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IGNORED

WBK "dabei haben"


quick40

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Hallo "Rechtsgelehrte",

gestern mußte ich meine WBK zwecks Änderung einer Eintragung bei meiner Behörde abgeben. Da es bei unserer Behörde das Ein-, Austragen, Ändern usw. in einer WBK inzwischen üblicherweise mehrere Wochen dauert, fragte ich wie lange es wohl dauern würde.

Die Sachbearbeiterin konnte dies natürlich nicht beantworten. Meine (witzige gemeinte) Bemerkung. daß ich natürlich "zwischendurch mal Trainieren müsse", führte zu einer verblüffenden Antwort. Die Sachbearbeiterin antwortete, daß "das natürlich nicht geht" und ich das "natürlich wissen würde". Da ich den deutlichen Eindruck hatte, daß es da gerade "menschelte", habe ich keine weitere Diskussion geführt.

Jetzt aber zu den Möglichkeiten:

1. Sie hat recht. Keine WBK kein Training. (Was zu der Frage führt, wie man die Bearbeitung "beschleunigt".)

2. Quatsch. Genau wie beim Führerschein. (Unterschied zwische fahren ohne "Führerschein" und fahren ohne "Fahrerlaubnis")

wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, wie man bei einer Kontrolle verfährt?

Kopie der WBK dabei? Hinweis auf den (unverschuldeten!) Verbleib der WBK beim Amt? Einfordern einer Quittung o. Ä. bei der Abgabe? etc. etc.

-vorab meine Entschuldigung wenn meine Frage schon soundsooft behandelt wurde, ich habe sie jedenfalls nich mal eben finden können-

Gruss Quick

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In unserem Verein lassen sie sich immer im Amt eine Kopie ziehen und unterzeichnen. Eigentlich ist eine Kopie der WBK gar nichts wert, aber da die meisten Polizisten auch nur Menschen sind, hilft es doch im Normalfall, zumindest wenn man freundlich bleibt und die Situation erklären kann.

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Da ja die Folge einer (polizeilichen-)Kontrolle letztlich immer über den Sachbearbeiter der Waffenbehörde füht, sehe ich da nicht das große Problem. Du kannst ja nichts dafür, das die soooo in Arbeit stecken und die WBK nicht im vorbeigehen aktualisieren können.

Ich rufe meinen SB an. "Sind sie da und ham'se Zeit?" Dann dauert das Quatschen länger als der Eintrag und Stempel. Ach ja, und Stempel trocknen lassen.

Dennoch habe ich immer aktulle Scans meiner Papiere auf dem PC. Könnte ich auch ausdrucken.

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Grundsätzlich hat sie imho recht:

WaffG: § 38 Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte[...]mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist.

Das liest sich für mich so, als ob bei Jagdscheininhabern für Langwaffen und Inhabern einer gelben WBK für die dort einzutragenden Waffen ein Nachweis genügt, dass die Eintragungsfrist noch nicht abgelaufen ist bzw. das ein Antrag auf Ausstellung einer WBK gestellt wurde. Bei allem was mit Voreintrag erworben wurde jedoch nicht!

In der Praxis würde ich tatsächlich mit der Behörde sprechen und deren Sicht der Dinge erfragen.

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Ich schon. Nicht dabei, beteiligte haben "einen schlechten Tag" --> OWI

Gruß Gromit

In welchem Zusammenhang? Nicht dabei, weil zu Hause vergessen? Dann selbst Schuld. Nicht dabei weil WBK bei der Behörde liegt? Da hätte ich Einspruch eingelgt.

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Wenn wirklich der blosse EINTRAG einer vorher voreingetragenen Waffe Wochen dauert, wuerde ich mal wirklich ein ernstes Wort mit dem Chef fuehren und ansonsten eine DAB nach der anderen nachreichen. Und immer schoen eskalieren, bis nach oben, bis denen mal einer klarmacht, dass diese Leute auf unsere Kosten leben und fuer uns da sind, nicht umgekehrt.

Man ist als Sportler ja sogar verpflichtet, regelmaessig zu trainieren. So beisst sich die Sache. Nein, so kann ein Amt, bzw ein seine Befugnisse ueberschreitender SB geradezu dafuer sorgen, dass die naechste Regelueberpruefung in die Hose geht.

Hier gibts neben der allgemeinen, oben beschriebenen Moeglichkeit nur folgendes.

1. Man geht weiter schiessen, haelt sich bei Problemen bei ner Kontrolle an den faulen SB und laessts drauf ankommen (mit anwaltlicher Hilfe und ohne Scheu, auch eine hoehere Instanz zu bemuehen).

