminalisieren (na ja, immerhin Bußgeld).

ALDI leistet dieser Tatsache nun expliziten Vorschub. Das wäre schon ein Thema für B..., damit die Massen aufgerüttelt würden und der eigentliche Zweck, nämlich dass wenigstens einige der (wie nannte man das oben gleich noch?) Standtneurotiker ihr Besteck zu Hause lassen, auch Gestalt annimmt.

Danke auch für den Tipp, dass Aldi nun die Restbestände aus den Lagern der gekniffenen Hersteller und Händler verscherbelt. Das gleicht dem Verkauf von Konkursmasse. Ich kann die Hinweise von weiter oben auf "Geschäftemacherei" zwar verstehen (das Schild in dem einen Schaufenster ist ja schon eine Art Irreführung), aber genaugenommen hat es diese Hersteller kalt erwischt. Für eine nur einigermaßen vernünftige Produktplanung ging das von der Idee aus Berlin bis zur Umsetzung im Gesetz viel zu schnell.

@all: Eine Verharmlosung der Regelung oder der Hinweis, ein Dorfsheriff würde sich darum nicht scheren, ist wohl absolut fehl am Platz: Es gibt genügend Ordnungshüter, die sich gegen aufmüpfige Jugendliche oder andere mit allen Mitteln wehren (müssen), da ist ein solcher Tatbestand ein gefundenes Fressen.

Ich bin auch der Meinung, dass wir diese vollkommen überzogene und viel zu weit reichende Regelung durch leichtes Aufbauschen am ehesten in der Öffentlichkeit publik machen können, um sie so im Sinne des o.g. Zwölf-Punkte-Papiers wieder zu entschärfen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Es ist vollkommen legitim, dass ein Händler Gewinn machen möchte, denn ansonsten wäre er mit seiner Unternehmung fehl am Platz. Aber der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen wäre schon in Ordnung.

Nun zu dem Thema "Selbstverteidigung mit dem Messer", dies ist Unfug und dieses Argument sollten wir auch wieder ganz schnell vergessen.

Betrachten wir doch das Messer, als Werkzeug und dies ist es auch unzweifelhaft.

Die Gelegenheiten zu denen ich ein Messer brauchen kann, sind so vielfältig, dass man sie gar nicht aufzählen kann.

So jetzt nun zum Thema "Einhandmesser". Der "sozial- adäquate Zweck" ist nicht vorhersehbar und auch nicht vorher bestimmbar, da er sich mehrmals am Tag ändert. Der Hauptgrund für ein Einhandmesser ist die Praktikabilität, die sich aufgrund der Konstruktion ergibt. Es sind einfach die Situationen, wo ich eine Hand zu wenig habe, bspw. beim Öffnen eines Pakets oder ablängen eines Seils, usw., usw. und nicht zum schnellen Erstechen oder aufschlitzen eines Gegeners, dies kann ich übrigens auch mit dem traditionellen Klappmesser genauso gut. Dies müssen wir versuchen in die Diskussion einzubringen.

Geschrieben
Sozial adäquater Zweck für das Sonderangebot von Aldi :

Auf meinem alltäglichen Weg durchs Leben, kommt es immer wieder vor, daß sich Steine im Profil meiner Schuhe festsetzen. Das macht dann immer so ein unangenehmes "Klack, klack" beim Laufen.

Also, mich beflügelt dieses aufreizende Geräusch " Klack,klack" sofort, Dir hinterherzulaufen.

Verbinde ich doch assoziativ mit diesem Geräusch das Bild einer schanken, hochgewachsenen Frau mit langen Beinen und Stöckelschuhen, das mir aus der Vergangenheit mit innigister Angenehmheit innewohnt.

Es kann also von höchstem sozial adäquatem Zweck sein, gerade eben nicht diesen Stein zu entfernen, um mich nicht aus meinem angenehmsten Tagtraum hinein in die schreckliche Realität zu katapultieren. :s82:

Geschrieben
Also, mich beflügelt dieses aufreizende Geräusch " Klack,klack" sofort, Dir hinterherzulaufen.

Verbinde ich doch assoziativ mit diesem Geräusch das Bild einer schanken, hochgewachsenen Frau mit langen Beinen und Stöckelschuhen, das mir aus der Vergangenheit mit innigister Angenehmheit innewohnt.

