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IGNORED

WBK Verlust - wie bringe ich es meinem SB bei?


Boule

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Geschrieben

Hallo,

über die Osterfeiertage ist uns ein kleines Malheur passiert. Ich hatte meine WBK nach einem freundschaftlichen Besuch auf dem Schießstand eines anderen Vereines aus pressierenden Gründen zusammen mit einer Zeitschrift in den Flur gelegt und mich erst einmal für ein paar Minuten zurückgezogen.

Just in diesem Moment kam Schwiegervatern vorbei, der noch Papier zum Entzünden des Osterfeuers suchte und hat die Zeitschrift abgegriffen. Als ich vom Lokus herunterkam stand die WBK schon in Flammen :peinlich:

Na ja, nun die Fragen:

1) Wie bringe ich es meinem SB bei? Rein rechtlich gesehen muß ich am Dienstag ja Bescheid sagen!

2) Welche Konsequenzen drohen für die Zuverlässigkeit?

3) Neuausstellung ohne Probleme?

Danke für die Antworten! <_<

Geschrieben

hallo boule,

zu 1)wenn der lappen weg ist, ist er eben weg! es wird ein schriftlicher antrag auf erteilen einer ersatzausfertigung zu stellen sein mit der versicherung, dass der verlust auch real eingetreten ist verbunden mit dem hinweis, dass bei wiederauffinden die ersatzausfertigung zurück zu geben wäre - was bei verbrannt wohl auszuschließen wäre.

zu 2) keine - die zuverlässigkeitsrichtlinien sagen nichts von verlust erlaubnis=verlust zuverlässigkeit

zu 3) keine probleme. die erlaubnis ist ja de facto erteilt, durch austellen der wbk manifestiert. der SB hat alle nötigen daten zur ersatzausfertigung an bord.

aber: freu dich auf die kosten - de facto muss die erlaubnis und jeder eintrag neu bezahlt werden (gem. WaffKostV)

in eigener sache: alles selber schon durch - zum glück wars bei mir "nur" die gelbe mit einem eintrag ...

grüße

Geschrieben

Sag es Deinem SB wie es war, alles andere ist unsinnig. Es dürfte keine Probleme mit der Zuverlässigkeit geben, da Du nicht verantwortungslos gehandelt hast, oder? Allerdings dürfte der Spaß ein paar Euro kosten. Frohes Restostern?

Ist der SB eventuell der "nette" Herr Lo.....ki, der hin- und wieder Schießstände in SEK-Manier stürmt, um seine Kontrollen durchzuführen?

Geschrieben
[...]Ist der SB eventuell der "nette" Herr Lo.....ki, der hin- und wieder Schießstände in SEK-Manier stürmt, um seine Kontrollen durchzuführen?

Carsten Loszinski arbeitet (mindestens) eine Verwaltungsebene höher und befasst sich nicht mehr mit solch trivialen Problemen wie verbrannten Dokumenten. Er wird z.B. hinzugezogen, wenn die sechste Kurzwaffe beantragt wird, schaut sich IPSC Wettkämpfe an, oder wie o.a., überprüft mal auf Schießständen gerne, ob für die benutzten Waffen WBKs vorliegen und sie auch zum Sportschießen zugelassen sind (Lauflänge).

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben
... Just in diesem Moment kam Schwiegervatern vorbei....

Ich würde maximal darüber nachdenken, ob du ggfs. selbst das Feuer mit der Zeitschrift und enthaltener WBK angezündet hast bzw die Zeitschrift inkl. WBK dem schon brennenden Feuer anheim gegeben hast. Du riskierst damit dann maximal eine OWI im Umweltbereich, nicht aber ein Ermittlungsverfahren bzgl. der Frage ob du deinen Schwiegervater die Dokumente überlassen durftest - hatte ich schonmal so ähnlich im weiteren Bekanntenkreis. Als Mitfajrer die WBK im Handschuhfach des PKW geparkt. Fahrzeugeigentümer findet das Schießen Scheisse und fährt inkl. WBK früher nach Hause. Mitfahrer sucht sich andere Mitfahrgelegenheit nach Hause. Auf der Rückfahrt findet eine AVK statt bei der die WBK für die, von den Polizisten ordnungsgemäß gelagert im Kofferraum vorgefundenen Waffen, nicht vorgezeigt werden kann. Einmal OWI wgn. keine WBK dabei und nochmal OWI wgn Überlassung der WBK an einen "Unberechtigten".

