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Private1stClass

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  1. Wieviele grüne WBK's hast Du, wenn auf jeder nur eine Waffe eingetragen ist?
  2. Hast recht, hätte mein zweites Augenpaar aufsetzen sollen.
  3. § 34 (2) Waffengesetz: Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 (Waffenhändler), der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und -wenn gegeben- die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebes dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen...... Wie diese Vorgabe mit einer Kopie der WBK erfüllt werden soll, ist mir schleierhaft.
  4. Wenn der RO das Abzugstuning nicht überprüfen kann, wieso hast Du die Aktion dann abgeblasen?
  5. Unsere Party war auch nicht so toll. Wünsche Euch allen ein erfolgreiches Jahr und das möglichst viele Eurer Wünsche in Erfüllung gehen.
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