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IGNORED

WBK "dabei haben"


quick40

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich komme aus dem für Waffenbesitzer wohl gefährlichsten Bundesland dieser Republik, NRW !

Ich auch, aber bei uns in Westphalen gehen die Uhren wohl anders.

Bei mir dauert der ganze Vorgang so lange, wie der Sb braucht um die Daten in seinen Rechner zu hacken, den Drucker anzuschmeißen und den Stempel zu schwingen. Dann gibt er mir noch einen vorausgefüllten Überweisungsträger und gut ists.

Also, geht doch.

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Ich auch, aber bei uns in Westphalen gehen die Uhren wohl anders.

Bei mir dauert der ganze Vorgang so lange, wie der Sb braucht um die Daten in seinen Rechner zu hacken, den Drucker anzuschmeißen und den Stempel zu schwingen. Dann gibt er mir noch einen vorausgefüllten Überweisungsträger und gut ists.

Also, geht doch.

Dem kann ich zustimmen. Heute morgen rein zum SB, Formular ausgefüllt, Stempel und Unterschriften kassiert und wieder raus. Und das Ganze ohne Rechner!

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Mann, da lebe ich ja im Behörden-Schlaraffenland. :00000733:

Mit WBK zum Ordnungsamt: "Leute, ich brauche mal wieder eine Eintragung". Formular ausgefüllt - ab zur Kasse und ordentlich den Geldbeutel geleert - zurück zum SB, dort ist mittlereile die WBK-Eintragung fertig gestempelt - Kassenbeleg vorgezeigt - SB macht noch 'ne Kopie der WBK - kleines Schwätzchen gehalten - ab nach Hause.

Das Ganze dauert im Amt selten länger als 15 Minuten.

Fur einen Voreintrag brauchen die Jungs auch schon mal einige Wochen wegen der Sicherheitsüberprüfung, aber da bleibt meine WBK zu Hause. Kriege dann ein Kärtchen in den Briefkasten, wenn alles soweit ist.

Muss bei Gelegenheit meine SB's mal loben. :icon14:

Lederstrumpf

Du sprichst mir aus der Seele, auch wir "Kuseler" haben einen prima SB.

Kompetent, sachlich, fair, gibts nix zu meckern!

Gruß Horst

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Bei uns dauert der Spaß immer mindestens eine halbe bis eine Stunde, so ein bis zwei Minuten fürs Schreiben und Stempeln und Kostenbescheid erstellen und dann den Rest der Zeit mit unserem SB ein angeregtes Schwätzchen halten, was es denn so Neues gibt usw.

Sympathische Behörde, kann ich nur sagen.

mfg

Ralf

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eigentlich ist es doch ganz einfach.

der §38 lässt genau zwei ausnahmen zu bei denen man die wbk nicht mit sich führen muss. und zwar während der zwei-wochen-frist nach dem erwerb einer langwaffe auf jagdschein oder die gelbe wbk. hier genügt tatsächlich ein schrieb der waffenbehörde, das die frist noch nicht verstrichen ist oder antrag gestellt wurde.

in allen anderen fällen: wbk dabeihaben oder die kanonen zuhause lassen.

§ 38 Ausweispflichten

1 Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

.....

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

2 In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist.

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(3) Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(4), Satz 2: Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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ein schrieb der waffenbehörde, das die frist noch nicht verstrichen ist

Nicht einmal das. Eine Rechnung oder ein Kaufvertrag müßten m.E. ebenfalls reichen.

Situation: Jemand kauft sich heute auf gelb was schönes. Eintragen lassen will er es aber nicht sofort, weil nächste Woche Waffenbörse ist und er nur einmal zum Amt will (z.B. um die Gebühr nur einmal zu entrichten). Legal, sind wir uns einig? Und wenn er morgen auf den Stand möchte, die heute erworbene Waffe (die ja noch nicht eingetragen ist) probieren, reicht meiner Meinung nach ganz klar ein datierter Kaufvertrag/Rechnung als Nachweis aus.

Siehe den Gesetzestext dazu. Ein behördlicher Schrieb wird nicht verlangt. Dort steht, daß man entweder innerhalb der Frist liegt, oder ein Antrag gestellt worden ist.