Geschrieben

Überlassen der WBK an einen Unberechtigten???? Wo steht denn das? Kann ich irgendwie schwer glauben. Schließlich gilt immernoch: Nulla poena sine lege, Keine Strafe ohne Gesetz. Also muss ja irgendwo stehen, dass WBKs nur Berechtigten überlassen werden dürfen. Hat jemand eine Quelle?

Nachtrag: Für den Verlust der WBK gilt im übrigen §37 Abs 2:

Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen.

Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Geschrieben

Meine "alte Gelbe" ist auch eine Ersatz-WBK. Das Original geriet in der Wirkungsbereich meines Hundes (damals hatte ich noch einen) der wirklich alles auf Fressbarkeit untersuchen mußte. Der SB hat mir grinsend - natürlich gegen Bares - ein neues Dokument ausgestellt. Das war's. Du solltest den Antrag auf Ausstellung der Ersatz-WBK und den Grund des Verlustes allerdings schriftlich vorbereiten.

Viele Grüße

Manfred

Geschrieben

Das man seine WBK mit auf`s Klo nehmen muß, soweit sind wir in Deutschland (noch) nicht oder? Ich nehme an, das der Flur an das stille Örtchen angrenzt.

Wenn man also dort seine Sachen ablegt, um einmal kurz zu verschwinden, finde ich das völlig normal.

Wie das die Zuverlässigkeit berühren könnte, wüßte ich jetzt nicht.

WBK ist abhandengekommen, Schwiegervater kann`s bestätigen.

Schöne Rest-Ostern

Spopi

Geschrieben

...einem Schießkollege von mir hatten Sie sogar mal die Bude ausgeräumt und sich den

B-Schrank (ja, der war an der Wand verankert und sog. üb 200kg) unter Einsatz

überzeugender Argumente aus der Wand gerissen und mit samt Inhalt mitgenommen.

Nachdem alles vorüber war und er alles von der Obrigkeit in grün bestätigt bekam (so von wegen

auch so zugetragen wie dargestellt und so) ist er zum SB.

Ergebnis neue WBKs mit Einträgen für die alten Bedürfnisse bekommen und happy shopping....

...und die Einträge hat sog. die Versicherung bezahlt.....

...also keine Probleme "nur" wegen WBK-Burning-Syndrom zu erwarten......

Geschrieben
OWI wgn Überlassung der WBK an einen "Unberechtigten".

Welche Sicherheitsstufe wird denn für den WBK-Tresor gefordert?

Muß ich jetzt etwa einen extra 0-Schrank anschaffen um die WBK getrennt von Waffen und Munition vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen?!? :rolleyes:

Geschrieben

Also im § 37 Abs. 2 WaffG steht alles drin und wurde hier ja schon zitiert.

1. Unverzüglich Verlust der WBK anzeigen und Ausstellung Ersatz-WBK beantragen

2. Ersatzfertigung wird ausgestellt mit gleicher Gebühr wie für Neuausstellung der entsprechenden WBK und örtliche Polizei wird davon verständigt.

3. es ist wieder alles wie vorher.

Sei froh, denn früher wurden verlorene WBK wie heute noch solche Sprengstofferlaubnisse im Bundesanzeiger für ungültig erklärt, was nicht gerade ein billiges Vergnügen war...

Geschrieben
2. Ersatzfertigung wird ausgestellt mit gleicher Gebühr wie für Neuausstellung der entsprechenden WBK und örtliche Polizei wird davon verständigt.

Oh, jetzt versteh ich wieso man sich für jede Waffe ne eigene WBK ausstellen lässt.

Das kann ja richtig teuer werden, bei 4 KWs und Mun Erwerb und Wechselsystem :o

Und das die Pappe schneller verschwindet als einem lieb ist, das haben wir ja grad wieder gesehen...

Geschrieben

Mir wurden meine WBK vor der Wohnung

gestohlen, Zweitschrift wurde völlig problemslos ausgefertigt, ich mußte allerdings für

eine Veröffentlichung im Amtsblatt zahlen, wg Munitionserwerb.

Netterweise wurde dann auch öfter nach dem rechten geschaut,

ob nach dem Finden der "Einkaufsliste" auch noch bei mir eingebrochen wird.

