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IGNORED

4 mm M20 mit "scharfem Lauf" transportieren


Flotti

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Geschrieben

Wenn er eine .45 auf 4mm rückbauen läßt hat sie den Beschuß noch. Trotzdem ist das wirklich eine Idee, die man nur durch das deutsche WaffG hervorbringen kann.

Wenn Du zu ebenjener 4mm Waffe einen Lauf in .45ACP beantragst, dann sollte es klappen, da er ja dieser Waffe zugeordnet ist. Problem: Für den Lauf brauchst Du wieder das Bedürfnis, und die 2/6 greift auch wieder.

Kannst Du nicht die .45 in einer total abgespeckten Version für irgendeine Disziplin (Production?) beantragen, so daß Deine vorhandenen Waffen darauf nicht passen? Dann bekommst Du zumindest ganz legal den Stempel. Die 2/6 gilt dabei natürlich.

Geschrieben
Kannst Du nicht die .45 in einer total abgespeckten Version für irgendeine Disziplin (Production?) beantragen, so daß Deine vorhandenen Waffen darauf nicht passen? Dann bekommst Du zumindest ganz legal den Stempel. Die 2/6 gilt dabei natürlich.

War auch meine Idee. Gerade in IPSC gibt es ja die verschiedenen Klassen weil nicht jeder einen Wettlauf in Waffentuning mitmachen will. Da sollte dann doch ein Bedürfnis für eine nicht aufgemotzte Serienwaffe locker drin sein.

Geschrieben
ALSo, Herstellung ist das nicht, da es untereinander frei austauschbare Wesentliche Teile sind.

Die 4mm M20 sind Bedürfnisfrei, aber voll WBK Pflichtig! Also nichts mal mit anonym 2 duzend kaufen.

Solltest Du Dir eine gleiche 4mm M20 zulegen und zufällig die selbe Waffe bereits eingetragen haben, würde ich den Umweg als solchen gehen und den Sachbearbeiter bitten, ggf. mit der Begründung dass die M20 ja eh in Deiner WBK eingetragen wird im Kaliberfeld 4mm M20 / .45 / 9 einzutragen. Damit ist der Spaß vollkommen legal.

Wer testet das bitte? Also wenn das funktioniert ... :wub::bud:

Spass beiseite ... du erntest mit 99,9%iger Sicherheit vom SB ein müdes Lächeln. Und dann die Frage ob du das ernst meinst!

Geschrieben
Wenn sie zerstörungsfrei umgebaut wurde (eingeklebter Lauf) wohl eher nicht, da nicht spanabhebend gearbeitet wurde.

Hallo,

genau so habe ich das vor kurzem praktiziert : Rückbau einer 4mmM20 in Originalkaliber 9 para. 4mm Lauf war eingeklebt. Die Kaliberbezeichnung 4mmM20 und das F auf dem Lauf wurden auspoliert , ansonsten keine änderungen nötig gewesen. Kostenpunkt mit Zertifikat 60 € .

Greetz

PetMan

Geschrieben
4mm Lauf war eingeklebt.

Wenn der Lauf so einfach wieder in seinen Ursprungszustand zurück zu versetzen war, dann hatte die 4mmM20-Waffe erhebliche Mängel. Hätte auf diese Waffe ein F-Zeichen drauf gedurft?

:confused:

Geschrieben
Wenn der Lauf so einfach wieder in seinen Ursprungszustand zurück zu versetzen war, dann hatte die 4mmM20-Waffe erhebliche Mängel. Hätte auf diese Waffe ein F-Zeichen drauf gedurft?

:confused:

Ja. So einfach geht das nämlich doch nicht, mit Heimwerkerwerkzeug ist das nicht zu machen. Die Firma CCD (oder so ähnlich) macht das schon seit langem, und beschreibt auf der Internetseite auch genau was sie machen. Leider finde ich die Internetseite nicht mehr, wurde hier im Forum aber schon mehrfach verlinkt.

Geschrieben

Hallo,

aus meiner Sicht sollte in diesem Thread mehr Zurückhaltung geübt werden mit dem Thema

"Was ist machbar". Die Frage war: Was ist erlaubt nach dem Waffengesetz ?

