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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

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Geschrieben
Super Hinweis. Wird das eigentlich schon in einem extra Fred gebührend gewürdigt?

Von mir jedenfalls ein bescheidenes Danke!

Dieses (auszugsweises) Zitat: "Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche."

sagt endgültig Alles.

Ein Schließmechanismus ist demnach ein Latz mit Schnäpper, ein Reißverschluß, ein Aktentaschen/Koffer-"Schloß"- ABER durchaus nicht zwingend ein "echtes" Schloß mit Schlüssel oder Zahlenkombination zum ABschließen.

So einfach sehe ich das, und das seit Jahren.

Ich transportiere meine Kurzwaffen in einem Schaumstoff-gefütterten Waffenkoffer (zivile Aktentaschengröße, aber stabiler, weil dicke Kunststoffschalen), meine Langwaffe in einem Gewehrfutteral mit Reißverschluß- OHNE Zusatz-Alibi-Schloß am Reißverschlußzipper.

Den ganzen Kram in meinem PKW-Kofferraum (wie bin ich froh, keinen Kombi zu fahren), dieser

während der Fahrt getrennt verriegelt (ja, gibt noch diverse Autos, die das können).

Also- ohne die komplette Karre , einschließlich Fahrgastzelle zu verriegeln.

Warndreieck und Pflasterkasten sind im Innenraum.

Würde, was nach 35 Jahren noch nie vorgekommen ist, eine Pol-Kontrolle verlangen, meinen Kofferraum zu öffnen, würde ich darauf hinweisen, daß ich (berechtigt) Schußwaffen befördere.

Auf offener Straße - würde ich weiter ausführen- DARF ich selber nicht die Waffen auspacken.

Ich würde den "Hohen Herren" aber die Wagenschlüssel übergeben und sie auffordern, SELBST den Kofferraum zu öffen.

Damit bin ich zu 150% waffenrechtlich und verhaltensmäßig aus dem Schneider.

MfG!

Geschrieben

Angesichts der bizarren Unwägbarkeiten und Verbote des neuen WaffG und auch einiger Lösungsvorschläge in diesem Thread eine Glosse, die ein mir nicht mehr bekannter WOler geschrieben hat. Wer genauere Informationen hat, bitte posten...

Hab damals noch drüber gelacht, inzwischen halte ich das leider alles für nicht mehr so unwahrscheinlich :traurig_16:

"Wir schreiben das Jahr 2010.

Es ist Samstag nachmittag und ich bereite mich auf ein paar gemütliche Stunden im Schützenheim meines Schießsportvereins vor.

Also ab in die Werkstatt und den Rolladen runtergelassen, damit ich nicht von Nachbarn beobachtet werde wie ich meine hellgrün lackierte S&W 686 aus dem Waffenschrank nehme. Das Zahlenschloss entriegelt und den hydraulischen Türöffner betätigt, der die 250kg schwere Stahltüre aufhebelt.

Noch ein kurzer Anruf bei der 24h-Hotline des Landratsamts, dass ich beabsichtige mit meiner genehmigten Sportwaffe Nr. C23187 zum Schießstand zu fahren.

Der an der Waffe angeschweißte GPS-Locator zeigt mir nach ein paar Minuten mit der grünen LED, dass die Transportgenehmigung erteilt ist und ich kann die Waffe in den Waffenkoffer packen.

Ein Päckchen 357mag von Wrigley's mit dem Spearmintgeschoss in den Koffer und los gehts.

Koffer in die Kürbis-Atrappe gesteckt - die wegen des §265 WaffG2009 "Anscheinswaffenkoffer-Paragraf" nötig wurde.

Den Kürbis in den Safe im Kofferraum und die Fahrt geht los.

Oops - nach 2km Fahrt eine Umleitung. Plötzlich stirbt der Motor meines Autos ab. Anruf beim Amt und von der Umleitung berichtet. Nach ein paar Minuten zwecks Rückfrage beim Straßenbauamt erhalte ich den Zündfunken zurück und darf weiterfahren. Die 20€ für die Ausnahmegenehmigung von der genehmigten Wegstrecke wird direkt abgebucht.

Endlich am Schießstand angekommen nehme ich meinen Kürbis unter den Arm und laufe in der Deckung des im letzen Jahr angepflanzten Holunderhains zur Eingangstür.

Kürbisatrappe auf, den Waffenkoffer raus und nach Anmeldung beim Schießleiter ab in den Schießstand.

Die Edelmann-Scheibe mit dem Spiegel in Form des italienischen Stiefels (das wurde nach der 31ten WaffV nötig, da die bisherigen runden Spiegel Ähnlichkeit mit einem menschlichen Kopf hatten!) stecke ich in den Scheibenträger.

