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IGNORED

Waffenschein (verschoben aus dem Forum Munition)


A-Th

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Ausserdem kann eine Waffe die man mit sich rumschleppt eh nicht wirklich schützen.

aha ... na das ist doch fast schon was für´s schwarzbuch!

da könnten wir steuerzahler ja ne menge kohle für die buffn unserer polizei einsparen - das muss nur noch einer den innenministern stecken!

mensch jürgen, sogar die bobbies auf der insel, die meist nur mit schlagstock auf streife gehen, überlegen sich wieder mit schußwaffen auszurüsten - und das heisst schon was!

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Die amtliche Statistik (PKS) zeigt für die Schweiz keine Änderung ab 1999 warum sollte das in den anderen Ländern Europas anders sein? Die Zahlen sind vor 99 teilweise genauso gestiegen, andere Straftaten sind auch gleichen Level geblieben.

Waffentragende Zivilisten werden die objektive Sicherheit nicht anheben aber auch nicht verschlechtern.

Karl

So sehe ich das auch. Insofern man nicht etwas verbieten muss, das nicht die öffentliche Sicherheit tangiert, kann man es auch erlauben.

Damit sollte die Diskussion beendet sein.

Es gibt aber für mich noch andere Gründe Waffentragen zu befürworten. Gehen wir von einem Bürger aus, der in der CH oder D die Voraussetzungen bringt Waffen legal zu erwerben und zu besitzen. Nehmen wir mal an solch ein Bürger hat die Überzeugung (gerechtfertigt oder nicht), das er eine Waffe im Alltag tragen muss. Was tut dieser Bürger wenn es verboten ist. Er trägt sie trotzdem, denn seien wir ehrlich, wenn man solch eine Angst hat um mit einer Waffe rumlaufen zu wollen, dann setzt man sich über die entsprechenden Paragrafen hinweg. Da ist mir die amerikanische Lösung lieber, es ist erlaubt aber mit Vorlagen (Prüfung usw) und einem strengen Gesetz betreffend dem Einsatz der Feuerwaffe.

Schlussendlich, möchte ich die Möglichkeit haben, wenn es nötig ist, die Nötigen Mittel legal zu verfügung zu haben um meine Körperliche Integrität zu bewahren.

Es gibt aber noch die Gruppe der Frauen, denen ich sehr gerne die Möglichkeit geben würde sich effektiv zu verteidigen. (Wennn ich denke wo manchmal meine Frau Abends hergehen muss, würde ich ihr gerne ein Keltec P3 mit in die Handtasche geben). Meinetwegen könnte man nur den Frauen das Waffentragen erlauben, das wäre schon ein gewaltiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung ;) (Muskel kontra Waffe)

Joker

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Diese Rechte hast Du doch, und Du darfst dazu sogar Waffen benutzen. Wo ist das Problem? :gaga:

Wie Rodney schon schrieb, liegt das Problem in dem Gegensatz zwischen Strafrecht und dem geltenden Waffenrecht. Während das Strafrecht unter den Vorausetzungen des 32 Stgb einem bei der Wahl der Mittel so ziemlich freie Hand lässt, schränkt das Waffenrecht diese Mittel bis auf wenige Ausnahmen konsequent ein. Ich erinnere nur mal daran, dass nach dem Waffenrecht noch nichtmal Pfefferspray gegen Menschen zur Verteidigung eingesetzt werden darf, wogegen das Strafrecht sogar theoretisch den Gebrauch einer illegalen scharfen Waffe straffrei lässt. In der Praxis könnte das bedeuten, dass du für den Gebrauch einer illegalen Waffe komplett straffrei bleibst, während du als Waffenbesitzer schon bei Gebrauch eines Pfeffersprays mit deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit spielst.

Dieser Zustand gehört abgeschafft!

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Nur um das auch nochmal von meiner Seite klar zu stellen, wie ich das meinte:

Natürlich bin ich dagegen, dass Bürger zu Hilfssheriffs ausgebildet werden. Das Tätigkeitsprofil eines Polizeibeamten erstreckt sich ja nicht nur auf das Beschützen der Bevölkerung.

Aber grade in diesem Punkt, besonders wo in ländlichen Gegenden der unmittelbare Schutz vor Gewaltverbrechen nicht bzw. viel zu spät durch die Polizei wahrgenommen werden kann, empfinde ich es als notwendig, dass das potentielle Opfer sich selbst helfen kann.