Auf jeden Fall eine Bedürfnisbescheinigung durch den Verband und ein Voreintrag durch

die Behörde !!!

MfG wohe

Geschrieben
Hallo,

genau so habe ich das vor kurzem praktiziert : Rückbau einer 4mmM20 in Originalkaliber 9 para. 4mm Lauf war eingeklebt. Die Kaliberbezeichnung 4mmM20 und das F auf dem Lauf wurden auspoliert , ansonsten keine änderungen nötig gewesen. Kostenpunkt mit Zertifikat 60 € .

Greetz

PetMan

Moin,

wenn der Lauf/Patronenlager so weit poliert wurde bis die angebrachten Bezeichnungen weg sind sollte das Teil neu beschossen werden. Es wurde ja Material abgetragen. Oder sehe ich das falsch?

JENS

Geschrieben
Spass beiseite ... du erntest mit 99,9%iger Sicherheit vom SB ein müdes Lächeln. Und dann die Frage ob du das ernst meinst!

Und einen Aktenvermerk in der Waffenakte, der sich später vielleicht mal nicht so gut macht... :ninja:

Geschrieben

Zu meinem Rückbau kann ich folgendes sagen:

- die Kaliberbezeichnung 4mmM20 und das F waren mit einem " Elektroschreiber/Gravierer " ( ? ) angebracht, also NICHT mit Schlagzahlen eingeschlagen. Diese Arbeit wird z.Z. auch von dem Händler so bei Egun angeboten. Eine zugelassene Methode. Der Händler , der mir das machte ist auch hier bekannt und hat dafür eine Genehmigung. Das entfernen der Kaliberbezeichnung hat wohl Material gekostet, aber das war nicht mehr als einen Kratzer weg zu polieren. Und wurde von einem dafür zugelassenen Büchsenmacher durchgeführt.

- einen gültigen voreintrag für 9mm Para hatte ich natürlich

- mein SB hat ohne irgendwelche Fragen anhand des Zertifikates die Waffe in meiner WBK " umgeschrieben "

- und das sollte keine " Machbarkeitsstudie " sein, sondern der Bericht über das gesetzeskonforme Rückbauen einer 4mmM20 Waffe. Und die Läufe für die 4mm werden seid längerem schon eingeklebt. Auch die " Grossen Händler " machen das so, zb CDS oder Frankonia.

Wer sich so " Scharfe Waffen " bauen will, hat was nicht verstanden. Die 4mm Waffen sind zwar Bedürfnissfrei, aber werden genau so registriert wie " Scharfe ". Und wer für sowas seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzt ist selber schuld.

Greetz

Petman

Geschrieben
Bau die Kanone um >>> Melde es Deiner Behörde >>> Warte die juristischen Querelen ab.

RSF

Falsche Vorgehensweise.

Scheiß' einen anderen Schützen (der dich mal geärgert hat) anonym an und beobachte das Verfahren aus der Distanz... :heuldoch:

(duckundwech)

P.S.

Ist nicht ernst gemeint!

Geschrieben
Ja. So einfach geht das nämlich doch nicht, mit Heimwerkerwerkzeug ist das nicht zu machen. Die Firma CCD (oder so ähnlich) macht das schon seit langem, und beschreibt auf der Internetseite auch genau was sie machen. Leider finde ich die Internetseite nicht mehr, wurde hier im Forum aber schon mehrfach verlinkt.

CDS

Gibt zwar ne Beschreibung für LEP und Deko ... aber ich finde keine für 4mm M20. Geben aber in der Werbung in Visier an, dass der Umbau zerstörungsfrei ist und das der Lauf eingeklebt wird.

Zu meinem Rückbau kann ich folgendes sagen:

- die Kaliberbezeichnung 4mmM20 und das F waren mit einem " Elektroschreiber/Gravierer " ( ? ) angebracht, also NICHT mit Schlagzahlen eingeschlagen. Diese Arbeit wird z.Z. auch von dem Händler so bei Egun angeboten. Eine zugelassene Methode. Der Händler , der mir das machte ist auch hier bekannt und hat dafür eine Genehmigung. Das entfernen der Kaliberbezeichnung hat wohl Material gekostet, aber das war nicht mehr als einen Kratzer weg zu polieren. Und wurde von einem dafür zugelassenen Büchsenmacher durchgeführt.

