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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Natürlich benötigst du für jede Waffe einen 8kg schweren und mit 6 Schlössern versehenen Koffer.

War ja jetzt ein Witz von dir?, beim lesen viel mir gerade leicht die Kinnlade runter.

Ich möchte halb nicht meine „Zuverlässigkeit“ aufs Spiel setzen.

Geschrieben

Lies dir mal dieses thread durch. Es ist beinahe ein Frage - Antwort - Spiel.

Lies dir aufmerksam meine Antworten durch - schau was verschlossen bedeutet - im Gegensatz zu abgeschlossen - und dann wirst du merken, dass du u.U. gar kein Schloss benötigst - schoan gar keine 6 Schlösser und 8kg.

Geschrieben
Hallo Tiger:

Natürlich benötigst du für jede Waffe einen 8kg schweren und mit 6 Schlössern versehenen Koffer.

Hi Lusumi,

das stimmt so nicht.

Es gibt doch noch diese Ausnahmeregelung:

Wenn die Langwaffe zusaammengerollt ( der Länge nach !!) in den

Kurzwaffenkoffer passt muss dieser nur 7 kg wiegen.

Servus

Geschrieben

Quatsch, Humbug und Unsinn !

Wichtig ist vor allem daß die Schlösser in allen zwölf Himmelsrichtungen orthogonal gegeneinander verriegeln und So eine Abreißkraft von mehr als 2 TeraNewton notwendig ist.

Also: Die Vorschrift gilt gegen den Waffenbesitzer. Nicht etwa gegen einen Räuber/Dieb, okay ? Es soll ein Ding verhindert werden, daß man "verdecktes Führen" nennt. Führen darf man halt nur als besonders Auserwählter <_<. Als Sportschütze und Jäger außerhalb des Reviers nicht. Diebstahl ist Quark. Zugriff durch Kinder ist Quark. Aber Waffenbesitzer, die wütend durch die Gegend ballern, die sind gefährlich.

Und diesen Transportzustand muß man herstellen. Die Kriterien sind ja bekannt. Die Vorstellung ist eben: Waffe im Handschuhfach oder im Futteral auf dem Beifahrersitz ist "wie im Holster". Und das wäre fies, gemein, hinterhältig und vor allen Dingen NICHT ERLAUBT. Wenn man jetzt das Handschuhfach abschließt oder das Futteral vernietet (Hey, SB, jetzt keine Abwege wegen der Nieten, 'kay) dann ist die Welt wieder Rosa, klar ?

Munition und Magazine geht in dieselbe Richtung. Aufmunitionierte Magazine braucht man nur, wenn man einen Amoklauf vorhat, oder grad auf dem Schießstand ist. Sie sind also des Teufels. Für Sportschützen. Und für Jäger, die gerade nicht jagen. Sammler schießen sowiesonicht. :rolleyes:.

Wenn man als braver, Gottes- und gesetzesfürchtiger Schütze seine teuflischen Geräte auf den Stand schafft, um endlich mal entspannnt Spaß zu haben sportliche Höchstleistungen zu trainieren, dann sollen die Geräte wirklich sicher transportiert werden. Also Kanone gut und Warm und ein wenig fettig einpacken (SB !! Du hast einen schlechten Einfluss auf mich). Dann ordentlich dahin legen wo man nicht direkt dran kommt und sich an dem verpeksten Futteral auch nicht die Klamotten einsaut. Also in eine Tasche auf die Rückbank oder in den Kofferraum. Wer jetzt ein vorsichtiger und mißtrauischer Mensch ist, der schließt dort dann während der Fahrt ab. Das ist aber private Vorsicht, die ist nicht vom Gesetz verlangt. Immer im Auge: Du bist die Gefahr ! Schütze Deine Umwelt vor plötzlich auftretendem Amoklauf.

Wer sich mit Schlösschen an seinen Taschen, Futteralen, Abzügen oder Nasenflügeln besser fühlt, der soll das bitte tun. Aber lasst mich in Ruhe. Vor allem schreibt mir nicht vor, was ich zu durchlochen und mit Schössern piercen soll.

