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IGNORED

Rattenbekämpfung mit KK


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo bevor ich mich auf Schädlingsjagd mit meiner KK Büchse begebe möchte ich mich mal erkundigen ob ich das überhaupt darf.

Wir haben einen Hühnerhof und dahinter fließt ein Fluss lang. Dort haben sich Ratten und Bisamratten versteckt die öfters mal das Futter der Hühner klauen oder sogar Küken.

Darf ich mit meiner KK Büchse auf meinem Grundstück die Viecher erschießen oder ist das Verboten?

Geschrieben

 

ja, das ist definitiv aus mehreren Gründen verboten ...

 

 

ähmmm, für Ratten / Bisamratten gibt es doch andere Möglichkeiten ...

 

 

Geschrieben
ähmmm, für Ratten / Bisamratten gibt es doch andere Möglichkeiten ...

Meinst du Gift?

das kostet mehr als ein paar KK patronen.

Ich bin der meinung das ich in meinem sachkundebuch gelesen habe das ich auf meinem grundstück nagetiere mit bis zu 9 mm schrot bekämpfen darf bin mir aber nicht mehr sicher.

Geschrieben

Du könntest dich evtl. auf Notstand berufen, wenn du dem Gericht glaubhaft machen kannst, dass die Bisamratten dir ans Leder wollten.

Geschrieben

Nö, für alles außer F-Luftdruckwaffen und PTB-Schreckschuss brauchst Du eine Schießgenehmigung.

Geschrieben
Nö, für alles außer F-Luftdruckwaffen und PTB-Schreckschuss brauchst Du eine Schießgenehmigung.

stimmt, aber auch mit deinen genannten darfst du als Nichtjäger nicht ...

 

 

 

 

achja, wen erlegt man mit

... PTB-Schreckschuss
Geschrieben
Ich bin der meinung das ich in meinem sachkundebuch gelesen habe das ich

auf meinem grundstück nagetiere mit bis zu 9 mm schrot bekämpfen darf bin mir aber nicht mehr sicher.

Moin,

das Schießen mit Randfeuerschrot bis max. 9 mm war

nach dem alten Gesetz ( bis 01.04.03 ) erlaubt.

Aber selbst da hättest Du eine Genehmigung gebraucht,

um dabei auch auf die Viecher zu schießen.

Heute geht erst recht nichts mehr.

Geschrieben

Sprich das mal am Amt an. Möglicherweise ist das wirtschaftliche Interesse der Landwirtschaft ausreichend, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Vögel dürfen auch in Weinbergen z.B. verjagt werden, vielleicht gibt's da ja einen Analogieschluss.

Fallen ?, evtl mit Jagdkursus (klein)

Geschrieben
stimmt, aber auch mit deinen genannten darfst du als Nichtjäger nicht ...

Nicht mal als Jäger dürftest Du.

Zumindest nicht mit der Schußwaffe, da Ratten kein Wild i.S. des Bundesjagdgesetzes darstellen.

Gifteinsatz hingegen ist kein Problem...

Geschrieben

Mal eine Frage am Rande: Mir wurde erzählt, daß Bisamratten die 'normalen' Ratten vertreiben bzw. die Anwesenheit von Bisamratten ein sicheres Zeichen für die Abwesenheit von Wanderratten sein soll. Kennt sich da jemand aus?

Geschrieben

Also ich darf Ratten töten durch Gift oder Fallen, aber erschiessen mit dem Luftgewehr darf ich sie nicht ???? Verbotene Jagd wäre es ja auch nicht, da Ratten , wie hier geschrieben, keine "Jagdtiere" sind . Bei der Logik frag ich lieber erst gar nicht und schiesse sie einfach ( falls die bei mir im Garten mal sesshaft werden sollten )

Greetz

Peter

Geschrieben

Das schiessen von Ratten mit "F"-LGs ist ein Graubereich.

Die Biester duerfen als Schaedlinge getoetet werden, aaaaaber...unter nur Vermeidung unnoetiger Qualen. Ob das mit nem schwachen LG so einfach ist?