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Ich erinnere nur mal daran, dass nach dem Waffenrecht noch nichtmal Pfefferspray gegen Menschen zur Verteidigung eingesetzt werden darf, wogegen das Strafrecht sogar theoretisch den Gebrauch einer illegalen scharfen Waffe straffrei lässt. In der Praxis könnte das bedeuten, dass du für den Gebrauch einer illegalen Waffe komplett straffrei bleibst, während du als Waffenbesitzer schon bei Gebrauch eines Pfeffersprays mit deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit spielst.

Moin,

also ob ich nun eine illegale Schußwaffe oder ein Pefferspray gegen Menschen einsetze ( ist dann

ja auch illegal, weil eine "verbotene Waffe" ), in jedem Fall wird es wohl Probleme mit der waffen-

rechtlichen Zuverlässigkeit geben. Zwar wird man bei der Schußwaffe nicht wegen des Gebrauchs

derselben bestraft, sondern unabhängig davon wegen des vorherigen illegalen Erwerbs.

Und das ist auch gut so! Wer sich illegal bewaffnet, der muß auch die Konsequenzen tragen.

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...Pfefferspray ist keine illegale Waffe, sondern halt nur gegen Tiere erlaubt, aber frei erwerbbar.

Wenn das Pfefferspray (welches Du ja NUR wg. Hunden oder Tigern bei Dir trägst) im Notwehrfall das mildeste Mittel darstellt wird Dir niemand daraus einen Strick drehen.

Nutzt Du eine illegale (Butterfly, Faustmesser,...) oder illegal beschaffte (hinterm Bahnhof vom Albaner gekaufte Pistole) Waffe zur Notwehr, dann wird ggfs. die Notwehr nach StGb anerkannt, aber ein anderes Verfahren nach Waffengesetz wird Dir zum Verhängnis.

Gruß

Jupp Zupp

Moin,

zum Pfefferspray: Abwehrsprays gegen Menschen müssen in Deutschland durch das bekannte Prüfzeichen

freigegeben sein, sonst sind sie verboten. Wenn ich jetzt ein Spray ohne Prüfzeichen gegen Menschen einsetze,

dann habe ich eine "verbotene Waffe" benutzt. Natürlich wird dies im nachgewiesenen Notwehrfall

straffrei bleiben. Wer aber damit angreift, der wird zusätzlich zur gefährlichen Körperverletzung noch noch wegen des Verstoßes gegen das WaffG angeklagt ( und hoffentlich verurteilt ). Mir sind mehrere Fälle davon bekannt.

Zu den Illegalen Schußwaffen: genau das meinte ich!

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Nutzt Du eine illegale (Butterfly, Faustmesser,...) oder illegal beschaffte (hinterm Bahnhof vom Albaner gekaufte Pistole) Waffe zur Notwehr, dann wird ggfs. die Notwehr nach StGb anerkannt, aber ein anderes Verfahren nach Waffengesetz wird Dir zum Verhängnis.

Nicht wenn der unerlaubte Waffenerwerb im Zusammenhang mit der Notwehrsituation stand. (z.b. die Waffe extra wegen der akuten Bedrohung angeschafft wurde). Dann ist auch der illegale Erwerb und Besitz durch das Notstandsrecht gedeckt. Das ist dann aber immer eine Einzelfallentscheidung, je nachdem ob man den Richter davon überzeugen kann oder nicht.

Wenn die Waffe schon vorher da war, dann wird es auf jeden Fall ein Verstoss gegen das Waffg

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Wenn ich jetzt ein Spray ohne Prüfzeichen gegen Menschen einsetze,

dann habe ich eine "verbotene Waffe" benutzt.

Das ist nicht ganz richtig, siehe hierzu Antwort des BKA zur dortigen vorletzten Frage:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

Es kommt also auf die Bestimmung des Sprays an bzw. wie genau dieses gelabelt ist. Sprays, die die Bezeichnung "zur Abwehr von Menschen bestimmt" tragen, habe ich im übrigen noch nie gesehen. ^_^

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Das ist ja interessantes Fachgesimpel.

Nur wenn jemand sich Notwehrmässig Gesetzkonform verhalten hat mit einer illegal getragenen und erworbenen Feuerwaffe, wäre er wahrscheinlich tot oder verletzt hätte er diese Waffe nicht getragen.

Diesem Menschen ist wohl egal ob er gegen das Waffg vestossen hat oder nicht, der ist glücklich noch zu leben pder kein Krüppel zu sein und wie man das moralisch sieht ist jedem selbst überlassen.

Es wäre mal interessant zu wissen, wieviele es von solchen Fällen gibt, wenn überhaupt und wieviele normale Bürger unter diesen Fällen waren.

Joker

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Was verstehst Du unter Anschaffung wg. akuter Bedrohung? Wenn Du bedroht wirst, kannst Du ja Anzeige erstatten. Wird von den Clowns bei der Staatsanwaltschaft meistens mit Verweis auf Zivilklageweg eingestellt.

