Ich beantworte dazu gar nichts, denn ich bin kein Sachbearbeiter,
welcher nach neuen Recht die VWV`s vor sich liegen hat,
nach welchen in sämtlichen Bundesländern, Einträge gewährt, oder eben nich gewährt werden !
Das handelt jede Behörde für sich selber ab und ob man dagegen klagt, oder ob man es lässt,
bleibt jedem selbst überlassen.
Nur, was ich definitiv weiß, ist, (auch ohne SB ATN)
das Du Dein PPSH NICHT als EL anpreisen darfst, nur, weil Du das Mag nicht mit verkaufst.
Egal, was Du nun nachgetragen hast, in der Art. Beschreibung (ich habe nicht mehr geguckt)
Das Teil ist reinweg nur mit EWB Voreintrag auf SLB im Kal. .22lfb(.lr) zu bekommen und aus.
Wenn du wirklich auch nur annähernd was mit Waffen und deren Waff.Rechtl. Best. zu tuen hast,
solltest Du das eigentlich wissen und den Text einfach ändern in :
"PPSH, 50 Schuss Mag. Zustand, siehe Bilder"
Fertig....oder so ähnlich, alles andere in Sachen Irreführung mit EL und dem Kram,
ist ausgemachter Humbuk !