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IGNORED

Waffe zum durchchecken bei Frank...a


IMI

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Geschrieben

Da habe ich eine gute alte CZ ZKW 465 ( .22 Hornet ) zu Frank...a zum durchchecken gebracht.

Fixpreis laut Katalog: 38,95 Euro.

So auch ausgemacht.

Was muss ich heute beim Abholen feststellen:

Kostenpunkt : 82,50 Euro.

Und nicht nur das; es wurde ausserdem die Mündung gesenkt,

und der Schaft frei gestochen/geschnitten ( damit der Lauf schwingen kann...): Beides hatte ich nicht verlangt.

Was haltet Ihr davon?

Vor allem das mit der Mündung stört mich ziemlich, denn durch solche Aktionen kann doch das Schussverhalten total vermurkst werden, oder?

:mad::mad::mad:

Der Büchsenmacher war heute leider nicht mehr da und der Verkäufer sagte mir, ich solle Morgen mal anrufen...

Na DAS werde ich garantiert!

Schade, denn bisher war ich in jeder Hinsicht mir meiner Filiale zufrieden.

IMI

Geschrieben

ich weis zwar nicht wie so die gesetzseslage bei euch da drausen in so einen fall ist, aber bei uns wird bei so was 1. nix bezahlt was nicht schriftlich vereinbart wurde und 2. der ausführende dieser arbeiten voll zur kasse gebeten, bzw. schadensersatz verlangt.

wie kommt den der überhaupt dazu, solche arbeiten OHNE auftrag selbstständig auszuführen :gaga: .

Geschrieben

Und mit Frei Schwingen ist bei dem Repetierer sowieso nix. Jetzt auch nicht; trotz Rechnung.

Es lässt sich zwar auf einer Seite ein Blatt Papier zwischen Lauf und Vorderschaft schieben, aber auf der anderen Seite liegt der Lauf richtig stramm am Schaft an :gaga: .

Soviel zum Thema Schaft wurde "frei gestochen".

IMI

Geschrieben

bei so was geht mir das "messer im sack auf", da könnt ich richtig sauer werden :angry2: .

eine kundenwaffe is nix zum rumpfuschen, hab so was leider selber schon mal erlebt.

wäre "nur" eine seitenmontage am schwedenmauser zu montieren gewesen.

die saß danach so was von schief drauf, das das glas ca 1,5 cm aus der mitte war, falsche (zu grosse und zu viele) löcher gebohrt, holz am schaft zu weit ausgefräst, ergebniss: ein nummerngleicher, langer schwede total ruiniert und der wollte noch 150€ für seinen arbeitsaufwand :gaga: .

da hat sich dann schon die rechtsschutzversicherung gelohnt, zumindestens für mich :D .

Geschrieben

Eben, Astanase, das is es ja!

Auf dem Werkstattauftrag steht nur drauf:

1.: Waffe durchchecken

2.: Neue Magazinfeder einbauen.

Der Büchsenmacher rief dann noch heute bei mir an und sagte, eine Magazinfeder habe er nicht, dafür habe er aber ein Magazin bestellt ( 50 Euro), das dann auch noch eingepasst werden müsse...

Das Magazin habe ich dann ganz schnell wieder abbestellt, und da kein weiterer Anruf kam, dachte ich auch, die Sache ist soweit klar...

Welch Irrtum!

Was haltet Ihr eigentlich von der gesenkten Mündung?

IMI

Geschrieben

Der Büxer gehört geteert und gefedert!!!!!!!

Und ich würde Schadenersatz verlangen, die Waffe wurde unsachgemäß bearbeitet und so ist auch ihr Wert enorm gemindert wurden.

Noch'n Grund mehr, sich ne Nichtgewerbliche Waffenherstellungserlaubnis zu holen.

MfG

AWO425

Geschrieben

Hallo Leute !

