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IGNORED

Erbenprivileg - provokative Theorie


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Loesung: Beibehaltung des Erbrechts auch bei Waffen im heutigen Rahmen (WBK ohne Munerewerb MUSS bei unbescholtenen Buergern erteilt werden). Keine weiteren Schikanen, keine Verkaufsbefehle, keine Sperrelemente. Alles andere ist weder grechtfertigt noch akzeptabel.

Völlig richtig! :appl:

ABER: Was ist, wenn wir das nicht mehr aus den Köpfen der politisch Verantwortlichen rauskriegen??? :traurig_16:

Ich lasse lieber das Erbenprivileg (oder wie immer man es auch nennen will) sausen, als mir so einem Pömpel in die Waffe stecken zu müssen.

Denn da soll die Reise hingehen. Das Armatix-Gerät übererfüllt die Forderungen im Gesetz und öffnet Tür und Tor für weitere Kontrollmaßnahmen. Der zweite Schritt (nach den Erbwaffen) wird sein, daß wir alle die Dinger nutzen müssen, wenn wir zur Jagd gehen oder von der Jagd kommen — das gilt dann natürlich auch für Sportschützen und den Besuch auf dem Schießstand. Dann rollt der Rubel bei Armatix!!! Und das Schlimme ist: Der DJV hat ja auch schon sein Interesse am System bekundet... :gaga:

Geschrieben
Aquirre, die Waffen ham doch schon ihren Tresor, wieviel soll's denn noch sein???

Das mußt Du nicht Aquirre fragen sondern die Politiker , die der Meinung sind , daß das nicht ausreicht !

Wenn mir einer nachweist, daß jeden zweiten Tag in D eine Bank mit einer auf Erbenprivileg erworbenen Waffe überfallen wird, bin ich sofort bereit, den Schei$$ mitzumachen.

Leider wirst weder Du noch wir anderen alle hier danach gefragt werden . Und mitmachen wirst Du und wir genau das , was die beschließen oder

die Waffen sind noch VOR dem Erbfall weg .

Aber solang das BKA sagt: Keine Gefahr? No!!

Es scheint aber die Politiker wenig zu interessieren , wenn eine Statistik des BKA zu Gunsten der Waffenbesitzer spricht .

Wenn dann auch noch seitens mancher Verbände und Interessenvertretungen Zustimmung , Interesse etc. signalisiert wird , dann haben wir das Problem !

Meine Meinung : Der Einsatz fürs Erbenprivileg hat Arma.... den Weg geebnet . Ist es erst für diesen Zweck im Einsatz , ist eine Ausweitung schnell gemacht.

Kein Erbenprivileg - keine Basis für Arma.......

Ist doch auch eine Theorie !

Gruß

Gottfried

Geschrieben
............ und wenn kein Käufer gefunden wird, muß verschrottet werden. Ist das wünschenswert?

Was passiert mit dem Gebrauchtwaffenpreis wenn alle Erbwaffen auf den Markt kommen.

Gruß

alea

Vergesst auch eines nicht: Das sogenennte "Erbenpriviileg" wurde nicht aus Großmut unserer Obrigkeit eingeführt, sondern weil man vermeiden wollte, dass Erben, welche die Waffen behalten oder sie nicht unter Zeiitdruck zu ungünstigen Konditionen verscherbeln wollen, die Teile einfach verschwinden lassen und von nichts wissen.

Man wollte vermeiden, dass bereits registrierte Waffen zu illegalen werden und vielleichht irgendwann auf dem Schwarzmarkt auftauchen (da sind dann die Preise auch besser).

Aber solche Überlegungen können unsere heutigen hervorragenden Berufspolitiiker natürlich nicht mehr nachvollziehen. Das ist zu hoch für die, also weg mit dem Zeug!

Geschrieben
Vergesst auch eines nicht: Das sogenennte "Erbenpriviileg" wurde nicht aus Großmut unserer Obrigkeit eingeführt, sondern weil man vermeiden wollte, dass Erben, welche die Waffen behalten oder sie nicht unter Zeiitdruck zu ungünstigen Konditionen verscherbeln wollen, die Teile einfach verschwinden lassen und von nichts wissen.

Man wollte vermeiden, dass bereits registrierte Waffen zu illegalen werden und vielleichht irgendwann auf dem Schwarzmarkt auftauchen (da sind dann die Preise auch besser).

Aber solche Überlegungen können unsere heutigen hervorragenden Berufspolitiiker natürlich nicht mehr nachvollziehen. Das ist zu hoch für die, also weg mit dem Zeug!