Es kann also von höchstem sozial adäquatem Zweck sein, gerade eben nicht diesen Stein zu entfernen, um mich nicht aus meinem angenehmsten Tagtraum hinein in die schreckliche Realität zu katapultieren. :s82:

:wub: Ja, aber leider bleibt dann auch noch die Sache mit dem Parkett. Wenn ich meiner Gattin vielleicht gerade noch die zärtlichen Annäherungsversuche eines ebenfalls den "pösen Feuerwaffen verfallenen" erklären kann - spätestens bei den ersten Kratzern im Holz ist schluß mit Lustig :016:

Geschrieben

Ein paar Nachdenklichkeiten von mir zu diesem grundsätzlichen Thema:

Das Führen von Einhandmessern oder feststehenden Messern mit mehr als 12 cm ist vom "Gesetzgeber" in bemerkenswerter Hinsicht lediglich als Ordnungswidrigkeit im Gesetz platziert worden. Nicht als Vergehen. Also nicht als Straftat. Interessant ist vor allem das für Zuwiderhandlungen angedrohte Bußgeld von bis zu 10.000 €! Das ist absolut unverhältnismäßig. Die bekommt man meist nicht einmal bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer wirklichen Straftat aufgebrummt.

Einen Sinn hat diese waffenrechtliche Verschärfung damit faktisch erreicht: Unwissende Bürger abzukochen. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Oder hier vielmehr: Vor möglicher Zahlung dieses astronomischen Bußgelds.

Die Problematik geht noch weiter. Sie betrifft in erster Linie die im WO schon oft angesprochene Rechtsunsicherheit in der Praxis. Insbesondere die schwammigen Ausnahmeregelungen.

Das BMI führt hierzu aus:

Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift verschafft der Polizei damit die Möglichkeit, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen mitgeführte Messer schon vor Begehung einer Straftat abzunehmen. Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.

Wie ein "berechtigtes Interesse" in der Praxis anerkannt und gehandhabt werden soll, wird man wohl erst geraume Zeit im Nachhinein anhand von Fallbeispielen konkret gefasst haben. Wenn erst einmal genug Unwissende und harmlose Bürger erwischt wurden und kräftig draufgezahlt haben. Nämlich diejenigen, denen der "sozialadäquate Gebrauch von Messern" dann rechtlich nicht zuerkannt wurde. Es sind zugleich auch diejenigen, die durch ihr Opfer zum Fundament einer diesbezüglich genormten Rechtssprechung beitragen werden. Und ich wette: Die wird sehr eng ausgelegt!

Summa summarum: Diese Verschärfung scheint sich zumindest in finanzieller Hinsicht zu lohnen! Anders ist die zum Ausdruck kommende Naivität der Erwartungshaltung aus meiner Sicht nicht glaubhaft interpretierbar. Glaubt das BMI den wirklich, dass mit diesen untauglichen Beschlüssen ein tatsächlicher Rückgang von Gewalttaten zu erzielen ist?

Gewisse gewalttätige "Mitbürger" hingegen, denen das Messer ohnehin locker sitzt, dürften fein raus sein. Die Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit, falls keine weiteren kriminellen Handlungen damit verbunden sind bzw. ihnen nachgewiesen werden können, belastet nicht das mitunter schon durch einschlägige Straftaten belastete Vorstrafenregister. Und zu holen gibt es bei diesen Figuren meist auch nichts. Abschreckung also gleich null.

Wir leben halt in einem Rechtsstaat. Wo der Staat offenbar zunehmend zu der Auffassung gelangt, immer Recht zu haben. Auch dann, wenn Sinn und Tauglichkeit solcher Rechtsbeschlüsse sich bei näherer Betrachtung in keiner Weise erschließen.

Um das zu erkennen, braucht man nicht einmal "Experte" zu sein. Dazu reicht manchmal der gesunde Menschenverstand vollkommen aus.

Geschrieben
Du bist ja süß!

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass diese Messer nicht lose verkauft werden, sondern wahrscheinlich verpackt sind?

Und mit dem Kassenzettel kann mal sehr wohl ein Bedürfnis zum Transport nach Hause begründen!

Oder sollen jetzt Geld- und Werttransporter die Messer ausliefern? :rotfl2:

Es ist schon erstaunlich, da kann der Staat derartig restriktive Gesetze erlassen, die nur dazu da sind, den Bürger zu gängeln und zu bevormunden; trotzdem finden sich alleweil ein paar Armleuchter, die dies in vorauseilendem Gehorsam versuchen zu rechtfertigen. Man glaubt es nicht!

Geschrieben
Es ist schon erstaunlich, da kann der Staat derartig restriktive Gesetze erlassen, die nur dazu da sind, den Bürger zu gängeln und zu bevormunden; trotzdem finden sich alleweil ein paar Armleuchter, die dies in vorauseilendem Gehorsam versuchen zu rechtfertigen. Man glaubt es nicht!

Wenn Du mich meinst: Lese bitte erstmal richtig, was ich geschrieben habe. Und wo wir schon mal bei Beleidigungen sind: Kannst Du überhaupt richtig lesen?

Geschrieben
Streng genommen habt Ihr ja alle recht, aber verkomplizieren wir die Sache nicht selbst?

