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IGNORED

Neue gelbe WBK aus NRW


Delgado

Empfohlene Beiträge

ich hab heute meine Gelbe WBK abholen können.

Das ich keine EWB für Kurzwaffen bekommen würde wußte ich vorher schon, der Verein in dem ich bin, befürwortet Kurzwaffen nicht automatisch mit

:confused:

Du weißt aber schon, dass es ein neues WaffG gibt? (so seit 2002...)

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Liest sich doch gar nicht sooo schwer?

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Hallo Gromit,

dessen bin ich mir Bewußt.

Ich bin auch im FWR und habe die nötige Rechtsschutzversicherung. Nur bin ich noch nicht sicher ob ich den Weg gehen will.

Perkussionswaffen und Einzellader-Kurzwaffen sind nicht mein Fall. Das was mir an KW zusagt muss in die Grüne.

Duck und Wech.

Ps. ich bin mir klar, das ich eigentlich schon aus Prinzip Widerspruch gegen die Form der Ausstellung einlegen sollte.

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Ps. ich bin mir klar, das ich eigentlich schon aus Prinzip Widerspruch gegen die Form der Ausstellung einlegen sollte.

Genau darum geht es. Wehret den Anfängen, heißt es so schön! Wenn man der Behörde den kleinen Finger... soll ich weitermachen? :ninja:

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Na Upima, wieder mal am trollen?

Wer will denn hier jemanden des Landes verweisen? Aber Handwerker, die pfuschen, die werden gefeuert. Fertig.

Beamte, die Gesetze brechen, sollten daher ebenso gefeuert werden.

Ist doch eigentlich ganz normal.

Gomez, du haeltst Dich doch auch ans Gesetz.

Also hat die Behoerde sich ebenso dran zu halten und keine, vom Gesetz nicht vorgesehene, Phantasie-WBKs auszustellen, sondern eine, die dem Gesetz genau entspricht. Was der Verein befuerwortet, ist da vollkommen irrelevant.

Leute, ich frage mich echt, warum bei solchen offensichtlichen Rechtsbruechen nicht schon laengst eine Klagewelle ausgebrochen ist, sowas kann doch nicht mehr weitergehen. Was wollt ihr euch denn noch alles gefallen lassen??? Nehmt euch mal ein Beispiel an den Bayern, da haben ein paar Klagen schon einiges bewirkt.

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:appl:

Richtig und weise gesprochen, Schaffer. Nur zählt auch im Beamtenrecht der Grundsatz aus der DDR:"Meine Hand für mein Produkt" oder im Beamtendeutsch:"Der einzelne Beamte trägt für jede seiner Diensthandlungen die volle Verantwortung". Will soviel heißen wie : der Staat biegt es zwar ab(Fürsorgepflicht) oder versucht es, nimmt den Beamten aber anschließend in Regreß (Amtshaftung) oder läßt ihn im Unterlegensfall wie eine heiße Kartoffel fallen und will von allem nichts gewußt haben.

Wenn Klage, dann richtig, mit Sach- und Fachklage und Amtshaftung obendrauf. Es ist alles eine Begründungssache.

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Bei soviel Kompetenz und Mitgliedschaften in der Signatur stellt sich in der Tat die Frage, warum nicht alle Ungerechtigkeiten dieses Landes durch Leute wie Schaffer und Glock weggeklagt wurden.

Wie viele Klagen habt ihr eigentlich persönlich (das bedeutet ohne den Bekannten vom Freund dessen Chef erfolgreich gegen alles geklagt hat) i.S. Waffenrecht geführt und gewonnen?

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Nur um deswegen nach NRW zu ziehen, ists mir dann doch zu viel Aufwand.

Ausserdem ists im Odenwald einfach gemuetlicher. Nicht nur, was das Waffenrecht und die Auslegung in den Aemtern angeht.

:)

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Vielleicht kommen wir nochmal auf die Ursprüngliche Frage zurück...

Auf der Titelseite ganz oben steht handschriftlich: §14 Abs.4 WaffG (mit Behördensiegel).

Die Textstelle:"Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und" ist gestrichen, was ebenfalls besiegelt wurde.

Irgendwie habe ich so den Eindruck, dass der SB fehler gemacht hat...

Was soll zB. die Streichung des Satzes? (Hatte mich ja gleich gewundert) Jetzt steht auf (dem immerhin amtlichen) Dokument:

"Herrn _____ wird hiermit die Erlaubnis erteilt (gestrichen) die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben."

