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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

Empfohlene Beiträge

1. Ist der Teufel ein Eichhörnchen (will heißen: eine Kontrolle kann Dir immer passieren, und dann möchte man nicht "erwischt" werden).

2. Beliebt - und legitim- ist doch die Frage nach z.B. dem Verbandkasten und Warndreieck, die man ja auch überprüfen müsse (meistens im Kofferraum).

3. Bisher bin ich auch noch nicht schlauer, wie ich jetzt meine Waffen in Zukunft transportieren muss.... :(

Liegt aber nicht an fehlender Kompetenz der User, sondern an diesem unsäglichen WaffG..... :(

Also ich bin auch noch nicht kontrolliert worden, aber mein Warndreieck und Verbandskasten liegt im

Fahrerraum unter dem Beifahrersitz.

Bevor ich mich unnötig mikt einem Polizisten rumärgere ob VERschlossen oder nicht, mein Koffer hat 2 Zahlenschnappschlößer, Nummer um einen Zacken verdreht, und im Waffenkoffer ist die Muniton

in einer verschlossenen Geldkassette. Am Langwaffenkoffer habe ich auch noch ein Zahlenschloß angehängt.

Warum also mit der Ordnungsmacht rumärgern und eine Sicherstellung der Waffen provozieren,

Auch wenn ich hinterher Recht bekomme, die Waffen sind erstmal weg.

Wichtig ist bei einer Kontrolle im / am Auto nie den Waffenkoffer öffnen, 

das wäre ein verbotenes Führen.

Das ist nur zu Hause, am Schießstand oder auf der Wache (mit Erlaubniss des Hausherrn) erlaubt.

Gruß Tesro22

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Wichtig ist bei einer Kontrolle im / am Auto nie den Waffenkoffer öffnen,

das wäre ein verbotenes Führen.

Das ist nur zu Hause, am Schießstand oder auf der Wache (mit Erlaubniss des Hausherrn) erlaubt.

Boah, sind wir schon wieder bei diesem Quatsch angekommen?

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Boah, sind wir schon wieder bei diesem Quatsch angekommen?

Trooper, ich glaube Dir sofort, daß DU menschlich anständig und korrekt bist. Es gibt aber auch Kollegen von Dir, die bringen solche Nummern. Jetzt nicht genau dieser Fall aber ähnliches in der Preisklasse habe ich durchaus schon erlebt. In sehr vielen Fällen ist halt nichts mit Freund und Helfer. Eher sind wir (fast) alle "das bewaffnete polizeiliche Gegenüber". :peinlich:

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[...]

Bevor ich mich unnötig mikt einem Polizisten rumärgere

[...]

Wichtig ist bei einer Kontrolle im / am Auto nie den Waffenkoffer öffnen,

das wäre ein verbotenes Führen.

Das ist nur zu Hause, am Schießstand oder auf der Wache (mit Erlaubniss des Hausherrn) erlaubt.

Gruß Tesro22

sorry, versteht ich nicht.

Wenn der mich am Wagen auffordert, den Koffer zu öffnen und ich weigere mich wird ich mich zwangsläufig mit dem rumärgern müssen.

Wenn ich mehrfach nach dem Hinweis, dass Schusswaffen in dem Koffer sind, aufgefordert werde den Koffer zu öffnen und ich dazu noch Vorhängeschlösser entfernen muss kann mir doch keiner unerlaubtes Führen vorwerfen.

Das wäre schon etwas arg deftig von den „Kollegen“.

Im Gegenzug macht es aber auch kein gutes Bild, wenn er die Waffennummern mit der WBK vergleichen will und ich weigere mich den Koffer zu öffnen.

Vielleicht einfach dem Guten den Schlüssel in die Hand drücken: „da, mach selbst auf“

Nimmt auch die Spannung, dass ich nach der Waffe greifen könnte.

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sorry, versteht ich nicht.

Wenn der mich am Wagen auffordert, den Koffer zu öffnen und ich weigere mich wird ich mich zwangsläufig mit dem rumärgern müssen.

Wenn ich mehrfach nach dem Hinweis, dass Schusswaffen in dem Koffer sind, aufgefordert werde den Koffer zu öffnen und ich dazu noch Vorhängeschlösser entfernen muss kann mir doch keiner unerlaubtes Führen vorwerfen.

Das wäre schon etwas arg deftig von den „Kollegen".

Im Gegenzug macht es aber auch kein gutes Bild, wenn er die Waffennummern mit der WBK vergleichen will und ich weigere mich den Koffer zu öffnen.

