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IGNORED

sportschuetze klagt gegen erwerbsstreckungsgebot


Shootist

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Ausnahmen,

kenne ich auch schon, ein Schützenkollege hat von der Frau einen verstorbenen 6 LW auf einmal übernommen. Allerdings auch nur nach einer längeren Verhandlung mit dem SB. Wollte auch vor kurzen erst 3 LW´s von einem Nachlass erwerben, und mein SB hätte auch nicht´s dagegen (habe im letzten Jahr auch nur eine Waffe erworben), aber die Erben waren dann ein wenig Überzogen (Preisvorstellung). Es kommt halt darauf an, wie man mit dem SB redet, und klar kommt.

Es gibt auch andere LRA, wie mir aus unserem Verein bekannt ist, wo nicht´s an der 2/6 Regel geändert wird (ohne jede Ausnahme).

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... wo nicht´s an der 2/6 Regel geändert wird (ohne jede Ausnahme).

Was im verwaltungsrechtlichen Sinne einen klassischen Ermessensfehler darstellt.

Ob man gerade deswegen ein Fass bei der Behörde aufreißt, muss jeder selbst mit sich ausmachen - kann nämlich sein, dass man einen klassischen Pyrrhussieg davonträgt.

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Ho, ho... du willst damit sagen, dass dein Papi Waffenschrank-Stellplatz-Gebühren für das

von dir noch nicht abgenommene "Eisen" verlangt...?

Nö,

das ist ja schon in der gelben.

Papi hat gar keinen Schrank.

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Na ja, wenn Pappi das Teil im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge gezahlt hat, könnte ich den SB schon verstehen..........., sollte er einfach das Erbe (z.B. vom Opa) abgelehnt und an den Stammhalter(chen) weitergegeben haben, dann ist es ein wenig kleinlich. Aber rechtlich ok. Musste eben den Büxer zahlen. Denke, für den Prügel umsonst kannste 30,- drücken -oder?

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Kennt jemand Ausnahmen von 2/6, die auch tatsächlich gemacht wurden?

Was waren die Begründungen?

Welche Behörde hat sie gemacht?

Hallo raydekker,

bei mir ging es damals auch um's Westernschießen.

Nach Rücksprache mit der vorgesetzten Behörde durch den SB konnten alle vier Waffen erworben werden, danach war allerdings für 12 Monate kein Erwerb möglich. Fand ich einen ganz guten Deal.

Wenn Du Näheres wissen willst, gerne per PN.

Gruss - Dakota

Hi Dakota hatte Dir eine PN geschickt. Bei mir wirds langsam dringend!

Schreib doch mal!

Ray

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  • 2 Jahre später...

Hi,

ich denke Folgendes:

1. an 2/6 kommt man auf die Dauer nicht vorbei, egal wie alt und gelb die WBK ist.

2. Praktikabel ist zur Fristbestimmung die Rückrechnung zum jeweils vorletzten Erwerb, nicht die wortklauberisch begründete lebenslange Versteinerung der Halbjahresfristen mt der Ermöglichung von theoretisch 4 Erwerben in 2 Tagen.

3. Waffenveräußerung macht - auch bei Austausch - keinen Zusatzerwerb möglich.

4. Ausnahmen sind rechtlich möglich und denkbar; Absprache mt dem SB dürfte für wirklich Aktive Schützen kein Problem sein.

5. Ein einmaliger Verstoß dürfte auch durch die Behörde hinzunehmen sein; mehrfache könnten zur Anname des Wegfalls der Zuverlässigkeit führen.

* Eine Entspannung des Erwerbsdruckes kann in manchen Fällen über Operationen im Bereich Wechselsystem oder Wechsellauf erfolgen; diese "Denwaffengleichstendesachen" fallen bei wohl richtiger Gesetzesanwendung nicht unter 2/6, was sich als Erkenntnis bei Erwerb einer Flinte mit 2 Wechselläufen offenkundig macht.

* Im Vorfeld des Fristablaufes kann ein Parken beim Aufbewahrungsberechtigten erfolgen, ggf. eine gesetzeskonforme Ausleihe.

* Eine gute Planung der Erwerbe unter Beachtung der möglichen Lieferzeiten und vorausschauende Alternativplanungen sind ratsam.

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