2. Man zieht den Schwanz ein, laesst sich weiter schikanieren und von faulen SBs das Schiessen verleiden, verkauft die Wummen und hat seine Ruh.

3. man laesst sich fuer jede neue Wumme eine extra WBK ausstellen.

Aber das hatten wir ja schon oefter hier. Was ich nicht verstehe, dass sich Leute solche Zustaende gefallen lassen. Sorry, hier gehe ich aufs Amt, lege meine Sachen vor, bekomme den Eintrag in der Zeit, die ich brauche, um ueber den Gang zum Automaten zu schlurfen und zu bezahlen und kann nach Quittungsabgabe mit der WBK gehen.

Aber Wochen??? WOCHEN? Neee, da waere einfach mal die Zeit, so etwas anzuprangern und wenns mit Reden nicht gehen sollte, alle rechtsstaatlichen Register zu ziehen, damit sich das aendert. Alles andere ist nur herumbasteln an den Symptomen.

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Doch, hat er:

1. Man geht weiter schiessen, haelt sich bei Problemen bei ner Kontrolle an den faulen SB und laessts drauf ankommen (mit anwaltlicher Hilfe und ohne Scheu, auch eine hoehere Instanz zu bemuehen).

...ist nur verdammt dünnes Eis (insb. für einen Sachkundigen)

Gruß Gromit

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Klar ists duennes Eis und man weiss nie, wie so ein Prozess ausgeht. Aber es waere noetig, wenn man nicht auf Moeglichkeit 2. 3. oder das prinzipielle dienstrechtliche Aufraeumen im Amt ausweichen will.

Und es ist ein kalkulierbares, geringes Restrisiko, das in 90% aller Faelle nicht mal zur OWI-Anzeige, die man dann anfechten muesste, fuehren wird, wenn man den kontrollierenden Polizeibeamten den Sachverhalt entsprechend glaubhaft machen kann.

Es ist leider so, dass dieses verpfuschte WaffG gewisse Mitfuehrungspflichten beinhaltet und keine Regelungen fuer derart faule oder boeswillige Verzoegerungen von Amts wegen drin stehen. Vielleicht, weil sich keiner vorstellen konnte, dass etwas wie beschrieben nmoeglich ist, vielleicht weil ein gewisser Ministerialdingens a.D. genau auf solche Eskapaden in einigen Aemtern setzte. Wie auch immer... Ergo muss bei Bedarf in solchen, vom Schuetzen nicht zu verantwortenden Faellen notfalls der Richter entscheiden...ob mit Wuerfel oder gesundem Menschenverstand wird man anhand des Ergebnisses sehen.

Abgesehen davon. Bei "Ersttaetern" ists eh nicht weiter tragisch, erst wenn solche Dinge oefter zu ner OWI fuehren kommmt man mit der Zuverlaessigkeit in Konflikt.

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Klar ists duennes Eis und man weiss nie, wie so ein Prozess ausgeht. Aber es waere noetig, wenn man nicht auf Moeglichkeit 2. 3. oder das prinzipielle dienstrechtliche Aufraeumen im Amt ausweichen will.

...

Hi,

Ich hatte meine WBK zum Amt gegeben (Waffe eintragen + Mun-erwerb in .357 + .38) und die freundliche Dame meint so: Tut mir leid der Herr sowieso ist nicht da. ich kann das nicht (wusste wg. Mun-erwerb nicht bescheid)...

Ich so: ähm, Problem: 1. wenn ich die WBK mitnehme hab ich ein Problem weg. Eintragungsfrist bzgl. Erwerb von Waffen. 2. wenn ich die WBK hier lasse, kann ich morgen nicht zur Jagd, weg. WBK dabei haben...

Sie: Ich mach ihnen ne Kopie und schreib meine Telefonnumer (vom Amt) und den Grund der Kopie drauf...

ich: OK.

Keine Ahnung ob das bei einer P-Kontrolle gereicht hätte, jedoch hat es mir gereicht...

Gruss

B

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Es gibt keine "Eintragungsfrist", sondern nur eine "Anzeigefrist". Das heißt, Du gehst zum Amt, und sagt "Das ist meine neue Waffe, bitte eintragen!". Die sagen "Heute nicht, in vier Wochen dann"". Dann sagst Du "OK, bitte geben Sie mir schriftlich, daß ich den Erwerb der Waffe fristgerecht angezeigt habe, dann komme ich gerne in vier Wochen nochmal." Sache gegessen.

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Wow..... hallo Leute,

besten Dank für schnelle Postings!

Aber bitte: Ich kann mir vorstellen, dass es anderswo nicht solange dauert. Ich könnte mir auch vorstellen wie ich oder andere "Druck" machen könnten. Ich bin auch der festen Meinung das das Waffengesetz unter "Eintragung" keinen "Zeitraum" sondern eine "Handlung" vermutet..... usw usw

Mir ging es aber um die Frage, ob jemand weiß, wie der rechtlich korrekte Weg ohne WBK ist?!

