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IGNORED

Neue gelbe WBK aus NRW


Delgado

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leg Widerspruch ein und bitte unter Hinweis auf das anhängige Verfahren um Ausetzung der Bearbeitung des WS bis zum Abschluß des Klageverfahrens.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ist ein durchaus übliches Verfahren.

Geschrieben

Bei soviel Kompetenz und Mitgliedschaften in der Signatur stellt sich in der Tat die Frage, warum nicht alle Ungerechtigkeiten dieses Landes durch Leute wie Schaffer und Glock weggeklagt wurden.

Wie viele Klagen habt ihr eigentlich persönlich (das bedeutet ohne den Bekannten vom Freund dessen Chef erfolgreich gegen alles geklagt hat) i.S. Waffenrecht geführt und gewonnen?

Du kannst alles essen, brauchst aber nicht alles zu wissen, upima. Ich hatte dazu schon genug geschrieben. Wenn Du es nicht gelesen hast, persönliches Pech. :heuldoch:

Hallo zusammen,

ich war heute noch mal auf dem Amt und habe endlich den zuständigen Dienststellenleiter gesprochen.

Eure (und auch meine) Befürchtungen waren richtig. Ich habe `ne grüne WBK im Gewand von "neugelb".

Er findet persönlich die IM-NRW Richtlinie auch absolut schwachsinnig, richtet sich aber danach um Ruhe zu haben.

Ich könne zwar gerne Widerspruch einlegen, dieser wird aber seinerseits abgeschmettert, und landet beim Verwaltungsgericht.

Er rät mir aber aus fogendem Grund davon ab: Eine entsprechende Klage eines Schützen aus Gelsenkirchen, vertreten vom FWR, läge bereits vor. Klar könnte ich auch klagen, es brächte aber, ausser Kosten, nichts.

Denn sobald aus erstgenannter Klage ein entsprechendes Urteil vorliegt, werden alle anderen WBKs automatisch umgeschrieben.

Was haltet ihr davon?

Gruß, Delgado

Er rät Dir ab um Ruhe zu haben und rät Dir deshalb auch vom Klagen ab. Weiß der Typ, wovon er redet?? Guck mal ins StGB, Straftaten im Amt, Rechtsbeugung. Die Kostenfrage sticht dann aber meistens, weil es kaum Versicherungen gibt, die Verwaltungs-RS anbieten. Du kannst auch direkt zum VG gehen, und RS im Verwaltungsverfahren beantragen.

WaffG ist Bundesrecht, die NRW-Regelung Landesrecht. Bundesrecht bricht Landesrecht, erst recht, wenn es so ein Schwachsin ist. Man könnte meinen, bei Euch ist der Behrens noch am Ruder.

Ein Urteil gilt nur für alle, wenn es durch das BVG gesprochen wurde. Was er Dir da vom VG erzählt hat, gilt nur für den Einzelfall.

Meine Meinung, Widerspruch, dann hast Du was schriftliches, noch besser vom RP, dann hast Du die Rechtsmeinung des Landes dazu (hoffentlich auch mit den §§, worauf sie ihren Schwachsinn stützen), dann klagen. Ich würde mir das nicht bieten lassen. Mein SB kennt mich. :chrisgrinst:

Geschrieben

Ich würde mir das nicht bieten lassen. Mein SB kennt mich. :chrisgrinst:

:rotfl2::rotfl2:

Ich liebe diese Möchtegern Großkopferten vom Dorf über die man in allen Behörden dieser Welt lacht.

Klar, hast Du denen erstmal gezeigt wie es geht und Deinem SB ist vom Vorgesetzten ordentlich der Kopf gewaschen worden. Seitdem spurt er. :appl:

Geschrieben

Hallo Leute,

vielen Dank für eure zahlreichen Tipps.

Ich werde nächste Woche auf jeden Fall erst mal zum Anwalt gehen.

Eine Rechtsberatung kostet schließlich nicht die Welt.

Gruß, Delgado

Geschrieben

:rotfl2::rotfl2:

Ich liebe diese Möchtegern Großkopferten vom Dorf über die man in allen Behörden dieser Welt lacht.

Klar, hast Du denen erstmal gezeigt wie es geht und Deinem SB ist vom Vorgesetzten ordentlich der Kopf gewaschen worden. Seitdem spurt er. :appl:

Da kannst lachen , wie du willst, es gibt eben Leute, die lassen sich nicht alles bieten und wehren sich erfolgreich.

Dem Amtsschimmel gehört machmal die Peitsche gezeigt, dass er nicht übermütig wird.

Zugegeben, es gibt auch unproblematische Behörden, wie die für mich zuständige.

Aber eine gute Rechtsschutzversicherung sollte man ahben, es wird zu viel Dünnpfiff von amtswegen verzapft.

Ich bin in meinem Beruf auch hoheitlich tätig, aber ich kann es mir eben nicht leisten S******e zu machen, dann bin ich arbeitslos!!!!!

Wenn das bei machen SB uns Beamten auch so wäre, dann würde sicher mit bedeutend merh Vorsicht agiert.

Geschrieben

Sag ich auch, AWO. Den kleinen Leuten wie uns wird ganz schnell die Existenz zerstört, ab einer gewissen Ebene wird sie nach dem sch...bauen noch potenziert.

@ upima:

Möchtest Du gern ein Aktenzeichen von mir lesen??? Übernimm Dich aber nicht, eine 2 cm dicke Akte im Juristen- und Amtsdeutsch. :diablo:

Geschrieben

Ich liebe diese Möchtegern Großkopferten vom Dorf über die man in allen Behörden dieser Welt lacht.

Dieser Umgangston ist einfach nur :peinlich:

Und gelacht wird höchstens über die, die alles mit sich machen lassen.