Vielleicht einfach dem Guten den Schlüssel in die Hand drücken: „da, mach selbst auf"

Nimmt auch die Spannung, dass ich nach der Waffe greifen könnte.

Die Diskussion gabs ja schon in der Vergangenheit. Kann man ja mit der Suchfunktion nachlesen.

Tatsache ist wenn ich bei einer Kontrolle meinen Waffenkoffer öffne sind die Waffen zugri

ffsbereit und 

dafür brauche ich einen Waffenschein. Der eine "Kollege" sagt dann Danke und gut ist´s der andere 

zeigt mich vielleicht an.

Aber beenden wir die Diskussion darüber hier, meine Koffer sind VERschlossen und bei einer Kontrolle 

bleiben sie zu, alles andere ist Nötigung aber das lass ich dann über meinen Anw

alt überprüfen.

Bisher bin ich noch nicht kontrolliert worden und in Bayern und auf dem Land sieht 

man´s vielleicht einwenig lockerer.

Gruß Tesro22

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Wenn du auf meine ausdrückliche Anweisung hin (also auf Anordnung einer zur Kontrolle befugten Behörde) den Koffer zum Zweck der Einsichtnahme durch mich öffnest, kann das ja wohl kaum ein unerlaubtes Führen sein. Selbst wenn irgendjemand so irre wäre, deswegen ein Strafverfahren einzuleiten, würde jeder drittklassige Provinzanwalt die Anschuldigung vor Gericht in der Luft zerfetzen, sofern der Staatsanwalt das Ding nicht schon längst in den Mülleimer geknüllt hätte.

Und ja, ich kenne den anderen Thread, und nein, ich glaube die darin beschriebene Story nicht. Im übrigen... wenn mir jemand bei einer Kontrolle so kommt, lasse ich mir den Schlüssel geben (oder nehme ihn mir) und öffne die Kisten selber. Falls es Zahlenschlösser sind und der Betroffene mir die Kombi nicht sagt, stelle ich den ganzen Kram geschlossen sicher und lasse sie ggf. auf der Wache durch einen Schlüsseldienst öffnen. Und als Sahnehäubchen gibt es einen Bericht von mir an die Waffenbehörde, daß der böse Onkel nicht bereit war, an einer Kontrolle seiner waffenrechtlichen Erlaubnis durch die Polizei mitzuwirken.

Verarschen lasse ich mich nämlich auch nicht.

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Hallo Tiger:

Natürlich benötigst du für jede Waffe einen 8kg schweren und mit 6 Schlössern versehenen Koffer.

Und wichtig ist, dass du die Waffen und die Munition nicht zusammen transportierst.

Also: Du nimmst die Waffen im Panzerschrank in Deinem Kofferraum, bringst sie ins Schützenhaus, fährst zurück und holst die Munition...

... alternativ kann auch Deine Frau mit einem anderen Auto die Mun transportieren - du brauchst dann eben einen zusätzlichen von diesen 8kg schweren Koffern mit 6 Schlössern und ihr müsst nur darauf achten, dass ihr beide ins gleiche Schützenhaus fahrt.

... da kann man mal sehen, zu welchen Stilblüten der vorauseilende Gehorsam einiger führen kann...

Versand zum Schießstand per Spedition mit Schwerlasttransporter einschließlich eigens dafür verpflichteten Sicherheitsdienst wäre doch auch noch eine Lösung...??? :gutidee:

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Versand zum Schießstand per Spedition mit Schwerlasttransporter einschließlich eigens dafür verpflichteten Sicherheitsdienst wäre doch auch noch eine Lösung...??? :gutidee:

oder doch Armatix?????????

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Ach Trooper fühle Dich doch nicht persönlich angegriffen.

Bei einer Kontrolle kann man ja meine waffenrechtliche Erlaubnis überprüfen,

selbstverständlich händige ich meinen Personalausweis und meine WBK zur Einsichtnahme aus

und man kann im Kofferaum sehen das meine Waffen in einem ge-/verschlossenen Behältniss

transportiert werden.

Ich bin trotzdem der Meinung das eine Einsichtnahme der Waffen nur

zu Hause oder Schießstand/Geschäftsräume/Wache erlaubt ist.

Ich bin bisher noch nicht in diese Situation gekommen, werde aber falls es soweit ist hier

umgehend berichten.

So long

Tesro22

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Wichtig ist bei einer Kontrolle im / am Auto nie den Waffenkoffer öffnen, 

das wäre ein verbotenes Führen.

Das ist nur zu Hause, am Schießstand oder auf der Wache (mit Erlaubniss des Hausherrn) erlaubt.