(Ich persönlich würde ja auch dazu neigen, einfach ne Kopie zu machen und diese vorzuzeigen...

aber ich hatte gehofft, daß hier jemand eine fundierteren Lösung als meine "Idee" hätte...)

Gruss Quick

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Hallo,

ich komme aus dem für Waffenbesitzer wohl gefährlichsten Bundesland dieser Republik, NRW !

Bei uns dauern Ein-und Austragungen derzeit im Durchschnitt 2-3 Wochen.

Hierzu ergibt sich, gerade für mich als Jäger ebensolche Problematik.

Lösung:

Bevor ich zur Behörde trete und dort meine WBK zwecks Umtragungen abgebe kopiere ich diese und lasse mir den amtlichen Vermerk "Original zur Änderung bei der Behörde" mit Datum draufschreiben und stempeln.

Thema durch und nix mit nicht Schießen oder Jagen gehen, ganz einfach und für jeden amtlichen Kontrolleur einsehbar.

Grüße,

Govt

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Mann, da lebe ich ja im Behörden-Schlaraffenland. :00000733:

Mit WBK zum Ordnungsamt: "Leute, ich brauche mal wieder eine Eintragung". Formular ausgefüllt - ab zur Kasse und ordentlich den Geldbeutel geleert - zurück zum SB, dort ist mittlereile die WBK-Eintragung fertig gestempelt - Kassenbeleg vorgezeigt - SB macht noch 'ne Kopie der WBK - kleines Schwätzchen gehalten - ab nach Hause.

Das Ganze dauert im Amt selten länger als 15 Minuten.

Fur einen Voreintrag brauchen die Jungs auch schon mal einige Wochen wegen der Sicherheitsüberprüfung, aber da bleibt meine WBK zu Hause. Kriege dann ein Kärtchen in den Briefkasten, wenn alles soweit ist.

Muss bei Gelegenheit meine SB's mal loben. :icon14:

Lederstrumpf

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In Stuttgart dauert das Eintragen einer Waffe auch max. 15 min - rein ins Büro, SB reicht einem das Formular, man füllts aus und retour, der SB läßt sein Maschinchen rattern und fertig... Warum das bis zu drei Wochen dauern kann ist mir unklar.

Zum Thema ohne WBK schießen zu gehen - ich denke nicht, dass man ordnungswidrig handelt, wenn man die WBK unverschuldet nicht mitführt, man hat ja den Entschuldigungsgrund "Ist bei der Behörde" o.ä. . Dazu ist man verpflichtet und gut ist.

Mein SB hat mich kürzlich mit einer begläubigten Kopie meiner WBK ausgestattet, da ich diese zum Händler zwecks Waffenerwerb schicken musste. Und selbstverständlich gehe ich in der Zwischenzeit weiter schießen. Fall ich in eine Kontrolle geraten sollte besteht ja die Möglichkeit, während der Behördenöffnungszeiten Rücksprache zu halten. Außerhalb der Öffnungszeiten, bin ich darauf angewiesen, dass der Kontrolleur die beglaubigte Kopie akzeptiert. Schlimmstenfalls sind die Waffen vorläufig weg, aber normalerweise müßte sich das aber am nächsten Werktag aufklären lassen. Wobei ich letzteres Szenario eher für unwahrscheinlich halte - wenn die beglaubigte Kopie "frisch" ist und auch die anderen Gesamtumstände dafür sprechen, würde ich persönlich keinen Grund sehen, an der Geschichte des Kontrollierten zu zweifeln.

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Zum Thema ohne WBK schießen zu gehen - ich denke nicht, dass man ordnungswidrig handelt, wenn man die WBK unverschuldet nicht mitführt, man hat ja den Entschuldigungsgrund "Ist bei der Behörde" o.ä. . Dazu ist man verpflichtet und gut ist.

Eben, zumal die meisten hier mehrere WBK's bzw. Jagdschein haben und dann normalerweise nur eine WBK bei der Behörde liegt.

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gestern mußte ich meine WBK zwecks Änderung einer Eintragung bei meiner Behörde abgeben. Da es bei unserer Behörde das Ein-, Austragen, Ändern usw. in einer WBK inzwischen üblicherweise mehrere Wochen dauert, fragte ich wie lange es wohl dauern würde.

Ich habe seit ich Sportschütze bin, bedingt durch Umzüge, an drei verschiedenen Ort mit SBs zu tun gehabt. Nie hat das eintragen länger als 15 Min gedauert.

TheHun

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