Meine grün lackierte 686 durfte ich ja nach der 19ten Änderung des WaffG von 2007 behalten, da die Farbe alles andere als "martialisch" aussieht.

5 Patronen mit Kaugummigeschoss in die Kammern und los gehts.

Anschlag - Zielen - Atmen - und .....KLICK - kein Schuss bricht.

Die LED an meiner RF-GPS-Kontrolleinheit leuchtet rot und signalisiert, dass das Amt per Funk die Waffe deaktiviert hat.

Ein Anruf bei der Hotline ergibt, dass die Kammersensoren gemeldet haben, dass eine Patrone in der nicht genehmigten Trommelbohrung steckt.

Klar - welche Dummheit von mir !

Die Sachbearbeiterin fragt am Telefon ob sie die sechste Kammer gegen eine Gebühr von 25€ freigeben soll, oder ob ich umlade.

25€ ist mir zu teuer und ich entschließe mich die eine Patrone in die andere Kammer zu stecken.

Auf ein Neues !

Anschlag - Zielen - Atmen - und .....KLICK - wieder bricht der Schuss nicht.

LED schon wieder Rot.

Sichtlich verärgert rufe ich wieder beim Amt an und frage was den jetzt wieder ist.

Sie könne die Waffe leider nicht mehr freigeben, da die in der Sportordnung angegebene Zeit von 45 Minuten für die Disziplin abgelaufen ist. Meine Genehmigung lautet Samstag von 14:00 Uhr bis 14:45. Für die Umleitung und andere Verzögerungen könne sie nichts.

Zerknirscht entlade ich die grüne 686, packe sie in den Waffenkoffer, diesen in den Kürbis, lege die Gemüseatrappe in den eingeschweißten Safe im Kofferraum und düse nach Hause.

Scheißtag !"

Geschrieben
Super Hinweis. Wird das eigentlich schon in einem extra Fred gebührend gewürdigt?

WArum? Einfach kopieren und mitnehmen. Ich werde es in Sachkundelehrgängen mal zum Thema machen. Diese Lösung hatte, da von einem MdB schriftlich und im Netz veröffentlicht, der Gesetzgeber doch wohl im Sinn. Und so erklären sich doch auch die ausweichenden Antworten der anderen Befragten. Hier hat nun mal jemandin die an der Sache direkt beteiligt war, die Intensionen des hohen HAuses klar definiert. Was wollt ihr also noch?

Mich hat sie jedenfalls gehilft worden.

Geschrieben
Ich laß mich ja gerne belehren, weil ich es erstens nicht besser weiß und kein Anwalt bin.

Wir hatten diese Diskussion in unserem Verein schon öfters:

Darf ich, muß ich meinen Waffenkoffer auf Aufforderung öffnen oder nicht?

Wir haben uns aufs nicht öffnen geeinigt.

-Keine Ahnung ob wir damit Recht haben.-

Ich habe auch kein Problem damit mit, mit meinem Koffer auf die nächste Wache zu fahren und

dort die Waffen überprüfen zulassen.

Damit wir uns richtig verstehen ich habe kein Interesse daran mich mit der Polizei auf unnötige

Diskussionen einzulassen.

Ich habe nochmal in den vergangenen Threads die dieses Thema aufgegriffen haben nachgelesen,

die Meinungen gingen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung.

Eine endgültige und wahre Meinung habe ich nicht gefunden.

Gruß Tesro22

Na wenn man sich am Stammtisch drauf geeinigt hat dass man den Koffer nicht öffnen dürfe....

Dann ist das natürlich eine qualifiziertere Aussage als wenn Dir hier Polizisten sagen es wäre anders.

Ich hab´s im Kollegenkreis erzählt. War echt der Brüller.

Mein Lieblingskommentar dazu: "Ich muss die Skimaske nicht abnehmen, Herr Polizist. Das steht so nirgends. Sie können auch auf meinem Ausweisfoto sehen wie ich ausschau..." :ninja::lol:

Und jetzt, jetzt kann ich:

:rotfl2: :rotfl2: :rotfl2:

Geschrieben

Ganz einfach:

Man lässt den Polizisten den Waffenkoffer öffnen.

Dann hat der den schwarzen Peter gezogen und wenns hart auf hart geht, verliert der Polizist seine Zuverlässigkeit wegen unerlaubten führens! :s73:

Geschrieben
Ganz einfach:

Man lässt den Polizisten den Waffenkoffer öffnen.