Geschrieben
Quatsch, Humbug und Unsinn !

Immer im Auge: Du bist die Gefahr ! Schütze Deine Umwelt vor plötzlich auftretendem Amoklauf.

Wer sich mit Schlösschen an seinen Taschen, Futteralen, Abzügen oder Nasenflügeln besser fühlt, der soll das bitte tun. Aber lasst mich in Ruhe. Vor allem schreibt mir nicht vor, was ich zu durchlochen und mit Schössern piercen soll.

:icon14::icon14:

Geschrieben
Lies dir aufmerksam meine Antworten durch - schau was verschlossen bedeutet - im Gegensatz zu abgeschlossen - und dann wirst du merken, dass du u.U. gar kein Schloss benötigst - schoan gar keine 6 Schlösser und 8kg.

Wenn ich mir die Begründung des Bundesrates zu dieser Passage durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass mit "verschlossen" nur "abgeschlossen" gemeint sein kann. Siehe Anhang.

Edit: Die Entgegnung des BMI bestätigt dies meiner Ansicht nach -> 2. Anhang

bye knight

Geschrieben
Wenn ich mir die Begründung des Bundesrates zu dieser Passage durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass mit "verschlossen" nur "abgeschlossen" gemeint sein kann.

Es wird deutlich von mehr als 3 Handgriffen und mehr als 3 Sekunden gesprochen (gleich im 1. Satz).

Dass dies eine Waffe (auch im geschlossenen) Handschuhfach oder Jackentasche mit Klettverschluss (2. Satz) nicht erfüllt ist klar.

Aber es Methoden, diese Forderungen zu erfüllen, ohne ein Schloss anzubringen.

Wo steht denn, dass abgeschlossen dies erfüllt?

Wie schon geschrieben – warten wir auf die VwV.

Geschrieben
Es wird deutlich von mehr als 3 Handgriffen und mehr als 3 Sekunden gesprochen (gleich im 1. Satz).

Wie erkannte schon MK:

Du must nur den Nippel durch die Lasche ziehn, (1) und mit der kleinen Kurbel ganz nach oben drehn (2) da erscheint sofort ein Pfeil und da drücken sie dann drauf (3) und schon ..... geht der Waffenkoffer auf.

Geschrieben
Es wird deutlich von mehr als 3 Handgriffen und mehr als 3 Sekunden gesprochen.

Dass dies eine Waffe (auch im geschlossenen) Handschuhfach ...

Hallo,

nachdem ich mir nun den ganzen Salbader hier durchgelesen habe, frage ich mich als Jäger und Sportschütze allen Ernstes, woher weiß der mich kontrollierende Beamte, ob ich grade zur Jagd fahre oder zum Schießstand?

Waffe offen auf dem Rücksitz-zur Jagd?

Waffe im Futeral (verschlossen-oder geschlossen?) im Kofferaum- zum Stand??

Mein Fahrziel muß ich wohl nicht angeben und was ist, wenn ich mich während der Fahrt umentscheide?

Muß ich dann umpacken? :peinlich:

und was ist mit meiner Pumpe mit Klappschaft im abgeschlossenen Handschuhfach? Da muß ich erst den Zündschlüssel abziehen um das aufzuschließen (drei Handgriffe), das gestaltet sich während der Fahrt schwierig, da dummerweise immer das Lenkradschloß einrastet... :00000733:

Aber nun im Ernst, uns kann doch wohl niemand vorschreiben, welches Auto wir zu kaufen haben- Kofferraumpflicht.

Meine teuren Waffen werde ich jedenfalls auch weiterhin in einem vernünftigen Schutzbehältnis transportieren, damit denen auf der Fahrt nichts passiert.

Gruß Rolf

Geschrieben
Wo steht denn, dass abgeschlossen dies erfüllt?

Im Text des Bundesrates wird argumentiert, dass nach dem Entwurf (also bei "geschlossen") in einem nicht verschlossenen Handschuhfach geführt werden dürfte. Daher sei "verschlossen" vorzuschreiben. Wie viele Zustände kann ein Handschuhfach denn haben, wenn es nicht offen steht?

