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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

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Quatsch!

Hätter der Gesetzgeber ein Schloss gewollt, hätte er "abgeschlossen" oder den Zusatz "mit einem Schloss" benutzt.

Meine Waffe in meinem Rangebag mit geschlossenem Reisverschluss ist gegen unbefugten Zugriff gesichert und kann nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden. Punkt. Schluss.

Alles andere ist wieder der typische und übliche vorauseilende Gehorsam einiger...

Hallo Lusumi,

Dein Vertrauen in die Formulierungskunst des Gesetzgebers scheint immer noch ungebrochen zu sein.

Wenn Du mit Deinem Rangebag in der von Dir beschriebenen Weise (außerhalb einer Schießstätte) angetroffen wirst,

begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Punkt. Schluss!

MfG

Pirol 2

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Naja, da könnt ihr noch so oft das gleiche wiederholen - es ändert sich nicht. (Ich übrigens auch...)

Es ist auch einfach, mit der Masse zu schwimmen - sprich wenn 5 einer Meinung sind sich da anzuschließen und schon werden es 10 oder 20.

Ich will als Beispiel nur Sal Peter zitieren:

Lusumi, Lusumi....

Lies die Bundestagsdrucksache, und zwar HINTER den abgelehnten FDP-Anträgen, da steht der "Wille des Gesetzgeber" bezüglich "verschlossen = ZUM BEISPIEL mit Schloß" . Leider kann man aus dem dem dämlichen Dokument keine Zitate rauskopieren und zum Abschreiben bin ich zu faul.

Sal Peter schreibt hier selbst - und hebt es noch in Großbuchstaben hervor (ich werde es noch fett schreiben): ZUM BEISPIEL.

Auch SWAT schreibt es richtig - und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Der Kofferraum ist nur ein Beispiel. (Wobei ich immer die Leute mit Zentraverriegelung belächle, die mit der Waffe im nicht abgeschlossenem Kofferraum vor der roten Ampel stehen...)

Im Gegenteil: Die Ausführungen von SWAT zeigen sogar wieder die Argumente mit den "wenigen schnellen HAndgriffen" und dem "Anschlag" und zeigt als Beispiel den Kofferraum.

An diesen schnellen Handgriffen hat sich nichts geändert.

Der Gesetzgeber hat dies nur klar gestellt und hat aus geschlossen verschlossen gemacht. Aber nicht abgeschlossen.

Ja - nirgendwo steht etwas von abgeschlossen - immer nur Beispiel und dass es auch anders geht.

Und Pestilenz: Vielleicht machst du dir doch die Mühe und schaust dir die Begriffsbestimmung von den besagten Wörtern an.

Manchmal sind die Unterschiede nicht groß - aber entscheidend.

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Es wird auch explizit erwähnt, dass es sich um keine Verschärfung sondern nur um eine Klarstellung handelt. Mit einem Schloss abgeschlossen wäre ja eine Verschärfung, zu dem fehlt dann ja auch die Erläuterung welche Schlösser denn nun mindestens erforderlich wären.

Ich steh nun komplett auf dem Schlauch. Ist schon fast typisch WO :D

Beim Thema Waffenrecht gibt es 20 verschiedene Antworten und 25 Meinungen, Vermutungen, Mutmaßungen.

Das kann´s doch nicht sein?

Die Ampelgeschichte ist ebenfalls amüsant.

Das ist wesentlich gefährlicher als wenn die Waffe eben so nah wie möglich in meinem Einflussbereich bleibt.

Dieser ganze Quatsch ist wiedersprüchlich³. Einerseits müssen wir dafür sorgen, dass keine Unberechtigten an die Waffe kommen. Andererseits müssen wir selbst von den Dingern ferngehalten werden :peinlich:

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Lusumi - Du willst es einfach nicht wahr haben. Die Definition verschlossen ist eindeutig. Es ist auch unerheblich, ob das Schloss irgendeiner Klassifikation entspricht oder nicht. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen in den.... kennen wir alle. Das Schloss, egal wie genau sicher es ist, sorgt für zusätzliche Handgriffe um an den Inhalt des Behältnisses heranzukommen. Es geht nicht um den Diebstahl an sich, sondern der schnelle Zugriff. Auch die Umgehung des Schlosses durch Aufschlitzen des Futterales kostet Zeit. Und genau das ist beabsichtigt.

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Wo gibt es die Blämobilschlösser? :00000733:

BTW, ich stelle mir gerade das dumme Gesicht des typischen Schupos bei einer typischen Verkehrskontrolle vor: Waffenkoffer VER - schlossen. Nein, Herr Jägermeister, ICH habe keinen Schlüssel dabei, einer ist im Schützenhaus, einer zu Hause. Wegen dem (W)Affenrecht :rotfl2:

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Gab es da nicht mal von Mosberg einen kleinen und sehr leichten Waffensafe der auf Transpondertechnologie funktionierte? Der Transponder konnte als Ring getragen werden. Bei Annäherung an den Safe öffnete sich dieser und die Waffe schob sich förmlich in die Hand. Magazin im Kletthalter fertiggeladen an die Tresoraußenwand und das ganze ab in den Kofferraum und schon ist die Problematik für alle Triggerhappy-Sportschützen erledigt.