Es ist richtig schade dass ich an dem Rechner an dem ich grad sitze die Smilie-funktion nicht nutzen kann.

Das ist der größte Brüller den ich seit langem gehört habe. Spitze!

Lass Dir die Auslegung patentieren bevor irgendein Comedian drüberstolpert und sie in sein Programm einbaut...

Erzähl uns bitte mehr darüber wie die Welt wirklich aussieht - büüütteeee!

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So, ich weiß jetzt was verschlossen und geschlossen ist........... Fr. Gabriele Fograscher von der SPD hats erklärt (juhuuuu):

zu Frage 2:

Sie dürfen Ihr Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche.

Gut gelle?

Gruß,

Thomas

Achja, hier der Link (steht ganz unten): http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_f...r-650-5957.html

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Es kommt noch besser, huaaaaaaa!!

zu Frage 3:

Das zugriffsbereite Führen aller Einhandmesser ist verboten, unabhängig von der Klingenlänge. Diese Messer dürfen aber in einem verschlossenen Behältnis (siehe oben) transportiert werden.

Heißt das jetzt das ich mein Einhandmesser in einer Jackentasche mit Reißverschluß transportieren darf, ist ja lt. Fograscher ein verschlossenes Behältnis.

Noch besser, gelle?

Gruß,

Thomas

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Wenn du auf meine ausdrückliche Anweisung hin (also auf Anordnung einer zur Kontrolle befugten Behörde) den Koffer zum Zweck der Einsichtnahme durch mich öffnest, kann das ja wohl kaum ein unerlaubtes Führen sein.

Ich kann ja verstehen, dass dich die Diskussion zu diesem Thema nervt. Aber ich für mich möchte immer noch gerne nachvollziehen, woraus sich das ergibt. Im WaffG steht's nicht. Da steht nur, dass ich die WBK aushändigen muss. Dass es keinen Sinn macht, nur die WBK und nicht die Waffe auszuhändigen ist mir schon klar. Aber es macht auch so viel anderes im WaffG keinen Sinn und trotzdem gilt es....

bye knight

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Wichtig ist bei einer Kontrolle im / am Auto nie den Waffenkoffer öffnen, 

das wäre ein verbotenes Führen.

Das ist nur zu Hause, am Schießstand oder auf der Wache (mit Erlaubniss des Hausherrn) erlaubt.

wie trooper gesagt hat, viel spaß mit der rennleitung. wenn dich ein pvb ärgern wollte, könnte er dir innerhalb einer normalen verkehrskontrolle vielleicht die frage stellen: "mal ne private frage: ihre schußwaffen interessieren mich, kann ich mal sehen - is wirklich nur privat..." - dann hättest du evtl. ein problem, weil du nicht auf anordnung, sondern aus freien stücken das eisen auspackst. das hatten wir mal als spaßbeispiel in einer waffensachkunde, um den neulingen klarzumachen, wie sensibel das thema führen ist , aber das sind konstruierte fälle, die an unwahrscheinlichkeit nicht zu überbieten sind (anderer fall war das führen eines karabiners im keller eines mehrfamilienhauses, mit und ohne gemeinschaftskellerraum usw.)

wenn aber du aber zum zwecke der kontrolle aufgefordert wirst, deinen koffer zu öffnen, hast du nichts zu befürchten - sollte dir anderes bekannt sein, nenn mal bitte ein aktenzeichen, das können dann sicher einige hier ebenfalls nachvollziehen...

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Ihr seid echt zum Brüllen.

Man möge mich bitte verklagen wenn ich verlange dass ich die Puffn sehen will.

Ab dem Tag an dem die Klage erfolgreich war nehme ich gerne die Waffe(n) in ihrem verschlossenen Behältnis samt Besitzer mit zur Dienststelle.

Und lasse mir dann da alles zeigen. Versprochen.

Vielleicht sollten wir dann ja gleich auch noch auf einen Sachverständigen warten? Nicht dass ich als Unkundiger da...

Es ist zu schade dass ich keine Rolling-on-the-floor-laughing Smilies einfügen kann...

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Ihr seid echt zum Brüllen.

Man möge mich bitte verklagen wenn ich verlange dass ich die Puffn sehen will.

Ab dem Tag an dem die Klage erfolgreich war nehme ich gerne die Waffe(n) in ihrem verschlossenen Behältnis samt Besitzer mit zur Dienststelle.

Und lasse mir dann da alles zeigen. Versprochen.

Vielleicht sollten wir dann ja gleich auch noch auf einen Sachverständigen warten? Nicht dass ich als Unkundiger da...

Es ist zu schade dass ich keine Rolling-on-the-floor-laughing Smilies einfügen kann...