Geben wir dem hintersten Winkel des Gesetzes nicht den Wert einer heiligen Schrift?

Doch, gerade bei den derzeitigen Einhandmesserdiskussionen hier ist das so. Ich habe sogar den Eindruck, dass das Gesetz hier (insbesondere wenn wir von Öffnungsmechanismen, dem "Verschlossen"-Begriff u.ä. sprechen) von einigen "päpstlicher als der Papst" ausgelegt bzw. verstanden wird.

Aber mal im Ernst. Auch das Argument, ich hab ständig ein vernünftiges Messer bei mir, denn ich muß mich ja zur Not gegen böse Messerbuben zur Wehr setzen können ist m.E. nach schlecht.

Fersengeld, Pfeffersp. , Feuerlöscher oder Wagenheber von Toyota sind immer besser und meißt schneller einsetzbar.

Es gibt in der Tat bessere Abwehrwerkzeuge als Messer; nur unterliegen die seit 01.04.08 als Waffen leider ebenfalls dem Führverbot. Und die (oben genannten) Alternativen ?

- "Fersengeld" ist sehr schön, wenn man eine Flucht angesichts der örtlichen Situation realisieren kann. Oft kann man aber eben nicht.

- Pfefferspray kann eine Alternative sein, aber allein damit möchte ich einem mit etwas Schwerem oder Scharfem ausgerüsteten Angreifer/Bedroher wirklich nicht gegenüberstehen

- Feuerlöscher oder Wagenheber habe ich als Fußgänger, also außerhalb des Autos, nicht parat. Und wenn ich IM Auto bin, kann ich per Gaspedal "Fersengeld" geben oder habe ein 1200 kg schweres Projektil zur Verfügung...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Also 10000 Euro sind im Wiederholungsfalle fällig?

Ja das lässt das Gesetz ja unter einem ganz neuen Aspekt leuchten!

Überlegt mal, das Gesetz wurde dem Bundestag verkauft mit dem Argument, jugendliche Messerstecher müßten einfacher "Entwaffnet" werden können.

Diese Jugendlichen, von denen eine Gefahr ausgeht, werden NIEMALS in der Lage sein, so eine Summe aufzubringen. Da hätte man dann auch gleich beschließen können: 1Millionen Euro Strafe.

Das Geld wird auch niemals eingepfändet werden können, denn wer mit 10000 Miesen ins Berufsleben einsteigt, läßt es besser gleich wieder. Somit wäre deren Lebensstart komplett versaut. Ich könnte dann sogar verstehen, wenn die Sagen würden, sie hätten in unserer Gesellschaft keine Chance. Von den anderen Kriminellen mal ganz zu schweigen.

Aber bei mir säh die Sache schon besser aus für unseren Staat, 10000 Euro hab ich zwar nicht, aber ich kanns ja abstottern. Und als Vater von zwei kleinen Kindern und Inhaber einer kleinen Firma werd ichs dann auch tun müssen. Ich hab zwar noch nie im Leben jemanden bedroht oder gar geschlagen, aber egal, hab ein Messer dabei gehabt und bin WBK Inhaber.

Ach, heute stand in der Zeitung, das ein Kinderschänder (intensivtäter) Bewährung bekommen hat und zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist. Hat sich doch gelohnt für das Schwein, eine Reise nach Thailand wär teurer gekommen.

sechs mal Kinderschänden ist u. U. billiger als 2 mal mit einem Messer durch die Stadt

Wo ist der Kotzbutton?

Geschrieben

Unbenommen davon... noch gibt es keine Beweislastumkehr, wenn ich also gerade meinen Apfel damit geschält habe, wenn ich zum Wandern unterwegs bin, wenn ich... dann darf mir das Streifenhörnchen beweisen, dass dem NICHT so ist und nicht andersrum.

Damit dürfte das Führen weiterhin nicht wirklich ein Problem sein, Otto Normal weiß allerdings nichts von der sinnlosen Regelung und wird evt. ins Netz der Behörden geraten.

Geschrieben
Unbenommen davon... noch gibt es keine Beweislastumkehr, wenn ich also gerade meinen Apfel damit geschält habe, wenn ich zum Wandern unterwegs bin, wenn ich... dann darf mir das Streifenhörnchen beweisen, dass dem NICHT so ist und nicht andersrum.

Damit dürfte das Führen weiterhin nicht wirklich ein Problem sein, Otto Normal weiß allerdings nichts von der sinnlosen Regelung und wird evt. ins Netz der Behörden geraten.

Allein die Tatsache, das ich mich nun für etwas rechtfertigen muß, das seit ewigen Zeiten erlaubt war ist schon eine Frechheit. Demnächst beschließen die bestimmt, das Autofahren ohne vernünftigen Grund verboten wird. Dadurch konnte man sicherlich noch mehr Leben retten, Verletze vermeiden, Umwelt schonen etc.

