hallo,
danke für die ausführliche und nette antwort, hier mal so aus dem handgreif und mit etwas hintergrundwissen ohne anspruch auf unfehlbarkeit:
1. falsch, eine entfernung aus dem dienst ins diziplinarisch möglich, analog zur freien wirtschaft, es können auch geringere verfehlungen geahndet werden mit zb geldbuße, beförderungssperre, versetzung dies ist so "draußen" nicht/schwer möglich.
2. was ist eine minderleistung?? wer bestimmt das??
konkretes beispiel.....
einen vorteil sehe ich in der vollen zahlung der bezüge im krankheitsfall, aber wenn der dienstherr bock hat schickt er dich zum amtsarzt und die haben "heilende" hände.
3. zz 71,5% bei 40 dienstjahren, krankenbeiträge müssen weiterbezahlt werden. eine besserstellung erkenne ich nicht.
4. dafür ist das brutto deutlich geringer als "normal" und was zählt ist ja wohl das netto und da gibt es wenig unterschiede, oder leidest du auch an der merkel-krankheit (brutto-netto )
ich kann die neider verstehen, aber diese "beamtenmärchen" spielen sich doch reicht weit oben auf der besoldungsliste ab (a15++++) hier aber aber geht es auch "draußen" in vergleichbaren positionen recht fett zu.
bzgl der umweltgefährdung von vollzugsbeamten haben schon genung ihre meinung geäußert das sollte reichen oder?
gruß VA