Dieser Formulierung entnehme ich ganz kühn, daß im Umkehrschluß bei gestelltem Antrag bei der Behörde ebenfalls keinem ein Strick draus gedreht werden dürfte, wenn er keine WBK, sondern eben nur Rechnung/KV oder ähnliches vorzeigen kann (meinetwegen im diesem Fall auch einen Schrieb der Behörde), weil die Original-WBK auf dem Amt liegt.

Steht doch eigens da: "...genügt an Stelle der WBK ein schriftlicher Nachweis darüber...".

Ob die Behörde nun innerhalb der zwei Wochen oder später die Sache erledigt, ist nicht relevant, wichtig ist daß innerhalb der Frist der Eintrag beantragt wurde.

Einzig stutzig macht mich, daß für die zwei Wochen-Frist beim Kauf auf grün keine explizite Regelung getroffen wurde. Ist das nun eine Lücke, also wurde verpaßt eine Regelung zu treffen oder aber ist das aus einer ganz anderen Richtung zu sehen und zwar so, daß ja ohnehin ein Voreintrag drinsteht und man deshalb ja -evtl. zusammen mit einer Rechnung/KV als Nachweis der nicht verstrichenen zweiwöchigen Meldefrist- jederzeit seine Erwerbs- und Besitzberechtigung nachweisen kann?

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Für kurzfristig überlassene Waffen bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist ist eine kurze formlose Leihbescheinigung ratsam (und verpflichtend?!) Dann hat man was in der Hand.

Für die Waffe, die grad eingetragen wurde ist ein Kaufvertrag meines Erachtens nicht ausreichend (wenn die Frist zur Anmeldung verstrichen ist). Gefordert wird schließlich ein schriftlicher Nachweis darüber, dass ein Antrag gestellt worden ist. Das kann wohl nur die Behörde ausstellen. Ob das schneller geht als die Eintragung?

Meine (grüne) WBK ist auch grade beim Amt um eine Langwaffe eintragen zu lassen. Habs per Post gemacht, scheint zu dauern (ca. 3 Wochen bis jetzt).

Leider gibt es keine Regelung in §38, was mit den ANDEREN Waffen ist, die auf der WBK eingetragen sind. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Darüber habe ich ja keine Bescheinigung. Vielleicht sich selbst leihen? Wenn man nicht drauf verzichten kann, wird vielleicht eine beglaubigte Kopie helfen. Oder man läßt sich (zusätzlich zur Kopie) von der Behörde ein schrieb machen, dass die WBK zur Zeit bearbeitet wird.

Was kostet's eigentlich, wenn man keine WBK dabei hat (außer dem Ärger, den man vermutlich hat, bis alles geklärt ist)

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Wenn man nicht drauf verzichten kann, wird vielleicht eine beglaubigte Kopie helfen. Oder man läßt sich (zusätzlich zur Kopie) von der Behörde ein schrieb machen, dass die WBK zur Zeit bearbeitet wird.

Mein Reden, siehe oben. Für den Fall, daß die WBK in Bearbeitung ist, Kopie der WBK mit dem Zusatz und Stempel machen lassen, daß die WBK in Bearbeitung ist. Gemein wäre, wenn man für diese "Amtshandlung" dann nochmal Geld verlangt. Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall, als ich auf den letzten Drücker mit einem Eintrag aufs Amt kam und man mir sagte, das ginge aus Zeitgründen jetzt aber nicht sofort. Ich erwiderte nur, daß mir das wurscht sei, von mir aus könne man da schon länger brauchen aber die Eintragsfrist laufe tags darauf ab und ich bräuchte meine WBK wieder. Und siehe da, die Bearbeitung ging flugs vonstatten und wurde umgehend erledigt. :D

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Ja, von wegen... stell' Dir vor, Du kommst in eine Polizeikontrolle, der Beamte will Deine WBK sehen und Du bringst treuherzig schauend Deinen Entschuldigungsgrund vor. Und der sagt darauf ganz kühl: "Das würd' ich als Bankräuber auch sagen!". Und weg sind Deine Plempen.