Geschrieben

Da kannst lachen , wie du willst, es gibt eben Leute, die lassen sich nicht alles bieten und wehren sich erfolgreich.

Dem Amtsschimmel gehört machmal die Peitsche gezeigt, dass er nicht übermütig wird.

Da kanns imho keine zwei Meinungen geben.

Es macht aber eben einen Unterschied, ob man seine Sichtweise - im Zweifel auch unmissverständlich - darlegt oder in einer Behörde Auftritt wie ein Landwirt auf dem Pferdemarkt.

Da mag das ja durchaus angemessen sein. ;)

Geschrieben

So, Mädels und Jungs,

ich war heute beim Anwalt. Der empfahl mir auf jeden Fall erst mal Widerspruch einzulegen.

Vor dem Hintergrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung meinerseits, konnte er upimas Rat nur bestätigen. Zur Erinnerung:

Leg Widerspruch ein und bitte unter Hinweis auf das anhängige Verfahren um Ausetzung der Bearbeitung des WS bis zum Abschluß des Klageverfahrens.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ist ein durchaus übliches Verfahren.

:gutidee:

Das ist zwar nicht der Express-Weg für Leute die es eilig haben, minimiert aber zunächst einmal die Kosten.

Man hat einen Fuß in der Tür, und ist nicht auf mündliche Zusagen angewiesen.

Der Widerspruch flattert dem SB noch diese Woche auf den Tisch. :bud:

Gruß, Delgado

PS: Nochmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps und PNs :s75:

Geschrieben

So, das ist ja alles ganz schön schrecklich!

Was ratet Ihr jetzt mir?

Ich habe die Bescheinigung vom Verband und möchte eine (echte, natürlich!) gelbe WBK haben, werde hier (gleicher SB wie Christian555) aber nur die kastrierte Form bekommen.

SB sagt, warten Sie noch, die Situation wird sich verbessern, weil Blödsinn!

Ich überlege:

Warten?

Oder Antrag, Widerspruch, Klage (ÖRAG-Top ist vorhanden)?

Schreiben an Innenminister (der ist ja schließlich von der FDP, also jetzt mal Butter bei die Liberalität!)?

Was ratet Ihr?

PS: gerade noch mit dem Cheffe vom SB gesprochen: man wartet auf die Verwaltungsvorschriften, die für Anfang 2006 angekündigt sind!

Ich tendiere mehr und mehr zu Widerspruch und Klage! Sieht einer von Euch ein Problem darin?

Geschrieben

man wartet auf die Verwaltungsvorschriften, die für Anfang 2006 angekündigt sind!

...und wenn sie nicht gestorben sind.... :)

:rotfl2:

Oder Antrag, Widerspruch, Klage (ÖRAG-Top ist vorhanden)?

Schreiben an Innenminister (der ist ja schließlich von der FDP, also jetzt mal Butter bei die Liberalität!)?

Punkt 1: Ja

Punkt 2: kann nie schaden

Und wenn Du schon am schreiben bist: LINK

Mußt dann aber einmal abklären, ob die RS auch zahlt, wenn Du die Klage zurücknimmst... im Falle, dass der LINK schneller ist als das Gericht...

Gruß Gromit

Geschrieben

Attacke ! :bud:

Ein Schreiben an den IM kann m.E. nichts schaden, schliesslich sollte er sich

so langsam mal mit dem rechtswidrigen Gehabe des Herrn Dr. St.

beschäftigen.

Obs die Bannmeile durchdringt ;)

Trink stattdessen in der Zeit, die Du für so ein Schreiben aufwendest, lieber einen guten Roten o.ä.

WS m.d.B. auf Ruhen lassen und fertig.

Geschrieben

.....

SB sagt, warten Sie noch, die Situation wird sich verbessern, weil Blödsinn!

Schreiben an Innenminister (der ist ja schließlich von der FDP, also jetzt mal Butter bei die Liberalität!)?

PS: gerade noch mit dem Cheffe vom SB gesprochen: man wartet auf die Verwaltungsvorschriften, die für Anfang 2006 angekündigt sind!

Ich tendiere mehr und mehr zu Widerspruch und Klage! Sieht einer von Euch ein Problem darin?

Hallo Gecko!

Mir sagt unser SB immer, daß die Situation für die Inhaber der - neuen - gelben WBK schlechter werden soll. Die mögen die gelbe WBK anscheinend nicht so gerne in NRW.

Warum sollst Du mit der WBK-Beantragung warten? Sag mir bitte nur einen Grund.

Die Idee mit dem Innenminister ist ja ganz nett, aber bis sich für Dich/uns etwas in NRW ändern wird vergehen Jahre.

Bei dem was NRW aus der gelben WBK mach kann man nur klagen.

Anfang 2006? Habe ich schon einmal gehört,....ach ne war "Anfang 2005".

Viel Glück!

PS: Laß Dir doch einmal den "Einzellbedürfniserbringungserlaß" zeigen. Soll was mit GT zu tun haben und soll laut IM-NRW auch nur für diesen einen Fall in GT gelten.

Geschrieben
Die mögen die gelbe WBK anscheinend nicht so gerne in NRW.

Das hast Du jetzt wirklich nett gesagt! Wenn man hier so liest, möchten man fast meinen, dass sie die gelbe WBK nicht nur nicht so gerne mögen, sondern richtig doof finden. :D

Geschrieben

Tja, Ihr seht es leider genauso, wie ich!

Dann werde ich mal Kontakt zu ÖRAG und FWR aufnehmen und mir den hoffentlich besten (= taktisch klügsten) Weg weisen lassen!

Beizeiten werde ich Euch auf dem Laufenden halten!

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