Dann hat der den schwarzen Peter gezogen und wenns hart auf hart geht, verliert der Polizist seine Zuverlässigkeit wegen unerlaubten führens! :s73:

Ne, das währe dann wahrscheinlich Überlassen einer Waffe an einen Unberechtigten. <_<

Wobei, eine Marktlücke währe das ganze schon. Polizist stellt sich in der Halteverbotszone mit einer Kelle auf die Straße, hält die Autos an und kassiert dann wegen Haltens in der Halteverbotszone.

Nachdem unser Stadtamt schon mal extra Parkplatzmarkierungen in eine Parkverbotszone gemalt und 3 neue Ordnungsbeamte nur für diesen Bereich eingestellt hatte, erscheint mir DAS nicht mal mehr unrealistisch. :traurig_16:

Geschrieben

Es ist wirklich traurig mit was für einem SCH@@s wir uns hier im Forum beschäftigen müssen, um nicht kriminalisiert zu werden!

Ist auch ein Weg das Volk zu entwaffnen. Es wird einfach das Hobby so lange madig gemacht bis freiwillig aufgegeben wird.

Aber irgendwann wird das Volk sich wehren. Hat ja in der DDR auch geklappt!

Geschrieben

zum dem Beamten einfach die Schlüssel geben usw.:

Leider ist er ein evtl. Grobmotiriker oder aufgeregt oder hektisch oder oder ... egal, Tatsache ist, wenn ER mit MEINER Lang- oder Kurzwaffe hantiert, WER kommt für die Schäden auf, die entstehen beim "Anditschen vom scharfen Korn am Kofferraumblech" oder " ups, ist mir doch glatt die Kurzwaffe aus der Hand auf die Strasse gefallen, als ich mit Taschenlampe, WBK, Ausweiss und Schlüssel in der Hand überfordert war"???????

Nein, ich sage nicht, Beamte sind unfähiger als ich, aber wenn ICH MEINE Sachen aus Dummheit beschädige, ist der Fall klar.

ABER wie unklar ist meine an den Haaren herbeigezogene Situation????? Gibt es eine akzeptable Lösung, wenn das Realität wird?

Geschrieben

Fragen über Fragen..........

muß ich mir bei einer Kontrolle durch einen unter 25-jährigen Polizisten dann erst seine MPU zeigen lassen bevor ich ihm den Schlüssel übergebe? :00000733:

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Na, für die Überängstlichen empfehle ich das maßgebaute Waffencase - einfach mal die nächste Veranstaltungstechnikfirma fragen. Ein solider Koffer mit Schloß und wenn man den öffnet liegen die Waffen unter einer Plexiplatte, die natürlich auch nochmal abgeschlossen ist. Sichtkontrolle ist also möglich. Und am besten die Öse nicht vergessen, mit der der Koffer an das Fahrzeug angekettet wird!

Vielleicht baue ich mir ja sowas, um meine Solinger Küchenmesser (länger als 12 cm) zum Schleifen zu bringen. Die Gesichter der kontrollierenden Polizeistreife würde ich ja schon gerne sehen...

Geschrieben

Hallo

lustiger Threat, der sich da aufgetan hat.

Einige Problemchen kommen da aber dennoch zutage. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann der Polizist sicherlich nicht den Wagen durchsuchen. Verdachtsunabhängig. Da kommt der kleine Trick mit dem Verbandskasten und dem Warndreieck ins Spiel. Hab ich im Fahrgastraum. Jetzt will der aber unbedingt in meinen Kofferraum sehen und will das Profil meines Ersatzrades kontrollieren. Hab ich aber keins.

Also ist nichts mit dem Einblick in den Kofferraum. Dabei soll es dann aber auch genug sein. Jeder vernünftige Polizist wird es dabei bleiben lassen. Falls er einen Verdacht konstruiert, kann man die Durchsuchung später überprüfen lassen. Wir sind schließlich noch so was ähnliches wie ein Rechtsstaat.

Nächste Szene: Ich mach den Kofferraum auf und der Polizist sieht einige Behälltnisse und fragt mich nach dem Inhalt. Jetzt sollte man nicht die Tasche aufmachen und die Kanone rausholen, da kann es sonst zu unangenehmen Reaktionen von Seiten der Staatsmacht kommen. Am besten ist, man sagt, immer vorrausgesetzt man ist gewillt die Tasche für den Polizisten zu öffnen, daß man Waffen darin transportiert und ob man weiterhin die Tasche öffnen soll. Ich sehe darin aber größtensteils ein Entgegenkommen von mir. Auch ein Polizist ist an Gesetze gebunden und ohne einen begründeten Verdacht ist es ihm nicht gestattet, eine Fahrzeugdurchsuchung vorzunehmen.