Klar könnte man das am nächsten Tag klären, aber da sind erst mal ein paar Leute im Urlaub, die andern ham keine Ahnung, schon sind drei Monate weg, dann brauchst Du einen Anwalt, weil die Staatsanwaltschaft die Waffen "vorsorglich" einbehält und lieber auf ein Urteil wartet ("Wir haben Zeit!").

Und "schon" nach 15 Montane hast Du Deine Schätzchen wieder... :heuldoch:

Heinrich

Der "Entschuldigungsgrund" bezieht sich darauf, dass du keine Owi begehst, wenn du keine WBK unverschuldet nicht mitführst. Auf nichts anderes.

Dass unter Umständen deine Waffen beschlagnahmt werden, weil der kontrollierende Polizist die beglaubigte Kopie der WBK nicht anerkennt, ist noch mal eine andere Geschichte. FALLS das mal der Fall sein sollte, würde ich Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen, dann ist gerichtlich innerhalb von drei Tagen zu prüfen, ob die Beschlagnahme aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Diese Frist ist explizit in der StPO so festgelegt (und wir reden ja von einer strafprozessualen Beschlagnahme, weil mich der pöse, pöse Polizist ja für einen Verdächtigen einer Straftat namens illegaler Waffenbesitz hält).

Woher die Geschichten mit der monatelangen unfreiwilligen Verweildauer der Waffen bei den Behörden herkommen würde ich gerne mal wissen - kennst du einen Beispielfall, in welchem in einer wie von mir geschilderten Situation die Waffen einbehalten wurden? Ich nicht.

Und generell besteht ja ein kleiner Unterschied in der Antreffsituation - meine Waffen sind in einem Koffer mit Zielscheiben, Putzzeug usw - es sieht halt nach Sportschütze aus. Der von dir zitierte Bankräuber dürfte kaum so unterwegs sein - also halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass die Plempen überhaupt eingezogen werden.

mfg Glockmad

P.S. Heute morgen hat das Eintragen meiner neusten Erwerbung gerade 7 min gedauert... :eclipsee_gold_cup: Großes Lob an meinen SB dafür und auch sonst... :icon14:

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Hallo,

ich komme aus dem für Waffenbesitzer wohl gefährlichsten Bundesland dieser Republik, NRW !

Bei uns dauern Ein-und Austragungen derzeit im Durchschnitt 2-3 Wochen.

Hierzu ergibt sich, gerade für mich als Jäger ebensolche Problematik.

Lösung:

Bevor ich zur Behörde trete und dort meine WBK zwecks Umtragungen abgebe kopiere ich diese und lasse mir den amtlichen Vermerk "Original zur Änderung bei der Behörde" mit Datum draufschreiben und stempeln.

Thema durch und nix mit nicht Schießen oder Jagen gehen, ganz einfach und für jeden amtlichen Kontrolleur einsehbar.

Grüße,

Govt

Ach Du meine Güte - ich komme auch aus NRW, habe jetzt zweimal zur Probe in einem Verein mitgeschossen (die Leute dort haben sich echt gut um mich gekümmert!!) und wollte mich jetzt dort anmelden. Aber wenn ich das hier so mitbekomme, kriege ich langsam echt Angst *zitter*...... :o

Gruß

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Ach Du meine Güte - ich komme auch aus NRW, habe jetzt zweimal zur Probe in einem Verein mitgeschossen (die Leute dort haben sich echt gut um mich gekümmert!!) und wollte mich jetzt dort anmelden. Aber wenn ich das hier so mitbekomme, kriege ich langsam echt Angst *zitter*...... :o

Gruß

Hi,

jetzt übertreib mal nicht, das ist eigentlich recht einfach.

Meld Dich in Deinem Verein an, trete dem ForumWaffenRecht bei, organisiere Dir die Rechtsschutzversicherung (ÖRAG) und wenn ein Beamter sich weigert seine Arbeit zu tun, dann lass den RA ihm ordentlich auf die Finger kloppen... :-)

Frei übersetzt:

"Demokratische Rechte sind wie Muskeln, benutze sie täglich!"