Ich laß mich ja gerne belehren, weil ich es erstens nicht besser weiß und kein Anwalt bin.

Wir hatten diese Diskussion in unserem Verein schon öfters:

Darf ich, muß ich meinen Waffenkoffer auf Aufforderung öffnen oder nicht?

Wir haben uns aufs nicht öffnen geeinigt.

-Keine Ahnung ob wir damit Recht haben.-

Ich habe auch kein Problem damit mit, mit meinem Koffer auf die nächste Wache zu fahren und

dort die Waffen überprüfen zulassen.

Damit wir uns richtig verstehen ich habe kein Interesse daran mich mit der Polizei auf unnötige

Diskussionen einzulassen.

Ich habe nochmal in den vergangenen Threads die dieses Thema aufgegriffen haben nachgelesen,

die Meinungen gingen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung.

Eine endgültige und wahre Meinung habe ich nicht gefunden.

Gruß Tesro22

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Bei einer Kontrolle kann man ja meine waffenrechtliche Erlaubnis überprüfen,

selbstverständlich händige ich meinen Personalausweis und meine WBK zur Einsichtnahme aus

und man kann im Kofferaum sehen das meine Waffen in einem ge-/verschlossenen Behältniss

transportiert werden.

Der Zweck einer solchen Kontrolle ist aber nun mal, herauszufinden, ob du die bei dir befindlichen Waffen auch tatsächlich besitzen und führen/transportieren darfst. Und dazu ist es unabdingbar, daß ich die in der WBK verzeichneten Waffendaten mit den Originalen vergleiche. Ich habe ja schließlich keinen Röntgenblick, mit dem ich in deinen verschlossenen Koffer reingucken könnte.

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Der Zweck einer solchen Kontrolle ist aber nun mal, herauszufinden, ob du die bei dir befindlichen Waffen auch tatsächlich besitzen und führen/transportieren darfst. Und dazu ist es unabdingbar, daß ich die in der WBK verzeichneten Waffendaten mit den Originalen vergleiche. Ich habe ja schließlich keinen Röntgenblick, mit dem ich in deinen verschlossenen Koffer reingucken könnte.

Danke, das war jetzt mal ne nette und konstruktive  und für mich nachvollziehbare Antwort.

Wie Du in der vergangenen Threads auch gelesen hast, wird aber beim aufmachen vom 

Waffenkoffer von einer "Zugriffsbereitschaft" der Waffen und somit ein "verbotenes Führen" 

gesprochen.

Lassen wir´s dabei, ich glaube wir einigen uns nicht.

Aber um wieder auf den Ursprungsthread zu kommen, ob verlangt oder nicht,

allein damit mein Koffer beim Weg zum Parkplatz oder ins Haus nicht aufgeht

und ein dritter nicht direkt zugreifen kann, sind meine Koffer VERschlossen.

Das mach ich für mich und nicht weil der Gesetzgeber es verlangt.

Gruß Tesro22

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Ich laß mich ja gerne belehren, weil ich es erstens nicht besser weiß und kein Anwalt bin.

Nein, du läßt dich offensichtlich nicht.

Was aber auch egal ist, weil ich es erstens besser weiß und zweitens Anwalt (Schwerpunkt Waffenrecht) bin.

Punkt 1 und 2 müssen nicht notwendigerweise im Zusammenhang miteinander stehen. :D

Trooper hatte recht (was bei Schutzleuten im übrigen öfters der Fall ist). Dass jetzt nun gerade auch dabei ist,

sich etwas zu vergaloppieren, liegt an der Provokation. Im Prinzip sah er es aber richtig.

Carcano

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Der Zweck einer solchen Kontrolle ist aber nun mal, herauszufinden, ob du die bei dir befindlichen Waffen auch tatsächlich besitzen und führen/transportieren darfst. Und dazu ist es unabdingbar, daß ich die in der WBK verzeichneten Waffendaten mit den Originalen vergleiche.
Kannst du ja auch gerne tun. Aber woraus ergibt sich denn nun, dass der Schütze die Waffe auspacken und in die Hand nehmen darf, um sie dir zu zeigen. Dass du die selbst auspacken darfst -> meinetwegen.

bye knight

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So, ich weiß jetzt was verschlossen und geschlossen ist........... Fr. Gabriele Fograscher von der SPD hats erklärt (juhuuuu):

Gut gelle?

Gruß,

Thomas

Achja, hier der Link (steht ganz unten): http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_f...r-650-5957.html

Super Hinweis. Wird das eigentlich schon in einem extra Fred gebührend gewürdigt?

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