- einen gültigen voreintrag für 9mm Para hatte ich natürlich

- mein SB hat ohne irgendwelche Fragen anhand des Zertifikates die Waffe in meiner WBK " umgeschrieben "

- und das sollte keine " Machbarkeitsstudie " sein, sondern der Bericht über das gesetzeskonforme Rückbauen einer 4mmM20 Waffe. Und die Läufe für die 4mm werden seid längerem schon eingeklebt. Auch die " Grossen Händler " machen das so, zb CDS oder Frankonia.

Wer sich so " Scharfe Waffen " bauen will, hat was nicht verstanden. Die 4mm Waffen sind zwar Bedürfnissfrei, aber werden genau so registriert wie " Scharfe ". Und wer für sowas seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzt ist selber schuld.

Greetz

Petman

Frankonia sichert den Lauf zusätzlich mit einem Schweißpunkt ... keine Ahnung ob das immer noch gemacht wird. Lässt sich aber auch rückbauen. Eben mit mehr Aufwand.

PetMans Umbau - Diskussion siehe hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=329653&hl=

Ansonsten ist dem, was PetMan geschrieben hat eigentlich nix mehr hinzuzufügen. :icon14:

Die Probleme mit kalibergleichen Waffen auf der grünen kennen wir alle, außerdem stehen auf meiner Wunschliste auch noch andere Kurzwaffen für die 3. oder 4. Und da ist ja noch die 2/6 Regelung, die alles in die Länge zieht.

Also schlau gedacht: Noch eine SVI anschaffen, am besten gebraucht, im klassischen 1911er Style. Da nur anschauen langweilig ist, auf dem Schießstand dann das eingangs erwähnte Szenario durchziehen, um die Waffe auch regelmäßig schießen zu können. Um nur rumzuliegen ist sie ja wohl auch zu teuer.

Hatte halt gehofft, dass das auf dem Stand ohne Gesetzesverstoß möglich wäre, weil ich gehört habe, dass das anderswo auch schon so praktiziert wird.

Nein ... ist ohne Gesetzesverstoß nicht möglich.

Geschrieben
Ja. So einfach geht das nämlich doch nicht, mit Heimwerkerwerkzeug ist das nicht zu machen. Die Firma CCD (oder so ähnlich) macht das schon seit langem, und beschreibt auf der Internetseite auch genau was sie machen. Leider finde ich die Internetseite nicht mehr, wurde hier im Forum aber schon mehrfach verlinkt.

Ich habe meinen Büma gefragt. der 4mm Lauf wird eingeklebt und sonst nix. Ob jetzt ein Pizzaofen ein allgemein gebräuchliches Heimwerkerwerkzeug ist .... ????

Warum ich ihn gefragt habe: Ich hatte mehrere Waffen aus einem Nachlaß zur Verwahrung. An zwei dieser Waffen war/bin ich selbt interessiert. Nach dem er mir "das mit dem kleben" bestätigt hatte, habe ich lieber verzichtet und die Waffen so bei ihm geparkt (... und führe mich nicht in Versuchung ... deshalb).

Gruß

Manfred

Geschrieben
Der Kleber löst sich bei 200 ° in ca 15 min so auf, das das der Büchsenmacher das Läufchen herausdrücken kann. Ob der Lauf bei 200 ° Schaden nimmt, wage ich zu bezweifeln. Kollege hats genau so gemacht/ machen lassen, die Waffe hat keinen Schaden davon getragen und seid dem Rückbau schon jede Menge Mun warm delaboriert.

Aus o.g. Diskussion um PetMans-Rückbau ... bzw. durch seinen Büxer natürlich! :o

Geschrieben

Hallo

um es mal klar auszudrücken: JEDER Umbau, ob zur Deko oder zur 4mm Waffe ist Rückgängig zu machen. Es kommt nur auf den Aufwand an. Aber er ist ohne Genemigung V E R B O T E N. Ob jemand eine 4mm Waffe im Backofen wieder zu einer .45 umfrickelt oder ein handwerklich Begabter eine PPsH 41 wieder marschieren lässt, es verstößt gegen das Gesetz. Wir können nun ewig diskutieren, wie man das Waffengesetz am besten umgeht. Es werden sich einige Mitleser Gedanken machen und uns das Leben erschweren. Freut euch doch, daß wir (fast) Originalwaffen in 4mm ohne großes Prozedere kaufen können. Nein, es wird überlegt und diskutiert, ob der Rückbau nicht zu einfach ist. Irgendwann können wir dann nur noch einen zusammengebruzzelten Metallhaufen kaufen.