Geschrieben
Allein die Tatsache, das ich mich nun für etwas rechtfertigen muß, das seit ewigen Zeiten erlaubt war ist schon eine Frechheit. Demnächst beschließen die bestimmt, das Autofahren ohne vernünftigen Grund verboten wird. Dadurch konnte man sicherlich noch mehr Leben retten, Verletze vermeiden, Umwelt schonen etc.

:icon14:

Geschrieben
Allein die Tatsache, das ich mich nun für etwas rechtfertigen muß, das seit ewigen Zeiten erlaubt war ist schon eine Frechheit. Demnächst beschließen die bestimmt, das Autofahren ohne vernünftigen Grund verboten wird. Dadurch konnte man sicherlich noch mehr Leben retten, Verletze vermeiden, Umwelt schonen etc.

:appl:

Mein Reden!

Geschrieben

Und wieder habe ich mich dazu hinreißen lassen, die Kommentare zu dem PI-News-Artikel zu lesen... diese zwei Minuten meines Lebens bekomme ich wohl nicht wieder, schätze ich. Meine Fresse, was für ein bräunliches Gesocks da teilweise schreibt :peinlich:

Geschrieben
Irgendwo habe ich langsam den Eindruck .....

und - hast du ihn gefunden, den eindruck??

aber tröste dich, irgendwie beschleicht mich auch so langsam ein eindruck, allerdings mehr DEINE person betreffend!

zum thema: schwer vorstellbar, dass sich der berliner innensenator mit den befindlichkeiten eines niedersächsischen (?) polizeibeamten beschäftigen wird.

deine kritik hinsichtlich des umgangstones an lehreinrichtungen der polizei kann ich zwar nicht teilen - aber egal. (was mich allerdings dann beim querlesen deiner bisherigen beitragsflut zu der frage verleitet, in welcher Lehreinrichtung du DEINE kommunikationsfähigkeit geschult haben könntest!)

grüße

Geschrieben
Sicher findest du das neue Waffengesetz-super-weil dich jetzt keiner mehr mit pööösen Anscheinswaffen oder

Einhandmessern bedrohen kann weil das führen ja jetzt verboten ist.

So ein Quatsch. Wenn du hier im Forum aufmerksam lesen würdest, so würdest du Troopers Auffassung

zu den (u.a.) "Einhand"-Regelungen in der WaffG-Novelle kennen; und die kann man nicht positiv nennen...

Geschrieben

Hallo

im Waffengesetz ist ja die Begriffsbestimmung deviniert. Es wird klar gesagt, daß tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stichwaffen;

oder die, ohne dazu bestimmt zu sein.......und in diesem Gesetz genannt sind dem Führverbot unterliegen.

mein Spyderco ist doch nicht seinem Wesen nach dazu bestimm, sondern ein Werkzeug zum Brotschmieren, Apfelschälen Briefe öffnen etc.

Wieso kann das Waffengesetz mir ein Führverbot auferlegen für eine Sache, für die es gar nicht zuständig ist?

Steven

Geschrieben
Hallo

im Waffengesetz ist ja die Begriffsbestimmung deviniert. Es wird klar gesagt, daß tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stichwaffen;

oder die, ohne dazu bestimmt zu sein.......und in diesem Gesetz genannt sind dem Führverbot unterliegen.

mein Spyderco ist doch nicht seinem Wesen nach dazu bestimm, sondern ein Werkzeug zum Brotschmieren, Apfelschälen Briefe öffnen etc.

Wieso kann das Waffengesetz mir ein Führverbot auferlegen für eine Sache, für die es gar nicht zuständig ist?

Steven

Das ist eine sehr berechtigte Frage. Nach meiner Auffassung haben diese Regelungen im WaffG nichts zu suchen.

Demnächst werden wahrscheinlich Kochkurse mit scharfen Messern ebenfalls im WaffG geregelt :peinlich:

Geschrieben
Und wieder habe ich mich dazu hinreißen lassen, die Kommentare zu dem PI-News-Artikel zu lesen... diese zwei Minuten meines Lebens bekomme ich wohl nicht wieder, schätze ich. Meine Fresse, was für ein bräunliches Gesocks da teilweise schreibt :peinlich:

Wow- 84 Kommentare in 2 Minuten durchgelesen.....?

Im übrigen entnehme ich Deinen "Ausführungen", dass Du zwar den Kommentarbereich nicht goutierst, aber mit dem Artikel (und NUR der gibt die Meinung von PI wieder) einverstanden bist. Ein anderer Blog, der das Waffengesetz kritisch thematisiert, ist mir im übrigen nicht bekannt.... Also ist PI auch da die Nr. :eclipsee_gold_cup:

Archiviert

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