Erlaubniss wofür also?

Soll ich nun als Waffenhändler den Klimmzug machen und davon ausgehen, dass der Inhaber eine Erlaubniss nach § 12Abs. 4 (weil da was Handschriftlich von § 14 (4) besiegelt ist?) in den Händen hält? Aber Einzelladerwaffen darf er nicht kaufen? Oder gilt die WBK nur für den Voreitrag, der nach § 14 (4) ausgestellt wurde? :gaga:

Alleine der Voreintrag in einer gelben WBK zeugt doch davon, dass der gute Herr SB (in diesem Fall) keinen Dunst von gar nichts hat... oder?

Gruß Gromit

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....

Alleine der Voreintrag in einer gelben WBK zeugt doch davon, dass der gute Herr SB (in diesem Fall) keinen Dunst von gar nichts hat... oder?

Gruß Gromit

Hi Gromit,

schau mal hier:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...pic=304581&st=0

Wird bei uns im Bezirk auch bei der alten gelben WBK so gemacht (alles NRW). :gaga:

Rechtsanwalt ist am Ball. Papier ist geduldig. :angry2:

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Das mit dem Streichen auf der ersten Seite im alten Vordruck ist doch ne Diskussion um des Kaisers Bart!

Da gehört lediglich ein Verweis auf die amtl. Eintragungen auf die erste Seite.

Dort wird dann entsprechend § 14 (4) eingetragen und das enthält doch regelmäßig das Gestrichene, oder?

Der eigentliche Nonsens ist der Voreintrag und nix anderes.

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@all:

erst mal ganz herzlichen Dank für die vielen Beiträge, Hinweise und Beileidsbekundungen. Da ich auch zwischen den Feiertagen "anschaffen" muß kann ich mich erst jetzt wieder melden.

Aufgrund der vielen Nachfragen: hier nochmal in aller Deutlichkeit, meine zuständige Behörde heisst (Achtung jetzt kommt der Pranger)

PP-Gelsenkirchen

@Sachbearbeiter: meine Erlaubnis beinhaltet zwar den besagten Voreintrag, dieser ist jedoch unbefristet.

@Christian555: was du schreibst macht mir nicht gerade Mut, ich danke dir aber für deine aufrichtige Einschätzung der Lage.

@Gromit: ganz deiner Meinung, durch den sinnbefreiten Wortlaut meiner WBK kann ich der Angelegenheit sogar noch etwas Galgenhumor abgewinnen. Übrigens, die Sache mit dem Petitionsausschuß halte ich in der Hinterhand. Danke für den Tipp.

Nochmal @all:

Wie gesagt, morgen soll der zuständige Dienststellenleiter wieder da sein. Den werde ich erst mal zu der Sache befragen, möglichst was schriftliches mit nachhause nehmen, und ggf. sofort Widerspruch einlegen.

Leider bin ich nicht rechtsschutzversichert (ich weiss: selbst schuld :gaga: ).

Außerdem bin ich nur ein Normalverdiener, der froh ist seine Rechnungen bezahlen zu können.

Trotzdem: Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe: Es reicht! Diese Sache ziehe ich zur Not bis zum bitteren Ende durch. Irgendwann ist mal Schluß.

Nähere Infos gibt es morgen abend.

Herzliche Grüße, Delgado

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[...]

Trotzdem: Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe: Es reicht! Diese Sache ziehe ich zur Not bis zum bitteren Ende durch. Irgendwann ist mal Schluß.

Nähere Infos gibt es morgen abend.

Herzliche Grüße, Delgado

Da wünsche ich viel Erfolg und das nötige Durchhaltevermögen!

:icon14::icon14::icon14:

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Ach den "Link".

Den kann man ja fast übersehen. :D

Die Sache mit dem Petitionsausschuss ist im Waffenrecht eher ein theorethisches Halbschwert.

In einer anderen Sache habe ich die Jungs mal eingeschaltet. Leider prüfen die nicht objektiv, was abgelaufen ist - sei es nach Aktenlage oder was auch immer -, sondern fordern nur eine kurze Stellungnahme von der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde an. Wenn die Behörde nun schreibt, es gibt nichts zu meckern, war es das schon. Bei "Waffenthemen" stehen die sowieso auf Seiten der Behörde. Und wenn Deine Behörde den "Sachverhalt" zu ihrem Vorteil schönt, bekommst Du es noch nicht einmal mit, da Du keine Einsicht in die Stellungnahme der Behörde bekommst, um sie ggf. zu "überführen".

