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IGNORED

sportschuetze klagt gegen erwerbsstreckungsgebot


Shootist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Urteil überrascht nicht und betrifft auch kaum jemanden wirklich. Erst stand 2/6 im Gesetz und jetzt halt auch noch in einem Urteil. Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht. :confused:

Im übrigen scheint so mancher vergessen zu haben, dass es von dieser 2/6-Regel im begründeten Einzelfall auch Ausnahmen gibt. Also nicht den Kopf hängen lassen... <_<

Geschrieben
@ sachbearbeiter

Was ist denn ein begründeter Ausnahmefall???

Och, diese Fälle gibts immer wieder mal.

Das mit dem erben war jetzt vom Heinrich wahrlich kein gutes Beispiel, das mit dem gewonnenen Gewehr war dafür aber um so besser.

Nicht selten ist es doch auch so, dass jemand zum ausgiebigen Schießen auf Meisterschaften für bestimmte Disziplinen mehrere Waffen braucht weil das wettbewerbstypisch ist oder eine reservierte Waffe beim Händler wird nicht mehr lange vorgehalten sondern ab einem bestimmten Termin einem anderen interessierten Kunden vertickert. Oder bei egun wurde zu einem tollen Preis ein interessantes Paket ersteigert, das man verständlicherweise nicht sausen lassen möchte.

Das alles sollte natürlich irgendwie nachweisbar bzw. belegbar sein oder zumindest glaubhaft dargelegt werden können. Wenn ein SB merkt, dass er mal zum eigenen Vorteil des Schützen angelogen worden ist, wird er kaum noch Ausnahmen zugestehen. Auch hier gilt: ehrlich währt am längsten. :)

Geschrieben

Hallo

dies ist wieder mal ein Urteil, das den Willen des Gesetzgebers vollkommen auser Acht lässt. Aber gut, es ist ergangen und wird der Bürokratie in D weiter galloppieren lassen.

Begründete Ausnahmefälle werden dann von den SBs nach tagesform ausgelegt oder wie tief du ihnen in den Allerwertesten gekrochen bist. Jemand der mal aufgemuckt hat, wird keine begründeten Ausnahmefälle mehr anbringen können. So lieben es unsere von uns bezahlten Staatsdiener. Da können sie mal wieder ihre Macht zeigen, bis sie Deutschland an die Wand gefahren haben. Hatten wir doch schon zwei mal.

Steven

Geschrieben
...Begründete Ausnahmefälle werden dann von den SBs nach tagesform ausgelegt ...

Nach pflichtgemäßem Ermessen wäre besser. <_<

In der Tat sollten aber z.B. in der VwV konkrete Beispielfälle aufgezählt werden.

Geschrieben
Das bestärkt mich in meiner Meinung, dass dieses Land mehr und mehr zu einer Diktatur wird. Siehe Rauchverbot in Gaststätten, auch sollen wir nur noch 130 km/h auf Autobahnen fahren dürfen usw. Auf der anderen Seite lassen sich unsere Volksvertreter (die in ihrem Amtseid alle geschworen haben, dem Volke zu dienen) ständig neue Verbote und unsinnige Beschränkungen und natürlich auch Steuern einfallen.

Warum sollten sie auch nicht? Genau dafür werden sie ja auch gewählt: Der typische, dumme Deutsche will bevormundet werden und will selbst bevormunden.

Also wählt er die Parteien, die das gewährleisten: Die Linke, die Grünen, die SPD und die linken 2/3 der CDU.

Parteien, die für Freiheit und Selbstbestimmung eintreten, haben in Deutschland keine große Chance.

Rolf

Geschrieben
So lieben es unsere von uns bezahlten Staatsdiener. Da können sie mal wieder ihre Macht zeigen, bis sie Deutschland an die Wand gefahren haben. Hatten wir doch schon zwei mal.

Steven

Vielleicht sollte man mal einen Hauptschulabschluß haben, um zu wissen, wer das Land an die Wand gefahren hat. Kleine Hilfe, es hat was mit unfähigen Politikern zu tun.

Geschrieben
dies ist wieder mal ein Urteil, das den Willen des Gesetzgebers vollkommen auser Acht lässt.

Macht es das tatsächlich? Warum wird dann im Entwurf für das neue WaffG 2008 die gelbe WBK explizit und eindeutig in das Erwerbsstreckungsgebot miteinbezogen?

Geschrieben
ich bezog mich auf das z. Zt. geltende WaffNeuReglG.

Ich auch. Ich wollte mit meinem Post sagen, das der Gesetzgeber möglicherweise schon 2003 die Anwendung von 2/6 auf Neugelb angedacht hat, dies aber so missverständlich formuliert hat, das es seitdem Land auf Land ab Streit darum gibt. Aber der Streit ist ja jetzt erstmal beendet, da ein Bundesgericht entschieden hat und damit eigentlich kein Spielraum mehr bleibt.

Geschrieben
der Gesetzgeber möglicherweise schon 2003 die Anwendung von 2/6 auf Neugelb angedacht hat, dies aber so missverständlich formuliert hat,

Hallo sonet

der Wille des Gesetzgebers zur Gesetzesnovelle 2003 war, daß die 2/6 Regelung auf Neugelb nicht angewendet wird. Das haben wir hier schon mehrmals durchgekaut. Einige Ministerialbeamte passte das nicht und sie legten Sluggys schlecht formuliertes Gesetz so aus, das nach gutem zureden, den Politikern die 2/6 Regelung auf Neugelb logisch vorkam. Wird Arbeitsplätze kosten, aber das interessiert keinen Staatsdiener.

