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IGNORED

Neue gelbe WBK aus NRW


Delgado

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

mal eine Frage:

Ich habe zu begin 2004 (glaube ich) meine Neu-Gelbe WBK bekommen. Alles anstandslos aber mit der 2/6 Regelung. Nun damals habe ich gedacht:

1) kaufe ich nicht mehr als 4 Waffen im Jahr

2) wenn es wirklich unrecht sein sollte, dann werden die es beim uns im Amt schon streichen.

Leider habe ich mich in den Punkten 1 bis 2 getäuscht (bei 2 weil leider die Gerichtsurteile ander für mich keine Gültigkeit haben und beim Amt es leider einige Umbesetzungen gab, so das die Mannschaft zwar nicht unwillig aber unsicher ist.)

Was mach ich nun? Kann man das Amt im Nachhinein zur Rücknahme der Auflage auffordern?

Oder müßte ich nochmal ne Gelbe WBK beantragen (geht das überhaupt)?

Hat schon jemand im Landkreis Rhein-Neckar (Heidelberg) den Weg beschritten?

Fragen über Fragen

Danke.

PS: Klar bin ich bei FWR und Örag. Das wäre nicht das Problem.

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Hallo Georg,

da sich die Waffenbehörden in Baden-Württemberg derzeit an den 2/6-Erlass des IM zur neuen gelben WBK zu halten haben, würde sich bei einem Neuantrag nichts ändern. Aus diesem Grund steht auch eine Rücknahme außer Frage, da für die Erlaubnisbehörde nicht nachträglich bekannt wurde, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

Du hast also lediglich die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Regel zu beantragen - wofür Du natürlich schon einen guten Grund haben solltest. ;)

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Hallo Georg,

da sich die Waffenbehörden in Baden-Württemberg derzeit an den 2/6-Erlass des IM zur neuen gelben WBK zu halten haben, würde sich bei einem Neuantrag nichts ändern. Aus diesem Grund steht auch eine Rücknahme außer Frage, da für die Erlaubnisbehörde nicht nachträglich bekannt wurde, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

Du hast also lediglich die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Regel zu beantragen - wofür Du natürlich schon einen guten Grund haben solltest. ;)

Ich würde das anders lösen.

Fordere (=beantrage die Rücknahme der Auflagen).

Sie werden das ablehnen, hiergegen kannst du einen sog. Verpflichtungswiderspruch einlegen.

Vermutlich werden sie den wg. des MI Erlasses zurückweisen.

Nun kannst Du klagen.

Wahrsager und Glock haben das schon etliche Male gemacht, sie werden Dir sicherlich Tips geben können. ;)

Da die Gerichte nun nicht an den Erlass des MI gebunden sind, solltest Du alles bekommen, was Du begehrst.

Viele andere werden Dir folgen.

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