Genau das ist ja das Widersinnige an der Sache: Das was man mit dem sog. Erbenprivileg verhindern wollte, daß nämlich Waffen in die Illegalität verschwinden, wenn der Erbe sie ohne Bedürfnis nicht behalten dürfte, genau diese Gefahr besteht doch auch, wenn er armatix kaufen muß, um sein Erbrecht auszuüben.

Ohne Erbenprivileg werden Erbwaffen in die Illegalität entsorgt - wer sollte den Erben daran hindern, zu behaupten, daß der Waffenschrank bereits leer war, als er den Nachlaß in Augenschein nahm.

Also macht Armatix nur dann Sinn, wenn die Waffen bereits vor dem Ableben des WBK-Berechtigten damit versehen sind.

Dann können sie eben nicht bzw. nicht so leicht illegal entsorgt werden - vorausgesetzt sie das System wäre zuverlässig.

Also wird die Politik im nächsten Schritt fordern: Damit das System armatix seinen Zweck erfüllt, müssen alle legalen Waffen damit gesichert werden.

Kapiert ihr's jetzt? Kapiert ihr die Tragweite?

Genauso läuft es in der Politik (dicke Bretter bohren=) - und genauso wird es kommen.

Jeder WBKler wird verpflichtet, seine Waffen mit armatix auszurüsten - andernfalls bist du unzuverlässig und deine Knarren werden konfisziert.

Die spannende nächste Frage ist dann nur noch: Wann und wer schaltet die Waffe zu welchem Bedürfnis frei?

Geschrieben
...

Die spannende nächste Frage ist dann nur noch: Wann und wer schaltet die Waffe zu welchem Bedürfnis frei?

Normalerweise bekommt jeder Waffenbesitzer zu dem AAAAA-Sperrelement die Elektronik zum Sperren/Entsperren.

Falls eine Freischaltung durch irgendeine Behörde angesinnt wird, kann man nur sagen, dass dies nicht funktionieren kann! Stellt Euch mal vor, ein Jäger wird zu einem im Strassenverkehr schwer verletzten, klagenden Tier gerufen. Und er kann seine Waffe nicht benutzen, weil ein Sperrelement drinsteckt :gaga::gaga::gaga:

Naja, Tierschutz steht eben hinter Gewinnstreben, Staatsgewalt und Drangsalierung des Bürgers.

IMI

Geschrieben

Na Aquirre, auch dem "Teile und Herrsche" Prinzip verfallen? Da ein bisschen nachgeben, damit etwas anders nicht kommt? Das von Dir?

Dabei gibt es eine viel einfachere Möglichkeit: Boykottandrohung. Es hat bei den großen Ölmultis funktioniert (bei der letzten WaffGnovelle auch), warum soll es nicht auch bei denen funktionieren, die den Pinuckel mit den glänzenden Teurozeichen in den Augen verkaufen wollen? Über Wochen und Monate ein paar gut platzierte E- Mails in den entsprechenden Verteilern oder direkt angeschrieben und einige Leute bekommen das Fracksausen. Es müssen nur die Waffenbesitzer mitmachen, die so ein Ding nicht wollen. Das dürfte wohl jeder sein. Fangen "wir" in Sachen Boykott mit den Händlern an, die in der aktuellen VISIER das Teil bewerben.

Firma S... S....

Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren

in der Ausgabe der VISIER 10/2007 bewerben sie ein Sperrsystem der Firma A... die (Gründe, angedachte WaffG Novelle, Enteignung, Erbrecht, blabla) geeignet sind.

Da ich dieses System aus oben genannten Gründen nicht akzeptieren kann, werde ich ab sofort von weiteren Bestellungen absehen und meine Einkäufe bei einem Ihrer Mitbewerber tätigen, der das Produkt der Firma A... nicht vertreibt.

MfG

Name

Anschrift

Kundennummer

So das war jetzt meine Beitrag der nutzlosen Vorschläge dazu, wie der aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstoß zur Enteignung verhindert werde kann.

Geschrieben
Fangen "wir" in Sachen Boykott mit den Händlern an, die in der aktuellen VISIER das Teil bewerben.

Firma S... S....

Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren

in der Ausgabe der VISIER 10/2007 bewerben sie ein Sperrsystem der Firma A... die (Gründe, angedachte WaffG Novelle, Enteignung, Erbrecht, blabla) geeignet sind.

Da ich dieses System aus oben genannten Gründen nicht akzeptieren kann, werde ich ab sofort von weiteren Bestellungen absehen und meine Einkäufe bei einem Ihrer Mitbewerber tätigen, der das Produkt der Firma A... nicht vertreibt.

MfG

Name

Anschrift

Kundennummer

So das war jetzt meine Beitrag der nutzlosen Vorschläge dazu, wie der aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstoß zur Enteignung verhindert werde kann.