Steven

Geschrieben

Frage ist klar & deutlich mit einem : NEIN zu beantworten !

Darfst Du, gem. Gesetz nicht einfach so rückbauen (ohne WHL btw. Büma-Gewerbe)

oder aber einfach nen vorhandenen WL einsetzen, in die Waffe !

So, ist es eigentlich richtig, wie verfahren wird, wenn ein Lauf auf 4mmM20 konvertiert wird.

(siehe Bilder)

PS : weils spassig ist, dürft ihr jetzt noch raten, um welchen Lauf (Waffe) es sich handelt ;)

Geschrieben
PS : weils spassig ist, dürft ihr jetzt noch raten, um welchen Lauf

(Waffe) es sich handelt ;)

Moin,

erscheint mir irgendwie verglockt....

Geschrieben
So, ist es eigentlich richtig, wie verfahren wird, wenn ein Lauf auf 4mmM20 konvertiert wird.

(siehe Bilder)

Hallo Joker

nein, so ist es nicht richtig. Es ist wieder mehr, als das Gesetz verlangt. Die gleiche Unart, wie bei den Deko STGW und MPs. Ohne vom Gesetzgeber dazu verpflichtet zu sein, nur weil das BKA das gerne sieht, hauen die meisten BÜMAs einen Stift durch das System in das Patronenlager und verschweisen dann. Irgendwann ist das "gängige Praxis" und wir haben wieder ein Stück Originalität verloren.

Geschrieben

Jup, Klingelingeling-Glöckchen ;)

Ja, sicherlich mag es "zuviel" des Guten sein, aber dann kommt auch niemand

"eigentlich" auf solch dummes Gedankengut, den eingeklebten Lauf wieder aus zu schrumpfen...

- naja, ich hab es auch schon anders gesehen -

- geklebten Lauf raus und Schweisspunkt gänzlich entfernt -

- somit ein klaffendes Loch, ca. 10mm nach dem Patronenlager !!!!!!! -

- 9er Pille ins Lager und Feuerbereit gemacht -

Ich hab ihn drauf hin gewiesen und gesagt, dass das nicht wirklich gut ist, was er da so macht :00000733::peinlich:

Ich bekam dann ein hämisches Grinsen zurück geworfen und dann wurde los geballert

hab dann meine Sachen gepackt und bin vom Stand gegangen......

:016:

Geschrieben

Eigentlich geht es ja darum:

Die Probleme mit kalibergleichen Waffen auf der grünen kennen wir alle, außerdem stehen auf meiner Wunschliste auch noch andere Kurzwaffen für die 3. oder 4. Und da ist ja noch die 2/6 Regelung, die alles in die Länge zieht.

Also schlau gedacht: Noch eine SVI anschaffen, am besten gebraucht, im klassischen 1911er Style. Da nur anschauen langweilig ist, auf dem Schießstand dann das eingangs erwähnte Szenario durchziehen, um die Waffe auch regelmäßig schießen zu können. Um nur rumzuliegen ist sie ja wohl auch zu teuer.

Hatte halt gehofft, dass das auf dem Stand ohne Gesetzesverstoß möglich wäre, weil ich gehört habe, dass das anderswo auch schon so praktiziert wird.

Also nicht um einen Rückbau sondern um den Einsatz eines Wechselsystems da er die Waffe auch im Originalkaliber besitzt auf einem 4mm M20-Umbau. Und hier ist Legalität zu verneinen. Damit sollte seine Frage eigentlich beantwortet sein, oder?

Das Thema mit dem Rückbau würde ja schon mal diskutiert ... siehe obigen Link. Finde nicht das das Thema wieder aufgrollt werden muss.

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