Handschuhfach zu und Schloss offen = geschlossen

Handschuhfach zu und Schloss zu = verschlossen

Was bleibt denn sonst noch übrig?

In der Entgegung des BMI steht weiterhin, dass bei einem "verschlossenen Behältnis" das Futteral zumindest mit einem kleinen Zahlenschloss zu versehen sei. Und weil das keinen Sicherheitsgewinn bringt, sei eben "geschlossen" ausreichend.

Ach ja: Ich verteidige das natürlich nicht. Ist meiner Meinung totaler Mumpitz und ein sehr guter Beweis dafür, dass es im Waffenrecht durchaus eben doch darum geht, den Schützen und Jägern das Leben schwer zu machen - trotz der gegenteilen Sonntagsreden der Politiker einschl. Wiefespütz, wonach es ja nicht gegen die Sportschützen und Jäger gerichtet sei blah blah blah....

Ich bin allerdings mal gespannt darauf, den endgültigen Text zu sehen.

bye knight

Geschrieben

Sechs Seiten Fred und wir sind mal wieder so schlau wie vorher.

Ich pinn mir bald wirklich so ein Kofferschloss für 5 Tacken an den Reissverschluss, dann hab ich meine Ruhe...

Geschrieben
Handschuhfach zu und Schloss offen = geschlossen

Handschuhfach zu und Schloss zu = verschlossen

Dagegen hätte beispielsweise nichts. Dann könnte ich den Aufwand mit dem Rangebag ersparen (bräuchte aber sicherlich keine 3 Sekunden bis zum Anschlag).

Ich bin allerdings mal gespannt darauf, den endgültigen Text zu sehen.

Ich auch.

Bis dahin belasse ich es im Sinne von Tyr 13...

Geschrieben

Nun bin ich mir sicher, dass die Redakteure des "Niedersächsischen Jägers" hier mitlesen und die Vorhängeschloßidee übernommen haben.

Der waffenrechtsbezogene Artikel in der letzten Ausgabe interpretiert Vorhängeschlösser als die alleinig seeligmachende Lösung.

Ein wenig kann man das ja verstehen. Die haben zig Inserenten, die gern die neuen Fort Knox Futerale verkaufen würden. :rolleyes:

Bei den momentan fallenden Aktienkursen könnte der generierte Umsatz die Währungsreform noch ein paar Tage rauszögern. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Hallo Tiger:

Natürlich benötigst du für jede Waffe einen 8kg schweren und mit 6 Schlössern versehenen Koffer.

Und wichtig ist, dass du die Waffen und die Munition nicht zusammen transportierst.

Also: Du nimmst die Waffen im Panzerschrank in Deinem Kofferraum, bringst sie ins Schützenhaus, fährst zurück und holst die Munition...

... alternativ kann auch Deine Frau mit einem anderen Auto die Mun transportieren - du brauchst dann eben einen zusätzlichen von diesen 8kg schweren Koffern mit 6 Schlössern und ihr müsst nur darauf achten, dass ihr beide ins gleiche Schützenhaus fahrt.

... da kann man mal sehen, zu welchen Stilblüten der vorauseilende Gehorsam einiger führen kann...

Jaja...macht nur eure witzchen während ich hoffe daß die Politiker nicht so "schlau"(Sorry für "Politiker" und "schlau" in einem Satz) sind sich ihre ideen hier im WoF zu holen.

Ich hab immer daß Gefühl wenn einer son Witzchen macht, daß ich ein Jahr später (damals lauthals mitgelacht) sowas von der Politik als Vorschlag serviert bekomm.

Andererseits gewährt diese Art Humor immer einen fast zverlässigen Blick in die Zukunft! Ich seh schon den ersten Van mit serienmäßig verbautem Tresor oder Waffenschrank im Autohaus.

ich hab angst.......