, mich wurde mal interessieren, was die betreffende Büchsenmacherinnung zu solchen unglaublichen Frechheiten sagt, du solltest es nicht verpassen, denen mal den Sachverhalt zu schildern und ihnen die Waffe zur Ansicht anbieten, mal hören wie die darüber denken . Ich kenne einen ebenfalls haarsträubenden Fall( Fran...a in Magdeburg) bei dem einem befreundeten Jäger die Flinte zur Durchsicht gab, und als "neu" einjustiert wiederÜbergeben wurde und dazu auch eine überzogene Rechnung übergeholfen bekam und derHammer war ,das bei einem Lauf der Schlagbolzen das ZH gar nicht erreichen konnte, wohlgemerkt bei normaler munition verschiedener Herst. getestet. such dir nen Anwalt und lass es dir nich gefallen! cu Janek

Geschrieben

Hallo IMI,

mein Tipp:

1) erst mal gar nix zahlen

2) probeschießen (aufgelegt auf Sandsack)

3) wenn die waffe noch o.k. ist, d.h. gut schießt, trotzdem nur das bezahlen,

was Du in Auftrag gegeben hast. Kannst ruhig sagen, daß Du die (ungefragte)

Laufansenkung als verunstaltung Deiner waffe betrachtest. Schaft freistechen würd ich auch nicht bezahlen, da nicht von Dir verlangt.

(ich habe übrigens auch eine alte Brünner Fox, die schießt wie Gift, obwohl der Schaft anliegt).

Wenn ich in Rechtskunde richtig aufgepasst habe, kommt nur dann ein rechtskräftiger kaufvertrag zustande, wenn eine gültige WILLENSERKLÄRUNG vorliegt. So wie Du die Lage schilderst, hast Du für die o.g. Arbeiten keine Willenserklärung abgegeben, somit dürfte die rechtslage klar sein.

Gruß Svenni

Geschrieben

@svenni:

Was für Streukreise schiesst Du denn mit Deiner .22 Hornet CZ ZKW 465 auf 100 Meter?

Du hast ja eine nicht angesenkte Mündung... ich nicht mehr :crying::crying::crying:

Sag mal bitte, svenni, wieviel ist denn eigentlich unsere Brünner CZ ZKW 465 wert?

Jetzt nochmal auf den Punkt gebracht:

Was meint Ihr denn, wie sich eine Laufansenkung auf die Präzision auswirkt?

Was bringt überhaupt eine Laufansenkung?

Warum könnte der Büchsenmacher dies getan haben?

Gruss

IMI

Geschrieben
Kannst ruhig sagen, daß Du die (ungefragte)

Laufansenkung als verunstaltung Deiner waffe betrachtest.

403850[/snapback]

Aufgedrängte Bereicherung. Doch ja, kann man so sehen.

Carcano

Geschrieben
Aufgedrängte Bereicherung. Doch ja, kann man so sehen.

Carcano

403888[/snapback]

Folgere ich aus Deinem Statement richtig, dass Du eine Laufansenkung als Bereicherung ansiehst und froh wärst an meiner Stelle?

IMI

Geschrieben
..........Was meint Ihr denn, wie sich eine Laufansenkung auf die Präzision auswirkt?.........

403881[/snapback]

an einem meiner M96 habe ich das auf Anraten meines BüMa’s mal machen lassen.

Der schoß dann besser. Aber ich weiß nicht, ob das an der Veränderung lag, oder in meinem Kopf stattgefunden hat.

Geschrieben

alles wesentliche wurde schon gesagt: die nicht beauftragten arbeiten lösen keine werklohnansprüche aus, sondern im gegenteil haftet der werkunternehmer für alle objektiv vorliegenden beschädigungen.

Geschrieben
@svenni:

Was für Streukreise schiesst Du denn mit Deiner .22 Hornet CZ ZKW 465 auf 100 Meter?

Du hast ja eine nicht angesenkte Mündung... ich nicht mehr  :crying:  :crying:  :crying:

Sag mal bitte, svenni, wieviel ist denn eigentlich unsere Brünner CZ ZKW 465 wert?

Jetzt nochmal auf den Punkt gebracht:

Was meint Ihr denn, wie sich eine Laufansenkung auf die Präzision auswirkt?

Was bringt überhaupt eine Laufansenkung?

Warum könnte der Büchsenmacher dies getan haben?

Gruss

IMI

403881[/snapback]

Normalerweise senkt man die Laufmündung an, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Wenn das ordentlich gemacht ist, ändert das nichts an der Präzision. Falls der Lauf an der Mündung einen Schaden hatte, sollte sie nach dem Ansenken wieder besser schießen.