Steven

Geschrieben
Nehmt doch einfach beglaubigte Kopien der Schusswaffen mit, die kann man auch zugriffsbereit und schussbereit :rolleyes: führen.

Ab 1. April aber nicht mehr. Es sein denn, sie sind in einem verschlossenen Behältnis. Und wer darf das dann bei einer Kontrolle öffnen.... :huh:

bye knight

Geschrieben
Nehmt doch einfach beglaubigte Kopien der Schusswaffen mit, die kann man auch zugriffsbereit und schussbereit :rolleyes: führen.

Jetzt macht sich die Staatsmacht auch noch lustig über uns! :huh:

Jetzt mal "im Ernst"!

Ich hab selbst damit ein Problem, dass jemand Drittes meine Waffen überhaupt anlangt..

Ich meine, ihr lasst doch auch nicht ohne weiteres Eure Frauen begrapschen, oder?

Außerdem glaube ich, dass irgendsoein blondes weibliches Büschel langer Polizistenhaare auch noch mein geliebtes Schätzchen "versehentlich" fallen lässt, weil sie mit ihren lackierten Fingernägeln versehentlich an den Verschlußfanghebel stößt und sich ihre Nägel einreißt!

Oder umgekehrt: Welcher Polizist läßt Euch seine (natürlich entladene) Dienstwaffe begutachten? Keiner!

Also Koffer auf die Motorhaube vom Dienstfahrzeug (ist ja nicht unser Lack),

Nummer mitteilen und vom Beamten entriegeln lassen

Deckel vom Beamten vorsichtig öffnen und reinschauen lassen, Waffennummer zeigen und wenn die Beamten in den Koffer reinlangen wollen,

die Hand des Beamten sofort zurückziehen mit dem Hinweis, dass es zu gefährlich sei und man sich um die Staatsmacht Sorgen mache!

Sich freundlich verabschieden und weiterfahren!

Frohe Ostern!

Geschrieben
Nehmt doch einfach beglaubigte Kopien der Schusswaffen mit, die kann man auch zugriffsbereit und schussbereit :rolleyes: führen.

sind das dann nicht Anscheinswaffen? :confused:

Geschrieben
Oder umgekehrt: Welcher Polizist läßt Euch seine (natürlich entladene) Dienstwaffe begutachten? Keiner!

Da kenn ich einige. Vielleicht gehst Du nur zu negativ auf sie zu :)

Geschrieben

Na ich hab jetzt nicht alle Seiten durchgelesen, aber ich sehe immer öfter leute die sich ans Futteral son Minischlösschen drantun. Ich hab das seither nicht gemacht, geht bei meinen Futteralen auch nicht, auch mein Koffer (Schlüssel verloren) kann ich nicht abschließen.....

Was bringt denn am Futteral so ein Alibischlösschen? Und dann noch durch die Stofflasche, den Bügel vom Schloss...

DAS kann doch nur ein schlechter Witz sein..........

Bevor ich da rumfummel, schlitz ich das Futteral auf, das geht imho genau so schnell wie den Reissverschluß zu öffnen!

Wann kommt das Futteralverbot?

Oder die gesetzliche Anordnung alle Futterale entsprechen nachzurüsten...............

Waffe und Munition getrennt, OK

Irgendwann muss man auf dem Weg zum Schützenhaus 2 mal fahren, einmal das Griffstück hinbringen, dort deponieren im Tresor, dann nachhause und den Schlitten holen....

Ach ja das gilt natürlich auch für den Nachhauseweg :)

Bei Gewehren sollte man dann das ausweiten auf den Schaft, den Verschluss, und den Lauf etc. also den Rest......

Ach ja, das gilt dann natürlich auch für 08-Besitzer, da man bekanntlich allen mit dem Oberteil schon schiessen kann, diese Leutchen müssen dann halt auch 3 mal fahren...

Zumindest kann bei einem Diebstahl so niemand direkt was Pöööhses anstellen.

Na ist doch die Supertolle Idee? :blink:

Geschrieben
Na ist doch die Supertolle Idee? :blink:

eine weitere tolle idee wäre es, das ganze hier zu lesen, da wird dir dann auch geholfen... - ein letzter tipp: die lösung steht drin - alternativ findest du auch die kurzform im ultimativen verschlossen-thema ebenfalls hier unter waffenrecht.

Geschrieben
eine weitere tolle idee wäre es, das ganze hier zu lesen, da wird dir dann auch geholfen... - ein letzter tipp: die lösung steht drin - alternativ findest du auch die kurzform im ultimativen verschlossen-thema ebenfalls hier unter waffenrecht.

...das werd ich schon noch machen, es war ja auch etwas ironisch gemeint - dachte das war klar!

