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IGNORED

sportschuetze klagt gegen erwerbsstreckungsgebot


Shootist

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völlig egal (meine ich jedenfalls). Viel interessanter finde ich, dass Erstens unvoreingenommen und Zweitens sachlich (fast) richtig berichtet wird. Das finde ich den eigentlichen Hammer :eclipsee_gold_cup:

Wird wohl nicht zuletzt am besagten Herren und seiner Tätigkeit liegen...

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Und die Führrerscheine sind ein ganz schlechtes Beispiel, weil hier die Fahrerlaubnis explizit eingetragen ist - man hätte also den Altbestand widerrufen/einziehen müssen.

dasch war aber Dein Vergleisch. Du hascht angefangen. Da kann isch nischt für. :traurig_16:

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Es ist zum K****n .

Nicht das Urteil ansich , mit dem man m.E. leben kann und das nur die zumeist schon geübte Praxis bestätigt.

Es ist dieser unsagbare Satze mit der öffentlichen Sicherheit unter deren Vorwand so wenig Waffen wie möglich in die Hände der rechtschaffenen Bürger gelangen sollen.

Dafür ist das Gesetz wohl auch nur gut ,

denn die Kriminellen sind doch bestens gerüstet weil sie sich an keine Gesetze halten .

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Damit wird zugleich das allgemeine Ziel des Gesetzes gefördert, im Interesse der öffentlichen Sicherheit so wenig Waffen wie möglich in den Besitz von Privatleuten gelangen zu lassen.

Wenn das tatsächlich auch so in der Urteilsbegründung steht, wäre das der Hammer und öffnet weiterer Behördenwillkür Tür und Tor.

Mit einem solchen Bundesgerichtsurteil unterm Arm lässt sich dann zukünftig jeder Behördenschwachsinn legitimieren.

Willkommen in Absurdistan.

CM :angry2:

...meine Verärgerung bezieht sich ausschliesslich auf diesen Schlußsatz im Gerichtsreport!

Dass das BVerwG zu diesem Urteil - Anwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf waffenrechtliche Erlaubnisse gem. § 14 Abs. 4 WaffG - gekommen ist, sollte hier jedem bereits im voraus klar gewesen sein.

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Wenn das tatsächlich auch so in der Urteilsbegründung steht, wäre das der Hammer und öffnet weiterer Behördenwillkür Tür und Tor.

Mit einem solchen Bundesgerichtsurteil unterm Arm lässt sich dann zukünftig jeder Behördenschwachsinn legitimieren.

genau diese Formulierung ist schon seit Jahrzehnten, seit mindestens 1976 ständige ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung und Auslegung der gesetzgeberischen Intention des Waffengesetzes...

Gruß

Hanseat

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dasch war aber Dein Vergleisch. Du hascht angefangen. Da kann isch nischt für. :traurig_16:

Ist doch kein Grund für potentielle Verstimmungen :drinks:, das Beispiel das ich angeführt habe bezog sich darüber hinaus ja nur auf die StVO und nicht auf die Fahrerlaubnis.

Ist aber auch egal, denn so wie das Urteil jetzt ist, bleibt das sowieso alles graue Theorie. Die von cartridgemaster zitierte Phrase ist aber schon ein Hammer, vor allem wenn diese so im Urteil steht.

Da sind wir mal wieder schön "eingefahren", um eine Redenswendung unserer österreichischen Nachbarn zu bemühen.

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Damit wird zugleich das allgemeine Ziel des Gesetzes gefördert, im Interesse der öffentlichen Sicherheit so wenig Waffen wie möglich in den Besitz von Privatleuten gelangen zu lassen.

Auch wenn es vom BVerwG kommt, so ist und bleibt diese Ansicht fern der Realität. Schade, daß sich Menschen, die von sich der Meinung sind (und vom Steuerzahler dafür bezahlt werden), anderen Recht und Ordnung beibiegen zu müssen, sich so unreflektiert diesem absoluten Irrglauben anschließen.

Schön, daß auch ich mit meinen Steuern für die Bezahlung solcher Richter aufkommen darf.

Sie haben zwar kein Vertrauen zu mir, aber meine Kohle nehmen sie dann doch gerne an...