Andersherum bekommt die Behörde natürlich volle Akteneinsicht bzgl. Deiner Schreiben an die Jungs vom Petitionsausschuss.

Klarer Heimvorteil!

Tip: Fakten sammeln bis der Arzt kommt und alles in Kopie inkl. "Anleitung" mitschicken. Dann kann die Behörde sich nicht so leicht rausreden.

@cop

Zu der Sache mit den 4 KK-LW schreibe ich morgen mal etwas. Muß jetzt auf`s Ohr.

VG

Christian

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Christian555: Informationsfreiheitsgesetz

Das gibts zumindest bei uns im Norden.

Einer meiner Bekannten ist aufs Amt gegangen und hat Einsicht genommen in alle verwaltungsinternen Verwaltungsanweisungen, die sich auf den Vollzug des Waffen- und Sprengstoffgesetzes beziehen. In seine persönliche Akte hat er Akteneinsicht genommen.

Es geht zumindest bei uns...

Gruß,

frogger

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ich hab heute meine Gelbe WBK abholen können.

Das ich keine EWB für Kurzwaffen bekommen würde wußte ich vorher schon, der Verein in dem ich bin, befürwortet Kurzwaffen nicht automatisch mit.

Hallo Gomez,

du hast eine WBK nach §14(4) des WaffG beantragt und eine solche soll man dir bitte schön auch ausstellen. Eine wie auch immer kastrierte Version würde ich keinesfalls akzeptieren.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben abschließend entschieden, welche Waffen ein Sportschütze mit einer WBK nach 14(4) erwerben und besitzen darf. Dein Sachbearbeiter kann gerne eine davon abweichende persönliche Meinung haben, aber die WBK hat er trotzdem nach Recht und Gesetz auszustellen.

bye knight

Hallo Gromit,

dessen bin ich mir Bewußt.

Ich bin auch im FWR und habe die nötige Rechtsschutzversicherung. Nur bin ich noch nicht sicher ob ich den Weg gehen will.

Perkussionswaffen und Einzellader-Kurzwaffen sind nicht mein Fall. Das was mir an KW zusagt muss in die Grüne.

Duck und Wech.

Ps. ich bin mir klar, das ich eigentlich schon aus Prinzip Widerspruch gegen die Form der Ausstellung einlegen sollte.

Hallo Gomez,

Vorschlag: telefoniere doch mal mit den Jungs (und Mädels ;-) ) vom FWR und frage mal, was sie dir raten.

bye knight

Leider (oder zum Glueck) kann in D immer nur der Betroffene selber klagen.

Vielleicht sollten wir versuchen, bei WaffG-Angelegenheiten die Verbandsklage zu ermöglichen? Das haben die Ökos ja schließlich auch geschafft ;-)

bye knight

Sorry Jungs, aber irgendwas klemmt hier...

Kann mir jemand erklären, warum meine drei Antworten in einen einzigen Beitrag gepappt wurden, obwohl sie in der Vorschau richtig, also alleinstehend, angezeigt wurden? Gibt es einen Trick beim beantworten von Beiträgen?

bye knight

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Leider prüfen die nicht objektiv,

Tja... obwohl natürlich eigentlich anders gedacht. Grade hier können natürlich (veränderliche) politische Intressen, Sachen stark beschleunigen oder aber bremsen. Und zwar völlig unabhängig vom Thema. Daher ja mein Frage, ob das schon mal jemand in NRW probiert hat. Die Rechte sind schließlich recht umfangreich:

Aktenvorlage, Auskunft und Zutritt zu den Einrichtungen gegenüber der Landesregierung sowie allen Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen unter Aufsicht des Landes

Anhörung von Petenten und beteiligten Personen

Eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Tip: Fakten sammeln bis der Arzt kommt und alles in Kopie inkl. "Anleitung" mitschicken. Dann kann die Behörde sich nicht so leicht rausreden.

Das sollte natürlich selbstverständlich sein und ist unabdingbar! Wie sonst soll sonst eine Prüfung erfolgen? Immerhin sind es (meist) keine Juristen (und noch unwahrscheinlicher Waffenrechtler) die diese Petitionen bearbeiten. Müssen sie auch nicht. Hier soll mit dem entsprechenden Augenmaß z.B. eine behördliche Entscheidung überprüft werden. Im übrigen: Kostenlos...

Gruß Gromit

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