Klasse, Asgard :appl:

Das mache ich jetzt auch so!

Gruß

Karlheinz

Geschrieben
Bei der Art von Logik müßtet Ihr dann zuerst mal VISIER als Verbreiter dieser Werbung boykottieren

und das kann es wohl auch nicht sein .

Visier oder auch alle anderen Zeitschriften haben auf den Inhalt ihrer Insereate nur einen sehr, sehr kleinen Einfluss. Visier kann dann schon mal gar nix dafür. Deine Logik würde für mich dann greifen, würde Visier den Laufdildo in einem eigenen Artikel seinen Lesern empfehlen... Und daran glaube ich nun wirklich nicht.

Gruß

Karlheinz

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Visier erzielt einen Teil der Einnahmen aus dem Heftpreis und einen Teil aus Annoncen.

Ob Visier Werbung annimmt und veröffentlicht, ist eine Geschäftspolitische Entscheidung.

Wenn ein nennenswerter Teil der Leserschaft eine Visier mit Armatix-Werbung nicht kauft, wird Visier möglicherweise zugunsten der AUflage auf diese Werbeeinnahmen verzichten.

Ob das sinnvoll ist (Visier zu boykottieren) oder in unserem Interesse liegt (einen relativ volksnahen Vertreter der Waffen"lobby" zu attackieren) ist die andere Frage.

Solange Armatix keine Umsätze erzielt, wird es auch die Werbung nicht lange geben - Visier mit Werbegeldern unterstützen dürfen sie von uns aus doch gerne, oder?

My 2 Cents

Gruß

Shotgun George

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Der erste der es kapiert hat.

Wohl nicht so ganz.

Es genügt nicht, einen GG-Artikel inhalts- und kommentarlos in die Runde zu werfen.

Im Gegensatz zu den Amerikanern, die ihre Verfassung bereits in der Grundschule eingetrichtert bekommen (und nicht nur das 2nd amendment!), kennt die Mehrzahl unserer Bundesbürger unser Grundgesetz nur dem Namen nach, hat aber von den wesentlichen Inhalten keinen blassen Schimmer.

Mal als kleine Nachhilfe:

Artikel 14

[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

CM

Geschrieben
...

im Keller einer völlig desinteressierten Witwe verrotten , die einfach zu viel Kohle .... hat .

Dadurch gehen auch Kulturgüter verloren !

...

Sag doch gleich wo dich der Schuh drückt ohne das ganze Drumherum Gesülze von Kulturgütern, NEID, eine der typisch deutschen Charaktereigenschaften. Wenn die reiche Witwe es sich leisten kann, Kulturgüter in Millionen-Höhe im Keller verrotten zu lassen, ist es ihr gutes Recht, ihr verblichener Kerl hat schließlich hart dafür gearbeitet. Und wenn es Dir nach teuren "Kulturgütern" ist, spuck in die Hände, geh dafür arbeiten.

Wieder einer auf meiner Ignore-Liste.

Gottfried, bist Du Kommunist?

Offenbar ein typisch deutscher Neidhammel. Was aufs gleiche rauskommt.

Geschrieben

Das Erbe fällt einem vom Erblasser zu und ist somit berechtigt im Besitz des Erbenden. Selbst Munition als Sache wird vererbt und steht somit dem Erbenden zu. Ich halte es für nicht Recht, das unser Staat hier verbietend zugreift! Wir als Schützen wissen doch am besten welche Anstrengungen unternommen werden müssen um waffenrechtliche Genehmigungen zu erlangen. Kämpfen wir allso nicht nur für uns sondern auch für unsere Kinder.

Geschrieben
Das Erbe fällt einem vom Erblasser zu und ist somit berechtigt im Besitz des Erbenden. Selbst Munition als Sache wird vererbt und steht somit dem Erbenden zu. Ich halte es für nicht Recht, das unser Staat hier verbietend zugreift! Wir als Schützen wissen doch am besten welche Anstrengungen unternommen werden müssen um waffenrechtliche Genehmigungen zu erlangen. Kämpfen wir allso nicht nur für uns sondern auch für unsere Kinder.

Auch bei einem Wegfall des Erbenprivilegs wird der Erbe weiterhin sein Erbrecht wahrnehmen können.

Es entfällt "nur" das Privileg, ohne Nachweis eines Bedürfnisses in den Besitz einer "scharfen Waffe" zu kommen (was schon schlimm genug ist).

Von daher sehe ich keine Chance, das Ganze über eine Klage wg. Verstoß gegen das GG zu kippen.

Wer ein Auto erbt, bekommt ja auch keinen Führerschein dazu - oder?