Fallen und Gift sind da sicherer. Mit Jagdrecht hats nichts zu tun, hoechstens mit Jagdschutz, da die Biester ebenso wie wildernde Katzen Niederwild schaedigen koennen. Aber Jagdschutz wird nur im Revier betrieben, nicht da, wo die Jagd ruht (Befriedete Bezirke).

Geschrieben

Hallo, da Wander- und Hausratten weder dem Jagd- noch dem Naturschutzrecht unterliegen und man auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nichts dagegen haben kann, die zumindest wirklich schädlichen Wanderratten zu eliminieren, ist es legal, auf dem eigenen Grundstück mit einem Luftgewehr Ratten zu erlegen. Das gilt auch für bestimmte Mäuse (Wühl-,Haus-, Feld-, Rötel-, Brandmaus). Das Jagdrecht lässt es sogar zu, Steinmarder auf dem eigenen Grundstück zu töten. Davon sollte man aber vernünftigerweise die Finger lassen. Denn wenn es einem Marder irgendwo gut gefällt und man tötet ihn, dauert es nicht lange bis ein Nachfolger sein Revier besetzt hat. Und lasst ja schön von Maulwürfen die Finger!!!

Gruß Sharpi

Geschrieben

KK faellt zumindest nicht mehr unter die 7,5 Joule Regel im §12 WaffG.

Geschrieben
Das Jagdrecht lässt es sogar zu, Steinmarder auf dem eigenen Grundstück zu töten.

Das ist aber eine heikle Sache. Rechtlich darf in DE nur derjenige ein Wirbeltier töten, der die dazu notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Wie soll ein Nichtjäger diese Fähigkeiten vorweisen ? Und: Wie soll der Marder tierschutzgerecht getötet werden, wenn der Einsatz einer Schußwaffe nicht möglich ist ?

Svenni

Geschrieben

Haben wir nicht mal in der Sachkunde gelernt, dass das Schießen nur erlaubt ist, wenn das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann?!

Das ist aber eine heikle Sache. Rechtlich darf in DE nur derjenige ein Wirbeltier töten, der die dazu notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Naja, wenn das Tier tot da liegt, hatte er wohl die Fähigkeit und Kenntnis.

Irgendwas mit Vermeidung von unnötigen Qualen steht da noch.

Geschrieben
Darum gehts ja ...

Dann müsste ja Gift als Bekämpfungsmittel definitiv ausscheiden! :confused:

Hallo bevor ich mich auf Schädlingsjagd ...

Mein Tipp: Besorg Dir einen Hund der die Viecher „zum Fressen“ gern hat!

Geschrieben
Das schiessen von Ratten mit "F"-LGs ist ein Graubereich.

Die Biester duerfen als Schaedlinge getoetet werden, aaaaaber...unter nur Vermeidung unnoetiger Qualen. Ob das mit nem schwachen LG so einfach ist?

Also seid mir net böse, mit nem F.gif-LG ist das sehr wohl möglich, schnell und schmerzlos auch auf ne Entfernung von bis zu 20m zu erledigen. Ist alles ne Frage der Treffsicherheit.

Hatte bisher noch nie Probleme und die Ratten waren auch (fast) alle auf den ersten Schuß tot. Und wenn ich das Vieh mit nem KK nur am Körper treffe, so überlebt sie auch, zumindest ne Zeit lang.

Besorg dir ein altes HW35(>7,5J) von vor 1970, ein gutes ZF drauf, nen Schalli dran und fertig. :gutidee:

Geschrieben
Besorg dir ein altes HW35(>7,5J) von vor 1970, ein gutes ZF drauf, nen Schalli dran und fertig. :gutidee:

Eins hast du vergessen......... Lass dich beim schießen der Ratten ja nicht erwischen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Eins hast du vergessen......... Lass dich beim schießen der Ratten ja nicht erwischen!

Gruß

Hunter

Das ist ja Grundvoraussetzung, die Befolgung des 11ten Gebotes !! :gutidee::lol:

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