Habe ich aber nur hinterher durch Bekannte erfahren, daß diese das Dienste geschoben haben.

Fand ich sehr aufmerksam und fürsorglich, die Sportgeräte hatte ich aus den gleichen Befürchtungen ausgelagert.

Gruss Tatonka

Geschrieben

Hi Tatonka,

ich lese es hier immer wieder - zufällig tifft es Dich jetzt:

Was für "Sportgeräte" hast Du im Tresor? Reck, Stufenbarren, Seitpferd?

Also - in meinem Tresor sind Waffen (Gebrauchswaffen und für den Sport optimiert Waffen - aber halt Waffen)

Hört doch mit diesen Umschreibungen auf und steht zu eurem Hobby! Ich bin ja auch Sportschütze und kein Sportgerätebenutzer.

Tatonka. das geht jetz wirklich nicht gegen Dich - @ all streicht diesen Sportgerätesch...ß.

Viele Grüße

Manfred

Geschrieben
Tatonka. das geht jetz wirklich nicht gegen Dich - @ all streicht diesen Sportgerätesch...ß.

Hab ich sowieso schon gemacht... Du hast mit Deiner Sichtweise auch völlig recht. Letztenendes stehen Gewehr/Pistole in etwa gleich zu Schwert oder Bogen/Messer. D.h., daß ich mir morgens mit einer Waffe das Brot schmiere, wenngleich diese für den Zweck optimiert wurde. Gelle!?? ;)

Geschrieben
Hol Dir endlich eine flatline! Gruß Wenemar :s75:

Danke, für den Hinweis, brauche und will ich aber gar nicht. Volumentarif reicht mir dicke, da ich weder Filme noch Musik herunterlade.

Just my humble two cents, Jake C.

Geschrieben
Mir wurden meine WBK vor der Wohnung

gestohlen, Zweitschrift wurde völlig problemslos ausgefertigt, ich mußte allerdings für

eine Veröffentlichung im Amtsblatt zahlen, wg Munitionserwerb.

Netterweise wurde dann auch öfter nach dem rechten geschaut,

ob nach dem Finden der "Einkaufsliste" auch noch bei mir eingebrochen wird.

Habe ich aber nur hinterher durch Bekannte erfahren, daß diese das Dienste geschoben haben.

Fand ich sehr aufmerksam und fürsorglich, die Sportgeräte hatte ich aus den gleichen Befürchtungen ausgelagert.

Gruss Tatonka

Das Teil heißt ja auch Waffenbesitzkarte und nicht Sportgerätebesitzkarte :heuldoch:

Geschrieben
Oh, jetzt versteh ich wieso man sich für jede Waffe ne eigene WBK ausstellen lässt.

Das kann ja richtig teuer werden, bei 4 KWs und Mun Erwerb und Wechselsystem :o

Und das die Pappe schneller verschwindet als einem lieb ist, das haben wir ja grad wieder gesehen...

Quatsch, bei Ausstellung der Ersatz-WBK ist nur die selbe Gebühr wie bei deren Neuerteilung zu entrichten. Die dort vorhandenen Einzeleinträge, MEB, Austräge etc. werden dabei schlichtweg übernommen und wie gespeichert in die Ersatz-WBK reingedruckt. Hier muss ja nicht neu geprüft werden, andere Behörden von Waffenbesitzwechseln informiert werden etc....

Ausgestellt wird die Ersatz-WBK im übrigen mit dem Datum der Erstfertigung. Also nicht wundern. ;)

Zweitschrift wurde völlig problemslos ausgefertigt, ich mußte allerdings für

eine Veröffentlichung im Amtsblatt zahlen, wg Munitionserwerb.

Ne, oder ? :o Na da würd ich doch mal ganz frech nach der gesetzlichen Grundlage fragen. Was steht denn dazu im Gebührenbescheid ? B)

Geschrieben

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich frage ja nicht aus irgendeinem Grund nach, sondern weil wir in Berlin einige merkwürdige Vögel im Amt haben, die neben Ortsterminen auf dem Schießstand in Ihrer Freizeit auch noch immer wieder interessante Gründe suchen, warum einzelne Personen keine WBK haben sollten bzw. Ihre wieder abgeben müssten.

Na ja, im Endeffekt ist die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kein Problem. Mein SB hat einmal herzlich gelacht, danach den Preis genannt und mir versprochen einen Überweisungsträger zu schicken.....

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