Geschrieben
Der Koffer hat 2X Zahlenschlösser,2X Rundschlösser, 2X Bügelschlösser, (man will ja auf Nummer Sicher gehen)

Leergewicht ca.8 KG

Da wist Du nicht lange Freude mit haben. Die nächste Verschärfung kommt bestimmt, kauf lieber was Zukunftssicheres. Ich denke mit einem Koffer Widerstandsgrad Null oder besser 1 über 200 kg und da dann einen Handgriff dran geschweißt bist du für die nächste Verschärfung gewappnet. Denk aber daran das der 2 Schlösser haben sollte, so das er dann nur noch auf dem Stand im 4-Augen-Prinzip zusammen mit der Standaufsicht geöffnet werden kann.

Geschrieben
Handschuhfach zu und Schloss offen = geschlossen

Handschuhfach zu und Schloss zu = verschlossen

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Noch einiges:

- Handschuhfach zu ohne Schloss

- Handschuhfach zu und kein Platz für Waffe wegen Schminksachen etc.

- Handschuhfach kaputt

- Handschuhfach ohne Schloss offen

- Handschuhfach mit Schloss offen

- kein Handschuhfach vorhanden, weil Sohn Verstärker eingebaut hat.

- statt Handschuhfach Tresor der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 eingebaut :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Ich zitiere eine zuverlässige Quelle, nämlich mich selbst (aus einer PM, die ich gerade schrieb):

"Die Verschlechterung drohte in der Tat, existiert aber so nicht, wie Du es liest (obwohl einige Bundesländer das sicher gerne hätten). Tatsächlich hat die jetzige Formulierung im Gesetz lediglich die beiden *Pole* abgesteckt ("klares nicht-Führen" <-> "klares Führen"). So interpretieren auch die Abgeordneten ihre Formulierung; sie sehen darin keine Änderung der Rechtslage. Mir persönlich wäre eine klare Bschränkung auf "geschlossen reicht völlig" lieber gewesen.

Zum Nachlesen:

Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 13.

Carcano

Geschrieben

ich bekenne mich als derjenige, der carcano angeschrieben hat.

hintergrund der sache ist folgender: ich habe schon einige mails mit reinhard grindel (cdu) ausgetauscht im zusammenhang mit der waffg-änderung. der hauptpunkt (der mich am meisten betrifft) ist der für mich verschlechterte transport. herr grindel hat nun zweimal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht notwendig ist, als sportschütze oder jäger ein VERschlossenes behältnis zu verwenden.

offen gestanden habe ich keine ahnung, wie ich das argumentieren soll, aber ich werde mir das schreiben auf alle fälle ausdrucken - damit hab ich schonmal gute chancen im zweifelsfall mit einem verbotsirrtum sanktionsfrei davonzukommen - ich bildete mir bisher ein, zumindest einfachere gesetzestexte lesen zu können, aber das war wohl ein irrtum.

in meiner not, hab ich eben carcano gefragt - aber so richtig weiter bin ich immer noch nicht. vielleicht bringt visier ja mal eine geänderte darstellung heraus im bezug auf den transport, denn die bisherige version spiegelt eher mein rechtsverständnis wider - nämlich ausschließlich VERschlossen...

Geschrieben

Werdet ihr denn so oft kontrolliert? Bei einer 0815 Führerscheinkontrolle geht das den Polizisten gelinge gesagt nix an wo ich hinzufahren gedenke. Dass ich eine Waffe an Bord hab spielt auch keine Rolle. Gefragt worden ob ich Waffen/Sprengstoff/Drogen transportiere bin ich auch noch nicht. So what?

Geschrieben

1. Ist der Teufel ein Eichhörnchen (will heißen: eine Kontrolle kann Dir immer passieren, und dann möchte man nicht "erwischt" werden).

2. Beliebt - und legitim- ist doch die Frage nach z.B. dem Verbandkasten und Warndreieck, die man ja auch überprüfen müsse (meistens im Kofferraum).

3. Bisher bin ich auch noch nicht schlauer, wie ich jetzt meine Waffen in Zukunft transportieren muss.... :(

Liegt aber nicht an fehlender Kompetenz der User, sondern an diesem unsäglichen WaffG..... :(

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