Ansonsten haben wir jetzt Rechtseinheitlichkeit in D. Wenn auch auf (auch inhaltlich) unterstem Niveau...

Frustrierte Grüße,

André

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Mal ganz am Rand:

Von welcher Kanzlei haben sich die Leute vertreten lassen (auch gerne per PN)?

Das spielt m.E. keine Rolle. Da war u.a. ein Präsident eines deutschen Gerichtes in seiner Eigenschaft als Sportschütze Kläger. Man darf annehmen, daß damit der ganze Sachverstand und die juristische Fachkompetenz auf seiten der Kläger vorhanden war. Also ist auch ein Präsident eines deutschen Gerichtes, dem dienstlich sicher eine Kurzwaffe überlassen wird, als Privatmann nicht würdig, mehr als vier Langwaffen pro Jahr zu erwerben. Irgendwie erschreckend und demotivierend, diese typisch deutschen Zustände.

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Glaub' ich nicht, daß das in der Urteilsbegründung steht, diese Blöße wird sich der Senat nicht geben.

Es sei denn, er möchte gezielt, daß das Urteil kassiert wird...

Presseerklärungen stammen vom Pressesprecher (der aber meist selbst Richter ist).

Die Stellen an Bundesgerichten werden eh politisch vergeben.

Von daher...

Heinrich

Dann lies nochmal das Posting Nr. 36 hier im Fred. Denn genau so ist es.

Präsident?

Der is doch bloß Amtsgerichtsdirektor...

Heinrich

Pardon, hast recht. Aber auch als solcher Volljurist.

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Na, ja, aber eventuell den ganzen Tag mit Verkehrssachen beschäftigt und hier weder angemeldet noch mitlesend...

Heinrich

Wer sich mit Waffen privat beschäftigt, ist auch als Volljurist oder Diplominhaber ein Fachmann in Waffenrecht. Auch wenn er sonst Verkehrssachen macht. Das kannst du mir glauben. Und daß man dann keinen Hinterhofanwalt als Prozeßbevollmächtigten nimmt, bedarf eigentlich keiner weiteren Erörterung.

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Und noch was:

Hut ab vor Herrn Helling.

Es gehört in diesem Lande schon eine Menge Mumm dazu, sich in dieser Position zu seinem "Sportschützentum" zu "bekennen". (Kommt ja manchmal irgendwo zwischen aidskrank und Kinder schänden...)

Was es da an verquasten Meinungen gibt, zeigt ja wieder der Käse mit der öffentlichen Sicherheit...

Wenn er mitlesen sollte, sei er herzlich gegrüßt.

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Das bestärkt mich in meiner Meinung, dass dieses Land mehr und mehr zu einer Diktatur wird. Siehe Rauchverbot in Gaststätten, auch sollen wir nur noch 130 km/h auf Autobahnen fahren dürfen usw. Auf der anderen Seite lassen sich unsere Volksvertreter (die in ihrem Amtseid alle geschworen haben, dem Volke zu dienen) ständig neue Verbote und unsinnige Beschränkungen und natürlich auch Steuern einfallen.

Traurig aber wahr: Dieses Land ist nicht mehr zu retten !!!

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Ganau, etwas anderes war nicht zu erwarten. Warum ? Wir Legalwaffenbesitzer sind sachkundig, nicht vorbelastet, mehrfach überpreft, etc.

Die´"Erwebsstreckung" ist ein Armutszeugnis für die Justiz.

Was hat die Justiz damit zu tun ? Es steht im Gesetz, und das ist ein Armutszeugnis für die Republik.

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Ich kenne nicht so viele Leute die jedes Jahr 4 neue Waffen kaufen , oder die das tun würden , selbst wenn

sie es sich leisten könnten.

Das Problem tritt ja schon auf, wenn Du den Verein wechselst. Bei mir war vorher nur ein KK-Einzellader lang auf der gelben. Dadurch daß im neuen Verein auch andere Disziplinen geschossen werden, war dann ein Einzellader kurz für 25m fällig, ein weiterer für 50m (wer will schon jedesmal die Visierung ändern?) und ein UHR; diese drei in unter 6 Monaten.

Natürlich müssen solche "Waffenarsenale" in Zukunft unterbunden werden; ich könnte mit diesem Gefährdungspotenzial ja wer-weiß-was anstellen. :rotfl2:

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