Steven

Geschrieben
Blödsinn.

@9x19

Interessante Stellungnahme. ....und so ausführlich mit Begründung...

Vielleicht läßt Du mich/uns bei Gelegenheit wissen, warum das Blödsinn ist.

Geschrieben
Vielleicht läßt Du mich/uns bei Gelegenheit wissen, warum das Blödsinn ist.

Weil bei einem Behördenleiter im höheren Dienst (Amtgerichtsdirektor/A15) gerade Verwaltungsrecht über Jahre fester Bestandteil der gesamten Aus- und Fortbildung ist.

Hätte man bei eingeschaltetem Hirn auch selbst drauf kommen können.

CM

Geschrieben
(Amtgerichtsdirektor/A15)
*Klugscheissermodus on* R(ichter)-Besoldung... AG-Direktor mit mehr als 3 Planstellen ist R2/mit weniger Planstellen R1 *Klugscheissermodus off*

Gruß

Hanseat

Geschrieben
*Klugscheissermodus on* R(ichter)-Besoldung... AG-Direktor mit mehr als 3 Planstellen ist R2/mit weniger Planstellen R1 *Klugscheissermodus off*

Gruß

Hanseat

....plus Amtszulage. BTW: Grundgehälter sind auch in der Endstufe höher als A 15, bei R 2 sogar ausgeprägter.

Geschrieben
Weil bei einem Behördenleiter im höheren Dienst (Amtgerichtsdirektor/A15) gerade Verwaltungsrecht über Jahre fester Bestandteil der gesamten Aus- und Fortbildung ist.

Hätte man bei eingeschaltetem Hirn auch selbst drauf kommen können.

CM

Bist Du Volljurist?

Ich persönlich nicht, aber ich bin einer solchen verheiratet. Soweit ich das mitbekommen habe, ist das Verwaltungsrecht

in seinem Aufbau rel. speziell und nur wenige machen es gerne und daher wirklich gut.

Kenn heißt eben nicht "wohl fühlen"!

Aber lassen wir das.

Majestix

Geschrieben
Hallo sonet

der Wille des Gesetzgebers zur Gesetzesnovelle 2003 war, daß die 2/6 Regelung auf Neugelb nicht angewendet wird.

Und warum nimmt dann § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG den § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG nicht ausdrücklich aus ? Wir hatten das in der Tat schon oft, aber nun ist es ja geklärt. :heuldoch:

Geschrieben
Und warum nimmt dann § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG den § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG nicht ausdrücklich aus ? Wir hatten das in der Tat schon oft, aber nun ist es ja geklärt. :heuldoch:

Hallo SB

weil Sluggy (der Herr möge ihn strafen) in seiner Unfähigkeit Gesetze korrekt zu schreiben, dies übersehen hat.

Ist ungefähr das gleiche wie Vorderschaftrepetierlangwaffe mit gezogenen Lauf im Kaliber 12. Ist auf neue Gelbe WBK erlaubt, obwohl der Wille des Gesetzgebers dies nicht wollte.

Steven

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Vielleicht ohne die Polemik wieder "einzuschalten"..

Es gibt Disziplinen die mehr als 2 Waffen erfordern.

(Western z.B. 4 pro Klasse!)

Oft müssen die Waffen "angepasst" sein, oder zumindest bekannt, um an Wettbewerben teilzunehmen.

Man hat als Anfänger so keine Chance.

Eigene Munition kann auch nicht erworben/hergestellt werden.

Kennt jemand Ausnahmen von 2/6, die auch tatsächlich gemacht wurden?

Was waren die Begründungen?

Welche Behörde hat sie gemacht?

Geschrieben

Kennt jemand Ausnahmen von 2/6, die auch tatsächlich gemacht wurden?

Was waren die Begründungen?

Welche Behörde hat sie gemacht?

Hallo raydekker,

bei mir ging es damals auch um's Westernschießen.

Nach Rücksprache mit der vorgesetzten Behörde durch den SB konnten alle vier Waffen erworben werden, danach war allerdings für 12 Monate kein Erwerb möglich. Fand ich einen ganz guten Deal.

Wenn Du Näheres wissen willst, gerne per PN.

Gruss - Dakota

Geschrieben

genau so wird es auch für einen Teil unserer Mitglieder(3 verschiedene SB) gehandhabt,

2 tun es so 4 auf einmal und 12 Monate Pause, der eine nicht.

Geschrieben

Mein Sachbearbeiter hat bei mir eine Ausnahme bei 2/6 gemacht, da ich ihm erklärt habe, dass ich die 3. Waffe in diesem Halbjahr unbedingt noch vor der Deutschen Meisterschaft 2008 plus Zeit fürs Tuning haben wollte. Nach einem kurzen sachlichen Gespräch kein Problem.

Geschrieben

Mein SB hat keine Ausnahme gemacht, als ich ihm erklärte, dass es sich um eine vorgezogene Erbfolge handelte.

Jetzt kostet mich das Warten wegen 2/6 5,00 €/angefangenen Monat.

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