Viel spass und immer gut schuss

Gruss

B

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Ach Du meine Güte - ich komme auch aus NRW, habe jetzt zweimal zur Probe in einem Verein mitgeschossen (die Leute dort haben sich echt gut um mich gekümmert!!) und wollte mich jetzt dort anmelden. Aber wenn ich das hier so mitbekomme, kriege ich langsam echt Angst *zitter*...... :o

Gruß

Lass Dir den Spaß und Dein neues Hobby nicht verderben. Du hast ja nun noch wenigstens ein Jahr Zeit, bis Du die wichtigen Anträge einreichen darfst. Bis dahin sollte auch NRW seine Vorgehensweise geändert haben. Außerdem gibt es wohl auch hier zufriedene Schützen aus NRW - hoffe ich zumindest.

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Hi,

jetzt übertreib mal nicht, das ist eigentlich recht einfach.

Meld Dich in Deinem Verein an, trete dem ForumWaffenRecht bei, organisiere Dir die Rechtsschutzversicherung (ÖRAG) und wenn ein Beamter sich weigert seine Arbeit zu tun, dann lass den RA ihm ordentlich auf die Finger kloppen... :-)

Frei übersetzt:

"Demokratische Rechte sind wie Muskeln, benutze sie täglich!"

Viel spass und immer gut schuss

Gruss

B

Anmeldung ist schon raus, der Beitritt zum FWR ist in Arbeit und eine Rechtschutzversicherung habe ich schon seit Jahren - man weiß ja nie ;) (allerdings nicht bei bei der ÖRAG). Und jetzt harre ich mal der Dinge, die da kommen und freue mich aufs nächste Training :00000733:

Gruß

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Anmeldung ist schon raus, der Beitritt zum FWR ist in Arbeit und eine Rechtschutzversicherung habe ich schon seit Jahren - man weiß ja nie ;) (allerdings nicht bei bei der ÖRAG). Und jetzt harre ich mal der Dinge, die da kommen und freue mich aufs nächste Training :00000733:

Gruß

Hi,

FYI: die Örag bietet einen speziellen "Waffen-Rechtsschutz" an, der meistens von den anderen RSV´s nicht angeboten wird.

genaueres findest Du unter anderem hier oder beim FWR selber.

Grüße

B

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Bei uns dauert der Spaß immer mindestens eine halbe bis eine Stunde, so ein bis zwei Minuten fürs Schreiben und Stempeln und Kostenbescheid erstellen und dann den Rest der Zeit mit unserem SB ein angeregtes Schwätzchen halten, was es denn so Neues gibt usw.

Sympathische Behörde, kann ich nur sagen.

mfg

Ralf

Das ist auch der Ablauf bei meiner Behörde (LRA Breisgau-Hochschwarzwald, Ba-Wü). Allerdings lasse ich das Schwätzchen schon mal kürzer ausfallen, da das Parkhaus unter der Behörde nach angefangenen halben Stunden abrechnet.

Mein Rekord lag bisher bei 12 Minuten Parkzeit für einen Eintrag auf "Neu"-Gelb. Und da sind ca. 250 Meter Fußweg schon drin. :00000733:

Gruß,

Grayson

P.S.: Mein ernst gemeintes Mitleid nach NRW, was man von den dortigen Behörden so hört...

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.....und lasse mir den amtlichen Vermerk "Original zur Änderung bei der Behörde" mit Datum draufschreiben und stempeln......

Govt

@ Governement.

haben die für diesen "amtlichen Vermerk" sowas wie nen Stempel? Oder läßte das einfach tippen und abstempeln?

PS.. Komme auch aus NRW

@ All,

besten dank für den regen Meinungsaustausch...

Gruss Quick

PS.: Ist doch mal wieder interessant wie unterschiedlich das ist, oder?

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haben die für diesen "amtlichen Vermerk" sowas wie nen Stempel? Oder läßte das einfach tippen und abstempeln?

Werden die wenigsten Behörden haben, schätze ich. Handschriftlicher Zusatz des SB auf einer WBK-Kopie und Siegel dazu sollte bei weitem reichen.