Gruß

Michael

Geschrieben
Visier erzielt einen Teil der Einnahmen aus dem Heftpreis und einen Teil aus Annoncen.

Ob Visier Werbung annimmt und veröffentlicht, ist eine Geschäftspolitische Entscheidung.

Das Problem ist nur, daß - wenn ich mich recht erinnere - im Herbst Inserate der Fa. Armatix im Visier abgedruckt waren. Und das ist mehr als......

Im Übrigen habe ich auch schon mal dem verduzten Verkäufer in einer Fr.-Filialte mitgeteilt, daß er doch bitte beim Geschäftsführer veranlassen solle, daß die Armatixbroschüren aus dem Verkaufsraum verschwinden, da ansonsten die Bereitschaft zu größeren Einkaufsaktivitäten meinerseits deutlich nachlassen würde. Augen wie ein Feldhamster im Fernlicht!

Geschrieben

Michael, es ist meine Meinung, das einem unbescholtenen Bürger Waffen zustehn, muß mich aber wie jeder andere an unsere Gesetze halten. Darf aber hoffentlich, und ich gehe davon aus das Du es mir auch zugestehst, über Recht und Gesetz noch meine eigene Meinung haben und diese noch äußern.

Deshalb halte ich auch das Erbrecht in vollem Umfang für richtig.

Geschrieben
Also meine zur Diskussion gestellte These : Sind wir aktiven Schützen , Jäger , Sammler wirklich daran interessiert , daß durch Erhaltung des Erbenprivilegs ein immer größerer Anteil an auch kulturhistorisch wertvollen und unwiderbringlichen Stücken durch unsachgemäße Behandlung in Erbenhand verrottet , oder wäre eine Abschaffung des Erbenprivilegs die dem Erben seinen Vermögensvorteil erhält . uns aber den Nachschub zumindest der genehmigungspflichtigen Waffen erleichtert , nicht auch in unserem Sinn ?

Es ist ein Denkanstoß .

Einzelheiten und Details sind nicht bis ins Letzte berücksichtigt.

Selbstverständlich auch rundweg ablehnbar das Ganze .

Auch für mich im Augenblick noch mehr Frage als schon Überzeugung !

Gruß

Gottfried

Ein sehr interessanter Ansatz der so wunderschön zeigt wie der Autor ein kleiner Kommunist ist der Eigentum dem Kollektiv opfern will.

Eigentum bedeutet, dass ich damit machen kann was ich will. Wenn ich meine Waffen in den See schmeissen will, ist das mein gutes Recht. Genau ist es auch das Recht meiner Erben dies zu tun oder nicht. Wenn ich eine Bortschard hätte und man wollte sie mir wegnehemen au solch einem Grunde, Flex ich die in Stücke, Sch.. egal was mich das kostet.

Ende der Disskussion.

Sonst ist dieser ganzer Paragraph ein völliger Schwachsinn, da brauch man sich wohl nicht lange darüber aufhalten.

Joker

Geschrieben

Kommunismus setzt ein doktrinär einseitiges Denken voraus .

So gesehen eignest Du Dich sogar zu einem Musterkommunisten.

Mir fehlt diese Voraussetzung völlig , da ich unterschiedliche Denkansätze als Theorien von

allen Seiten betrachten und abwägen kann .

Geschrieben
Mir fehlt diese Voraussetzung völlig , da ich unterschiedliche Denkansätze als Theorien von

allen Seiten betrachten und abwägen kann .

Ich mag es wenn jemand die Traute hat sich über sich selbst lustig zu machen :00000733:

Joker

Möchte aber trotzdem verstehen, warum ausschliesslich Links und extrem Links orientierte Menschen unbedingt den Waffenbesitz verbieten wollen, oder soweit regulieren das nur eine Nomenklatura sie haben darf. :confused:

Geschrieben

Jedes Gesetz das dem gesetzestreuen, staatstragenden Bürger am Besitz von Waffen hindert ist aus sich heraus der Ansatz zur Diktatur. Die Frage nach dem Bedürfnis veertößt da bereits gegen das Menschenrecht auf freie Selbstentfaltung. Deshalb ist jeder Kompromiss eine klare Niederlage. Erst die Erben, dann die Großkaliberschützen, dann die Halbautomaten etc, etc.. Merkwürdigerweise sind gerade unsere Bürger aus den neuen Bundesländern oft in der ersten Reihe wenn es um die Zustimmung zu Verschärfungen(Entrechtung) geht. Ich kann es gerade bei den Jägern schon nicht mehr hören: Wir sind doch auch ohne Kurzwaffen, ohne Repetierer, ohne Grundrechte, mit der Lagerung bei der Volkspolizei etc ausgekommen.

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