Geschrieben
So, ich weiß jetzt was verschlossen und geschlossen ist........... Fr. Gabriele Fograscher von der SPD hats erklärt (juhuuuu):

Gut gelle?

Gruß,

Thomas

Achja, hier der Link (steht ganz unten): http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_f...r-650-5957.html

Vorsicht, die gute Frau ist nicht das Gesetz selbst!

Ich bin natürlich ebenfalls überaus dankbar über diesen Link, danke nochmals an Thomas74,aber:

wie ist die Aussage von Frau Fograscher zu würdigen, wenns hart auf hart kommt?

also welchen Stellenwert hat die Aussage?

als Kommentar eines Bundestagsmitgliedes, als Ausführungsrichtlinie, an der die Verwaltung oder Gerichte gebunden sind?

Da bin ich mir nicht darüber im klaren?

Was ist, wenn ein Richter sagt: Die Aussage von Frau Fograscher interessiert mich nicht, ich halte mich ans Gesetz?

Juristen bitte zu Wort!

Geschrieben
zum dem Beamten einfach die Schlüssel geben usw.:

Leider ist er ein evtl. Grobmotiriker oder aufgeregt oder hektisch oder oder ... egal, Tatsache ist, wenn ER mit MEINER Lang- oder Kurzwaffe hantiert, WER kommt für die Schäden auf, die entstehen beim "Anditschen vom scharfen Korn am Kofferraumblech" oder " ups, ist mir doch glatt die Kurzwaffe aus der Hand auf die Strasse gefallen, als ich mit Taschenlampe, WBK, Ausweiss und Schlüssel in der Hand überfordert war"???????

Nein, ich sage nicht, Beamte sind unfähiger als ich, aber wenn ICH MEINE Sachen aus Dummheit beschädige, ist der Fall klar.

ABER wie unklar ist meine an den Haaren herbeigezogene Situation????? Gibt es eine akzeptable Lösung, wenn das Realität wird?

Es ist zumindest denkbar, daß deine Waffen -unbeabsichtigt- bei einer Kontrolle von der Pol beschädigt werden KÖNNTEN,

ich sage nochmal: Unbeabsichtigt.

Und ich garantiere dir, daß de facto NIEMAND für eine Beschädigung zur Kasse gebeten wird.

Du wirst darauf sitzen bleiben.

Ich will jetzt NICHT die gesamte Polizei madig machen und pauschal Unfähigkeit unterstellen.

Aber ich möchte - auf das Thema Haftung für Schäden im Dienst- mit GANZ feinen Fingern auf den etwas zurückliegenden Fall zeigen, wo im Rahmen (ja was war's denn, Terrorismus oder eine Gefahrenstufe niedriger angesiedelt?) einer Fahndung in einem Hotel ein unschuldiger Rentner durch die geschlossene Zimmertür erschossen wurde.

Ich habe (klärt mich bitte anderweitig auf, wenn's denn anders gelaufen ist), seitdem nichts mehr aus den Medien entnehmen können, was mit dem/den Superschützen rechtlich geschehen ist.

Und da braucht sich niemand Hoffnung machen, daß bei einer Waffenkontrolle -sollte dabei was beschädigt werden- überhaupt

Schadenersatz geleistet wird.

Nochmals- ich will die Institution dieser Beamtengruppe NICHT pauschal verunglimpfen, nur, wenn solche dicken "Bolzen", wie geschildert, im Dienst passieren, wen interessiert da ein verursachter (objektiv betrachtet) geringer Sachschaden?

Geschrieben
Wie Du in der vergangenen Threads auch gelesen hast, wird aber beim aufmachen vom

Waffenkoffer von einer "Zugriffsbereitschaft" der Waffen und somit ein "verbotenes Führen"

gesprochen.

Wie du in der BLÖD-Zeitung womöglich auch gelesen hast, wird in bestimmten Kreisen auch gerne mal von fliegenden Untertassen gesprochen, deren Insassen Oma Elfriede für drei Tage entführt haben.

Hörensagen ist eine ganz schlechte Basis für die Einschätzung einer (Rechts-)Lage.

Geschrieben

Mal ganz konkret: Ich fahre mit diesem Teil per Fahrrad zum Schiessstand, was kann mir seitens der Obrigkeit passieren?

Der Rucksack hat hinter dem Rückenteil eine Gewehrtasche, diese wird mit einer anklickbaren Erweiterungstasche "verschlossen", ein Schloss anzubringen ist nicht möglich, Waffe ist entladen, Zustand ist also wie mitttig abgebildet:

GS05M%20GT%20w%20LRT.jpg

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