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Jetzt mal eine Frage. Wenn der Threaderöffner nun ohne WBK seine Waffen zum Stand bringt und tatsächlich in eine Polizeikontrolle gerät, was könnte denn schlimmstenfalls passieren? Ich meine man kann ja den Polizisten erklären die WBK ist momentan aus Grund X bei SB XY deshalb nicht dabei. Polizei sofern möglich ruft bei SB XY an lässt die Aussage bestätigen von SB XY und gut iss es. Vielleicht gibt es noch eine Geldbusse von ZZ Euro aber dann sollte es eigentlich erledigt sein.

Ich verstehe nicht was daran so schlimmm sein soll, wenn man mal seine WBK vergessen hat oder aus berechtigten Gründen keine WBK hat aber trotzdem trainieren will. Bei einer Kontrolle kann ja die Polizei/Behörden anhand der Serienummern und/oder Angaben des Waffenbesitzer ja relativ leicht überprüfen ob die Waffen rechtmässig erworben und rechtmässig im Besitz des aussagenden Waffenbesitzers sind oder eben nicht sind.

Meines Erachtens sollte dies ähnlich gehandhabt werden wie wenn jemand seinen Führerschein vergisst. Man zahlt eine kleine Geldbusse nachdem die Polizei festgestellt hat die Waffen gehören tatsächlich dem Besitzer dessen WBK aus bestimmten Grünen nicht auf Man/Frau ist.

Man muss ja nicht unbedingt aus einer Mücke einen Elefanten machen-oder! Gibt ja viel schlimmeres als einmal eine WBK zu vergessen oder aus bestimmten berechtigten Gründen momentan eine Zeitlang WBK nicht dabei zu haben.

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Jetzt mal eine Frage. Wenn der Threaderöffner nun ohne WBK seine Waffen zum Stand bringt und tatsächlich in eine Polizeikontrolle gerät, was könnte denn schlimmstenfalls passieren?

Mit dem Bussgeld wird wohl so sein. Wie hoch das ausfallen kann, würde mich auch mal interessieren. Es müßte wohl einen Bußgeld-Katalog geben? Für jagdliche Vergehen gibt es den: z.B. Jagdschein vergessen: 50 Euro.

Beim googlen habe ich nichts finden können. Vielleicht weiß hier jemand wo die Bußgelder geregelt sind? Wird ja wohl nicht nach freiem Ermessen der Behörde sein?

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Vielleicht weiß hier jemand wo die Bußgelder geregelt sind?

Wird ja wohl nicht nach freiem Ermessen der Behörde sein?

Moin,

der Blick ins Gesetz erleichtert die Arbeit:

§ 53, I, Ziffer 20 WaffG: Ordnungswidrigkeit bis zu 10000 €...

Und gemäß § 39, I, Ziffer 9 BJG den Jagschein zu vergessen

kann auch bis zu 5000 € kosten, nicht nur die 50 €, die es wohl

in der Regel bei "Ersttätern" gibt...

Viel schlimmer ist aber der ( mögliche ) Verlust der

waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei mehreren Verstößen

gegen das WaffG, als jedesmal die 50 € zu zahlen...

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Nun mal "Butter bei die Fische":

Wie oft musstet ihr in der Vergangenheit eure WBK den Ordnungshütern vorweisen?

Ich mach mal den Anfang:

Waffenbesitzer seit 1969 und wöchentlich mindestens 3x mit dem Auto unterwegs;

Kontrollen 1x;

Das war zur Zeit der Baader-Meinhoff-Bande;

Für die Waffe brauchte man damals noch kein "Scheinchen", war ein KK-Halbautomat und der lag unter einer Decke auf dem Rücksitz meines Uraltkäfers.

Hab' darüber mal geschrieben. War eine ineressante Kontrolle, einer der Beamten interessierte sich sehr für das schöne Stück und wir fachsimpelten ein bisschen.

Waren halt andere Zeiten....... :traurig_16:

Gruß Habakuk

im FWR

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Habe mir grade ein Ordonnanzgewehr gekauft.