Die Arbeiten nehmen Deiner Waffe nur die Originalität, mehr nicht. Aber wer sammelt schon Waffen von CZ :D

Ich würde nur den ausgemachten Betrag bezahlen, noch ein Päckchen Munition raushandeln und gut ist.

Geschrieben

Also:

Heute hatte ich ein, dank 13 Minuten Länge, doch recht klärendes Gespräch mit dem Büchsenmacher.

Er hat mich angerufen :gutidee: , mit dem Vorsatz, stets um zufriedene Kunden bemüht zu sein.

Nun, nach ein paar aufgeregten Worten beiderseits haben sich im Gesprächsverlauf die Wogen recht schnell geglättet.

Wir verblieben folgendermassen, dass ich die Waffe am kommenden Samstag probeschiessen werde und dem Büchsenmacher dann, vom hoffentlich besseren Streukreis berichten kann.

Ich wünsche es mir sehr, dass der Repetierer nichts an Leistung eingebüsst hat, da ich, wie bereits in meinem ersten Beitrag dieses Threads geschrieben, bisher immer sehr zufrieden mit meiner Filiale war.

Ein kleiner Vorschlag an das Fr.....ia Katalog Team, um Missverständnissen von Vornherein aus dem Weg zu gehen:

1.

ALLE Leistungen die beim Durchchecken ausgeführt werden, sollten im Katalog aufgeführt werden; dies sind sie wohl nicht... sondern nur ein Teil davon.

2.

Die Verkäufer sollten einen über eventuelle Zusatzleistungen, die nicht im Katalog erwähnt sind aufklären!

IMI

(weiterhin treuer Kunde von Fr.....ia (seit 1989), gleich gestern noch eine Bestellung aufgegeben und zur Zeit noch was beim Beschuss dort...)

(Fr......a Kunde in 3. Generation)

Geschrieben

Sag mal tut das eigentlich weh das Wort Frankonia auszuschreiben und nicht mit ... zu versehen?

In den meisten Threads ist das seit einiger Zeit eine dumme Angewohnheit geworden.

FRANKONIA

FRANKONIA

FRANKONIA

FRANKONIA

FRANKONIA

Geschrieben
Sag mal tut das eigentlich weh das Wort Frankonia auszuschreiben und nicht mit ... zu versehen?

In den meisten Threads ist das seit einiger Zeit eine dumme Angewohnheit geworden.

...

404033[/snapback]

Nein, weh tut es nicht und doch war es Absicht, das Kind nicht direkt beim Namen zu nennen.

IMI

Geschrieben

@IMI:

Willst Du wirklich weiterhin bei Frankonia Kunde bleiben, obwohl Du den ganzen Stress hattest???

Also ..., wenn jemand ungefragt/unbeauftragt an meiner Waffe irgendwelche Arbeiten durchführen würde (deren Sinn und Zweck ich noch nicht einmal richtig nachvollziehen kann), dann hätte er mich als Kunde aber zum letzten Mal gesehen :016:

Außerdem könnte man ja im Zweifelsfall nochmal Rücksprache mit dem Kunden halten, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Geschrieben

Jetzt möchte ich doch nochmal ganz bewusst die Bremse ziehen und abwarten, wie sich der gute alte Zbrojovka ZKW 465, .22 Hornet Repetierer nach nun erfolgter Überarbeitung am kommenden Samstag schiesst .

IMI

Geschrieben
wollts grad sagen  :D wer weiß was da danach du in den Händen hast  :bud:

404049[/snapback]

Da hätte ich auch meine Bedenken... wer weiss vieviel von der eigenen Waffe hinterher noch original ist und nicht zT als Austauschlager benutzt wurde. Bin immer noch der Meinung dass der A**** von Büma mir damals an meinem 629er den Hülsenauswurf-Stern ausgetauscht hat (obwohl ich nur eine Feder neu haben wollte). Beweisen kann ichs natürlich nicht, aber der den ich jetzt habe passt nicht so exakt wie den den ich in Erinnerung habe.

Pack.

Geschrieben

Nun ja,

was wäre eigentlich, wenn der Kunde sagt:

Ich möchte keine angesenkte Mündung

Ich möchte keinen freigestochenen Schaft

und den Büma zur Rückgängigmachung der nicht bestellten vorgenommenen Arbeiten auffordert?

Muß der Büma dann einen neuen Lauf und einen neuen Schaft opfern?

Gruß,

frogger

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