Mal ehrlich, wozu braucht man eine Waffe nur im geschlossenen Rangebag auf dem Rücksitz? Bricht uns wirklich was ab wenn wir das Ding abgeschlossen im Kofferraum transportieren? Ich habe meine Waffen jeweils mit Abzugsschloß im abgeschlossenen Alukoffer und diesen im abgeschlossenen Kofferraum (Stichwort: Zentralverriegelung) transportiert. Da sind jede Diskussionen im Falle eines Falles überflüssig. Außerdem verschafft einem dies im Krisenfall die zusätzliche Überlegungszeit bevor man sich auf Dummheiten einläßt.

Geschossen ist schnell mal, aber der anschließende Prozeß kann sich über Jahre hinziehen...

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Außerdem verschafft einem dies im Krisenfall die zusätzliche Überlegungszeit bevor man sich auf Dummheiten einläßt.

Geschossen ist schnell mal, aber der anschließende Prozeß kann sich über Jahre hinziehen...

Also bei den Äusserungen solltest Du mal über professionelle Hilfe nachdenken. Oder das Hobby wechseln. Das ist jetzt keine Ironie.

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Mal ehrlich, wozu braucht man eine Waffe nur im geschlossenen Rangebag auf dem Rücksitz? Bricht uns wirklich was ab wenn wir das Ding abgeschlossen im Kofferraum transportieren? ...

Ja es ist nervig, die ewige Ein- und Auspackerei. Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, würde ich mein Gewehr wie in der CH auch einfach nur umhängen. Davon würde D auch nicht untergehn. Eigentlich nehmen wir viel zuviel Rücksicht auf irgendwelche Gefühlsduselein.

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So ist es - leider.

Gibt es kleine Vorhängeschlösser als 5'er oder besser 10'er Set, die mit einem Schlüssel bedient werden können?

Ich bin diese fummeliegen Zahlenschlösser leid. Ein kleiner Schlüssel für alle. Ich trage ohnehin eine Schlüsselkette.

Geh einfach in das nächste Fachgeschäft (damit meine ich nicht den Baumarkt) für Schlösser, Schlüssel, Stahlkassetten und ähnlich praktische Dinge aus Eisen.

Klaas

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Lusumi - Du willst es einfach nicht wahr haben.

Richtig

Die Definition verschlossen ist eindeutig.

Richtig (aber nicht so wie du es meinst, sondern so wie es der Gesetzgeber deffiniert.)

Es ist auch unerheblich, ob das Schloss ...

Jetzt taucht das Schloss schon wieder auf...

Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen in den.... kennen wir alle.

Richtig

...

Auch alles Richtig was du weiter sagst:

Das Schloss, egal wie genau sicher es ist, sorgt für zusätzliche Handgriffe um an den Inhalt des Behältnisses heranzukommen. Es geht nicht um den Diebstahl an sich, sondern der schnelle Zugriff. Auch die Umgehung des Schlosses durch Aufschlitzen des Futterales kostet Zeit. Und genau das ist beabsichtigt.

Aber warum kannst du nicht einsehen, dass ein Schloss nicht notwendig ist, sondern dass die Vorgaben auch auf andere Weise erfüllt werden können?

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Der Grund fuer all diese Gesetze ist einfach der, dass der Staat ein Waffen- und Gewaltmonopol moechte und gleichzeitig die Buerger moeglichst vollkommen entwaffnet sehen will.

Da der Staat es sich noch nicht traut Waffen komplett zu verbieten (natuerlich nur fuer die Anderen und nicht fuer sich selbst, die Ruestungsindustrie und der Staat verdienen sich ja daran dumm und daemlich und die ca. 450.000 Polizeiangestellten wollen auch alle gut versorgt sein) und somit den Zorn der noch relativ zahlreichen Sportschuetzen und Jaeger auf sich zu ziehen, wird eben so lange aufs perverseste reglementiert und Verbote erfunden, bis die Leute es von selbst aufgeben.

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Da haben wir's. Du und ich wollen das wohl einsehen, aber der Gesetzgeber nicht.

... und ich dachte schon du bist zu Bett - und ich hätte das letzte Wort und "gewonnen"! :grlaugh:

Trotzdem - gutes Schlusswort.

Du kaufst ein paar Schlösser für Deine Koffer/Taschen und ich verschließe den Rangebag mit dem Reißverschluss und transportiere ihn so, dass ich keinen schnellen Zugriff auf die Waffe habe - wie bisher.

Wir werden wohl wie viele andere auf die VwV warten müssen... :confused:

... und dann wirst du sehen, dass ich Recht habe! :allesgute::beach:

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also wenn es und die Devinition von verschlossen im Sinn von § 243 I 2 Nr. 2 StGB geht

Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.

hat Lusumi recht.

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