Die WBK ist noch beim Händler, das Gewehr zwischenzeitlich per Post bei mir eingetroffen.

So weit, so gut. Ich habe mit dem Händler darüber hinaus aber auch vereinbart, dass ich die Waffe testen darf bevor ich mich endgültig entscheide!

Wieso auch nicht?

Der Händler braucht die WBK aber noch zum Eintragen wenn ich mich entschieden habe die Waffe auch wirklich zu kaufen. Ich muss also ohne WBK zum Schießstand!

Einer Kontrolle sehe ich recht gelassen entgegen.

Die OWI, würde mir eine aufgebrummt, ginge sofort vor Gericht.

Aus einer legalen Handlung heraus darf keine Illegalität entstehen. - Dies ist ein Rechtsgrundsatz.

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Hallo "Rechtsgelehrte",

gestern mußte ich meine WBK zwecks Änderung einer Eintragung bei meiner Behörde abgeben. Da es bei unserer Behörde das Ein-, Austragen, Ändern usw. in einer WBK inzwischen üblicherweise mehrere Wochen dauert, fragte ich wie lange es wohl dauern würde.

........................................

Hallo,

bei meiner behörde, LK GS in Nds, gibt es direkt für solche fälle 'nen vordruck, auf dem steht, dass die wbk für x wochen zur bearbeitung beim amt ist. das ganze wird mit siegelabdruck und unterschrift des sb garniert und alles ist io.

gruß VA

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Ei wei, also ich seh da auch kein Problem. Bei Zweifeln würd ich einfach meine Waffenbehörde fragen, ob das so okay ist.

Anderer Tipp, falls man wirklich ärgste Nöte ohne WBK unterwegs befürchtet: die alte WBK mit nach Hause nehmen und sich den beantragten Eintrag in eine neue WBK reinkritzeln lassen. ;)

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Aua,mehrere Wochen Bearbeitungszeit ? :confused: Bei uns hat das Ordnungsamt leider auch nur Dienstag und Donnerstag auf,was mir bei meiner Montagearbeit auch nichts nützt.Vor kurzen deshalb Donnerstags sehr zeitig heimgefahren,bei Regensburg ein LKW mit 33 Kühen umgekippt,bis diese eingefangen und erlegt waren,hatte das OA schon zu.Dann freitags ausserhalb der Öffnungszeiten(!!!!!)höflich angefragt,ob den der Eintrag der neuen KW trotzdem möglich sei.Problemlos funktioniert,deshalb dickes Lob an den SB Herrn Rabe OA Glauchau/Sachsen !!!!

Hallo "Rechtsgelehrte",

gestern mußte ich meine WBK zwecks Änderung einer Eintragung bei meiner Behörde abgeben. Da es bei unserer Behörde das Ein-, Austragen, Ändern usw. in einer WBK inzwischen üblicherweise mehrere Wochen dauert, fragte ich wie lange es wohl dauern würde.

Die Sachbearbeiterin konnte dies natürlich nicht beantworten. Meine (witzige gemeinte) Bemerkung. daß ich natürlich "zwischendurch mal Trainieren müsse", führte zu einer verblüffenden Antwort. Die Sachbearbeiterin antwortete, daß "das natürlich nicht geht" und ich das "natürlich wissen würde". Da ich den deutlichen Eindruck hatte, daß es da gerade "menschelte", habe ich keine weitere Diskussion geführt.

Jetzt aber zu den Möglichkeiten:

1. Sie hat recht. Keine WBK kein Training. (Was zu der Frage führt, wie man die Bearbeitung "beschleunigt".)

2. Quatsch. Genau wie beim Führerschein. (Unterschied zwische fahren ohne "Führerschein" und fahren ohne "Fahrerlaubnis")

wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, wie man bei einer Kontrolle verfährt?

Kopie der WBK dabei? Hinweis auf den (unverschuldeten!) Verbleib der WBK beim Amt? Einfordern einer Quittung o. Ä. bei der Abgabe? etc. etc.

-vorab meine Entschuldigung wenn meine Frage schon soundsooft behandelt wurde, ich habe sie jedenfalls nich mal eben finden können-

Gruss Quick

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