Ich kann leider kein Aktenzeichen liefern, aber es gab vor einiger Zeit tatsächlich einen Fall: Eine Frau, die sich von Ihrem Ex bedroht fühlte schaffte sich illegal eine Waffe an, kam in eine Notwehrsitutation und benutzte die Waffe. Das Gericht hat den illegalen Waffenbesitz und die illegale Waffenbeschaffung nicht sanktioniert.

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Das ist nicht ganz richtig, ....

Es kommt also auf die Bestimmung des Sprays an bzw. wie genau dieses gelabelt ist. Sprays, die die Bezeichnung "zur Abwehr von Menschen bestimmt" tragen, habe ich im übrigen noch nie gesehen. ^_^

Moin,

das mag sein, es gibt aber solche auf denen z.B. steht:

"Most effectiv against any human aggressor!" ( sinngemäß, man möge mein Schulenglisch

verzeihen; da ich auch kein solches Spray gerade parat hatte, konnte ich auch

nicht abschreiben ).

Es gibt auch solche Aufdrucke in Tschechsich, französisch etc. ( hier nicht aufgeführt wg. s.o. ).

Dann wäre die Bestimmung wohl eindeutig...

Im Übrigen hieße die "nicht genaue" Labelung dann ja, daß man nur die Ettiketierung zu entfernen

brauchte und dann, weil es nicht eindeutig ist, eine erlaubtes Spray habe?

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Aber grade in diesem Punkt, besonders wo in ländlichen Gegenden der unmittelbare Schutz vor Gewaltverbrechen nicht bzw. viel zu spät durch die Polizei wahrgenommen werden kann

Ich denke eher, dass es hier so gut wie keine Rolle spielt, ob das Gewaltverbrechen in der City oder auf dem Dorf stattfindet. Die Polizei wird so gut wie immer zu spät sein. Wie sollte sie es denn auch anders einrichten? Da sollte man der Realität einfach ins Auge sehen.

bye knight

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Wie Rodney schon schrieb, liegt das Problem in dem Gegensatz zwischen Strafrecht und dem geltenden Waffenrecht. Während das Strafrecht unter den Vorausetzungen des 32 Stgb einem bei der Wahl der Mittel so ziemlich freie Hand lässt, schränkt das Waffenrecht diese Mittel bis auf wenige Ausnahmen konsequent ein. Ich erinnere nur mal daran, dass nach dem Waffenrecht noch nichtmal Pfefferspray gegen Menschen zur Verteidigung eingesetzt werden darf, wogegen das Strafrecht sogar theoretisch den Gebrauch einer illegalen scharfen Waffe straffrei lässt. In der Praxis könnte das bedeuten, dass du für den Gebrauch einer illegalen Waffe komplett straffrei bleibst, während du als Waffenbesitzer schon bei Gebrauch eines Pfeffersprays mit deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit spielst.

Dieser Zustand gehört abgeschafft!

Und der ist auch das Hindernis zum CCWP in D!!!

Ansonsten sollten sich dessen Gegner mal vorstellen, sich bis zum Eintreffen der Polizei unter den Augen einer gaffenden Menge einen fight mit einem oder mehreren Gegnern liefern zu müssen.

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Und der ist auch das Hindernis zum CCWP in D!!!

Der Unterschied zur Concealed Carry Permit in den USA und dem deutschen Waffenschein besteht u.a. auch darin, dass die CCW Permit nicht nur für Schusswaffen, sondern für ALLE Waffen ausgestellt wird - auch für Pfeffersprays, Taser... etc!

Damit möchte man verhindern, dass Kriminelle mit frei verkäuflichen Waffen rumlaufen und diese dann gegen ihre Opfer einsetzen.

Das Prinzip in den USA heisst daher ja auch richtiger Weise: So wenig Waffen wie möglich in falsche Hände und nicht wie bei uns "so wenig Waffen wie möglich ins Volk".

Bei uns in Deutschland kann leider JEDER in ein Geschäft gehen und sich eine freie Waffe kaufen - darunter leider eben auch die Gangster, die diese Waffen dann gegen ihre Opfer einsetzen. Daher sind diese freien Waffen auch für die öffentliche Sicherheit und zum Schutz des Einzelnen vollkommen nutzlos. (der Verbrecher, der dich ausrauben möchte, kann nämlich das frei verkäufliche Pfefferspray genauso gut gegen dich einsetzen)

Hier wird mal wieder deutlich, wie undurchdacht das deutsche Waffenrecht eigentlich ist!

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